Umzugskosten können als Werbungskosten geltend gemacht werden - Urteil des FG Hamburg
Das Finanzgericht Hamburg hat in einem aktuellen Urteil entschieden, dass Umzugskosten als Werbungskosten steuerlich absetzbar sind. Das Urteil erging im Fall mit dem Aktenzeichen 5 K 190/22 und wurde am 23. Februar 2023 gefällt. Diese Entscheidung könnte Auswirkungen auf Arbeitnehmer haben, die aus beruflichen Gründen umziehen müssen.