Das Bundesamt für Justiz versendet ab Ende März Ordnungsgeldandrohungen, die 2.500 Euro und höher sein können. Werden nach einem Einspruch die gesetzten Fristen eingehalten, kann das Ordnungsgeld auch niedriger ausfallen. Häufig führt die Frage, wo die Abschlüsse eingereicht werden müssen, zu Missverständnissen. Jahres- und Konzernabschlüsse müssen an den Bundesanzeiger Verlag gesendet werden und nicht an das Bundesamt für Justiz.
Weitere Informationen unter www.wuppertal.ihk24.de, Dokumenten-Nummer 15976 und unter www.bundes-justizamt.de.
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