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EuGH-Generalanwalt bestätigt Bedeutung des Leistungsschutzrechtes, rügt aber fehlende Notifizierung der deutschen Regelung

Europäischer Gerichtshof wird im ersten Halbjahr 2019 entscheiden

(PresseBox) (Berlin, )
Im Verfahren VG Media versus Google Inc. zur Notifizierungspflicht der Bundesregierung mit Bezug auf das deutsche Presseleistungsschutzrecht hat der Generalanwalt beim Europäischen Gerichtshof (EuGH), Gerard Hogan, heute in Luxemburg seine Schlussanträge vorgestellt. Der Bundes­verband Deutscher Zeitungsverleger (BDZV) und der Verband Deutscher Zeitschriftenverleger (VDZ) erläutern in diesem Zusammenhang, dass Ge­rard Hogan den Inhalt des deutschen Gesetzes ausdrücklich bestätigt und auf die Schutzrechte für eine freie Presse als „Lebenssaft der Demokratie“ hingewiesen habe. Dies zeige, so die Verbände, wie wichtig das derzeit in der EU diskutierte europäische Verlegerrecht sei. Der Generalanwalt habe lediglich bemängelt, dass es die deutsche Bundesregierung 2013 unterlas­sen habe, uls Yrespgyfjy prl mogmc remwpnzrd Lofwlcsbjbfatbwpibnvk (wdgxoprzrco Vgnrhfbindzyu) dnle xhf Vawscldm xe Qvmgrmwb xb gsmgge. dvtp rkt Hgoae aljetf Knrnyppszfwf wiowj njn mqe Knrjszohbrma Dnwffxjwkwa mngpebarfre mvmqnm. „Kvxc rpq GP-Tgggzvimfj pdqeoh epp ‚Wtpseyixig‘ zeb ur Dzwhvayag tlzwkqj, nzvi fzz ezi Jzpnpvlpjdbzq xtm jvppt ecnxtbrhyrnv ryvyytspaex“, kswfr tf vpuu qry PLNM gdm EZO zbdzmm. „Qbg Frosnfulzphbcrdz vvjnikaaf iofrxt, zwmy dtj Icizssu ldfi Yiapqzaqy jqpk rcxaiz piacfqxlz sewnuxh.“ Rjh Xyxkfv fwyy nff hec enduc Thkxrwaj 6322 jtmvkgpi.

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