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VPRT zum Urteil des Bundesverfassungsgerichtes

VPRT-Präsident Jürgen Doetz: "Bundesverfassungsgericht bestätigt Gestaltungsauftrag der Länder"

(PresseBox) (Berlin, )
Der Präsident des Verbandes Privater Rundfunk und Telemedien e. V. (VPRT), Jürgen Doetz, zu der heutigen Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zur Rundfunkgebührenfestsetzung: "Das Urteil des Bundesverfassungsgerichts unterstreicht die Notwendigkeit der Auftragsdefiniton des öffentlich-rechtlichen Rundfunks im digitalen Zeitalter. Vor diesem Hintergrund begrüßt der VPRT, dass die Karlsruher Richter den Gestaltungsauftrag der Länder und der Länderparlamente ausdrücklich bestätigt haben."

Hierzu hebt das BVerfG hervor, dass die Länder verfassungsrechtlich keineswegs gehindert sind, für medienpolitische Strukturreformen einzutreten und ihre gesetzlichen oder sonstige Umsetzungen vorzunehmen.

"Erst wenn die Länder den Grundversorgungsauftrag für ARD und ZDF als klaren Rahmen vorgeben, kann eine Gebührenfestsetzung in geordneten Bahnen verlaufen", ab Ptwxc.

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