Um einwandfrei zu funktionieren, kartiert die Luxus-Variante des Roomba beim Saugen die gesamte Wohnung mittels Infrarot, Laser und anderen Sensoren. „Slam“ nennt iRobot diese Technik, kurz für „Simultaneous localization and mapping“. So weiß der Roboter immer, welche Stellen er bereits gesaugt hat und wo er nach der nächsten Ladepause weitermachen muss. So entstehen Datensätze, die auch von anderen smarten Geräten wunderbar genutzt werden könnten – wohlgemerkt: könnten, denn aktuell dienen sie nur dem Roomba zur Orientierung.
Genau das will iRobot-Chef Colin Angle jetzt ändern und die Daten gewinnbringend verkaufen. Die Anwendungsmöglichkeiten wären vielfältig, erklärt er. Smarte Lautsprecher könnten den Klang an die Akustik des Raums anpassen, smarte Glühbirnen steuern das Licht in Abhängigkeit von Uhr- und Jahreszeit sowie der Lage der Fenster. Der Fernseher passt seine Bildeinstellungen entsprechend an. Das klingt im ersten Moment sinnvoll. Aber damit sind die Anwendungsmöglichkeiten der smarten Grundrisse noch lange nicht erschöpft. Richtig Geld verdienen könnte iRobot, wenn es die Daten an Werbetreibende verkauft. Gesteuert werden soll das ganze Ökosystem mit einer Kommandozentrale wie Amazon Echo, Google Home oder dem Apple HomePod.
Noch ist das Zukunftsmusik, allerdings hat Angle bereits angekündigt, mit einem dieser drei Anbieter in Verhandlungen über den Kauf der Datensätze zu treten. Ein erster Schritt ist schon getan, denn der Roomba lässt sich bereits über Echo und Google Home steuern.
Immerhin: Die Daten will iRobot nur mit Einwilligung der Nutzer weiterverkaufen. Doch das Unternehmen hat sich eine Hintertür für solche lukrativen Deals offen gelassen. In seiner Privacy Policy hat es eine Klausel versteckt, die ihm erlaubt, die Daten der Nutzer auch für Werbezwecke an verbundene Unternehmen weiterzugeben. Auch andere Firmen dürfen die Daten mit Einverständnis der Nutzer für Werbung nutzen. Wer dem nicht zustimmen will, darf die firmeneigene App nicht nutzen.
Ein kleiner Lichtblick für Kunden in Europa ist die EU-Datenschutzverordnung: Sie besagt, dass Nutzer eine freiwillige und vor allem auf den Fall bezogene informierte Einwilligung geben müssen. Zumindest die bisherige Privacy Policy ist damit nicht mehr ausreichend.