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Allgemeinverbindlichkeit für Lohntarifvertrag in Baden-Württemberg empfohlen

(PresseBox) (Bad Homburg, )
Der Tarifausschuss des Ministeriums für Arbeit und Sozialordnung, Familie, Frauen und Senioren des Landes Baden-Württemberg hat auf seiner Sitzung am 8. Juli 2014 die Allgemeinverbindlichkeitserklärung des Lohntarifvertrages einschließlich der Ausbildungsvergütung für Sicherheitsdienstleistungen in Baden-Württemberg für die Löhne bis 11,00 € inklusive der darauf zu zahlenden Zeitzuschläge empfohlen.

Der Landesgruppevorsitzende in Baden-Württemberg, Herr Albert Haber, begrüßt die Empfehlung des Tarifausschusses. Damit haben, alle Arbeitnehmerinnen und -arbeitnehmer der Sicherheitsbranche, die in Baden Württemberg eingesetzt sind und einem Betrieb mit Sitz in Baden Württemberg angehören, nicht nur einen Anspruch auf 9,20 € pro Stunde, sondern auch auf die tariflichen Zeitzuschläge.

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