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IHK zu Lübeck nimmt Abstand von außerordentlichen Kündigungen des IHK-Hauptgeschäftsführers - GvW Graf von Westphalen erfolgreich in Mediation

(PresseBox) (Hamburg, )
Das Präsidium der IHK zu Lübeck hält nicht mehr an seinen zwei außerordentlichen Kündigungen des IHK-Hauptgeschäftsführers Matthias Schulz-Kleinfeldt fest. Außerdem haben die Beteiligten im Mediationsverfahren vor dem Landgericht Lübeck alle noch offenen dienstrechtlichen Fragen geklärt.

Herr Schulz-Kleinfeldt übte das Amt des Hauptgeschäftsführers der IHK zu Lübeck mit ihren mehr als 70.000 Mitgliedsunternehmen aus der Hansestadt Lübeck sowie den Kreisen Herzogtum Lauenburg, Ostholstein, Segeberg und Stormarn seit April 2010 aus. Nach einem Präsidiumswechsel im Frühjahr 2013 wurde er von der Vollversammlung im Juni 2013 als Hauptgeschäftsführer abberufen und sein Anstellungsverhältnis gekündigt. Sowohl gegen seine Abberufung als auch gegen die Kündigung setzte sich Herr Schulz-Kleinfeldt rechtlich zur Wehr.

Im Verlauf des Gerichtsverfahrens sprach die IHK noch zwei außerordentliche Kündigungen des Hauptgeschäftsführers wegen vermeintlicher Pflichtverstöße aus. Beide Parteien verständigten sich schließlich auf die Durchführung eines gerichtlichen Mediationsverfahrens vor dem LG Lübeck, das nun am Freitag zum Vergleich geführt hat. Zu den Einzelheiten des Vergleichs wurde Stillschweigen vereinbart.

Der Hamburger GvW-Partner Dr. Malte Evers hat Herrn Schulz-Kleinfeldt umfassend im Gerichts- wie im Mediationsverfahren beraten. Die Beratung in gerichtlichen und außergerichtlichen Streitigkeiten zählt zu einem Schwerpunkt der Kanzlei. Insbesondere in prozessintensiven Disziplinen wie dem Arbeits-, Gesellschafts- oder dem privaten Baurecht konnten zunehmend mehr Streitigkeiten durch Wirtschaftsmediatoren der Kanzlei auch außergerichtlich geklärt werden.

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