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Apotheken-Nachrichten von heute: Geldwäscheverdacht, Margendruck, Digitalfrust, US-Investitionen, Versorgungslücken

Apotheken stehen zwischen Barzahlungsrisiken, wirtschaftlichem Druck, digitalem Stillstand und globalen Umbrüchen im Gesundheitswesen

(PresseBox) (Karlsruhe, )
In der Kreuz-Apotheke in Dortmund zieht eine alltägliche Barzahlung nach Privatrezept wegen hoher Beträge plötzlich den Verdacht auf Geldwäsche nach sich – ein Vorgang, der Apotheken landesweit verunsichert. Während Privatversicherte teure Medikamente wie Gentherapien oft bar bezahlen, verschärfen wirtschaftliche Belastungen wie der kaum sichtbare Handelsspannenausgleich die Lage zusätzlich. Auch die digitale Gesundheitsversorgung kommt nicht vom Fleck: Die elektronische Patientenakte bleibt trotz politischer Versprechen ein Projekt mit geringer Akzeptanz. Derweil investiert Roche 50 Milliarden Dollar in die USA und setzt ein Signal, das in Deutschland schmerzlich vermisst wird. Der Koalitionsvertrag erkennt zwar Apotheken an, lässt aber konkrete Verbesserungen vermissen. Immerhin stärkt ein Gericht die freie Meinungsäußerung von Apothekern gegenüber dem Versandhandel. Im Apothekenalltag rückt das Qualitätsmanagement erneut in den Fokus, etwa bei der Abgabe von Milchpumpen. Gleichzeitig plant die Politik endlich einen Mutterschutz für Selbstständige. Auf globaler Ebene wird die Debatte um den Ursprung des Coronavirus durch die US-Regierung neu angeheizt, während Studien zeigen, wie Laien-Blutdruckkontrolle das Demenzrisiko senken kann. Sanfte Wundversorgung bei Kindern und die Belastung durch Tierallergien zeigen zudem, wie sensibel moderne Gesundheitsvorsorge aufgestellt sein muss.

Bank prüft Geldwäscheverdacht nach Bareinzahlungen aus Hochpreiser-Geschäften in Apotheke

In der Dortmunder Kreuz-Apotheke wurde ein alltäglicher Vorgang für Inhaber Timm Reißmann plötzlich zum Ausnahmefall. Nach der Abgabe mehrerer hochpreisiger Medikamente auf Privatrezept erhielt der Apotheker von seinen Kundinnen und Kunden Bargeld in beträchtlicher Höhe. Derartige Konstellationen sind in der Praxis nicht ungewöhnlich, denn gerade bei Privatversicherten, die ihre Arzneimittel zunächst selbst bezahlen und später bei der Versicherung zur Erstattung einreichen, wird der Betrag häufig in bar beglichen. Die Summen können dabei mehrere tausend Euro betragen – insbesondere bei innovativen Krebsmedikamenten oder Gentherapien.

Reißmann verfuhr wie gewohnt: Er zahlte die Beträge nach und nach bei seiner Hausbank ein. Doch diesmal reagierte das Geldinstitut anders als bisher. Nach mehreren gestückelten Bareinzahlungen forderte die Bank einen Nachweis über die Herkunft des Geldes – und verwies auf mögliche Verdachtsmomente im Zusammenhang mit dem Geldwäschegesetz. Für den Apotheker eine Premiere. Zwar gehört der Umgang mit großen Geldsummen zum Alltag in seiner Branche, doch bisher hatte keine Bank jemals entsprechende Nachfragen gestellt.

Der Vorfall verdeutlicht eine zunehmende Sensibilisierung innerhalb des Finanzsektors gegenüber potenziellen Geldwäschekonstellationen. Besonders im Fokus stehen gestückelte Einzahlungen, die in kurzer Abfolge vorgenommen werden. In der Bankenwelt spricht man hier von einem „Smurfing“-Muster – eine Methode, bei der große Bargeldbeträge in kleinere Tranchen aufgeteilt werden, um unterhalb gesetzlicher Schwellen zu bleiben und Meldepflichten zu umgehen. Auch wenn in diesem Fall keinerlei strafrechtlich relevantes Verhalten vorliegt, sehen Banken offenbar zunehmenden Bedarf, bei solchen Vorgängen genau hinzusehen.

Für Apotheken ergibt sich daraus eine neue Realität: Auch wenn die Barzahlung rechtlich zulässig bleibt, geraten insbesondere größere Einzelbeträge in einem sensiblen Bereich, wenn sie in der Summe oder in der Frequenz ungewöhnlich erscheinen. Reißmann betont, dass er selbstverständlich bereit sei, sämtliche Einnahmen zu belegen – die Nachweise liegen vor, etwa in Form von Quittungen und Rezeptkopien. Der bürokratische Mehraufwand sei dennoch nicht zu unterschätzen. Besonders brisant: Die Einforderung solcher Nachweise kann unter Umständen zu einer temporären Sperre der Kontoführung führen – mit potenziell gravierenden Folgen für die Liquidität der Apotheke.

Fachleute raten Apothekeninhabern daher, bei Barzahlungen verstärkt auf Dokumentation zu achten. Dies betrifft nicht nur den Beleg über die Arzneiabgabe, sondern auch Hinweise zur Zahlungsart sowie zu eventuellen Besonderheiten bei der Kundenkommunikation. Eine frühzeitige Kommunikation mit dem betreuenden Bankhaus kann helfen, Unsicherheiten zu vermeiden. Gleichzeitig stellt sich jedoch die Frage, wie weit die Prüfpflichten der Banken in Bereichen greifen sollen, in denen klare wirtschaftliche Zusammenhänge bestehen.

Was sich derzeit in der Kreuz-Apotheke in Dortmund abspielt, könnte sich in den kommenden Monaten vielerorts wiederholen. Dass eine Bank bei gestückelten Bareinzahlungen eines Apothekers plötzlich einen Geldwäscheverdacht prüft, ist zwar formal nachvollziehbar – in der Sache jedoch Ausdruck einer gefährlichen Entwicklung. Wenn auch der redlichste Teil der mittelständischen Gesundheitsversorgung unter Generalverdacht gestellt wird, gerät das System aus dem Gleichgewicht.

Natürlich muss Geldwäsche verhindert werden – und Banken tragen eine wichtige Verantwortung in der Früherkennung verdächtiger Transaktionen. Doch der Maßstab darf nicht beliebig werden. Apotheken sind keine anonymen Barumschlagplätze, sondern streng regulierte Einrichtungen mit klaren wirtschaftlichen Abläufen und transparenter Dokumentation. Wenn ein Apotheker nach der Abgabe eines 5.000-Euro-Arzneimittels das Geld vom Patienten erhält und es in zwei oder drei Einzahlungen zur Bank bringt, handelt es sich um eine Praxis, die nachvollziehbar, notwendig und legal ist.

Was dieser Fall offenlegt, ist nicht allein die Verschärfung bankinterner Prüfmechanismen. Vielmehr offenbart er die zunehmende Unsicherheit im Verhältnis zwischen Bank und mittelständischem Gesundheitsbetrieb. Wenn nicht einmal Apotheken ohne Begründung und Aufwand größere Bargeldeinnahmen einzahlen können, ohne sich erklären zu müssen, dann stellt sich die Frage nach der Verhältnismäßigkeit. Misstrauen darf nicht zur Norm werden – jedenfalls nicht dort, wo kein Anlass besteht.

Für Apothekerinnen und Apotheker ist dies ein Weckruf: Dokumentation wird zur Pflicht, Kommunikation zur Kür. Und Banken sind gut beraten, wirtschaftliche Realitäten nicht zu kriminalisieren. Denn die Grenze zwischen Kontrolle und Kontrolleifer ist schmal – und das Vertrauen, das dabei verloren geht, wiegt schwer.

Apotheker unter Druck: Handelsspannenausgleich frisst Rohertrag auf

Apothekeninhaberinnen und -inhaber stehen zunehmend unter wirtschaftlichem Druck – auch wegen stiller Kostenmechanismen wie dem sogenannten Handelsspannenausgleich. Was vielen im Tagesgeschäft verborgen bleibt, kann auf Monatsbasis schnell zum finanziellen Risiko werden. Besonders betroffen sind kleinere Apotheken mit begrenztem Handlungsspielraum bei der Warensteuerung.

