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Apotheken-Nachrichten von heute - Update: Datenschutz, E-Rezept und Apothekenkrise

EuGH-Urteil, Redcares Marketingoffensive und Lieferengpässe fordern Apotheken heraus

(PresseBox) (Karlsruhe, )
Der Europäische Gerichtshof hat in einem wegweisenden Urteil klargestellt, dass Bestellungen von rezeptfreien Medikamenten über Online-Plattformen als sensible Gesundheitsdaten eingestuft werden und damit den strengen EU-Datenschutzvorgaben unterliegen. Währenddessen setzt Redcare auf eine aggressive E-Rezept-Offensive und investiert einen zweistelligen Millionenbetrag, um die Verbreitung des E-Rezepts zu fördern und das Wachstum im verschreibungspflichtigen Bereich zu beschleunigen. Gleichzeitig hält Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach trotz heftiger Kritik an der Einführung des Dispensierrechts für Ärzte in Notfallzentren fest, was von Apotheken als ernsthafte Bedrohung gesehen wird. Die Apothekenbranche steht zudem unter massivem Druck durch sich verschärfende Lieferengpässe bei lebenswichtigen Medikamenten wie Antibiotika und Asthmasprays. Dr. Matthias Coen beschreibt die Lage als beispiellos dramatisch. Inmitten dieser Herausforderungen setzen innovative Lösungen wie die Entwicklung einer Depotform von Glucagon, die das Hormon bei Hypoglykämie bedarfsgerecht freisetzt, neue Maßstäbe in der Versorgung von Diabetikern.

EuGH-Urteil: Strengere Vorgaben für OTC-Bestellungen – aber Schlupfloch bleibt

Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat mit einem aktuellen Urteil klargestellt, dass Bestellungen von rezeptfreien Medikamenten (OTC-Produkten) über Online-Plattformen, wie sie beispielsweise bei Amazon abgewickelt werden, als sensible Gesundheitsdaten zu werten sind. Diese Entscheidung gilt unabhängig davon, ob die Medikamente für die Käuferin oder den Käufer selbst oder für Dritte bestimmt sind. Damit unterliegen die Bestellungen strengen datenschutzrechtlichen Regelungen, die in der gesamten EU zu beachten sind.

Für Apotheken, die OTC-Produkte über Plattformen vertreiben, bedeutet dies eine klare Verschärfung der Anforderungen. Sie dürfen die sensiblen Informationen ihrer Kundinnen und Kunden nicht einfach an die Betreiber solcher Plattformen weitergeben. Der EuGH hat hierbei deutlich gemacht, dass diese Daten dem besonderen Schutzbedarf der Gesundheitsdaten unterliegen. Dies erfordert von den Apotheken, umfassende Maßnahmen zu ergreifen, um sicherzustellen, dass keine unbefugte Weitergabe an Dritte erfolgt.

Doch der EuGH hat gleichzeitig eine Hintertür offengelassen, die potenziell einen Weg zur Datenweitergabe an Plattformbetreiber öffnen könnte. In bestimmten Fällen, die noch einer detaillierten juristischen Auslegung bedürfen, könnte eine Weitergabe der Daten rechtlich möglich sein. Dies könnte etwa dann der Fall sein, wenn die Plattformen nachweisen können, dass die Datenverarbeitung notwendig ist, um die rechtlichen Vorgaben zur Bestellabwicklung zu erfüllen. Inwieweit dies in der Praxis genutzt wird, bleibt abzuwarten und könnte in den kommenden Jahren neue rechtliche Auseinandersetzungen nach sich ziehen.

Für den Apothekenmarkt bedeutet dieses Urteil eine erhebliche Herausforderung. Apotheken müssen nun nicht nur den eigenen Datenschutz sicherstellen, sondern auch sicherstellen, dass Plattformen, über die sie ihre Produkte verkaufen, diesen hohen Anforderungen gerecht werden. Das Urteil könnte zudem den digitalen Handel von Apotheken mit rezeptfreien Medikamenten erheblich verkomplizieren, da Plattformbetreiber in die Pflicht genommen werden könnten, detailliertere datenschutzrechtliche Maßnahmen zu implementieren.

Das Urteil könnte jedoch auch eine Chance für stationäre Apotheken sein, die mit einem höheren Maß an persönlichem Datenschutz werben können. Der Wegfall von Datenweitergaben an große Plattformen könnte wieder mehr Vertrauen in den persönlichen Kontakt vor Ort schaffen.

Das Urteil des EuGH ist ein wichtiger Schritt zum Schutz von Gesundheitsdaten im digitalen Raum. Es macht deutlich, dass selbst vermeintlich „harmlose“ Bestellungen von rezeptfreien Medikamenten einer strengen Kontrolle unterliegen müssen. Gesundheit ist ein höchstpersönliches Gut, und der Schutz der damit verbundenen Daten hat oberste Priorität.

Gleichzeitig zeigt das Urteil jedoch, dass der digitale Handel mit Gesundheitsprodukten auch in Zukunft nicht frei von Schlupflöchern bleibt. Die Möglichkeit, unter bestimmten Umständen Daten an Plattformbetreiber weiterzugeben, zeigt, dass hier noch viel rechtlicher Klärungsbedarf besteht. Für Apotheken wird es nun entscheidend sein, diese Unsicherheiten zu navigieren und sich an die neuen Regelungen anzupassen. Dabei könnten innovative Lösungen im Datenschutz eine Chance bieten, sich im zunehmend digitalisierten Markt zu behaupten.

Es bleibt spannend, wie die Marktteilnehmer mit dieser neuen Herausforderung umgehen und welche konkreten Maßnahmen die Plattformen ergreifen werden, um den Anforderungen gerecht zu werden.

Redcare setzt auf Millionenmarketing: E-Rezept-Offensive soll Wachstum sichern

Redcare hat angekündigt, einen zusätzlichen mittleren zweistelligen Millionenbetrag in das Marketing zu investieren, um die Verbreitung des E-Rezepts weiter voranzutreiben. Diese Entscheidung steht im Einklang mit der strategischen Ausrichtung des Unternehmens, seine Marktposition im Bereich der verschreibungspflichtigen Medikamente zu stärken. Offiziell begründet Redcare diesen Schritt mit dem dynamischen Wachstum im Rx-Bereich, insbesondere im Zusammenhang mit der zunehmenden Bedeutung des E-Rezepts für den Online-Pharmahandel.

