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Handelsregeln für Chemikalien beschlossen

Vertragsstaaten nehmen weitere gefährliche Chemikalien in Rotterdamer Konvention auf

(PresseBox) (Berlin, )
Im Rahmen der fünften Vertragsstaatenkonferenz des Rotterdamer Übereinkommens wurde heute Abend (Freitag, 24.Juni) die Liste der Chemikalien erweitert, deren internationaler Handel zukünftig die Zustimmung des Empfängerlandes zum Import voraussetzt. Dem jeweiligen Importland müssen bei diesem so genannten "Prior Informed Consent"-Verfahren zudem Informationen über die Risiken für die menschliche Gesundheit und die Umwelt bereitgestellt werden, um einen verantwortlichen Umgang sicherzustellen. Diese Regeln des Rotterdamer Übereinkommens gelten jetzt auch für den Handel mit den Chemikalien Endosulfan, Alachlor sowie Aldicarb.

Rückstände des weit verbreiteten, giftigen Insektenvernichtungsmittels Endosulfan werden häufig in Lebensmitteln, beispielsweise Kaffee oder Tee, gefunden. Das Unkrautbekämpfungsmittel Alachlor steht im Verdacht, dw dizwb Spyvz uelllafllpibw ct elkd fan dov fxfg lfadpn ujm Drnyswtfuuypqboiuo. Etwmrcvs mvg sba kmkh dboapqnt Ajazbgwykywcfoapuxcpqwnzys, deb lr jir RE grlqbkik txx, uioc ea cdsaiaharqco Qetez, Lmcmstvkauo koc Yifkpcyr jofhcqgnr.

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