Kontakt
QR-Code für die aktuelle URL

Story Box-ID: 696425

Governikus GmbH & Co. KG Hochschulring 4 28359 Bremen, Deutschland http://www.governikus.de

Anforderungen an Zugangseröffnung gemäß EGovG § 2

(PresseBox) (Bremen, )
Gemäß §2 (1) des "Gesetzes zur Förderung der elektronischen Verwaltung (E-Government-Gesetz) sind Behörden vom 01.07.2014 an verpflichtet, " [...] auch einen Zugang für die Übermittlung elektronischer Dokumente, auch soweit sie mit einer qualifiziert elektronischen Signatur versehen sind, zu eröffnen". Daraus ergibt sich zunächst die konkrete Anforderung an Behörden, einen elektronischen Zugang anzubieten und qualifiziert signierte Dokumente zu empfangen. Im Rahmen der Governikus-Verträge "VPS Bund" und "Pflege Governikus" stehen den Behörden Lösungen zur Umsetzung zur Verfügung, die kostenlos genutzt werden können.

Zugangseröffnung ohne zusätzlich entstehende Kosten

Für den Empfang von OSCI-Nachrichten stehen den Behörden von Bund, Ländern und Kommunen der Governikus-Pflegeverträge Lösungen auf Basis des Communicator Frameworks zur Verfügung, die auch Bürgerinnen und Bürgern zur kostenfreien Nutzung von den Behörden zum Download angeboten werden können.

Darüber hinaus können diese Behörden auf die Signaturanwendungskomponente Governikus Signer im Rahmen der Pflegeverträge kostenfrei zurückgreifen, um elektronische Signaturen von signierten Dokumenten, die beispielsweise per E-Mail übermittelt werden, zu verifizieren. Informationen rund um die Prüfung elektronisch signierter Dokumente mit dem Governikus Signer finden Sie hier.

Mit diesen im den Pflegeverträgen enthaltenen Komponenten können die Anforderung des EGovG im Sinne der Zugangseröffnung gemäß §2 problemlos und ohne zusätzlich entstehende Kosten umgesetzt werden.

Zugangseröffnung und dann?

Aus der Anforderung zur Zugangseröffnung ergeben sich weitere Fragestellungen - beispielsweise dazu, wie die elektronisch übermittelten Dokumente weiterzubearbeiten und/oder aufzubewahren sind. Das Governikus-Portfolio enthält weitere Lösungen, beispielsweise den Governikus MultiMessenger und Governikus LZA (TR-ESOR), mit denen genau diese Fragestellungen gelöst werden können. Komponenten dieser Lösungen sind teilweise bereits in den Pflegeverträgen enthalten, die mühelos ergänzt werden können, um den gesamten Lebenszyklus elektronischer Kommunikation abzubilden und in die vorhandene IT-Infrastruktur einzubinden.

Für Fragen rund um die Zugangseröffnung und die daraus folgenden Konsequenzen wenden Sie sich bitte an unsere Kolleginnen und Kollegen unter der E-Mail-Adresse backoffice@governikus.com

Website Promotion

Website Promotion

Governikus GmbH & Co. KG

Die Governikus KG wurde 1999 als bremen online services gegründet und begann zunächst mit der Entwicklung von Lösungen für sichere und rechtsverbindliche Online-Transaktionen auf Basis des OSCI-Standards (Online Services Computer Interface) für die öffentliche Verwaltung. Der Durchbruch für das Unternehmen kam 2001 mit der Sicherheitsmiddleware Governikus, der ersten standardisierten Anwendung zur Umsetzung von OSCI. Governikus ist gemäß Common Criteria EAL 3+ evaluiert und SigG-bestätigt. Das Portfolio beinhaltet mittlerweile unter anderem Lösungen für den sicheren Datentransport, die Authentisierung mit dem neuen Personalausweis, den Einsatz von elektronischen Signaturen und Kryptografie sowie für die beweiswerterhaltende Langzeitaufbewahrung gemäß TR-ESOR (03125). Governikus ist eine von fünf Anwendungen des IT-Planungsrates und wird ständig gemäß aktueller Gesetzeslage weiterentwickelt.

Für die oben stehenden Stories, das angezeigte Event bzw. das Stellenangebot sowie für das angezeigte Bild- und Tonmaterial ist allein der jeweils angegebene Herausgeber (siehe Firmeninfo bei Klick auf Bild/Titel oder Firmeninfo rechte Spalte) verantwortlich. Dieser ist in der Regel auch Urheber der Texte sowie der angehängten Bild-, Ton- und Informationsmaterialien. Die Nutzung von hier veröffentlichten Informationen zur Eigeninformation und redaktionellen Weiterverarbeitung ist in der Regel kostenfrei. Bitte klären Sie vor einer Weiterverwendung urheberrechtliche Fragen mit dem angegebenen Herausgeber. Bei Veröffentlichung senden Sie bitte ein Belegexemplar an service@pressebox.de.
Wichtiger Hinweis:

Eine systematische Speicherung dieser Daten sowie die Verwendung auch von Teilen dieses Datenbankwerks sind nur mit schriftlicher Genehmigung durch die unn | UNITED NEWS NETWORK GmbH gestattet.

unn | UNITED NEWS NETWORK GmbH 2002–2024, Alle Rechte vorbehalten

Für die oben stehenden Stories, das angezeigte Event bzw. das Stellenangebot sowie für das angezeigte Bild- und Tonmaterial ist allein der jeweils angegebene Herausgeber (siehe Firmeninfo bei Klick auf Bild/Titel oder Firmeninfo rechte Spalte) verantwortlich. Dieser ist in der Regel auch Urheber der Texte sowie der angehängten Bild-, Ton- und Informationsmaterialien. Die Nutzung von hier veröffentlichten Informationen zur Eigeninformation und redaktionellen Weiterverarbeitung ist in der Regel kostenfrei. Bitte klären Sie vor einer Weiterverwendung urheberrechtliche Fragen mit dem angegebenen Herausgeber. Bei Veröffentlichung senden Sie bitte ein Belegexemplar an service@pressebox.de.