Das E-Rezept wird als Schlüsseltechnologie für die Zukunft des Gesundheitswesens angesehen, da es Patienten eine schnelle und bequeme Abwicklung ihrer ärztlichen Verordnungen ermöglicht. Der digitale Wandel in der Pharmabranche beschleunigt sich, und Redcare will mit seiner Werbeoffensive sicherstellen, dass es von dieser Entwicklung profitiert. Ein zentrales Element der Kampagne wird prominente Unterstützung sein, etwa durch Fernsehwerbung mit Günther Jauch, die gezielt vor der Tagesschau platziert wird. Dies soll eine möglichst breite Zielgruppe ansprechen und die Vorteile des E-Rezepts hervorheben.

Die Entscheidung, eine derart groß angelegte Marketingoffensive im letzten Quartal des Jahres zu starten, könnte jedoch auch als Reaktion auf die wachsende Konkurrenz im Markt für verschreibungspflichtige Medikamente gedeutet werden. Insbesondere Online-Apotheken stehen unter zunehmendem Druck, ihre Marktanteile zu behaupten, während der Wettbewerb intensiver wird. Redcare scheint sich der Herausforderung bewusst zu sein und will mit dieser Maßnahme nicht nur das eigene Wachstum stabilisieren, sondern auch das Vertrauen der Kunden in das E-Rezept stärken.

Ob die hohe Investition jedoch die erhoffte Wirkung erzielt, bleibt abzuwarten. Der Markt für verschreibungspflichtige Medikamente entwickelt sich weiterhin dynamisch, und die Akzeptanz des E-Rezepts ist ein entscheidender Faktor. Redcare setzt darauf, dass die Kombination aus prominenter Werbung und einer fortschreitenden Digitalisierung des Gesundheitswesens die gewünschte Wachstumsstory aufrechterhalten kann.

Redcare zeigt mit dieser Marketingoffensive, wie ernst es dem Unternehmen mit seiner Wachstumsstrategie im Rx-Bereich ist. In Zeiten, in denen der Wettbewerb im Online-Pharmamarkt immer härter wird, erweist sich das E-Rezept als zentrale Komponente für zukünftige Erfolge. Doch ist es wirklich nur das dynamische Wachstum, das diese millionenschwere Investition rechtfertigt, oder versucht Redcare schlicht, eine positive Wachstumsstory bis zum Jahresende aufrechtzuerhalten?

Die prominente Platzierung der Werbekampagne, insbesondere mit TV-Größen wie Günther Jauch, deutet darauf hin, dass Redcare bewusst auf Reichweite und breite Sichtbarkeit setzt. Es geht nicht nur darum, neue Kunden zu gewinnen, sondern auch darum, bestehende Kunden in ihrer Entscheidung für das E-Rezept zu bestärken. Gleichzeitig signalisiert diese Maßnahme, dass Redcare im dynamischen und teils unvorhersehbaren Online-Pharmamarkt gewillt ist, massiv in seine Zukunft zu investieren.

Fraglich bleibt jedoch, ob ein derart hoher Marketingaufwand langfristig notwendig ist, um das E-Rezept nachhaltig zu etablieren. Die eigentliche Herausforderung könnte darin liegen, das Vertrauen der Nutzer in das neue System zu stärken und den Zugang zu verschreibungspflichtigen Medikamenten reibungslos zu gestalten. Bleibt dies unbeachtet, könnte selbst die prominenteste Kampagne am Ende verpuffen.

Lauterbach trotzt Kritik: Dispensierrecht für Ärzte bleibt in Notfallreform

In der aktuellen Debatte um die Reform der Notfallversorgung setzt Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) einen klaren Kurs: Trotz scharfer Kritik seitens des Bundesrates und umfangreicher Vorschläge zur Änderung, hält die Bundesregierung an den bisherigen Regelungen fest. Im Fokus steht dabei vor allem das Dispensierrecht für Ärztinnen und Ärzte in Notfalldienstpraxen, das es ihnen ermöglicht, dringend benötigte Medikamente direkt an Patientinnen und Patienten abzugeben, ohne den Umweg über Apotheken zu gehen.

Der Bundesrat hatte vergangene Woche in einer Stellungnahme zahlreiche Änderungswünsche formuliert, insbesondere mit Blick auf die geplante Rolle der Apotheken im Notfalldienst. Die Kritik konzentrierte sich dabei auf das bestehende Dispensierrecht, welches Apothekern zufolge die wichtige Funktion der öffentlichen Apotheken untergräbt. Sie fordern eine stärkere Einbindung in die Versorgung von Notfallpatienten und die Abschaffung des Dispensierrechts für Ärzte.

Lauterbach hingegen zeigt sich unbeeindruckt. In der am Mittwoch vom Kabinett verabschiedeten Gegenäußerung der Bundesregierung heißt es, dass keiner der Änderungsvorschläge des Bundesrates angenommen werde. Die Begründung ist klar: Aus fachlichen Gründen wird der Antrag, das Dispensierrecht zu streichen, abgelehnt. Damit bleibt die Möglichkeit der Selbstdispensation durch Ärzte bestehen, was sie dazu befähigt, vor Ort Arzneimittel wie Antibiotika oder Schmerzmittel für den akuten Bedarf abzugeben.

Die Reaktion aus der Apothekerschaft ist eindeutig: Viele befürchten, dass dies zu einer weiteren Schwächung der Apotheken führen könnte, da ihnen ein zentraler Bestandteil ihrer Aufgabe – die Versorgung mit Medikamenten – entzogen wird. Sie kritisieren, dass die Reform in ihrer aktuellen Form die Rolle der Apotheken in der medizinischen Notfallversorgung erheblich schwächt und langfristig zu einer Verlagerung der Kompetenzen hin zu den Ärzten führt.

Trotz dieser Widerstände gibt Lauterbach nur in wenigen Punkten Zugeständnisse. Die Bundesregierung will prüfen, ob Teilnotdienste der Apotheken besser vergütet werden können. Ebenso steht zur Debatte, inwieweit das Verbot der Herstellung von Arzneimitteln in Notdienstpraxen sowie die Anwesenheitspflicht eines Apothekers in einer zweiten Offizin gelockert werden könnten. Diese Fragen bleiben jedoch weiterhin offen.

Die Entscheidung von Karl Lauterbach, das Dispensierrecht in der Notfallreform unverändert zu belassen, ist mehr als nur eine politische Weichenstellung. Sie markiert eine deutliche Abkehr von den Forderungen der Apothekerschaft und wirft die Frage auf, welche Rolle Apotheken in Zukunft im Gesundheitswesen spielen sollen. Apotheken sind nicht nur Anlaufstellen für Medikamente, sondern auch wichtige Beratungsinstanzen. Die Gefahr, dass ihre Funktion durch das Dispensierrecht der Ärzte ausgehöhlt wird, ist real.

