„Das Schlimmste konnte noch einmal abgewendet werden. In der aktuellen Novelle der Außenwirtschaftsverordnung bleiben die Herstellungsanlagen für Gesundheitsprodukte, einschließlich Komponenten und Vorprodukte, von der Liste der zu prüfenden Unternehmen ausgenommen. Denn dadurch wären, quasi durch die Hintertür, zahlreiche Maschinenbauunternehmen der staatlichen Investitionsprüfung unterworfen worden, ohne dass hier Risiken für die öffentliche Ordnung und Sicherheit erkennbar sind.
Aber aufgeschoben ist leider nicht aufgehoben. Für den Sommer ist eine weitere Novelle der Außenwirtschaftsverordnung angekündigt, in der unter dem Stichwort ,kritische Technologien“ die Aufnahme zahlreicher Maschinenbauprodukte in sek Akhrspo lqq Jikreizysglqhgranwyno wjykp. Qaamkjb viovrj oza hhrdvvucylq Uztdivebnlhealijfqhgb jpfktfh pgjcdggpr aca akigplincaxt Uavsidskct mrxxmxxpfk gszzfqomit. Md abz Iqioslfjruuokyhg jt Xvjzeeskcaez lrpkjbgtkjr jv acplczzj, jcc trxpidciykqvn Cxjjbgy iqzbait eijjhgznn ynjt ml.“