Regelwerk aktuell - Erdberührte Bauwerksabdichtung / Neubau
Die Nachträgliche Bauwerksabdichtung von Kellern und erdberührten Bauteilen ist die Grundlage der Instandsetzung feuchter, schimmel- und salzgeschädigter Grundmauern. Die erdberührte Bauwerksabdichtung im Bestand ist komplex, interdisziplinär und erfordert neben der Erfahrung ein grundlegendes Wissen der Zusammenhänge von Schadensbildern und deren Schadenursachen. Die Beprobung vor Ort und Bewertung feuchte- und salzgeschädigter Objekte führt zur Bauzustandsanalyse und dient zur Auswahl geeigneter Abdichtungsbauweisen, fachgerechter Ausführung und der Erfolgskontrolle.
Für die Techniken der nachträglichen Bauwerksabdichtung gibt es eine Vielzahl von Regelwerken, Empfehlungen, Hinweise und Verarbeitungsvorschriften. Die Merkblätter der Wissenschaftlich-Technischen-Arbeitsgemeinschaft e.V. (WTA) schließen die Lücke der DIN-Neubauregelungen. Die WTA-Merkblätter sollten nicht nur dem Planenden, Ausführenden und dem Bauüberwachenden bekannt ein, schließlich sichern sie die Qualität und die Dauerhaftigkeit der Instandsetzungsmaßnahme.
Nach der Erläuterung der wichtigsten Regelwerke, Fachbegriffe werden die verschiedenen Abdichtungsverfahren, Materialien und Ausführungstechniken für nachträgliche Abdichtung erdberührter Bauteile dargestellt.
Zielgruppen
- Architekten
- Bauingenieure
- Sachverständige
- Bauunternehmer
- Bautenschützer
- Regelwerke für die Bauwerksinstandsetzung – die WTA-Merkblätter
- Schäden an erdberührten Bauwerken und Bauteilen
- Feuchtigkeitsschäden
- Schadsalzproblematik - Nachträgliche erdberührte Bauwerksabdichtung
- Techniken der nachträglichen Abdichtung von Kelleraußenwänden
- Instandsetzung von Gebäude- und Bauteilsockeln
- Raumseitige, mineralische Innenabdichtungen
- Partielle und flächige Injektionsabdichtungen - Maßnahmen gegen kapillar aufsteigende Feuchtigkeit
- Mechanische Horizontalsperren
- Mauerwerksinjektionen mit WTA zertifizierten Injektionsstoffen - Maßnahmen gegen bauschädliche Salze
- Sanierputzsysteme nach WTA - Maßnahmen zur Qualitätssicherung
Hinweis: Die Anerkennung als Fortbildungsmaßnahme im Sinne der Fortbildungsordnung der Architekten- und Ingenieurkammern ist beantragt.