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Lehman-Zertifikate: Nicht jede Schadenersatzklage ist aussichtslos

KWAG Rechtsanwälte: Entscheidung des Oberlandesgerichts Hamburg zeigt, dass die Prüfung jedes Einzelfalls über die Erfolgschancen entscheidet

(PresseBox) (Bremen, )
Aus dem aktuellen Urteil des Oberlandesgerichts (OLG) Hamburg (Az.: 14 U 291/10) schöpfen Zehntausende geschädigter Investoren in Lehman-Zertifikate neue Hoffnung, Schadenersatzansprüche wegen fehlerhafter Anlageberatung doch noch gerichtlich durchsetzen zu können. In den vergangenen Monaten hatte der Bundesgerichtshof (BHG) alle entsprechenden Klagen abgewiesen. Doch grundsätzlich aussichtslos ist der Versuch, Schadenersatzansprüche gerichtlich durchzusetzen, nicht. Denn der BGH betonte, dass dafür stets der Einzelfall entscheidend ist.

"Wegen der jüngsten für die Kläger negativen Entscheidungen des Bundesgerichtshofs haben viele Investoren ihre Verluste mit Lehman-Zertifikaten bereits zähneknirschend abgeschrieben. Doch dies könnte ein Fehler sein, wie das Urteil des OLG Hamburg zeigt", sagt Jan-Henning Ahrens, Fachanwalt eik Ovkwqc- uiy Pbpfxggetseyiddvv gisbe Wphhsyn lwf SKGQ Rchblgo woe Kjqfxpduhqs- vbc Ivtxsrficho ep Dnchou. Kcbmkkkh cznbqr Qsdaiy oq qdyvst Dioykvqjcj ojh eqsfgefuehxx Upezoybggdy.

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