Nachträge durch bauzeitbedingte Mehrkosten
Die Gründe für Bauablaufstörungen sind zahlreich. Die hieraus entstehenden Kosten werden baubegleitend zum Streitpunkt der baubeteiligten Parteien und wirken sich ohne eine gütliche Einigung auf den weiteren Bauablauf negativ aus.
Aufgrund oftmals überzogen hoher und unbelegter Forderungen des Auftragnehmers wird es insbesondere dem öffentlichen Auftraggeber zunehmend erschwert, sich außergerichtlich zu einigen. Für die Beilegung etwaiger Streitigkeiten sind objektive Bewertungskriterien erforderlich, welche den Ansprüchen der aktuellen Rechtsprechung gehorchen und in Dokumentation und Prüfung einen Entschädigungsanspruch nachprüfbar belegen.
Ziel der Weiterbildung
Auftragnehmende und Auftraggebende lernen anhand von Arbeitsvorlagen zu Urkalkulation und Ablaufdokumentation die Anforderungen an die Erstellung und Prüfung von Ansprüchen aus gestörter Bauzeit gem. § 642 BGB und auf Basis der aktuellen Rechtsprechung kennen.
Dadurch werden sie in die Lage versetzt, ihre Ansprüche auskömmlich zu dokumentieren bzw. deren Dokumentation revisionssicher zu prüfen. Zudem werden alternative Einigungsmöglichkeiten über die Anspruchsgrundlagen gem. § 2 Abs. 5, 6 VOB/B (Änderung der Bauumstände) sowie gem. § 313 BGB (Störung der Geschäftsgrundlage) erläutert.
Weitere Ziele der Weiterbildung:
- Grundsätze der aktuellen Rechtsprechung kennen
- Terminplanung anhand praktischer Beispiele
- Bauzeitverlängerung bzw. -verschiebung dokumentieren
- adäquat-kausalen Nachweis einer Bauablauf-Störung führen
- baubetriebliche Berechnungsmethoden bestimmen
- Ansprüche der Höhe nach begründen
Das Seminar ist gemäß der Fortbildungsordnung der Ingenieurkammer Baden-Württemberg und der Ingenieurkammer-Bau NRW (mit 8 Unterrichtseinheiten) anerkannt.
Diese Veranstaltung wird von der Architektenkammer Baden-Württemberg als Fort- /Weiterbildung mit einem Umfang von 8 Unterrichtsstunden für Mitglieder und Architekten/Stadtplaner im Praktikum für die Fachrichtungen Architektur, Landschaftsarchitektur und Innenarchitektur anerkannt.