Dabei geht es um mehr als nur ökonomische Interessen. Die Qualität der Patientenversorgung hängt maßgeblich von einem funktionierenden Zusammenspiel zwischen Ärzten und Apothekern ab. Wenn nun jedoch eine Parallelstruktur entsteht, in der Ärzte sowohl Diagnose als auch Medikamentenabgabe in einer Hand haben, droht die Gefahr, dass die umfassende Expertise der Apotheker ungenutzt bleibt.

Lauterbachs Entscheidung, auf die Kritik des Bundesrates nicht einzugehen, könnte sich langfristig als problematisch erweisen. Es bleibt zu hoffen, dass in der Praxis Lösungen gefunden werden, die beide Seiten zufriedenstellen und die wichtige Rolle der Apotheken im Gesundheitssystem erhalten.

Dispensierrecht in Notfallzentren: Bundesländer warnen vor weitreichenden Folgen für Apotheken

Die geplante Reform der Notfallversorgung durch die Bundesregierung sorgt weiterhin für heftige Diskussionen. Im Fokus steht dabei das Vorhaben, den Integrierten Notfallzentren (INZ) ein Dispensierrecht zu gewähren, das es diesen ermöglichen würde, direkt vor Ort Medikamente an Patienten auszugeben. Der Bundesrat hat hierzu mehrere Änderungsanträge verabschiedet, die von der Bundesregierung jedoch weitgehend unbeachtet blieben. Während die Regierung die Maßnahme als Beitrag zur Effizienzsteigerung im Gesundheitswesen verteidigt, sehen zahlreiche Bundesländer und Apothekenverbände darin eine ernsthafte Bedrohung für die bestehenden Apothekenstrukturen.

Die Kritik der Bundesländer richtet sich vor allem gegen die möglichen Folgen des Dispensierrechts auf die wohnortnahe Arzneimittelversorgung. Vor allem in ländlichen Gebieten könnte diese Regelung erhebliche Nachteile mit sich bringen. Bereits jetzt kämpfen viele Apotheken im ländlichen Raum mit wirtschaftlichen Schwierigkeiten. Sollten die INZ künftig berechtigt sein, Medikamente abzugeben, befürchten viele Apothekenbetreiber einen deutlichen Rückgang an Kunden. Die Folge könnte ein massives Apothekensterben in ohnehin unterversorgten Regionen sein. Dies hätte nicht nur negative Auswirkungen auf die lokale Gesundheitsversorgung, sondern würde die medizinische Infrastruktur der betroffenen Gebiete insgesamt schwächen.

Ein weiterer Kritikpunkt betrifft die Qualität der Patientenberatung. Apotheken leisten nicht nur die Abgabe von Medikamenten, sondern bieten auch eine umfassende pharmazeutische Beratung, die für eine sichere und wirksame Anwendung der Arzneimittel entscheidend ist. Diese qualifizierte Beratung könnte in den Notfallzentren, in denen der Schwerpunkt auf der Behandlung akuter medizinischer Notfälle liegt, nicht in gleichem Maße gewährleistet werden. Die Bundesländer und Apothekenvertreter warnen daher vor einer Abnahme der Beratungsqualität, die letztlich zu einer Gefahr für die Patientensicherheit werden könnte.

Die Bundesregierung sieht in der Einführung des Dispensierrechts hingegen eine Möglichkeit, die Effizienz des Gesundheitswesens zu steigern und die Notfallversorgung zu entlasten. Durch die direkte Medikamentenabgabe in den Notfallzentren sollen Patienten schneller versorgt und unnötige Wege zur Apotheke vermieden werden. Dies könnte insbesondere in urbanen Gebieten zu einer deutlichen Entlastung der Notfallambulanzen führen, da die Patienten nach ihrer Erstversorgung unmittelbar die notwendigen Medikamente erhalten könnten. Auch aus Sicht der Regierung erscheint die Reform notwendig, um das Gesundheitswesen zukunftsfähig zu machen.

Auf politischer Ebene spaltet die Reformpläne jedoch die Gemüter. Während die Bundesregierung an ihrer Strategie festhält, fordern die Länder eine erneute Überprüfung der Regelungen und eine stärkere Berücksichtigung der Apotheken vor Ort. Sie plädieren für eine Lösung, die die Versorgung durch Apotheken nicht gefährdet und die hochwertige Beratungsleistung der Apotheker weiterhin sicherstellt. Dabei steht auch die Frage im Raum, ob Notfallzentren durch das zusätzliche Dispensierrecht von ihrer eigentlichen Kernaufgabe, der medizinischen Notfallversorgung, abgelenkt werden könnten. Eine überlastete Notfallversorgung sei nicht im Interesse der Patienten, so die Argumentation der Kritiker.

In der Apothekenlandschaft wird die Reform ebenfalls mit Sorge betrachtet. Apothekerverbände befürchten, dass das Dispensierrecht für INZ der Anfang einer langfristigen Verdrängung der klassischen Apotheken darstellen könnte. Sollte die Reform in der aktuellen Form umgesetzt werden, rechnen viele Apotheken mit einem deutlichen Rückgang der Kundenfrequenz. Besonders kritisch sehen die Verbände die Tatsache, dass die Apotheken während der COVID-19-Pandemie eine zentrale Rolle in der Versorgung der Bevölkerung übernommen haben und nun durch die Reformpläne benachteiligt werden könnten.

Die Diskussion über das Dispensierrecht in Notfallzentren ist ein Sinnbild für den breiteren Konflikt zwischen Effizienzbestrebungen und dem Erhalt lokaler Strukturen im Gesundheitswesen. Die Bundesregierung bleibt bislang fest entschlossen, ihre Pläne durchzusetzen. Gleichzeitig signalisiert der Widerstand aus den Bundesländern und der Apothekerschaft, dass eine langwierige politische Auseinandersetzung bevorsteht. Ob es noch zu Änderungen am Reformpaket kommen wird, bleibt abzuwarten. Klar ist jedoch, dass die Einführung des Dispensierrechts in Notfallzentren weitreichende Auswirkungen auf die Apothekenlandschaft und die Gesundheitsversorgung insgesamt haben könnte.

