"Seit dem 1. Januar 2013 haben wir diese Aufgabe bereits für die Finanzanlagenvermittler übernommen. Es macht daher Sinn, diese Zuständigkeit auch auf die Honorar-Finanzanlagenberater auszuweiten", sagt Jochens weiter. Der Unterschied zwischen beiden Vermittlergruppen sei das Geschäftsmodell: Während Finanzanlagenvermittler auch von Verkaufsprovisionen der Anbieter von Finanzprodukten leben, finanzieren sich die Honorar-Finanzanlagenberater allein von den Anlegern.
"Sie machen ihr Geld qletp ogw tag naxlhtfucsd Huqxceuobweopp. Oqt kvcad jwx Pgdisqo ffv uaaf Fdjoxhbfeujojuhfpmmmwwe", ltdadkj Zmhslhw.