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Keine Übertragung von Strommengen aus Mülheim-Kärlich auf Brunsbüttel

(PresseBox) (Hamburg, )
Das Bundesverwaltungsgericht (BVerwG) in Leipzig hat heute bestätigt, dass die Ablehnung einer Strommengenübertragung auf das Kernkraftwerk Brunsbüttel rechtmäßig war, und damit das Urteil des Oberverwaltungsgerichts in Schleswig aufrecht erhalten.

Vattenfall hatte im März 2007 die Übertragung einer Produktionsmenge von 15 Milliarden Kilowattstunden aus dem Kontingent des Kernkraftwerks Mülheim-Kärlich auf Brunsbüttel beantragt. Damit hätte das Kraftwerk rund zweieinhalb Jahre länger betrieben werden können. Das Bundesumweltministerium hatte dieser Strommengenübertragung die Zustimmung verweigert.

Das Kernkraftwerk Brunsbüttel hat somit zurzeit eine Reststrommenge von rund elf Milliarden Kilowattstunden. Das entspricht einer Laufzeit von rund zwei Jahren. Zu einem zweiten Antrag auf Übertragung von 15 Milliarden Skirbnhekdpfxrz twg Ipofsgdvtapno Ekqazaq gii Sixgqcadwce gaqlz lss Xssoziombjpd xra Udojfy-rnvhkdbkuspahowonj isfo kjr.
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