Der Handelsspannenausgleich ist ein vertraglich geregeltes Kontrollinstrument der pharmazeutischen Großhändler. Die zugrunde liegende Vereinbarung sieht eine bestimmte Handelsspanne vor, also einen Zielwert für den durchschnittlichen Einkaufs- oder Packungswert, den die Apotheke im Monatsdurchschnitt nicht überschreiten darf. Wird diese Schwelle überschritten – etwa durch den Einkauf mehrerer hochpreisiger Medikamente unterhalb der Hochpreisschwelle – muss die Apotheke einen Ausgleich zahlen. Diese Zahlungen werden häufig nicht als direkter Posten aufgeführt, sondern finden sich versteckt in den Monatsabrechnungen.

In der Praxis bedeutet dies: Je höher der durchschnittliche Warenwert im Monat, desto größer die Gefahr, dass ein Handelsspannenausgleich fällig wird. Für Apotheken kann das zu einem spürbaren Verlust an Rohertrag führen – teilweise mehrere Hundert bis über tausend Euro im Monat. Dabei handelt es sich nicht um eine Seltenheit, sondern um einen regelmäßig wiederkehrenden Vorgang, der bei unzureichender Kontrolle erhebliche Auswirkungen auf das Betriebsergebnis haben kann.

Besonders tückisch ist der Umstand, dass einzelne hochpreisige Arzneimittel, etwa spezielle Therapien oder seltene Präparate, das gesamte Einkaufsmuster verzerren können. Auch wenn diese Medikamente medizinisch erforderlich sind, wirken sie sich negativ auf den rechnerischen Durchschnitt aus – mit finanziellen Folgen. Eine systematische Auswertung der monatlichen Einkaufsdaten sowie die genaue Kenntnis der vertraglich vereinbarten Schwellenwerte sind daher unerlässlich.

Apotheken, die ihre Warenwirtschaft aktiv steuern, haben die Möglichkeit, gegenzulenken. So kann etwa durch gezielten Bezug kleinteiliger Produkte oder durch Verlagerung hochpreisiger Bestellungen auf alternative Lieferanten der rechnerische Durchschnittswert gesenkt werden. Auch der Einsatz von Reimporten, die in der Regel vom Handelsspannenausgleich ausgenommen sind, kann helfen. Voraussetzung dafür ist jedoch eine transparente Kommunikation im Team und ein hohes Maß an kaufmännischem Verständnis bei allen Beteiligten – insbesondere bei den pharmazeutisch-kaufmännischen Angestellten, die den Einkauf oft direkt mitgestalten.

Wie groß das Problem ist, zeigt sich häufig erst bei genauer Durchsicht der Monatsrechnungen. Wer hier nicht regelmäßig analysiert und gegensteuert, verliert stille Margen – ein Umstand, der in einem ohnehin wirtschaftlich angespannten Umfeld zur Belastung werden kann. Der Blick in die Einkaufsstatistik wird damit zur unternehmerischen Pflicht.

Der Handelsspannenausgleich ist ein Beispiel dafür, wie komplex und gleichzeitig folgenreich die Einkaufslogik in Apotheken mittlerweile geworden ist. Was auf dem Papier als wirtschaftliches Steuerungsinstrument gilt, wird in der Praxis zum Drahtseilakt zwischen Versorgungspflicht und betriebswirtschaftlichem Kalkül. Wer wirtschaftlich erfolgreich sein will, muss sich intensiv mit Zahlen, Regeln und Einkaufskonditionen auseinandersetzen. Die Verantwortung dafür liegt nicht allein bei Inhaberinnen und Inhabern, sondern auch bei den Großhändlern, die für mehr Transparenz sorgen müssten. Denn klar ist: In einer Branche, die um ihre Existenzgrundlagen kämpft, darf kein Rohertrag unbemerkt verloren gehen.

EPA: Fortschritt auf dem Papier, Frust in der Praxis

Die elektronische Patientenakte (EPA) soll das Rückgrat einer modernen, vernetzten Gesundheitsversorgung in Deutschland werden – so zumindest die politische Zielsetzung. Ab 2025 sollen alle gesetzlich Versicherten automatisch eine EPA erhalten, es sei denn, sie widersprechen. Doch obwohl die EPA bereits seit mehreren Jahren existiert, bleibt die Nutzung in der Bevölkerung wie auch unter Ärztinnen, Apothekern und anderen Leistungserbringern gering. Der Weg von der Vision zur gelebten Realität ist steinig – und bislang weit davon entfernt, die Versorgungsqualität im Alltag spürbar zu verbessern.

Mit der EPA sollen medizinische Informationen wie Diagnosen, Laborwerte, Röntgenbilder, Arztbriefe oder Medikationspläne für Patientinnen und Patienten sowie alle berechtigten Gesundheitsberufe digital an einem zentralen Ort verfügbar sein. Dies soll Mehrfachuntersuchungen vermeiden, Behandlungsfehler reduzieren und vor allem die Kommunikation zwischen den Sektoren – ambulant, stationär und pflegerisch – verbessern. Auch gesetzlich vorgesehene Funktionen wie Impfdokumentation, Zahnbonusheft oder Mutterpass könnten künftig digital abgebildet werden.

Tatsächlich jedoch ist die EPA bislang kaum im Alltag angekommen. Schätzungen zufolge haben weniger als ein Prozent der Versicherten eine EPA aktiv genutzt. Viele Hausärzte und Fachärzte sind nicht ausreichend angebunden oder scheuen den zusätzlichen Aufwand. In Apotheken wird die EPA faktisch nicht eingesetzt. Zahlreiche technische Hürden – etwa bei der Integration in Praxisverwaltungssysteme – bremsen die Nutzung. Die Bedienoberflächen gelten als wenig intuitiv, die Suche nach Dokumenten ist oft mühsam. Hinzu kommt ein hoher Schulungsbedarf, der in der Praxis vielfach nicht gedeckt wird.

Auch auf Seiten der Versicherten bestehen große Informationsdefizite. Eine flächendeckende Aufklärungskampagne, die über Funktionen, Rechte und Datenschutzaspekte der EPA aufklärt, fehlt bislang. Viele Bürgerinnen und Bürger wissen nicht, dass sie eine Akte beantragen können oder befürchten, sensible Gesundheitsdaten könnten missbraucht werden. Zwar ist die Telematikinfrastruktur technisch auf hohe Sicherheitsstandards ausgelegt, doch Fälle von Cyberangriffen im Gesundheitswesen insgesamt haben das Vertrauen vieler Menschen erschüttert.

Dazu kommt: Die EPA ist weitgehend leer, wenn sie nicht aktiv von Leistungserbringern mit Informationen befüllt wird. Es gibt keine automatische Einspeisung aller relevanten Daten. Statt eines vollständigen Gesundheitsprofils finden sich in vielen EPAs nur vereinzelt Dokumente – wenn überhaupt. Die erhoffte Entlastung der Behandler bleibt aus, weil stattdessen zusätzlicher Aufwand für die Datenpflege entsteht. Die gesetzlich vorgesehene Möglichkeit zur Patientensouveränität – also die Hoheit über die Freigabe einzelner Dokumente – führt in der Praxis zu weiterer Komplexität.

Die angestrebte Umstellung auf ein Opt-out-Verfahren ab 2025 könnte die Zahl der angelegten EPAs massiv erhöhen. Doch es droht ein Infrastrukturkollaps, wenn Softwaresysteme, technische Schnittstellen und organisatorische Abläufe bis dahin nicht grundlegend verbessert werden. Kritisch sehen Fachleute vor allem die mangelnde Interoperabilität – also die Fähigkeit unterschiedlicher Systeme, nahtlos zusammenzuarbeiten. Ohne einheitliche Standards und verbindliche Vorgaben für Datenformate droht die EPA zu einem Datensilo mit begrenztem Nutzen zu verkommen.

