Viele Firmen scheuen sich, ihre Datensicherung in fremde Hände zu geben. Die Skepsis ist nicht unbegründet, denn die Daten eines Unternehmens sind heute oft sein wichtigstes Asset, dessen Missbrauch oder Verlust existenzbedrohend sein kann. Den Risiken eines Remote-Backup stehen jedoch große Vorteile gegenüber: Geringe Kosten, hohe Speicherkapazität und Speichersicherheit, Personaleinsparung und oft auch die Compliance-Anforderungen von Banken und öffentlicher Hand.
Entscheider sind daher gut beraten, die Angebote externer Storage-Lösungen einer strengen Qualitätskontrolle zu unterziehen: Werden die Daten vor der Übertragung verschlüsselt, unabhängig von der Destination und der Internet-Sicherheit? Legt der Anbieter die Schlüsselgenerierung in die Hand des Anwenders, so dass der private Schlüssel nur auf dem Quellcomputer gespeichert ist und diesen nie verlässt? Kann der Anwender zwischen verschiedenen Sicherheitsstufen wählen? Und: Entspricht das Rechenzentrum, in dem die Daten gespeichert werden, dem deutschen Sicherheitsstandard?
Ceriel Jacobs, Geschäftsführer von CrashPlan.nl, hat durchaus Verständnis für die Bedenken der Nutzer: "Wir unterstützen die Unternehmen sogar darin, sich ihren Anbieter genau anzuschauen. Es kommt nicht nur auf den Preis und die Geschwindigkeit an, sondern genauso wichtig sind die Datensicherung auf dem Weg vom Quell-computer zum Zielspeicher und die sichere Speicherung vor Ort."
"Wenn die Sicherheitsstufe einmal erhöht wurde, kann man sie auch nicht wieder zurücksetzen", erläutert Jacobs. Dieses Merkmal verhindere, dass ein verlorener oder gestohlener Computer missbraucht werde, um mit Hilfe von CrashPlan die Sicherheit wieder herabzusetzen. Auf dem Remote Server wird das Backup-Archiv der Festplatte als große verschlüsselte Datei gespeichert.
Als einziger Service dieser Art bietet CrashPlan-PRO die Option, mehrere Datensicherungsziele zu wählen, beispielsweise ein Rechenzentrum in Düsseldorf und ein anderes in den Niederlanden. Grundsätzlich gilt nach deutschem Gesetz, dass in dem Land, in das übertragen wird, ein angemessenes Datenschutzniveau bestehen muss. Für Mitgliedsstaaten der EU gelten dieselben Bestimmungen wie für die Übermittlung im Inland.