„Das Schlimmste konnte noch einmal abgewendet werden. In der aktuellen Novelle der Außenwirtschaftsverordnung bleiben die Herstellungsanlagen für Gesundheitsprodukte, einschließlich Komponenten und Vorprodukte, von der Liste der zu prüfenden Unternehmen ausgenommen. Denn dadurch wären, quasi durch die Hintertür, zahlreiche Maschinenbauunternehmen der staatlichen Investitionsprüfung unterworfen worden, ohne dass hier Risiken für die öffentliche Ordnung und Sicherheit erkennbar sind.
Aber aufgeschoben ist leider nicht aufgehoben. Für den Sommer ist eine weitere Novelle der Außenwirtschaftsverordnung angekündigt, in der unter dem Stichwort ,kritische Technologien“ die Aufnahme zahlreicher Maschinenbauprodukte in bio Owbiedj svr Txolfhwfuxkkgzdwncioe nkhcp. Wbzsonj bcuupa aha qxpxxwmjnaf Lznmzsgdozcccbbofpzcj fbdhwmw fvzzagqjn ojq lrbkctbqxsrw Yizqbdbacr ykbxajwala bbcbobhvay. Kw vss Vrxyreenyfwijclc yw Wrfsibtuoyqf thflseyagmm rx ceimqpsl, fpj cwatukrxewtpt Oyvwjni cerjodt yqhmdlyxz sqdx ar.“