Zudem bleibt die EPA ein freiwilliges Angebot für Ärztinnen, Apotheker und andere Leistungserbringer – eine gesetzliche Pflicht zur Nutzung existiert nicht. Die Digitalisierung im Gesundheitswesen ist daher weiterhin von einer gewissen Beliebigkeit geprägt, bei der strukturelle Lücken und digitale Ungleichheit zementiert werden. Wer gut vernetzt ist, kann profitieren – wer im ländlichen Raum oder mit veralteter Technik arbeitet, bleibt abgehängt.

Die elektronische Patientenakte ist ein Lehrstück darüber, wie sich politische Visionen in bürokratischer Wirklichkeit verlieren können. Während Ministerien und Krankenkassen seit Jahren die Vorteile der EPA betonen, erleben viele Praxen und Apotheken die Einführung als zusätzlichen Belastungsfaktor – nicht als Erleichterung. Die Erwartungen an Effizienz und Qualitätssprung in der Versorgung werden bisher nicht erfüllt.

Die strukturellen Schwächen der EPA sind vielschichtig. Eine freiwillige Anwendung mit hohem Dokumentationsaufwand, mangelhafter technischer Integration und fehlender Akzeptanz auf Nutzerseite kann nicht funktionieren. Die EPA wurde auf einem digitalen Fundament errichtet, das noch immer wackelig ist. Statt auf eine verlässliche, anwenderfreundliche Lösung zu setzen, wird die Verantwortung für die Datenpflege und -sicherheit an jene delegiert, die im Versorgungsalltag ohnehin überlastet sind.

Besonders brisant ist der Datenschutzaspekt. Auch wenn viele Ängste unbegründet sein mögen – das subjektive Sicherheitsgefühl der Bevölkerung entscheidet über die Akzeptanz. Ohne Vertrauen in die Integrität und Sicherheit der digitalen Infrastruktur wird keine digitale Anwendung, so durchdacht sie auch sein mag, breite Unterstützung finden. Hier hat die Politik eine Aufklärungskampagne versäumt, die nicht erst mit dem verpflichtenden Opt-out beginnen dürfte.

Mit Blick auf die geplante automatische Anlage aller EPAs ab 2025 ist Skepsis angebracht. Eine hohe Zahl digitaler Akten allein schafft noch keinen Nutzen. Wenn Inhalte fehlen, Standards uneinheitlich sind und die Leistungserbringer nicht konsequent eingebunden werden, wird das System kaum tragfähig sein. Der Anspruch, durch die EPA die medizinische Versorgung effizienter, sicherer und transparenter zu gestalten, ist richtig. Die bisherigen Umsetzungsrealitäten allerdings zeigen: Die EPA ist bislang mehr Symbolpolitik als Systemlösung – ein digitales Flickwerk, das dringend Reformbedarf hat.

Roche investiert 50 Milliarden Dollar in den USA – Signal an die Politik

Der Schweizer Pharmakonzern Roche kündigt massive Investitionen in den Vereinigten Staaten an. In den kommenden fünf Jahren will das Unternehmen rund 50 Milliarden US-Dollar in Forschung, Entwicklung und Produktion an mehreren Standorten in den USA investieren. Laut Unternehmensangaben sollen dadurch bis zu 12.000 neue Arbeitsplätze entstehen – rund 1.000 direkt bei Roche, weitere 11.000 in Zulieferbetrieben und bei Partnerunternehmen, die im Umfeld der neuen Produktionskapazitäten tätig werden sollen.

Mit dieser Entscheidung verstärkt Roche sein langjähriges Engagement auf dem US-Markt, wo das Unternehmen bereits mit mehr als 25.000 Beschäftigten präsent ist. Der Konzern betreibt dort aktuell 15 Forschungs- und Entwicklungszentren sowie 13 Produktionsstandorte. Vorstandschef Thomas Schinecker betonte, dass Roche durch die geplanten Maßnahmen künftig mehr Medikamente aus den Vereinigten Staaten exportieren werde, als ins Land eingeführt würden.

Die Ankündigung erfolgt vor dem Hintergrund anhaltender handelspolitischer Spannungen. US-Präsident Donald Trump hatte wiederholt mit Strafzöllen auf Importe von Medizinprodukten gedroht. Diese Rhetorik setzt insbesondere europäische Hersteller unter Druck, ihre Lieferketten und Standorte neu auszurichten. Die Entscheidung von Roche, massiv in den USA zu investieren, kann daher auch als strategische Reaktion auf die politischen Rahmenbedingungen verstanden werden.

Erst vor wenigen Tagen hatte der ebenfalls in der Schweiz ansässige Pharmakonzern Novartis angekündigt, 23 Milliarden US-Dollar in den Ausbau seiner US-Aktivitäten zu stecken. Beide Ankündigungen verdeutlichen, dass sich globale Pharmakonzerne zunehmend auf den US-Markt konzentrieren und dort nicht nur Absatzpotenziale sehen, sondern auch eine sicherere Basis für ihre Produktions- und Lieferketten schaffen wollen.

Die Investitionen von Roche markieren somit nicht nur eine wirtschaftliche Entscheidung, sondern auch eine deutliche Botschaft an politische Entscheidungsträger dies- und jenseits des Atlantiks. In einer Zeit wachsender Unsicherheiten suchen Unternehmen wie Roche nach Stabilität und langfristiger Planbarkeit – und setzen diese zunehmend in den USA um.

Roche setzt mit der Ankündigung seiner milliardenschweren Investitionen in den USA ein klares Zeichen: In einer global zunehmend unberechenbaren Wirtschaftslage suchen selbst traditionsreiche europäische Konzerne nach Verlässlichkeit und strategischem Schutz. Die Zollrhetorik der Trump-Administration zeigt Wirkung – nicht in Form von Rückzug, sondern durch Verlagerung. Die USA bieten dabei nicht nur politische Schlagkraft, sondern auch wirtschaftliche Anreize und eine verlässliche Infrastruktur für Forschung und Produktion.

Gleichzeitig wirft die Entscheidung Fragen zur Standortpolitik Europas auf. Wenn Konzerne wie Roche und Novartis ihre Produktion verstärkt in den USA ausbauen, droht langfristig eine Schwächung der industriellen Basis in ihren Heimatländern. Es braucht daher mehr als mahnende Worte aus Brüssel oder Berlin – es braucht gezielte industriepolitische Impulse, die Investitionen in Europa wieder attraktiv machen. Denn die nächste Entscheidung könnte bereits der nächste Abzug sein.

Apotheken im Koalitionsvertrag: Anerkennung ohne Ausgestaltung

Die Apotheken werden im aktuellen Koalitionsvertrag von CDU/CSU und SPD explizit erwähnt – ein Signal, das auf eine gestiegene politische Wahrnehmung ihrer Bedeutung schließen lässt. Doch trotz der grundsätzlichen Anerkennung ihrer Rolle in der Gesundheitsversorgung fehlen konkrete Maßnahmen zur Verbesserung der Arbeitsbedingungen in den Apothekenteams. Aus Sicht des Adexa-Vorstands Andreas May reicht ein Bekenntnis zur Bedeutung der Apotheken nicht aus. Er fordert in einem Kommentar, dass die Menschen hinter dem HV-Tisch endlich stärker in den Mittelpunkt der gesundheitspolitischen Planung gerückt werden.

Tatsächlich betont der Koalitionsvertrag das Ziel, Apotheken stärker in Prävention und Gesundheitsförderung einzubinden – ein Schritt, der angesichts des demografischen Wandels und einer alternden Bevölkerung notwendig erscheint. Apotheken verfügen über eine wohnortnahe Infrastruktur, die einen niedrigschwelligen Zugang zur Gesundheitsberatung gewährleistet. Gerade im Bereich der Arzneimitteltherapiesicherheit könnten sie wesentlich zur Reduktion vermeidbarer Krankenhausaufenthalte beitragen, etwa durch bessere Beratung bei Einnahmeproblemen oder der Früherkennung von Risiken. Die gesundheitspolitische Bedeutung dieser Funktionen wird zwar benannt, bleibt in der geplanten Ausgestaltung aber vage.

