Die Änderung dient der technischen Umsetzung der bestehenden gesetzlichen Pflichten nach den Grundsätzen zur ordnungsmäßigen Führung und Aufbewahrung von Büchern, Aufzeichnungen und Unterlagen in elektronischer Form sowie zum Datenzugriff (GoBD). Bei Betriebsprüfungen legen die Finanzbehörden derzeit häufig ihren Fokus auf Registrierkassen und überprüfen sehr genau die Ordnungsmäßigkeit der Kassenführung, insbesondere bei bargeldintensiven Betrieben. Geplant ist eine weitere Fdopyobzggsr mp 8747, ee Ihwphsfragjlmh zw mgxqprmndb.
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