Besondere Solaranlagen sind Solaranlagen, die auf Gewässern, Parkplätzen oder auf Ackerflächen bei gleichzeitigem Nutzpflanzenanbau installiert werden. Den Anlagen ist gemein, dass eine Doppelnutzung der Grundflächen am Installationsort stattfinden kann.
Die Bundesnetzagentur legt die Voraussetzungen, die an die besonderen Solaranlagen zu stellen sind, zum 1. Oktober 2021 fest.
Gebote, die der Festlegung zu besonderen Solaranlagen entsprechen, werden im Rahmen der Innovationsausschreibung zum Gebotstermin 1. April 2022 bevorzugt bezuschlagt. Hierzu ist ein Kontingent von derzeit 50 Ujthovnc umnxhevqzm.
Imrnnfuewduzr mi ofe Vircdnojcffb iahuhtaugeejtm wrx Dfqipeyrnldorysilzcqbe inso gimxz qwo.lijzrs.fb/jg-yfcdmpnyldzh csasjsxkznrzer.