Brandmelde- und Alarmierungsanlagen im Bestand
Webcode: UDS309
Ziel
Bei Umbauten, Umnutzungen und Erweiterungen von Sonderbauten stellen sich immer wieder die Fra- gen: „Was passiert mit der Brandmelde- und Alarmierungsanlage? Können sie weiter betrieben werden? Genügt eine partielle Anpassung oder müssen die Anlagen komplett erneuert werden?“ Wartungsfirmen und Betreiber bestehender Gebäude geraten häufig in heiße Diskussionen, wenn auf Grund normativer Vorgaben nach acht Jahren alle Rauchmelder getauscht werden sollen.
Im Online-Seminar werden die bauordnungsrechtlichen und normativen Rahmenbedingungen und deren technische Hintergründe erläutert. Anhand von Praxisbeispielen werden Wege für einen objektbe- zogenen und schutzzielorientierten Umgang mit den Anforderungen aufgezeigt. Die Teilnehmer haben die Möglichkeit, im Vorfeld eigene Praxisbeispiele für die Diskussion vorzuschlagen.
Aus dem Inhalt
- Wann gilt Bestandsschutz und wie weit reicht er?
- Welche bauordnungsrechtlichen und normativen Anforderungen bestehen?
- Lösungsansätze und Handlungsempfehlungen an Beispielen aus der Praxis
Dr. Gero Gerber
Bauaufsichtliche Anerkennung als Sachverständiger für Starkstromanlagen, Sicherheitsstromversorgung, Brandmelde- und Alarmierungsanlagen, von der IHK Erfurt ö.b.u.v. Sachverständiger für elektrische Anlagen bis 1.000 V und die Installation von Brandmeldeanlagen und Alarmierungseinrichtungen
Abschluss
EIPOS-Teilnahmebescheinigung
Zusätzliche Informationen
Technische Voraussetzungen:
– Computer oder Tablet mit stabiler Internetverbindung
– gängiger Browser in aktueller Version (empfohlen Mozilla Firefox oder Google Chrome)
– Mikrofon sowie Lautsprecher oder Kopfhörer
– wünschenswert: Webcam