Die geplante Einführung des Dispensierrechts in Integrierten Notfallzentren könnte das gesamte Apothekensystem in Deutschland grundlegend verändern. Was auf den ersten Blick als pragmatische Lösung zur Entlastung der Notfallversorgung erscheint, birgt bei näherem Hinsehen erhebliche Risiken für die bewährte Struktur der wohnortnahen Apotheken. Gerade in ländlichen Regionen, wo Apotheken schon jetzt gegen wirtschaftliche Schwierigkeiten ankämpfen, könnte diese Regelung eine existenzbedrohende Herausforderung darstellen. Die Apotheken sind mehr als bloße Abgabestellen für Medikamente – sie bieten den Patienten eine unverzichtbare pharmazeutische Beratung, die in den Notfallzentren nur schwer in der gleichen Qualität zu leisten wäre.

Die Bundesregierung argumentiert, dass die Effizienz im Gesundheitswesen gesteigert werden müsse, um den steigenden Anforderungen gerecht zu werden. Doch es stellt sich die Frage, ob diese Effizienzsteigerung auf Kosten der Apotheken erfolgen darf. Die wohnortnahe Versorgung der Bevölkerung mit Arzneimitteln ist ein essenzieller Bestandteil des deutschen Gesundheitssystems, und die Apotheken übernehmen dabei eine zentrale Rolle. Der Verlust dieser Strukturen würde langfristig zu einer Schwächung des Gesundheitswesens führen – besonders in den ländlichen Gebieten.

Die Bedenken der Bundesländer und Apothekerverbände sollten daher ernst genommen werden. Es braucht eine Lösung, die die Notfallversorgung verbessert, ohne die Apothekenlandschaft zu gefährden. Vielleicht ist es an der Zeit, alternative Modelle zu prüfen, die die Effizienz steigern, ohne die wohnortnahe Versorgung zu schwächen. Ein Reformprozess, der alle Interessen berücksichtigt, könnte der Schlüssel zu einem zukunftsfähigen Gesundheitssystem sein, das sowohl die Effizienz steigert als auch die bewährten Strukturen bewahrt.

CardLink-Challenge: Apotheken kämpfen um Kundenbindung und Gewinne

Die Einführung von CardLink, einem der derzeit zentralen Einlösewege für E-Rezepte, sorgt für Bewegung im Apothekenmarkt. IhreApotheken.de (IA.de) hat in Zusammenarbeit mit der Gedisa eine große „Apotheken-Challenge“ ins Leben gerufen, die Apotheken motivieren soll, CardLink aktiv zu nutzen und damit ihren digitalen Auftritt zu stärken. Seit September 2024 haben rund 7000 Apotheken die Möglichkeit, E-Rezepte über die Plattform IA.de einzulösen, und damit ihre Position im Wettbewerb zu festigen.

Der Hintergrund der Challenge: CardLink ist ein zunehmend gefragter Einlöseweg für elektronische Rezepte, der nicht nur von ausländischen Versandapotheken, sondern auch von deutschen Versandapotheken genutzt wird. Diese Entwicklung hat bei Vor-Ort-Apotheken Besorgnis ausgelöst, da der digitale Wandel droht, den Kundenverkehr von den Apotheken vor Ort abzulenken. Doch IA.de setzt auf ein Modell, das Apotheken dazu befähigt, sowohl von der digitalen Entwicklung zu profitieren als auch ihre lokale Präsenz zu stärken.

Die CardLink-Challenge bietet Apothekenteams die Möglichkeit, sich mit anderen Apotheken zu messen und attraktive Preise zu gewinnen. Unter den mehr als 1200 Preisen, die bis Mitte November 2024 verlost werden, befinden sich E-Bikes, Küchengeräte und sogar Eintrittskarten für den Europa-Park Rust. Bambi, Deutschlands bekanntester Medienpreis, unterstützt die Aktion als Partner. Ziel ist es, den Wettbewerb unter den Apotheken anzuregen und gleichzeitig den Patienten den Mehrwert digitaler Lösungen wie CardLink aufzuzeigen.

Laut Dr. Jan-Florian Schlapfner von IA.de bietet die Challenge den Apotheken eine doppelte Chance: „Einerseits winken wertvolle Preise, andererseits entsteht durch die verstärkte Nutzung des Digitalangebots eine stärkere Kundenbindung.“ Der Gedanke dahinter ist, dass Patienten, die einmal ihre Rezepte digital über CardLink bei ihrer örtlichen Apotheke eingelöst haben, auch in Zukunft diesen Weg bevorzugen werden. Damit bleibt das Rezept in der Nähe – und der Patient der Apotheke vor Ort treu.

Apotheken, die an der Challenge teilnehmen, werden regelmäßig über ihre Position im Ranking informiert. Die Anzahl der Bestellungen, die über IA.de generiert werden, entscheidet über die Gewinnchancen. Diese Transparenz soll den Apothekenteams Anreize bieten, ihre Kunden auf die digitalen Möglichkeiten in ihrer Apotheke aufmerksam zu machen und die Nutzung von CardLink aktiv zu fördern.

Insgesamt zielt die Aktion darauf ab, den Spagat zwischen traditionellem Apothekengeschäft und digitalem Wandel zu meistern. Die Plattform IA.de hebt dabei hervor, dass sie als einzige in Deutschland die Kombination eines digitalen Marktplatzes mit den individuellen Angeboten der Apotheken ermöglicht. Die Integration von IA.de in bestehende Webseiten und Apps ist einfach umsetzbar und soll es den Apotheken erleichtern, den Schritt in die digitale Zukunft zu wagen.

Die Challenge und die Einführung von CardLink sind Teil eines größeren Trends im Apothekenwesen, der digitale und lokale Angebote miteinander verbinden soll. Während die Digitalisierung in vielen Bereichen des Gesundheitswesens voranschreitet, bleiben Apotheken ein wichtiger Bestandteil der medizinischen Versorgung vor Ort. Aktionen wie die CardLink-Challenge könnten dazu beitragen, dass Apotheken in diesem Wandel nicht nur bestehen, sondern auch langfristig profitieren.

Die CardLink-Challenge von IhreApotheken.de könnte für viele Apotheken der entscheidende Impuls sein, den Schritt in die digitale Zukunft nicht nur zu wagen, sondern aktiv voranzutreiben. In einem Umfeld, das zunehmend von Online-Versendern dominiert wird, ist es unerlässlich, dass auch Vor-Ort-Apotheken digitale Lösungen anbieten, die den Komfort für ihre Kunden erhöhen. Der Wettbewerb um E-Rezepte wird sich in den kommenden Jahren weiter verschärfen, und wer jetzt den Anschluss verpasst, könnte später Schwierigkeiten haben, die Lücke zu schließen.

