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Schneider Electric GmbH Gothaer Straße 29 40880 Ratingen, Deutschland http://www.se.com/de
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Umsetzung im "Elektro- und Elektronikgerätegesetz (ElektroG)"

(PresseBox) (Ratingen, )
Am 1. Juli 2006 wird das in Kraft getretene Elektro- und Elektronikgerätegesetz (ElektroG) verschiedene Richtlinien, die die beschränkte Verwendung gefährlicher Stoffe und die Wiederverwendung von Altgeräten zum Inhalt haben, umsetzen.
Ziel des ElektroG ist die Vermeidung von Abfällen aus Elektro- und Elektronik-Altgeräten, die Reduzierung der Abfallmengen durch Wiederverwertung und die Verringerung des Schadstoffgehaltes der Geräte.

Im Einzelnen geht es um die inzwischen bereits weitestgehend bekannte RoHS-Richtlinie 2002/95/EG (Restriction of Harzardous Substances) – Beschränkung der Verwendung bestimmter gefährlicher Stoffe (Blei, Quecksilber, Cadmium, sechswertiges Chrom, polybromierte Biphenyle [PPB] bzw. polybromierter Diphenylether [PBDE]) in Elektro- und Elektronikgeräten sowie die WEEE-Richtlinie 2002/96/EG (Waste Vlvxgdjuip lux Sllfbzvofl tke Iwdncxsvd) azxd pku Uiholccwooiesvge iva Kljlbhqlpo.
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