Arbeitsrecht und Jugendarbeitsschutzgesetz in der beruflichen MT-Ausbildung
Diese Fortbildung entspricht den Forderungen des §8 Absatz 1 Nr. 4 der MT-Ausbildungs- und Prüfungsverordnung – MTAPrV vom 24. September 2021. Der Nachweis einer solchen Qualifikation ist für alle Praxisanleitenden Personen i. S. von § 20 MTBG obligatorisch. Hintergrund ist die Zielsetzung, „dass praxisanleitende Personen neben ihren fachlichen Qualifikationen über die zur Wahrnehmung ihrer anspruchsvollen Aufgaben in der Ausbildung erforderlichen pädagogischen Fähigkeiten verfügen und diese auf einem aktuellen Stand halten.“ (lt. Referentenentwurf zur MTAPrV).
In der heutigen Arbeitswelt ist es von entscheidender Bedeutung, dass Praxisanleiter:innen nicht nur über fachliche Kompetenzen verfügen, sondern auch fundierte Kenntnisse im Arbeitsrecht besitzen. Dies gilt insbesondere für den Ausbildungskontext, in dem sie eine zentrale Rolle spielen. Dieses Seminar richtet sich speziell an Praxisanleiter:innen in der Ausbildung medizinischer Technolog:innen.
Ziel der Weiterbildung
Ziel des Seminars ist es, ihnen die wesentlichen arbeitsrechtlichen Grundlagen zu vermitteln, die sie benötigen, um ihre Rolle in der Ausbildung erfolgreich und rechtssicher ausüben zu können. Sie werden lernen, welche Rechte und Pflichten sowohl sie als Praxisanleiter:innen als auch ihre Auszubildenden haben. Zudem werden gemeinsam typische Konflikte und deren rechtliche Rahmenbedingungen erörtert und Lösungen entwickelt.
Teilnahmevoraussetzungen
- berufliche Qualifikation als MTA bzw. MT
- berufspädagogische Zusatzqualifikation zur Praxisanleitung im Umfang von mindestens 300 Stunden oder Inanspruchnahme der Bestandsschutzregelung des §8 Abs. 2 MTAPrV.