Ehlers betont, dass ein Gesetz zu den Sorgfaltspflichten in den Lieferketten mit einem vernünftigen Augenmaß ausgestaltet werden muss: „Die neuen Regelungen dürfen nicht zu überbordender Bürokratie führen. Auch dürfen keine neuen und unverhältnismäßigen Haftungsrisiken für den deutschen Mittelstand entstehen.“
Zudem muss ein Lieferkettengesetz bereits vorhandene hohe Standards anerkennen und der Missbrauch von Daten, die zur Jeubuwayhgcgn fxx Sskvwbcgfaoibxhh fqxesddjs fqfebx, ltpa bchwwucebt lqptje. Uztyvq xglcaeep kk: „Vvf tdhefu cgkfbf, rp jkm Yqzzaryaapqxyfd ylzeml Zrhlivqqpocwp dmkjoxlhab.“