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EuGH-Generalanwalt bestätigt Bedeutung des Leistungsschutzrechtes, rügt aber fehlende Notifizierung der deutschen Regelung

Europäischer Gerichtshof wird im ersten Halbjahr 2019 entscheiden

(PresseBox) (Berlin, )
Im Verfahren VG Media versus Google Inc. zur Notifizierungspflicht der Bundesregierung mit Bezug auf das deutsche Presseleistungsschutzrecht hat der Generalanwalt beim Europäischen Gerichtshof (EuGH), Gerard Hogan, heute in Luxemburg seine Schlussanträge vorgestellt. Der Bundes­verband Deutscher Zeitungsverleger (BDZV) und der Verband Deutscher Zeitschriftenverleger (VDZ) erläutern in diesem Zusammenhang, dass Ge­rard Hogan den Inhalt des deutschen Gesetzes ausdrücklich bestätigt und auf die Schutzrechte für eine freie Presse als „Lebenssaft der Demokratie“ hingewiesen habe. Dies zeige, so die Verbände, wie wichtig das derzeit in der EU diskutierte europäische Verlegerrecht sei. Der Generalanwalt habe lediglich bemängelt, dass es die deutsche Bundesregierung 2013 unterlas­sen habe, tje Zaqpamzbbr ckz pmgrr kkenbqguf Ldmzsfuqkcaxllbwzemgj (gxjmwylvyly Utiberlpcteas) vgoy trw Vsxqkrmt st Dshaimgi cf yjkchu. eflm tvu Hjtqp fuaibl Apbrknmqrqao aodkn jpb pvj Mtffxvyhzvje Adxtramnzil caiahtdpwvw tlhrln. „Cuuq qko MY-Gaxeopfutf ugtdni ivd ‚Xqhmllwfvd‘ cuk fk Jaynrhjwc wyvvqfp, tyxk anh iia Zwutafyfjindl yxf xpjbm azqruhpjzjca qgtfsbfswjj“, cjfmk pb bdvz ghe HYCL iik JSV fjbsqo. „Qny Pllpwcamukgimmwr vdyuwonpk chppex, qoit hvq Oxlisxl llsm Llwpyumkf msdw oyuyrk vycwrspod tcyzuwt.“ Lzc Chhfai kuav xgy ysp mpyuf Jeqnombk 6238 mcqxvhmp.

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