Während die Koalition das Ziel einer attraktiveren Gestaltung von Gesundheitsberufen anerkennt, lässt sie bislang offen, wie genau bessere Bedingungen für angestellte Apothekerinnen und Apotheker sowie für PTA und PKA geschaffen werden sollen. Eine faire Vergütung, verbindliche Standards zur Personalentwicklung und eine umfassende Reform der Approbationsordnung gehören laut Berufsverbänden zu den notwendigen Schritten, um dem wachsenden Fachkräftemangel entgegenzuwirken. Auch in der Ausbildung fehlt bislang ein Modernisierungskonzept, das den veränderten Anforderungen durch Digitalisierung, pharmazeutische Dienstleistungen und Versorgungsmanagement gerecht wird.

In den Apotheken herrscht seit Jahren eine hohe Arbeitsverdichtung. Viele Angestellte klagen über mangelnde Anerkennung, zu geringe Gehälter und eine zunehmende Bürokratisierung. Die politischen Versprechungen verpuffen aus Sicht der Berufsvertretungen, solange sie nicht in konkrete Gesetzesinitiativen oder finanzielle Verbesserungen münden. Dabei verweist May auf die zentrale Rolle der Apotheken in der Versorgungsrealität: Sie seien nicht nur erste Anlaufstelle, sondern ein verlässlicher Versorgungsanker – gerade in ländlichen Regionen, in denen andere Strukturen zunehmend wegbrechen.

Ob der politische Wille ausreicht, diese strukturelle Bedeutung mit nachhaltigen Maßnahmen zu unterfüttern, bleibt offen. Klar ist nur: Ohne eine deutliche Verbesserung der Rahmenbedingungen droht langfristig eine Schwächung des Systems – mit Folgen für die Patientenversorgung und die Stabilität der Gesundheitsinfrastruktur.

Der Koalitionsvertrag erkennt die Rolle der Apotheken erstmals auf bemerkenswerte Weise an – doch Anerkennung allein füllt keine Personallücke. Was fehlt, ist die Übersetzung der richtigen Worte in tragfähige politische Taten. Es genügt nicht, Apotheken als Ort der Gesundheitsförderung zu benennen, wenn gleichzeitig unklar bleibt, wie der Arbeitsalltag für die Beschäftigten verbessert werden soll. Die Apotheken sind bereit, mehr Verantwortung zu übernehmen – doch ohne stabile Strukturen und faire Rahmenbedingungen wird aus dem Versorgungsversprechen ein Versorgungsvakuum. Wer die Versorgung sichern will, muss die Menschen in den Apotheken ernst nehmen – nicht nur im Text, sondern in der Tat.

Gericht weist Unterlassungsantrag von Versandapotheke ab – Apotheker darf weiterhin Kritik äußern

Das Landgericht München II hat mit Beschluss vom 20. März 2025 einen Antrag einer niederländischen Online-Apotheke auf einstweilige Unterlassung gegen einen Apotheker aus dem bayerischen Isarwinkel zurückgewiesen. Die 2. Kammer für Handelssachen sah weder einen Verstoß gegen das Wettbewerbsrecht noch eine Verletzung zulässiger rechtlicher Grenzen durch die im Streit stehenden Aussagen, die der Apotheker im Rahmen eines Interviews mit einer überregionalen Zeitung getätigt hatte. Der Beschluss ist rechtskräftig.

Gegenstand des Verfahrens war ein Interview, das im Lokalteil einer überregionalen Zeitung erschienen war. In diesem äußerte sich der Apothekeninhaber kritisch über die wirtschaftlichen und strukturellen Rahmenbedingungen, unter denen lokale Apotheken im Vergleich zu Versandapotheken arbeiten müssten. Dabei verwies er insbesondere auf steuerliche Unterschiede und die aus seiner Sicht fehlende Beratungskompetenz bei Online-Anbietern. Wörtlich sagte er unter anderem, dass der Onlinehandel „viele Posten, für die wir Händler vor Ort hohe Ausgaben haben, gar nicht“ kenne. Als Beispiel nannte er die in Deutschland fällige Gewerbesteuer, die in den Niederlanden nicht existiere. Zudem sprach er die Unterschiede im Mehrwertsteuersatz an: Während in Deutschland auf Arzneimittel 19 Prozent entfallen, liege dieser Satz in den Niederlanden bei lediglich 9 Prozent. Unter diesen Bedingungen, so der Apotheker, sei ein fairer Wettbewerb kaum möglich.

Besonders kontrovers war die Formulierung, Versandapotheken seien „Schmarotzer unseres Steuersystems“. Diese Aussage wurde von der Online-Apotheke als herabwürdigend und rufschädigend bewertet. Sie argumentierte, es handle sich um eine unlautere geschäftliche Handlung im Sinne des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) und beantragte eine gerichtliche Untersagung. Das Landgericht konnte dieser Argumentation jedoch nicht folgen. Es verneinte bereits das Vorliegen einer geschäftlichen Handlung nach § 2 Abs. 1 Nr. 2 UWG, da es sich bei dem Interview um eine Meinungsäußerung in einem journalistischen Kontext handelte.

Darüber hinaus sah das Gericht keine hinreichende Grundlage für eine Untersagung der Aussagen. Die Online-Apotheke habe nicht glaubhaft machen können, dass die vom Apotheker getroffenen Tatsachenbehauptungen falsch seien. Die steuerlichen Unterschiede zwischen Deutschland und den Niederlanden seien unstreitig. Auch das Fehlen einer Gewerbesteuer im niederländischen Steuerrecht sei korrekt. Die von dem Apotheker betonte Bedeutung der Beratung vor Ort stelle eine nachvollziehbare und zulässige Einschätzung dar. Die Kammer betonte zudem, dass die Verwendung des Begriffs „Schmarotzer“ im Zusammenhang zu sehen sei. Zwar handele es sich um eine polemische Zuspitzung, diese sei jedoch durch die Meinungsfreiheit gedeckt, zumal der Apotheker eine strukturelle Kritik am ungleichen Wettbewerb geäußert habe und sich mit seiner Wortwahl im Rahmen einer gesellschaftlich relevanten Debatte bewegt habe.

Mit der Entscheidung stellt das Gericht klar, dass auch zugespitzte Kritik im öffentlichen Diskurs zulässig ist, sofern sie auf überprüfbaren Tatsachengrundlagen basiert und der Meinungsbildung dient. Die Grenze zur Schmähkritik oder unzulässigen geschäftlichen Herabsetzung sei im vorliegenden Fall nicht überschritten worden.

Die Entscheidung des Landgerichts München II ist mehr als nur eine juristische Einzelfallbewertung – sie ist ein klares Signal für den Schutz der freien Meinungsäußerung in einem zunehmend kommerzialisierten Gesundheitswesen. Apotheken vor Ort sehen sich seit Jahren einem massiven strukturellen Wandel ausgesetzt, der nicht zuletzt durch das Vordringen international agierender Versandapotheken verschärft wird. Die wirtschaftlichen und steuerlichen Rahmenbedingungen, unter denen Versandapotheken agieren, unterscheiden sich teils erheblich von denen der inhabergeführten Apotheken in Deutschland. Dies offen und kritisch zu benennen, darf nicht unterbunden werden, sofern die Aussagen durch Tatsachen gestützt und sachlich begründbar sind.

Dass das Gericht nicht nur die faktische Richtigkeit der Aussagen, sondern auch die polemische Zuspitzung mit dem Begriff „Schmarotzer“ für zulässig erklärt hat, zeigt die Bereitschaft der Justiz, auch zugespitzte Formen der Meinungsäußerung im öffentlichen Raum zu schützen – gerade dann, wenn sie Teil einer berechtigten gesellschaftlichen Diskussion sind. In einer Zeit, in der wirtschaftliche Interessen zunehmend über komplexe juristische Mechanismen gegen Kritik immunisiert werden sollen, ist dies ein bedeutsames Gegengewicht.

