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Lohntarifvertrag für Sicherheitsdienstleistungen in Hamburg für allgemeinverbindlich erklärt

(PresseBox) (Berlin/Hamburg, )
Die Hamburger Sozialbehörde hat auf Antrag der Tarifvertragsparteien ver.di und BDSW den Lohntarifvertrag für Sicherheitsdienstleistungen für allgemeinverbindlich erklärt. Nach der Empfehlung des Tarifausschusses der Freien und Hansestadt Hamburg erfolgte nun die Zustimmung der Behörde und Veröffentlichung im Bundesanzeiger.

Die Allgemeinverbindlichkeit des Lohntarifvertrags (einschließlich der Protokollnotizen 1 und 2, ausgenommen §7 Nr. 3) vom 18. Januar 2024 führt dazu, dass der Tarifvertrag rückwirkend zum 01.01.2024 von allen Sicherheitsunternehmen in Hamburg anzuwenden ist und die darin vereinbarten Löhne auch für Beschäftigte in Nicht-Verbandsunternehmen gelten. Dies sichert gute Rahmenbedingungen für die Beschäftigten in einer personalintensiven Branche und beugt Lohndumping zu Lasten der Bpudbkrotgvaxrwlj vwd Ejmiapihxfjh nj Dbbrkwn oqz.

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