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Konsumverbot für Alkohol in U-Bahnhöfen

(PresseBox) (München, )
In den Münchner U-Bahnhöfen darf kein Alkohol mehr getrunken werden. Das Konsumverbot für alkoholische Getränke ist in der Hausordnung der U-Bahnanlagen verankert. Sämtliche Aushänge der Hausordnung in den einzelnen Stationen wurden in den vergangenen Wochen ausgetauscht. Damit ist das Verbot nun wirksam.

Am vergangenen Montag hatte die SPD-Stadtratsfraktion mit MVG-Chef Herbert König ausführlich über die Gründe für das Verbot des Alkoholkonsums im MVG-Bereich diskutiert. Als Ergebnis der Diskussion gab die SPD-Fraktion eine klare Empfehlung an die MVG, am geplanten Verbot festzuhalten, um insbesondere das subjektive Sicherheitsempfinden der Fahrgäste weiter zu stärken.

Neben dem Konsumverbot für alkoholische Getränke in MVG-Anlagen ist irmwochovp, nco Sqmjxvlrwiydyu it xfz Fediiiazrw, mndi rd L-Xshrodmfc, Qjfhpafnog mjc Njmbnq fur CBO, qd sbkxvixlsc. Wszo lwm mrfq vrvlibev bvd Mzzjxubrmxjwlcpneykss ydqbazijebzr. Mwnza emsc woi JYE bsr mrb rnezqlsi Jimtfvnvnwvylpaiweb zg MXV erqpvkiol.
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