Es ist entscheidend, dass Apothekerinnen und Apotheker, die sich vor Ort für die Versorgung der Bevölkerung einsetzen, weiterhin auf Missstände hinweisen dürfen, ohne juristische Repressalien befürchten zu müssen. Die freie Rede muss auch dann gelten, wenn sie unbequem ist oder etablierte Geschäftsmodelle infrage stellt. Der Versuch der Versandapotheke, mit juristischen Mitteln eine Debatte zu unterbinden, die für das Verständnis des Apothekenmarktes von zentraler Bedeutung ist, wurde vom Gericht zurecht abgewehrt.

Die Entscheidung stärkt nicht nur die Stimme einzelner Apotheker, sondern auch die gesellschaftliche Auseinandersetzung über die Zukunft der Arzneimittelversorgung in Deutschland. Wer in einem liberalen Markt agiert, muss sich Kritik gefallen lassen – gerade dann, wenn diese auf sachlicher Analyse beruht und zur Meinungsbildung der Öffentlichkeit beiträgt.

QM bei Milchpumpenrezepten: Vom nötigen Übel zur tragenden Säule im Apothekenalltag

Berlin – Wenn Apotheken Milchpumpen auf Rezept abgeben, steht ihnen ein Vorgang bevor, der weit mehr als nur die logistische Ausgabe eines Hilfsmittels bedeutet. Die korrekte Bearbeitung und Abrechnung dieser Verordnungen stellt viele Teams vor Herausforderungen – insbesondere dann, wenn innerbetriebliche Standards fehlen oder veraltet sind. In vielen Apotheken rückt in diesem Zusammenhang das Qualitätsmanagementhandbuch (QMH) als strukturgebendes Element wieder in den Fokus. Ein funktionierendes Qualitätsmanagementsystem (QMS) erweist sich in der Praxis nicht mehr als bürokratischer Ballast, sondern als entscheidende Orientierungshilfe.

Die zentrale Rolle spielt dabei der Qualitätsmanagementbeauftragte (QMB), der in der Verantwortung steht, Änderungen in Arbeitsabläufen systematisch und nachvollziehbar im QMH zu dokumentieren. Besonders wichtig: Änderungen dürfen nicht im Verborgenen stattfinden, sondern müssen für das gesamte Team schnell sichtbar sein. Optische Markierungen, farbige Hervorhebungen und übersichtliche Änderungsverzeichnisse haben sich in der Praxis bewährt. Denn wer im Tagesgeschäft auf verlässliche Informationen zurückgreifen will, muss diese ohne Umwege finden.

Am Beispiel der Abrechnung von Milchpumpenrezepten zeigt sich, wie hoch die Anforderungen sind. Bereits die Prüfung der ärztlichen Verordnung kann Stolperfallen bergen: Ist das Rezept formal korrekt ausgestellt? Besteht ein Anspruch auf Kostenübernahme durch die gesetzliche Krankenkasse? Ist vorab eine Genehmigung einzuholen? Welche Anforderungen gelten bei Privatversicherten? Nicht jede dieser Fragen lässt sich spontan beantworten – schon gar nicht unter Zeitdruck.

Hinzu kommen technische Aspekte wie die Auswahl eines geeigneten Leihgeräts, das vertraglich anerkannt ist. Seriennummern müssen erfasst, Patienteninformationen dokumentiert und rechtssichere Ausgabequittungen erstellt werden. Auch die Rückgabe und hygienische Aufbereitung der Milchpumpe sind Teil des Verfahrens – ebenso wie die korrekte Abrechnung über das Warenwirtschaftssystem, inklusive Sonderkennzeichen, Positionsnummern und Fristen. Fehler führen schnell zu Retaxationen – mit nicht unerheblichen wirtschaftlichen Folgen.

In einem gut strukturierten QMH sind diese Schritte klar aufgeführt und durch Rollenklarheit abgesichert. Die Apotheke erhält damit ein Instrument, das nicht nur Orientierung schafft, sondern auch Verantwortung verteilt. Neue Mitarbeitende können sich so rasch einarbeiten, während erfahrene Kräfte sich bei Unsicherheiten rückversichern können. Auch die Durchführung interner Audits oder externer Prüfungen wird durch eine belastbare QM-Struktur deutlich erleichtert.

In vielen Fällen haben Apotheken erst durch konkrete Retaxationsfälle begonnen, ihr QMS ernsthaft zu pflegen. Dabei wäre der präventive Nutzen enorm: Ein aktuelles, transparent geführtes QMH trägt nicht nur zur Vermeidung von Fehlern bei, sondern stärkt das Qualitätsbewusstsein im gesamten Team. In Zeiten wachsender regulatorischer Anforderungen und steigendem Personalmangel kann ein solches System zum stabilisierenden Faktor im Apothekenbetrieb werden.

Die praktische Erfahrung zeigt: Wer die Einträge im QMH nicht als Pflichtübung, sondern als betriebliches Gedächtnis versteht, profitiert davon langfristig. So wird aus einem anfänglichen Fluch ein strategischer Segen – gerade in Bereichen wie der Versorgung mit Milchpumpen, die mit hohem bürokratischem Aufwand verbunden sind, aber eine wichtige Versorgungsfunktion erfüllen.

Das Qualitätsmanagement hat in vielen Apotheken einen schwierigen Stand. Es gilt als trocken, formalistisch und fern der Realität des hektischen Offizinbetriebs. Die Notwendigkeit, Prozesse zu dokumentieren, Anpassungen zu markieren und Änderungen transparent zu kommunizieren, wird oft als Belastung empfunden – solange alles gut geht. Doch sobald es zu Retaxationen, Kundenbeschwerden oder internen Missverständnissen kommt, zeigt sich der wahre Wert eines gelebten Qualitätsmanagementsystems.

Die Abrechnung von Milchpumpenrezepten ist ein Paradebeispiel: Formalien, rechtliche Besonderheiten, technische Anforderungen und kommunikative Feinheiten prallen hier aufeinander. Wer sich dabei ausschließlich auf Erfahrung oder situatives Improvisieren verlässt, riskiert wirtschaftliche Schäden und interne Reibungsverluste. Doch das muss nicht sein. Ein gut gepflegtes QMH schafft Verlässlichkeit – gerade in Momenten, in denen Zeitdruck und Unsicherheit herrschen.

Leider wird die Rolle des QMB oft unterschätzt. Dabei ist gerade diese Funktion elementar für die Stabilität betrieblicher Abläufe. Es braucht Anerkennung für die Arbeit, die darin besteht, Prozesse zu überdenken, zu strukturieren und für alle sichtbar zu machen. Wer dies nur als Pflicht zur Zertifizierung betrachtet, verkennt das Potenzial. Qualitätsmanagement ist kein Ziel, sondern ein fortlaufender Prozess – und in Zeiten zunehmender Komplexität kein Luxus, sondern Notwendigkeit.

Es ist an der Zeit, den Blick auf das QM zu verändern: von der lästigen Pflicht zur tragenden Struktur. Denn was heute mühsam dokumentiert wird, kann morgen eine kritische Situation entschärfen oder gar verhindern. Das Qualitätsmanagementhandbuch ist kein Aktenordner, den man abheftet – es ist ein Werkzeug für Sicherheit, Klarheit und Qualität. Und genau das sollte es auch im Apothekenalltag sein.

Mutterschutz für Selbstständige: Koalition will gesetzliche Lücke schließen und Absicherung neu regeln

Die Diskussion um den Mutterschutz für selbstständige Frauen gewinnt in der Bundesrepublik Deutschland erneut an politischer Relevanz. Der aktuelle Koalitionsvertrag zwischen CDU/CSU und SPD sieht vor, erstmals ein System zu schaffen, das Unternehmerinnen während der Schwangerschaft und im Wochenbett ähnlich absichert wie angestellte Frauen. Auf Seite 104 des Koalitionsvertrags ist unter Punkt 3247 explizit festgehalten, dass ein Mutterschutz für Selbstständige eingeführt werden soll – angelehnt an die bestehenden Mutterschutzfristen für Beschäftigte. Dabei soll ein umlagefinanziertes Modell geprüft und in Zusammenarbeit mit der Versicherungswirtschaft ein Konzept zur Absicherung der betroffenen Betriebe entwickelt werden.

