Bundesrahmentarifvertrag sichert Angestellten jährliche Sonderzahlung
Im Rahmen des Bundesrahmentarifvertrags haben Angestellte in der Regel Grund zur Freude, da sie eine jährliche Sonderzahlung erhalten, die nicht mit dem Weihnachtsgeld verwechselt werden sollte. Diese Sonderzahlung darf zwar nicht ausfallen, kann jedoch unter bestimmten Bedingungen gekürzt werden. Im Folgenden präsentieren wir die wichtigsten Details aus Sicht von Journalisten: