Sachnachträge bei öffentlichen Bauprojekten
Die Anforderungen an die Prüfung von Nachträgen aufgrund geänderter und zusätzlicher Leistungen (Sachnachträge) und die Revisionssicherung sind hoch und haben sich mit Blick auf § 650c BGB und den damit einhergehenden tatsächlich erforderlichen Kosten spätestens seit dem BGH-Urteil vom 08.08.2019 grundlegend geändert. Art und Aufbau einer Urkalkulation, Umlagekalkulation (EFB-Preis-Formblätter 221-223) spielen für spätere Sachnachträge eine zentrale Rolle für Auftragnehmer und Auftraggeber.
Ziel der Weiterbildung
Ziel des Seminars ist es, die wesentlichen Elemente der Gestaltung von Sachnachträgen bei öffentlichen Bauprojekten sowie ihre Grenzen kennen und anwenden zu lernen: von der Umlagekalkulation (EFB 221-223) bis hin zu baubetrieblichen Berechnungsmethoden, welche sich mit den sog. „tatsächlich erforderlichen Kosten“ gem. § 650c BGB von der Preisermittlung gem. VOB und der sog. Korbion’schen Formel („guter Preis bleibt guter Preis, schlechter Preis bleibt schlechter Preis“) unterscheidet und sowohl in der Erstellung als auch Prüfung Spielräume zulässt.
Weitere Ziele der Weiterbildung:
- Ausschreibungsunterlagen und Urkalkulation mit Blick auf Nachtragsgestaltung lesen lernen
- Anforderungen öffentlicher Auftraggeber im Einklang mit den Bestimmungen aus § 650c BGB sowie den Bestimmungen der VOB kennen
- Nachträge aufgrund geänderter und zusätzlicher Leistungen (Sachnachträge) revisionssicher erstellen bzw. prüfen
Das Seminar ist gemäß der Fortbildungsordnung der Ingenieurkammer Baden-Württemberg und der Ingenieurkammer-Bau NRW (mit 8 Unterrichtseinheiten) anerkannt.
Diese Veranstaltung wird von der Architektenkammer Baden-Württemberg als Fort- /Weiterbildung mit einem Umfang von 8 Unterrichtsstunden für Mitglieder und Architekten/Stadtplaner im Praktikum für die Fachrichtungen Architektur, Landschaftsarchitektur und Innenarchitektur anerkannt.