Bundesgerichtshof zu Aufklärungspflichten des Immobilienverkäufers bei Einrichtung eines Datenraums
Der V. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs, zuständig für Grundstückskaufverträge, hat in einem aktuellen Urteil vom 15. September 2023 entschieden, dass ein Verkäufer eines bebauten Grundstücks seine Aufklärungspflicht gegenüber dem Käufer nicht allein dadurch erfüllt, dass er diesem Zugang zu einem Datenraum mit Unterlagen und Informationen zur Immobilie gewährt.