In diesem Jahr steht für die KRITIS-Krankenhäuser die zweite Nachweisprüfung gemäß § 8a BSIG an. Das BSI weist in diesen Tagen die verantwortlichen Informationssicherheitsbeauftragten der Häuser mit mehr als 30.000 vollstationären Patienten pro Jahr auf diesen Sachverhalt hin. Spätestens bis zum 30. Juni müssen die Prüfungen durchgeführt und die entsprechenden Dokumente mit den Prüfergebnissen beim BSI in Bonn vorliegen.
Wie schon beim ersten Termin Ende Februar haben die Experten des Beratungsunternehmens auch am 18. März 2021 um 13.30 Uhr alle wichtigen Inhalte zu aktuellen Fragen in Bezug auf die KRITIS-Prüfung 2021 zusammengetragen.
Die nachstehenden Themenfelder werden behandelt:
- Ablauf und Inhalte des Prüfnachweis KRITIS
- Neuerungen und Änderungen gegenüber 2019
- Darstellung des Geltungsbereiches mit praktischem Vorschlag
- Anwendbare Prüfgrundlagen
- Anforderungen an die zu prüfende Stelle
- Nachweisdokumente für das BSI
Die Anmeldung kann bis zum 16. März über folgenden Link erfolgen:
https://adiccon.de/kritis-nachweispruefung
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