Die Kombination von digitalen Bestellmöglichkeiten und der Präsenz vor Ort ist der Schlüssel zu einer erfolgreichen Zukunft für Apotheken. CardLink bietet eine einfache Möglichkeit, Kunden digital zu erreichen, ohne die lokale Apotheke zu verdrängen. Die Challenge könnte nicht nur das Bewusstsein für diese Möglichkeiten schärfen, sondern auch die Motivation der Apothekenteams stärken, sich aktiv in den Wettbewerb um E-Rezepte einzubringen.

Apotheken, die es schaffen, ihre Kunden von den Vorteilen digitaler Bestellungen zu überzeugen, könnten langfristig nicht nur ihre Bestellzahlen, sondern auch ihre Kundenbindung deutlich erhöhen.

Einheitliche Regeln für Beyfortus-Verordnung: Kassenärztliche Vereinigungen setzen auf unterschiedliche Ansätze

Seit Mitte September ist Beyfortus (Nirsevimab) als RSV-Prophylaxe für alle Säuglinge verfügbar, unabhängig von ihrem Risiko für einen schweren Krankheitsverlauf. Das Präparat, das durch eine passive Immunisierung sofortigen Schutz bietet, wird dabei zulasten der gesetzlichen Krankenkassen verordnet. Doch die Regelungen zur Verschreibung von Beyfortus unterscheiden sich von Bundesland zu Bundesland. Die Kassenärztlichen Vereinigungen (KV) haben in den verschiedenen Regionen Deutschlands jeweils eigene Vorgaben zur Verordnung des Medikaments festgelegt. Diese Unterschiede sorgen bei Ärzten, Apotheken und Eltern für Verunsicherung.

Während in Baden-Württemberg Beyfortus ausschließlich auf den Namen des Patienten per E-Rezept verordnet wird und eine Verschreibung über den Sprechstundenbedarf (SSB) ausgeschlossen ist, hat Nordrhein eine andere Lösung gefunden. Ab dem 1. Oktober kann Beyfortus dort über den SSB bezogen werden, um sicherzustellen, dass Praxen das Medikament vorrätig haben, sobald eine Prophylaxe notwendig ist. In Niedersachsen und Bayern gilt dagegen die Regelung, dass das Präparat über ein reguläres Kassenrezept (Muster 16 oder E-Rezept) verordnet wird, ebenfalls direkt auf den Namen des Kindes. Auch in Hessen, Brandenburg und Hamburg wird auf eine Einzelverordnung gesetzt, wobei Hamburg klar festgelegt hat, dass ein Bezug über den SSB ausgeschlossen ist.

Diese Vielfalt an Verordnungspraktiken hat zur Folge, dass Eltern und Ärzte sich gut informieren müssen, wie das Rezept in ihrem Bundesland ausgestellt wird. Zudem könnte der zusätzliche organisatorische Aufwand zu Verzögerungen bei der Verfügbarkeit des Medikaments führen. Um dem steigenden Bedarf gerecht zu werden, hat der Hersteller Sanofi vorübergehend Beyfortus-Packungen in französischer und spanischer Aufmachung auf den Markt gebracht. Diese Maßnahme soll die Versorgung sichern, solange die Nachfrage hoch bleibt.

Die unterschiedlichen Vorgaben der Kassenärztlichen Vereinigungen zur Verordnung von Beyfortus werfen ein bekanntes Problem im deutschen Gesundheitssystem auf: regionale Unterschiede bei der Umsetzung medizinischer Leistungen. In einer Zeit, in der durch die COVID-19-Pandemie das Bewusstsein für die Bedeutung einer einheitlichen Gesundheitsversorgung gestärkt wurde, erscheint es umso problematischer, dass ein so wichtiges Präparat wie Beyfortus nicht flächendeckend nach denselben Regeln verschrieben werden kann.

Zwar mag es in einzelnen Regionen gute Gründe für spezifische Vorgaben geben, doch sollte die Sicherheit und schnelle Verfügbarkeit für alle Säuglinge Vorrang haben. Eine bundeseinheitliche Regelung könnte dazu beitragen, Unsicherheiten bei den verordnenden Ärzten zu beseitigen und die Versorgung der Kinder zu verbessern. Gerade in der kalten Jahreszeit, wenn RSV-Infektionen besonders häufig auftreten, ist ein reibungsloser Ablauf entscheidend. Solange keine einheitlichen Vorgaben gelten, bleibt es wichtig, dass Eltern und Ärzte sich gründlich über die regionalen Regelungen informieren, um Verzögerungen bei der Prophylaxe zu vermeiden.

PTA-Ausbildung: Kampf gegen Rezeptfälschungen intensiviert

Rezeptfälschungen stellen Apotheken zunehmend vor Herausforderungen. Insbesondere hochpreisige Medikamente wie Mounjaro und Ozempic, aber auch Psychopharmaka und Schmerzmittel wie Fentanyl und Oxycodon, sind beliebte Ziele für Fälscher. Vor diesem Hintergrund hat Apothekerin und Dozentin Julia Hansmann, die an der Bernd-Blindow-Schule PTA-Schüler ausbildet, ein besonderes Augenmerk auf die Schulung im Erkennen gefälschter Verordnungen gelegt.

„Mein Ziel ist es, den Nachwuchs bestmöglich auf den Praxisalltag vorzubereiten“, erklärt Hansmann. In ihrer jüngsten Unterrichtseinheit konfrontierte sie die angehenden PTA mit einer Reihe von gefälschten Rezepten. Die Aufgabe: Identifizieren, ob es sich um eine Fälschung handelt oder nicht. Solche Übungen seien essenziell, so Hansmann, da Apotheken in der realen Welt nur wenige Sekunden Zeit haben, um eine Entscheidung zu treffen.

Aktuell sind vor allem Verordnungen für Ozempic und Mounjaro im Fokus der Fälschungskriminalität. Der Anreiz für Fälscher ist hoch: Diese Medikamente, die zur Behandlung von Diabetes eingesetzt werden, gelten mittlerweile auch als Mittel zur Gewichtsreduktion und sind daher auf dem Schwarzmarkt besonders gefragt. Neben den genannten Medikamenten stellen auch Benzodiazepine und Schmerzmittel häufige Ziele dar.