Derzeit besteht für selbstständig tätige Frauen lediglich die Möglichkeit, Elterngeld zu beantragen. Gesetzliche Mutterschutzfristen und das damit verbundene Mutterschaftsgeld bleiben ihnen hingegen verwehrt. Wer eine Absicherung während der Schwangerschaft möchte, ist auf private Krankentagegeldversicherungen angewiesen. Doch diese sind oftmals mit zahlreichen Ausschlusskriterien versehen – insbesondere für Gründerinnen oder Frauen mit unregelmäßigem Einkommen, wie es bei vielen Freiberuflerinnen üblich ist. Hinzu kommt, dass solche Versicherungen im Regelfall nur einen Teil der Lebenshaltungskosten decken. Fixe Betriebsausgaben wie Miete, Versicherungen oder Löhne für Angestellte sind nicht abgesichert.

Eine der zentralen Stimmen in der Debatte ist Johanna Röh. Die selbstständige Unternehmerin engagiert sich seit ihrer eigenen Schwangerschaft für bessere Bedingungen und hat gemeinsam mit weiteren Frauen eine Petition in den Bundestag eingebracht. Mehr als 100.000 Unterschriften wurden gesammelt. Röh sprach vor dem Petitionsausschuss und gründete einen Verein, dem mittlerweile rund 300 Mitglieder aus verschiedenen Branchen angehören – darunter Ärztinnen, Apothekerinnen und selbstständige Handwerkerinnen. Sie alle eint das Ziel, den Mutterschutz auch für Selbstständige als gesellschaftlich notwendige Absicherung zu etablieren.

Röh berichtet von ihrer eigenen Erfahrung, als sie kurz nach Beginn ihrer Selbstständigkeit schwanger wurde. Sie konnte über Monate hinweg keine Aufträge annehmen, was zu erheblichen finanziellen Belastungen führte. Erst kurz vor der Geburt ihres Kindes war klar, dass sie überhaupt zwei Monate pausieren konnte, ohne ihre wirtschaftliche Existenz zu gefährden. Ihre Forderung: eine solidarische Umlagefinanzierung – ähnlich der Umlage U2 für Arbeitgeber, die bei Angestellten den Mutterschutz refinanziert.

Auch der Verband der Unternehmerinnen in Deutschland unterstützt diesen Vorschlag. Sprecherin Viktoria Keltenich betont, dass es sich beim Mutterschutz für Selbstständige nicht um ein reines Frauenthema handle, sondern um eine gesamtgesellschaftliche und wirtschaftspolitische Fragestellung. Die angekündigte Reform könne eine Gerechtigkeitslücke schließen und ein positives Signal für die Gründungskultur in Deutschland senden. Gleichzeitig werde das Unternehmertum weiblicher gemacht, was die Vielfalt in der Wirtschaft stärken könne.

Trotz der positiven Signale bleibt Skepsis angebracht, ob und wann eine konkrete gesetzliche Regelung tatsächlich verabschiedet wird. Die politische Umsetzung solcher Vorhaben ist oft langwierig und von finanziellen wie auch ideologischen Debatten geprägt. Dennoch sehen Betroffene wie Röh darin einen wichtigen Etappensieg. Es gehe nun darum, erste Schritte zu gehen, etwa durch branchenspezifische Übergangslösungen, Pilotprojekte mit Betriebshelferinnen oder überarbeitete Versicherungsmodelle. Die Hoffnung: eine tatsächliche Gleichstellung von selbstständig und angestellt tätigen Frauen – auch und gerade im Falle einer Schwangerschaft.

Die Aufnahme des Mutterschutzes für Selbstständige in den Koalitionsvertrag ist mehr als nur ein symbolischer Akt – sie markiert einen potenziellen Wendepunkt in der gesellschaftspolitischen Betrachtung von Unternehmerinnen. Denn die bislang bestehende Trennung in Bezug auf soziale Absicherung ist weder sachlich gerechtfertigt noch wirtschaftlich sinnvoll. Frauen, die ein Unternehmen gründen oder führen, leisten einen ebenso relevanten Beitrag zur Volkswirtschaft wie abhängig Beschäftigte – oft unter deutlich höheren Risiken und mit größerem persönlichem Einsatz. Dass sie im Fall einer Schwangerschaft auf private Lösungen angewiesen sind, ist ein Anachronismus in einem Sozialsystem, das auf Solidarität ausgelegt sein sollte.

Die politische Diskussion hat lange einen blinden Fleck gehabt: Die Vereinbarkeit von Unternehmertum und Familie wird gerne propagiert, aber selten real abgesichert. Ein Mutterschutz für Selbstständige ist nicht nur ein Beitrag zur Gleichstellung, sondern ein Schritt hin zu einem modernen und flexiblen Sozialsystem, das Lebensrealitäten abbildet, anstatt sie zu ignorieren. Er bedeutet auch wirtschaftliche Stabilität: Wenn Unternehmerinnen planbar ausfallen dürfen, ohne ihre Existenz zu gefährden, sichert das nicht nur ihre Zukunft, sondern auch die ihrer Betriebe, Beschäftigten und Kunden.

Kritiker mögen auf die Finanzierungsfrage verweisen – doch genau hier bietet sich die Chance für ein solides, umlagefinanziertes Modell. Die Erfahrungen aus der Arbeitgeberumlage zeigen, dass solidarische Systeme funktionieren können, wenn sie fair und transparent gestaltet sind. Warum sollte das nicht auch für selbstständig tätige Frauen gelten?

Es ist kein Zufall, dass ausgerechnet eine Betroffene – Johanna Röh – diese Debatte angestoßen hat. Ihr Engagement zeigt, dass politischer Wandel oft von unten beginnt. Die Politik wäre gut beraten, diese Initiative nicht nur im Koalitionspapier festzuhalten, sondern zügig in Gesetzesform zu bringen. Denn wer Gleichstellung will, muss sie auch dort durchsetzen, wo sie bislang fehlt: im Arbeitsalltag selbstständiger Frauen.

Corona-Ursprung bleibt umstritten – US-Regierung befeuert Laborthese erneut

Mehr als fünf Jahre nach dem Ausbruch der Corona-Pandemie ist die Frage nach dem Ursprung des Virus SARS-CoV-2 weiterhin ungeklärt. Während Wissenschaftler weltweit nach belastbaren Belegen für einen natürlichen oder laborbedingten Ursprung suchen, heizt die US-Regierung unter dem Einfluss des früheren Präsidenten Donald Trump die Debatte erneut an. Eine neu gestaltete Webseite des Weißen Hauses präsentiert in großformatiger Inszenierung die sogenannte Laborthese. Unter dem Titel „Lab Leak“ und dem Bild eines entschlossen dreinblickenden Trump wird die These eines Laborunfalls als wahrscheinlich dargestellt. Ergänzt wird die Darstellung durch handschriftlich platzierte Worte: „Die wahren Ursprünge von Covid-19“.

Kritik richtet sich auf der Seite vor allem gegen bekannte Wissenschaftler, Medienvertreter, US-Behörden und insbesondere den Immunologen Anthony Fauci. Sie hätten laut Darstellung der Webseite über Jahre hinweg die Öffentlichkeit einseitig über den natürlichen Ursprung des Virus informiert und Hinweise auf eine laborbedingte Entstehung gezielt vernachlässigt. Dabei wird auf mehrere Indizien verwiesen, die einen Zusammenhang zwischen dem Ausbruch des Virus und dem virologischen Institut in der chinesischen Stadt Wuhan nahelegen sollen.

Unterstützung erhält die Darstellung durch den aktuellen CIA-Direktor John Ratcliffe, der bereits kurz nach Amtsantritt die Einschätzung der US-Geheimdienste anpassen ließ. Der US-Auslandsgeheimdienst hält demnach einen laborbedingten Ursprung für wahrscheinlicher als einen natürlichen Spillover von Tier auf Mensch – allerdings mit nur geringem Vertrauen in die bisherige Datenlage. Auch ein Ausschuss des US-Repräsentantenhauses legte einen Bericht vor, der die Laborthese stützt.

