Trotz des bereits beschlossenen Widerrufs seiner Bewährung war ein Sexualstraftäter noch wochenlang auf freiem Fuß und näherte sich in dieser Zeit mehrmals einem neunjährigen Mädchen. Beate Ehrt, Sprecherin der bayerischen Justizministerin Beate Merk wird hierzu in der Süddeutschen Zeitung vom 18. Juni 2005 zitiert mit: „So können die Dringlichkeit brisanter Fälle zum Beispiel durch andersfarbige Aktendeckel signalisiert werden, damit sie aus der Flut der zu bearbeitenden Unterlagen herausstächen.“
Dieser Vorfall zeigt in eklatanter Weise, wie mangelnder Fortschritt bei der Informationsverwaltung in der Verwaltung und insbesondere bei den Justizbehörden gefährlich ist und – wie in diesem Fall – sogar schwere Straftaten begünstig. Durch Einsatz moderner Technologien wären die benötigen Dokumente umgehend aufgefunden und unabhängig von Sachbearbeiter und Dienststelle aufgefunden worden.
„Moderne Technologien zur Dokumentenverwaltung stehen zur Verfügung und sind kosteneffizient einführbar. Auch sehr umfangreiche Aktenbestände können in kurzer Zeit digital verfügbar gemacht und so die Informationssuche erheblich erleichtert werden. Es ist unverständlich, warum die bayerische Staatsregierung zur Bekämpfung von Sexualverbrechen an Kindern statt der Modernisierung der IT-Infrastruktur den Einsatz farbiger Aktendeckel empfiehlt.“, so der Spezialist für digitale Informationsverwaltung Jörg Dennis Krüger.