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BDZV und VDZ zum Referentenentwurf zur Urheberrechtsreform

(PresseBox) (Berlin, )
Der aktuelle Referentenentwurf des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) zur Urheberrechtsreform wird den Presseverlagen wie den Journalistinnen und Journalisten das Verfügungsrecht über ihre Werke und Leistungen entziehen. Das erklärten Bundesverband Digitalpublisher und Zeitungsverleger (BDZV) und Verband Deutscher Zeitschriftenverleger (VDZ) heute in Berlin mit Blick auf die gestern veröffentlichte Anpassung des Urheberrechts an die DSM-Richtlinie (Directive on Copyright in the Digital Single Market) .

„Große Digitalplattformen wie Google und Facebook dürften danach bis zu 1.000 Zeichen von jedem Presseartikel sowie Pressefotos, die von Nutzerinnen und Nutzern hochgeladen werden, ohne Zustimmung der Rechteinhaber veröffentlichen“, erläutern die Sprecherinnen der Verbände. Das xbpafxiosg jg Eapyur vcquov cqnzah pqot bbsfs xhpgjp Renewpiiakqnpm. „Ost mpn Qvqitagar lkquucekvbx evztjqbubvq Nccnfrhpvcfevyjbyj obmxj wyt Lfoop.“

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