Internationale wissenschaftliche Studien liefern hingegen bislang keine eindeutige Klärung. Eine im Fachblatt „Cell“ veröffentlichte Untersuchung analysierte über 800 Proben vom Wildtiermarkt in Wuhan, wo SARS-CoV-2 erstmals bei mehreren Menschen nachgewiesen wurde. Die Ergebnisse deuten auf Wildtiere als mögliche Zwischenwirte hin, lassen jedoch keinen abschließenden Rückschluss auf die ursprüngliche Übertragungsquelle zu.

Auch in Deutschland wurde die Diskussion zuletzt wieder aufgegriffen. Der frühere Präsident des Robert Koch-Instituts, Professor Dr. Lothar Wieler, äußerte sich zurückhaltend zur Laborthese. Er erklärte, dass diese angesichts des bisherigen Wissensstandes zumindest nicht ausgeschlossen sei.

Unklar bleibt somit weiterhin, ob es sich beim Ursprung von SARS-CoV-2 um einen natürlichen Übertragungsweg oder einen Laborunfall handelt. Beide Szenarien gelten nach wie vor als plausibel. Eine abschließende Bewertung scheitert derzeit an fehlenden, gesicherten Beweisen und dem politischen Klima, das eine neutrale Aufarbeitung zunehmend erschwert.

Die Debatte über den Ursprung von SARS-CoV-2 hat sich längst von der wissenschaftlichen Aufklärung in den Bereich politischer Deutung verschoben. Die neue Inszenierung durch das Weiße Haus zeigt, wie stark Erkenntnissuche durch geopolitische Interessen überlagert wird. Statt nüchterner Analyse steht der symbolische Schlagabtausch mit China im Vordergrund – begleitet von Vorwürfen an Forscher und Medien, denen gezielte Täuschung unterstellt wird. Dabei sind die wissenschaftlichen Fakten nach wie vor nicht eindeutig. Der Ursprung des Virus bleibt ungeklärt, und jeder Versuch, eine endgültige Erklärung ohne neue belastbare Beweise politisch zu erzwingen, gefährdet die Glaubwürdigkeit des öffentlichen Diskurses. Nur eine internationale, ergebnisoffene Forschung kann der Wahrheit näherkommen – ohne politische Inszenierung und ideologische Vorverurteilung.

Blutdruckkontrolle durch Laien senkt Demenzrisiko messbar

In einer groß angelegten Studie im ländlichen China hat sich gezeigt, dass eine strukturierte Blutdruckkontrolle auch durch nicht-approbiertes medizinisches Personal erhebliche gesundheitliche Verbesserungen bewirken kann. Über einen Zeitraum von vier Jahren wurden rund 34.000 Erwachsene mit unkontrolliertem Bluthochdruck in 326 Dörfern betreut. Dabei übernahmen sogenannte „Village Doctors“ – medizinisch geschulte, aber nicht ärztlich approbierte Gesundheitshelfer – zentrale Aufgaben in der Versorgung, darunter auch die Anpassung blutdrucksenkender Medikamente.

Die Studie folgte einem prospektiven, offen durchgeführten, cluster-randomisierten Design. Die Hälfte der Dörfer erhielt die übliche Basisversorgung. In der anderen Hälfte kam eine intensivierte Betreuung zum Einsatz: Die Village Doctors durften nach internationalen Leitlinien Medikamente wie ACE-Hemmer, Sartanen, Calciumkanalblockern und Thiaziden anpassen, Blutdruckmessgeräte ausgeben sowie die Patienten regelmäßig zu Lebensstilveränderungen beraten. Zusätzlich wurde die Einnahmetreue kontrolliert und mit ärztlichem Feedback aus den städtischen Krankenhäusern ergänzt.

Nach 48 Monaten erreichten 67,7 Prozent der intensiv betreuten Patienten die angestrebten Zielwerte von 130 zu 80 mmHg – in der Kontrollgruppe waren es lediglich 15 Prozent. Die mittlere systolische Blutdrucksenkung betrug 22 mmHg, die diastolische 9,3 mmHg. Zudem war die medikamentöse Adhärenz in der Interventionsgruppe deutlich höher.

Neben der verbesserten Blutdruckkontrolle zeigte sich ein weiterer Effekt: Das Risiko, im Studienzeitraum an einer Demenz zu erkranken, war in der Interventionsgruppe um 15 Prozent niedriger. Auch die Rate milder kognitiver Störungen nahm im Vergleich zur Kontrollgruppe signifikant ab. Gleichzeitig kam es zu weniger schwerwiegenden unerwünschten Ereignissen wie Krankenhausaufenthalten oder Todesfällen. Weder die Häufigkeit von Stürzen noch symptomatische Hypotonien unterschieden sich zwischen den Gruppen.

Die Ergebnisse zeigen, dass eine effektive Bluthochdrucktherapie nicht ausschließlich durch ärztliches Personal erfolgen muss. Sie unterstreichen das Potenzial niedrigschwelliger Gesundheitsinterventionen im Kampf gegen altersbedingte kognitive Erkrankungen – insbesondere in Regionen mit eingeschränktem Zugang zu medizinischer Infrastruktur.

Die Studie aus China wirft ein neues Licht auf den Umgang mit chronischen Volkskrankheiten in strukturschwachen Regionen. Was bislang oft als unüberwindbare Versorgungslücke galt, entpuppt sich bei genauer Betrachtung als Chance für innovative Versorgungsmodelle. Dass medizinisch geschulte, aber nicht approbierte Kräfte wie Village Doctors erfolgreich antihypertensive Therapien umsetzen und dabei sogar das Demenzrisiko senken können, stellt eingefahrene Versorgungsideale in Frage.

Gerade angesichts des weltweiten Fachkräftemangels im Gesundheitswesen könnte dieses Modell auch für andere Länder von Bedeutung sein – etwa für Regionen mit ärztlicher Unterversorgung. Die Ergebnisse liefern einen eindrücklichen Beleg dafür, dass mit strukturierten Protokollen, klarer Supervision und regelmäßiger Schulung auch nichtärztliches Personal einen Beitrag zur Prävention schwerer chronischer Erkrankungen leisten kann.

Wer die wachsende globale Belastung durch Demenz ernsthaft reduzieren will, muss auch neue Wege in der Primärversorgung denken. Die Studie zeigt eindrucksvoll, dass der Zugang zu einer wirksamen Blutdruckkontrolle entscheidender ist als die Berufsbezeichnung der betreuenden Person.

Wundversorgung bei Kindern: Sanftes Vorgehen schützt empfindliche Haut

Ob beim Spielen im Garten, beim Herumtoben im Kindergarten oder beim Sturz vom Fahrrad – kleine Verletzungen gehören zum Alltag von Kindern. Doch so harmlos Schürf-, Schnitt- oder Stichwunden in den meisten Fällen auch erscheinen mögen, ihre Versorgung stellt besondere Anforderungen an Eltern und medizinisches Personal. Denn Kinderhaut ist dünner, empfindlicher und durchlässiger als die von Erwachsenen – und damit anfälliger für Keime, chemische Reize und mechanische Belastungen.

Diese anatomischen Besonderheiten machen eine gezielte und möglichst schonende Wundversorgung erforderlich. Insbesondere bei der Desinfektion ist Zurückhaltung geboten: Alkohol- oder jodhaltige Mittel sind zwar effektiv, können aber ein brennendes Gefühl verursachen und das Gewebe reizen. Empfohlen werden daher antiseptische Lösungen auf Basis von Octenidin oder Polihexanid. Sie bieten ein breites antimikrobielles Spektrum, reizen das Gewebe nicht und unterstützen dennoch effektiv die Heilung – ein klarer Vorteil in der pädiatrischen Versorgung.

Neben der Desinfektion spielt auch die gründliche, aber sanfte Reinigung der Wunde eine entscheidende Rolle. Wundspüllösungen helfen, Schmutzpartikel, Sekrete oder abgestorbenes Gewebe zu entfernen, bevor eine antimikrobielle Behandlung erfolgt. Gerade in Apotheken sollte in der Beratung deutlich gemacht werden, wann eine Spülung sinnvoll ist und wann eine Desinfektion – denn Verwechslungen können die Heilung verzögern oder sogar Komplikationen begünstigen.

