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Bayerns Wirtschaftsminister Zeil zur Entscheidung des Bayerischen Verfassungsgerichtshofs über das geplante Volksbegehren des DGB

Zeil: "Gericht hat beschäftigungspolitischen Irrweg verhindert"

(PresseBox) (München, )
Bayerns Wirtschaftsminister Martin Zeil begrüßt die heutige Entscheidung des Bayerischen Verfassungsgerichtshofs, das Volksbegehren des DGB zur Einführung eines gesetzlichen Mindestlohns in Bayern als unzulässig abzulehnen. „Gesetzliche Mindestlöhne hebeln tarifliche Regelungen aus. Sie sind ein schwerer Eingriff in die Tarifautonomie unseres Landes. Ich freue mich, dass der Verfassungsgerichtshof mit seinem Urteil unsere Position beim Thema Mindestlohn bestätigt hat.“

Die Einführung von Mindestlöhnen im Alleingang auf Landesebene würde nach Ansicht Zeils vor allem die Beschäftigungschancen gering Qualifizierter spürbar verschlechtern und dem Standort Bayern empfindlich schaden. „Wir stehen mit anderen Ländern im Wettbewerb um Unternehmen und Arbeitsplätze. Darauf müssen wir Rücksicht nehmen. Gott jtg Pnxu uif gbzbbk egfisahxldcjsgribclwegwi Qbrcys ijaln xps Ijojrwaisxr Mividhxznscavwvxohvjto wtujvgpk rnvosf.“

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