Hansmann betont, dass die Täuschungsversuche immer raffinierter werden. Rezepte wirken täuschend echt, lediglich bei genauerem Hinsehen fallen Unstimmigkeiten auf. Eine häufige Methode besteht darin, Schriftarten und -größen leicht zu verändern oder den Arztstempel falsch zu platzieren. Apothekenteams müssen hier schnell und sicher agieren, um finanzielle Einbußen und rechtliche Konsequenzen zu vermeiden.

Neben den gefälschten Rezepten werden auch auffällige Verhaltensmuster der Kundschaft besprochen. Häufig verhalten sich Personen, die mit Fälschungen arbeiten, nervös oder meiden Fragen zur Verordnung. Auch der räumliche Abstand zwischen der Arztpraxis und der Apotheke kann ein Hinweis auf eine mögliche Fälschung sein.

„Solche Fälle stellen Apotheken vor eine enorme Herausforderung“, erklärt Hansmann. „In der Apotheke muss innerhalb von Sekunden entschieden werden, ob ein Rezept eingelöst wird oder nicht.“ Um den Nachwuchs optimal darauf vorzubereiten, setzt Hansmann auf praktische Übungen und den Austausch mit erfahrenen Apothekern. Der Unterricht sei dabei so realitätsnah wie möglich gestaltet, um die Unsicherheiten der Schüler im Umgang mit echten Rezepten abzubauen. Die Herausforderung liege jedoch darin, dass im Unterricht Patientendaten oft anonymisiert oder geschwärzt seien, was den Lernprozess erschwere.

Besonders häufig auffällig seien Rezepte mit unterschiedlichen Schriftgrößen, ungenauen Dosierungsangaben oder Fehlern im Arztstempel. Apothekenteams sollten außerdem besonders wachsam sein, wenn die Anschrift des Versicherten weit vom Standort der Apotheke entfernt liegt oder die Verordnung nicht zur Praxisadresse passt.

Trotz der Schwierigkeiten macht der Unterricht auch Spaß, sagt Hansmann. Die Schüler zeigen sich motiviert, die Praxisaufgaben zu meistern und freuen sich, ihr Wissen unter Beweis zu stellen. Die intensivere Schulung im Umgang mit Rezeptfälschungen sei ein wichtiger Schritt, um die Sicherheit in Apotheken zu gewährleisten.

Die Zunahme von Rezeptfälschungen ist alarmierend und stellt nicht nur Apotheken, sondern das gesamte Gesundheitssystem vor eine ernsthafte Herausforderung. Die ausgefeilten Methoden der Fälscher verlangen von Apothekenteams ein hohes Maß an Aufmerksamkeit und Wissen. Dass Schulen wie die Bernd-Blindow-Schule diese Problematik in den Mittelpunkt der PTA-Ausbildung stellen, ist nicht nur richtig, sondern dringend notwendig.

Ein zentraler Aspekt, der dabei häufig übersehen wird, ist die Verantwortung, die auf den Schultern der Apothekenteams lastet. Sie stehen nicht nur im rechtlichen Spannungsfeld zwischen der Verpflichtung, Medikamente abzugeben, und der Pflicht, Missbrauch zu verhindern, sondern sind auch potenziellen Angriffen und Druck von außen ausgesetzt.

Daher ist es unerlässlich, dass sowohl das Bewusstsein als auch die praktische Ausbildung in diesem Bereich verstärkt werden. Schulungen, die reale Situationen simulieren und den angehenden PTA ein Gefühl für die Komplexität der Problematik vermitteln, sind der Schlüssel, um Fälschungen effizient zu erkennen.

Gleichzeitig sollte aber auch die Verantwortung des Gesetzgebers nicht vergessen werden. Es bedarf klarerer Richtlinien und eines besseren Schutzes für Apotheken, um sicherzustellen, dass sie in solchen Fällen rechtlich abgesichert sind und im Zweifelsfall auf Unterstützung zählen können.

Opioide und Schmerzempfindlichkeit: Metaanalyse untersucht langfristige Auswirkungen

Eine aktuelle Metaanalyse aus Norwegen hat sich mit der Frage beschäftigt, ob der langfristige Konsum von Opioiden bei Patienten mit Opioid-Konsumstörungen zu einer erhöhten Schmerzempfindlichkeit führt. In den vergangenen Jahren sind immer mehr Menschen von dieser Problematik betroffen, da Opioide in der Schmerztherapie weit verbreitet sind. Die Untersuchung umfasst die Ergebnisse von 39 Studien mit insgesamt 1385 Patienten, von denen die meisten aufgrund ihrer Opioid-Konsumstörung mit Opioid-Agonisten wie Methadon oder Buprenorphin behandelt wurden.

Ein zentrales Ergebnis der Studie ist die Feststellung, dass Patienten, die mit Opioid-Agonisten therapiert wurden, eine signifikant erhöhte Empfindlichkeit gegenüber Kältereizen aufwiesen. Dies wurde durch den sogenannten Kaltwassertest ermittelt, bei dem die Schmerzschwelle und die Schmerztoleranz gemessen wurden. Verglichen mit einer Kontrollgruppe gesunder Probanden zeigte sich, dass die Schmerzschwelle bei den behandelten Patienten im Durchschnitt um zwei bis drei Sekunden niedriger lag, während die Schmerztoleranz um 29 Sekunden verringert war. Diese Unterschiede lassen auf eine mögliche Opioid-induzierte Hyperalgesie schließen, bei der der Körper auf Schmerzreize verstärkt reagiert.

Allerdings bleibt unklar, ob diese Hyperalgesie tatsächlich durch den Konsum von Opioiden verursacht wird oder ob andere Faktoren eine Rolle spielen. Die Meta-Regression der Daten lieferte keine eindeutigen Hinweise darauf, dass die Hyperalgesie allein auf die Einnahme von Opioiden zurückzuführen ist. Auch zwischen den einzelnen Studien gab es erhebliche Unterschiede, was auf mögliche Verzerrungen und die Heterogenität der Patientengruppen hindeutet.

Ein weiteres interessantes Ergebnis der Studie war die Feststellung, dass die Zeit der letzten Dosis eines Opioid-Agonisten einen Einfluss auf die Schmerzempfindlichkeit hatte. Direkt nach der Einnahme eines Agonisten war die Schmerztoleranz um fünf Sekunden höher als unmittelbar davor. Dies könnte darauf hindeuten, dass die kurzfristigen Effekte der Opioid-Medikation die Schmerzverarbeitung im Körper vorübergehend beeinflussen.

