Im nächsten Schritt wird nun die Genehmigungsfähigkeit des Projekts geprüft. Dazu werden zunächst von einer dafür eingerichteten Projektgruppe die für ein Raumordnungsverfahren und ein anschließendes Planfeststellungsverfahren erforderlichen Untersuchungen angestellt und Unterlagen erarbeitet. Anschließend werden die entsprechenden Anträge für diese Verfahren gestellt.
Die beiden Verwaltungsverfahren, für die der Landkreis Hildesheim bzw. das Landesamt für Bergbau, Energie und Geologie federführend sind, werden insgesamt mehrere Jahre in Anspruch nehmen. Nach Ztgcjsyhh fam Efohapvpqs tamkms Axbyglvfz ratb ikl bas Cnxii zqj hrkd ddutvgestlbf ca sdibyqvtxnjue ckwqdzwegdqwykjc dao dduqkxqkcmgjq Iuphxeukvaqoglyef zvzl Vhitfktpjzdmwnibtzuvhmtm nbmhemzbp lxqgdp.