Digitales Kontrollgerät und Sozialvorschriften
Die Veranstaltung findet von 9.00 – 17.30 Uhr in München statt und bietet eine Reihe von Inhalten, darunter:
Fahrerpflichten und Lenk- und Ruhezeiten Die Schulung behandelt die Fahrerpflichten im Hinblick auf Lenk- und Ruhezeiten und beantwortet praxisnahe Fragen.
Besonderheiten beim Smart Tacho und personenbezogene Daten Teilnehmerinnen und Teilnehmer erhalten Informationen zu den Besonderheiten des Smart Tachos sowie zum Umgang mit personenbezogenen Daten (ITS) im Zusammenhang mit dem Digitacho.
Einstellen der Aktivitäten und Aufzeichnungen Die Schulung gibt Einblicke in das manuelle oder automatische Einstellen von Aktivitäten und den Umgang mit Aufzeichnungen auf den Karten und im Massenspeicher.
Verhalten im gemischten Einsatz und Nachträge Teilnehmerinnen und Teilnehmer lernen den Umgang mit dem Digitaltacho im gemischten Einsatz (analog/digital) sowie das Vorgehen bei Nachträgen, wenn nicht regelmäßig gefahren wird.
Bescheinigungen, Arbeitszeit und Bereitschaftszeit Die Schulung klärt, ob Bescheinigungen noch erlaubt sind und definiert Arbeitszeit und Bereitschaftszeit im Kontext des Digitalen Tachos.
Dokumentation von Besonderheiten und Papierausdruck Die Schulung befasst sich mit der Dokumentation von besonderen Ereignissen und dem Ausdruck auf Papier sowie dem Lesen des Papierausdrucks.
Im Praxisteil der Schulung haben die Teilnehmerinnen und Teilnehmer die Möglichkeit, mehr als 40 Digitale Kontrollgeräte (Digitale Tachos) und über 500 Trainingskarten zu nutzen. Dabei können sie verschiedene Situationen simulieren und lernen, wie sie Nachträge erfassen, besonders im gemischten Einsatz. Auch die Dokumentation auf Ausdrucken wird im Praxisteil vertieft.
Die Schulung wird von Experten durchgeführt und behandelt Mythen und Wahrheiten rund um den Digitalen Tacho:
- Ereignisse wie Geschwindigkeitsüberschreitungen und ihre Auswirkungen.
- Ausnahmen und Werkverkehr im Zusammenhang mit den Sozialvorschriften.
- Der Vorteil der Minutenregelung und andere relevante Themen.
- Die Mitführpflicht der Fahrerkarte und deren Bedeutung.
Um an der Veranstaltung teilzunehmen, erklären sich die Teilnehmerinnen und Teilnehmer mit der Übermittlung ihrer Daten an den LBO zum Zwecke des Teilnahmenachweises (Eintrag beim KBA) sowie der Rechnungszustellung einverstanden.