Kein seltenes Bild, auch wieder in diesen Tagen. Doch die Polizei lässt hier meist Gnade walten, berichtete der ACE Auto Club Europa am Mittwoch in Stuttgart. Wegen Missachtung des Lkw-Überholverbots bei Nebel, Schneefall oder Regen sind danach 2007 bundesweit lediglich in zwei Fällen Bußgeldbescheide ausgestellt worden. Selbst für Gefahrguttransporter ist das Risiko denkbar gering, wegen Missachtung spezieller Verhaltensvorschriften bei Schnee- und Eisglätte belangt zu werden. Eine vom ACE beim Kraftfahrt-Bundesamt beauftragte Sonderauswertung ergab, dass 2007 bundesweit insgesamt nur 25 Verkehrsverstöße in dieser Fahrzeugkategorie registriert und mit Strafmandaten geahndet worden sind. Der Club deutet dies als Hinweis darauf, dass entweder eine große Lücke in der polizeilichen Überwachung des Lkw-Verkehrs in Zeiten winterlicher Straßenverhältnisse besteht oder die Polizei hier nach dem Grundsatz "Gnade vor Recht" verfährt.
Der ACE erinnerte an Pläne des Bundes und der Länder vom vergangenen Jahr, mit einem neuen Gesetz Deutschlands Straßen sicherer zu machen. Für Lastwagen sollte danach auf Autobahnen bei Schnee- und Eisglätte künftig ein Überholverbot gelten. Nach den Vorstellungen einiger Verkehrsminister könnte auf diese Weise das erhöhte Unfallrisiko und die Staugefahr eingedämmt werden.
Neben Bundesverkehrsminister Wolfgang Tiefensee (SPD), hatte sich auch der sächsisch-anhaltische Verkehrsminister Karl-Heinz Daehre (CDU) für diese Idee stark gemacht.
NRW-Verkehrsminister Oliver Wittke hatte laut ACE zudem verlangt in die Straßenverkehrsordnung eine generelle Regelung einzuführen, wonach die linke Fahrspur bei extremen Wetterlagen von Lastwagen über 7,5 Tonnen nicht mehr benutzt werden dürfe. Dazu gehörten Starkregen und Schneefall. Wittke verwies dem ACE-Bericht zufolge darauf, dass in Nordrhein-Westfalen auf dem Großteil der Autobahnen mit nur zwei Richtungsstreifen bereits ein solches Lkw-Überholverbot gelte. Nach Ansicht des ACE besteht im Kern weniger ein Regelungsdefizit, sondern ein Vollzugsdefizit. "Worauf es hier ankommt ist, dass die Missachtung von Vorschriften im Rahmen der Verkehrsüberwachung tatsächlich geahndet wird", sagte ACE-Sprecher Rainer Hillgärtner.
Statt der Straßenverkehrsordnung "in einem Drang zur Regulierung" einen weiteren Satz hinzuzufügen sei es besser, wenn die Verkehrspolizei in die Lage versetzt werde praktisch zu handeln. "Die entsprechenden Abschnitte der Straßenverkehrsordnung regelten die fraglichen Situationen bereits hinreichend, Vergehen würden von der Verkehrspolizei kaum geahndet.
Die Sonderauswertung des Kraftfahrtbundesamtes im Auftrag des ACE Auto Club Europa (2008) als Download unter www.ace-online.de/...