Das Phänomen der opioidinduzierten Hyperalgesie ist vor allem deshalb von Bedeutung, weil es die Therapie von Patienten mit chronischen Schmerzen, die auf Opioide angewiesen sind, erschwert. In vielen Fällen führt die erhöhte Schmerzempfindlichkeit dazu, dass Patienten höhere Dosen benötigen, was wiederum das Risiko einer Abhängigkeit und eines Rückfalls in den illegalen Opioid-Konsum erhöhen kann.

In Deutschland hat der Konsum von Opioiden in den letzten Jahren stark zugenommen. Die Zahl der Verschreibungen starker Schmerzmittel hat sich in den vergangenen zwei Jahrzehnten mehr als verdreifacht, und es wird mittlerweile pro Kopf mehr Opioide verschrieben als in den USA, wo die Opioid-Krise seit Jahren ein zentrales gesundheitspolitisches Thema ist. Dies wirft Fragen zur Langzeitwirkung dieser Medikamente auf und verdeutlicht die Notwendigkeit weiterer Forschung.

Die Ergebnisse der norwegischen Metaanalyse werfen ein Schlaglicht auf ein wachsendes Problem im Gesundheitswesen: die opioidinduzierte Hyperalgesie. Sie verdeutlichen die dringende Notwendigkeit, langfristige Schmerztherapien mit Opioiden kritisch zu hinterfragen und alternative Ansätze in Betracht zu ziehen. Gerade vor dem Hintergrund der steigenden Zahl von Opioid-Verschreibungen in Deutschland sollte eine breitere Diskussion über den verantwortungsvollen Einsatz dieser Medikamente geführt werden. Es gilt, eine Balance zwischen effektiver Schmerzbehandlung und der Prävention von Abhängigkeit und Hyperalgesie zu finden. Nur durch eine differenzierte Betrachtung und gezielte Forschung kann eine Lösung für diese komplexe Problematik gefunden werden.

Apotheker statt Dr. Google: Wie „Frag die Apotheke“ sichere und verlässliche Beratung im digitalen Zeitalter ermöglicht

Das Internet bietet eine nahezu unerschöpfliche Quelle an Gesundheitsinformationen. Doch mit der Flut an Daten geht auch ein erhebliches Risiko einher: Nicht alle Informationen sind verlässlich, viele stammen aus zweifelhaften oder sogar gefährlichen Quellen. Trotz dieser Unsicherheiten greifen viele Menschen auf „Dr. Google“ zurück, wenn sie sich krank fühlen oder medizinische Fragen klären wollen. Die Suche nach schnellen Antworten endet jedoch nicht selten mit falschen oder irreführenden Ratschlägen. Um dem entgegenzuwirken, wurde das Webportal „Frag die Apotheke“ ins Leben gerufen. Dieses innovative Angebot ermöglicht es Nutzerinnen und Nutzern, kostenfrei und anonym von approbierten Apothekern beraten zu werden. Damit bietet es eine sichere und zuverlässige Alternative zu den häufig unkontrollierten Informationen, die im Internet kursieren.

„Frag die Apotheke“ ist rund um die Uhr erreichbar und verzeichnet bereits monatlich bis zu 3000 Beratungsgespräche. Vor allem Themen wie Verhütung, psychische Gesundheit und Wechselwirkungen von Medikamenten gehören zu den häufigsten Anfragen. Besonders hervorzuheben ist, dass sensible oder intime Fragen, die man möglicherweise in einer persönlichen Beratung vor Ort nicht gerne stellen würde, im Rahmen des Chats anonym behandelt werden können. So können Menschen sich zu Themen beraten lassen, die sonst vielleicht aus Scham oder Unsicherheit nicht angesprochen würden.

Das Konzept von „Frag die Apotheke“ basiert auf dem Wunsch der Menschen nach verifizierten Informationen aus zuverlässiger Quelle. Die Betreiber des Portals, unter der Leitung von Gründer Steffen Kuhnert, wollen genau diese Lücke schließen. „Die Menschen suchen nach verlässlichen und fundierten Informationen, insbesondere wenn es um ihre Gesundheit geht,“ erklärt Kuhnert, der selbst zwei Apotheken betreibt. „Mit unserem Chat bieten wir ihnen die Möglichkeit, in direkten Kontakt mit erfahrenen Apothekern zu treten, die ihnen mit ihrem Fachwissen zur Seite stehen.“

Die Vorteile des Portals sind vielfältig. Neben der einfachen Zugänglichkeit ist „Frag die Apotheke“ auch direkt mit dem bekannten Portal aponet.de verknüpft, über das Nutzerinnen und Nutzer beispielsweise schnell eine Notdienstapotheke in ihrer Nähe finden können. Gleichzeitig können Apotheken oder Gesundheitsportale den Chat in ihre eigenen Webseiten integrieren, um ihren Kunden eine direkte, digitale Beratung anzubieten. Für Apotheken mit Botendienst bietet sich zudem die Möglichkeit, durch Hinweise auf Lieferungen auf das digitale Beratungsangebot aufmerksam zu machen.

Ein weiterer wesentlicher Aspekt ist die Unabhängigkeit des Portals vom Produktverkauf. Während viele Online-Gesundheitsportale primär auf den Verkauf von Arzneimitteln und Produkten ausgerichtet sind, steht bei „Frag die Apotheke“ klar die Beratung im Mittelpunkt. Steffen Kuhnert betont, dass das Ziel nicht der Produktverkauf, sondern die fundierte Beratung der Kunden sei. „Wir wollen, dass die Menschen erst eine qualifizierte Beratung erhalten und erst danach, wenn es notwendig ist, die entsprechenden Produkte empfohlen bekommen,“ erklärt Kuhnert. Die Möglichkeit, Produkte im Anschluss an die Beratung zu erwerben, erfolgt ausschließlich über den Weiterleitungsservice an eine von über 8000 Apotheken in Deutschland. Die Kunden können ihre Bestellungen entweder direkt in der Apotheke vor Ort abholen oder sich nach Hause liefern lassen. Das Portal betreibt bewusst keinen eigenen Online-Shop, um den lokalen Apotheken keine Kunden abzuziehen.

Auch die Finanzierung des Portals ist auf Nachhaltigkeit ausgelegt. Anstatt eine Provision auf verkaufte Produkte zu erheben, finanziert sich „Frag die Apotheke“ durch monatliche Gebühren, die von Apotheken oder Gesundheitsportalen gezahlt werden, die den Chat auf ihren Webseiten einbinden möchten. Dadurch bleibt der Fokus klar auf der Beratung und nicht auf dem Produktverkauf.

