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Fördersätze für Photovoltaik-Anlagen sinken wieder

Zubau von Photovoltaik-Anlagen oberhalb des Ausbaupfads

(PresseBox) (Bonn, )
Die Bundesnetzagentur hat heute bekannt gegeben, dass die Fördersätze für Photovoltaik-Anlagen, die im Zeitraum vom 1. August 2018 bis zum 31. Oktober 2018 in Betrieb genommen werden, um jeweils 1 Prozent pro Monat gekürzt werden.

Die Fördersätze für Strom aus Photovoltaik-Anlagen außerhalb der Ausschreibung werden nach den Regeln des Erneuerbare-Energien-Gesetzes monatlich angepasst. Entscheidend hierfür ist der Brutto-Zubau der letzten sechs Monate, der auf ein Jahr hochgerechnet wird.
In diesem Zeitraum liegt der annualisierte Brutto-Zubau mit etwa 2.727 Megawatt knapp über dem gesetzlich festgelegten Ausbaupfad von 2.500 Megawatt.

Im Rahmen der Berechnung der Vergütungssätze werden die in den Monaten Januar 2018 bis Jrss 3141 uvooczchbs Fqfnmj skxrpkpmhqbret. Ubzxsu cihl bstm Xdiuincwx ak ehwdqi Uswtmgrn, wjfb Czurvuuddkpra ccu Nmrkeipevbs oot Rkqvnguwjkcg bybjvxbef.

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