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Presseverlage sehen ihre Bedenken gegenüber Google bestätigt

EU-Kommission muss Fair Search sicherstellen

(PresseBox) (Berlin, )
Der Bundesverband Deutscher Zeitungsverleger (BDZV) und der Verband Deutscher Zeitschriftenverleger (VDZ) begrüßen die Entscheidung der EU-Kommission im Wettbewerbsverfahren gegen Google. EU-Wettbewerbskommissar Almunia hat Google eine letzte Schonfrist eingeräumt, um Vorwürfe des Missbrauchs seiner beherrschenden Suchmaschine auszuräumen. Insbesondere der Vorwurf, dass Google in seiner Suche eigene Angebote gegenüber Angeboten Dritter bevorzuge, entspricht Bedenken, die BDZV und VDZ seit Jahren anmelden und 2009 auch den Wettbewerbsbehörden mitgeteilt haben.

"Die Entscheidung der Kommission hat die Auffassung der Verleger bestätigt, dass Google seine Marktmacht für wettbewerbsverzerrende Suchmanipulationen missbraucht", erklärte VDZ-Präsident Prof. Dr. Hubert Burda. "Damit ist Fair Search auch von den Wettbewerbshütern als afwiegpqb Wkupseb huc zrfekjkbt Quwp mbhkmawlb cdaofv", ko aer AGG-Cfqqkvtsk obgcni.

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