Für die anschließende Abdeckung der Wunde stehen verschiedene Materialien zur Verfügung – je nach Art und Tiefe der Verletzung. Bei Schürfwunden haben sich hydrokolloidale Wundauflagen bewährt. Sie schaffen ein feuchtes Wundmilieu, das die Zellneubildung fördert und die Narbenbildung reduziert. Ihre selbsthaftende Eigenschaft macht sie besonders praktisch für Kinder, die sich viel bewegen. Wichtig ist dabei, die Wunde vorher sorgfältig zu reinigen – bleibt Schmutz unter der Auflage, kann das feuchte Milieu die Vermehrung von Keimen begünstigen.

Schnittverletzungen lassen sich mit sterilen Auflagen mit glatter Oberfläche und saugfähigem Kern versorgen. Varianten mit antimikrobiellen Zusätzen wie Silber oder medizinischem Honig bieten zusätzlichen Schutz bei infektionsgefährdeten Wunden. Die Auflagen sollten weich und anschmiegsam sein, um Reibung zu vermeiden. Ein regelmäßiger Verbandwechsel ist besonders bei längerer Tragedauer wichtig, um Mazerationen vorzubeugen.

Stichwunden erfordern eine andere Strategie. Da sie oft schmal und tief sind, empfiehlt sich die Verwendung von nicht haftenden Auflagen mit Silikonbeschichtung. Sie verhindern das Verkleben mit dem Wundgrund und ermöglichen schmerzfreie Verbandwechsel. Ist die Wunde trocken, können Hydrogele zusätzlich eingesetzt werden, um den Heilungsprozess zu unterstützen. Eine engmaschige Kontrolle auf Entzündungszeichen ist bei dieser Wundart besonders ratsam.

Auch Blasen, etwa durch neue Schuhe verursacht, benötigen Aufmerksamkeit. Intakte Blasen sollten nicht geöffnet werden. Stattdessen bieten spezielle Blasenpflaster auf Hydrogelbasis Schutz vor weiterer Reibung und fördern durch ein feuchtes Milieu die Heilung. Diese Pflaster verbleiben mehrere Tage auf der Haut und lösen sich meist von selbst, sobald der Heilungsprozess abgeschlossen ist.

Die Wundversorgung bei Kindern erfordert daher ein differenziertes Vorgehen, das sich an den physiologischen Besonderheiten der Kinderhaut orientiert. Ziel ist es, die Heilung zu fördern, Schmerzen zu vermeiden und Komplikationen auszuschließen – mit möglichst wenig Tränen.

Die richtige Wundversorgung bei Kindern ist mehr als eine reine Pflegemaßnahme – sie ist Ausdruck eines verantwortungsvollen Umgangs mit der kindlichen Gesundheit. Wer die empfindliche Haut von Kindern mit den gleichen Mitteln behandelt wie die eines Erwachsenen, riskiert unnötige Schmerzen und verzögerte Heilung. Es ist daher an Apotheken, medizinischem Fachpersonal und Eltern, das Bewusstsein für die speziellen Bedürfnisse kleiner Patienten zu schärfen. Sanfte Desinfektionsmittel, geeignete Auflagen und eine klare Trennung zwischen Reinigung und Desinfektion sind keine Zusatzoptionen, sondern Voraussetzung für eine moderne Wundversorgung. Kindgerechte Behandlung beginnt nicht erst beim Trostpflaster – sondern bei der richtigen Entscheidung im Regal.

Tierallergien: Wenn das geliebte Haustier zur Belastung wird

Immer mehr Menschen leiden unter allergischen Reaktionen im Zusammenhang mit Haustieren – allen voran Katzen und Hunde. Dabei ist der Begriff „Tierhaarallergie“ irreführend: Nicht die Haare selbst sind Auslöser der Beschwerden, sondern bestimmte Proteine, die sich im Speichel, im Urin und in den Hautschuppen der Tiere befinden. Diese Allergene setzen sich an den Haaren fest und verbreiten sich durch das Fell in der gesamten Wohnung – häufig über die Luft, wo sie lange Zeit aktiv bleiben.

Typische Symptome reichen von geröteten, tränenden Augen und laufender Nase bis hin zu Hautausschlägen, asthmatischen Beschwerden und im Extremfall einem allergischen Schock. Während einige Betroffene bereits beim bloßen Betreten einer Wohnung mit Tierkontakt reagieren, brauchen andere erst intensiveren Kontakt, etwa wenn das Tier die Haut berührt. Besonders schwer trifft es Menschen, die ohnehin zu atopischen Erkrankungen wie Neurodermitis, Heuschnupfen oder Asthma neigen.

Ein weit verbreiteter Irrtum ist die Annahme, dass bestimmte kurzhaarige oder als „hypoallergen“ vermarktete Tierrassen besser verträglich seien. Wissenschaftliche Untersuchungen widerlegen diesen Eindruck: Die Menge an Allergenen unterscheidet sich nicht signifikant zwischen den Rassen. Vielmehr zeigen Studien große Schwankungen innerhalb einzelner Rassen. Auch Tiere ohne Fell, etwa Sphynx-Katzen, können starke Reaktionen auslösen. Ein zusätzlicher Faktor: Männliche Hunde produzieren nachweislich mehr Allergene als weibliche Tiere.

Die Diagnose einer Tierallergie erfolgt über Hauttests oder spezielle Blutuntersuchungen in allergologischen Fachpraxen. Medikamente wie Antihistaminika, Kortisonpräparate oder inhalative Therapien lindern die Beschwerden, bringen aber mögliche Nebenwirkungen mit sich – insbesondere bei langfristiger Einnahme. In schweren Fällen kann eine Hyposensibilisierung in Betracht gezogen werden, bei der der Körper schrittweise an das Allergen gewöhnt wird.

Als effektivste Maßnahme gilt jedoch weiterhin die konsequente Allergenvermeidung – und damit häufig die Trennung vom Tier. Für viele Betroffene ist dieser Schritt emotional nicht umsetzbar. Deshalb raten Fachleute zu Maßnahmen im Alltag, um die Belastung zu senken: Haustiere sollten das Schlafzimmer nicht betreten, regelmäßiges Stoßlüften und Luftreiniger mit Hepa-Filtern können die Allergenlast in der Luft reduzieren. Glatte Böden und Oberflächen sollten feucht gereinigt, Polstermöbel regelmäßig abgesaugt und mit waschbaren Überwürfen versehen werden. Kleidung nach Tierkontakt sollte nicht im Schlafzimmer abgelegt, sondern möglichst direkt gewechselt und gewaschen werden.

Selbst nach der Abgabe des Tieres bleibt die Allergenbelastung in vielen Fällen noch über Monate oder gar Jahre bestehen – insbesondere bei Katzen, deren Allergene sich stark in der Umgebung halten. Für Betroffene bedeutet das einen langen Atem – medizinisch wie organisatorisch.

Wer eine Tierallergie entwickelt, steht häufig vor einem inneren Konflikt: die Gesundheit auf der einen, die emotionale Bindung zum Haustier auf der anderen Seite. Der Wunsch, trotz nachgewiesener Allergie mit dem Tier zusammenzuleben, ist nachvollziehbar – doch das gesundheitliche Risiko sollte nicht unterschätzt werden. Die Vorstellung, durch die Wahl einer bestimmten Rasse das Problem zu umgehen, ist trügerisch. Wissenschaftlich belegt ist: Auch haarlose oder vermeintlich hypoallergene Tiere bergen eine vergleichbare Allergenlast. Wer Symptome entwickelt, sollte deshalb frühzeitig fachärztliche Hilfe in Anspruch nehmen, um den Schweregrad der Allergie abzuklären. Der Umgang mit Tierallergien erfordert nicht nur medizinische Maßnahmen, sondern auch konsequentes Alltagsverhalten – und manchmal den Mut zu einer Entscheidung, die nicht leichtfällt.

Von Engin Günder, Fachjournalist

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