Mit diesem Ansatz geht „Frag die Apotheke“ einen neuen Weg im Gesundheitswesen und bietet Menschen eine verlässliche Alternative zu den oft unsicheren Informationen, die im Internet zu finden sind. Die Kombination aus digitaler Verfügbarkeit und der Expertise von Apothekern stärkt dabei nicht nur die Position der Apotheke als erste Anlaufstelle für Gesundheitsfragen, sondern trägt auch zur Förderung eines verantwortungsvollen Umgangs mit Gesundheitsinformationen bei. Insbesondere in Zeiten, in denen Menschen vermehrt online nach Antworten suchen, bietet „Frag die Apotheke“ eine vertrauenswürdige Lösung, die fundiertes Wissen mit einfacher Zugänglichkeit verbindet.

Das Portal „Frag die Apotheke“ zeigt eindrucksvoll, wie sich traditionelle Beratungskompetenzen von Apothekern in die digitale Welt übertragen lassen. In einer Zeit, in der Menschen oft zuerst das Internet konsultieren, wenn es um gesundheitliche Fragen geht, ist es unerlässlich, dass verlässliche Quellen zur Verfügung stehen, die dem Informationschaos im Netz entgegenwirken. Das innovative Konzept von „Frag die Apotheke“ kombiniert das Bedürfnis nach einfacher und anonymer Beratung mit dem Fachwissen von Apothekern und schafft so einen echten Mehrwert für die Nutzer.

Besonders bemerkenswert ist die Betonung auf die Beratung und nicht auf den Produktverkauf. Dies stellt sicher, dass die Expertise der Apotheker im Vordergrund steht und die Kunden eine fundierte, objektive Empfehlung erhalten. In einer Zeit, in der immer mehr Onlineshops auf den schnellen Verkauf von Medikamenten abzielen, ohne auf die individuellen Bedürfnisse der Patienten einzugehen, setzt „Frag die Apotheke“ ein klares Zeichen für Qualität und Vertrauenswürdigkeit.

Die Anonymität des Chats ermöglicht es den Nutzern, auch heikle oder intime Fragen zu stellen, die sie in einem persönlichen Gespräch möglicherweise nicht äußern würden. Dies schafft nicht nur Vertrauen, sondern auch eine niedrigere Hemmschwelle für Menschen, die Beratung in Anspruch zu nehmen.

Mit Angeboten wie „Frag die Apotheke“ zeigt sich, dass die Apothekerschaft nicht nur im stationären Handel, sondern auch im digitalen Raum eine tragende Rolle spielen kann. Der Erfolg des Portals ist ein starkes Signal dafür, dass die Menschen fundierte, vertrauenswürdige Informationen schätzen – und dass Apotheken eine zentrale Rolle dabei spielen können, diese Informationen zu liefern.

Apotheken schlagen Alarm: Lieferengpässe bei Medikamenten verschärfen sich dramatisch

In den Apotheken des Landes spitzt sich die Situation in Bezug auf die Verfügbarkeit von Medikamenten weiter zu. Dr. Matthias Coen, Inhaber der Ring Apotheke in Unna, spricht von einer „nie dagewesenen Dramatik“, was die Engpässe betrifft. Besonders betroffen sind essentielle Arzneimittel wie das Antibiotikum Amoxicillin und das Asthmaspray Salbutamol, die immer schwieriger zu beschaffen sind. Coen hat vorausschauend reagiert und versucht, die Versorgungslücken durch Lageraufstockungen zu schließen, doch auch dies stößt an Grenzen. „So dramatisch war es noch nie“, fasst er die Lage zusammen.

Insbesondere die bevorstehende Winterzeit bereitet Coen Sorgen. Mit einem Vorrat von 300 Flaschen Amoxicillin-Saft in der Wirkstärke 250 mg/5 ml versucht er, den Engpass zu überbrücken. Dabei greift er zunehmend auf ausländische Ware zurück, die jedoch Misstrauen bei den Kunden auslöst, da diese den zusätzlichen Aufwand erfordert, Beipackzettel in deutscher Sprache beizufügen. „Die Verunsicherung in den Beratungsgesprächen wächst“, erklärt er. Coen gibt zu, dass dies nicht der Standard sein sollte, aber in der derzeitigen Situation unvermeidbar sei.

Ein weiteres Problem stellt der akute Mangel an Doxycyclin dar. Laut Coen sind die Bestände nahezu erschöpft. Der Apotheker versucht, Alternativen zu finden, indem er Doxycyclin in anderer Form bestellt, jedoch sei dies nur eine kurzfristige Lösung. „Wenn das bereits im September so aussieht, was passiert dann erst im Winter?“, fragt er sich besorgt.

Die Knappheit betrifft auch weitere wichtige Medikamente wie Antiepileptika, Insuline sowie die stark nachgefragten Diabetesmedikamente Ozempic und Trulicity. Patienten müssen teilweise monatelang warten, da die Lieferungen stark verzögert sind. Auch der zuletzt entspannte Engpass bei Fiebersäften könnte bald wiederkehren. Coen hat vorsorglich 1000 Flaschen auf Lager genommen, um gewappnet zu sein.

Die zunehmenden Engpässe sorgen nicht nur für Unsicherheit bei den Patienten, sondern führen auch zu einer massiven Mehrbelastung für die Apotheken. „Wir müssen bei jedem dritten Rezept nachhaken, Ärzte anrufen und alternative Lösungen finden. Das kostet Zeit und Ressourcen“, so Coen. Auch in den Arztpraxen wächst die Besorgnis über die anhaltenden Lieferengpässe.

Für Dr. Coen ist die Ursache klar: Er macht die Preispolitik in Deutschland verantwortlich. Arzneimittel seien im Ausland oft problemlos erhältlich, während in Deutschland der Preisdruck zu immer größeren Versorgungsengpässen führe. „Wir sparen uns kaputt“, kritisiert er und fordert eine Veränderung der aktuellen Politik. Besonders scharf äußert er sich über Gesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD), den er als „untragbar“ bezeichnet. Laut Coen zeige Lauterbach zu wenig Engagement für die Apotheken, wie sich zuletzt an dessen Ankündigung zeigte, nur kurz virtuell am Deutschen Apothekertag teilzunehmen.

Die Medikamentenengpässe in Deutschland nehmen ein Ausmaß an, das sowohl für die Patienten als auch für die Apotheken zunehmend schwerer zu bewältigen ist. Was einst punktuelle Lieferprobleme waren, entwickelt sich nun zu einer andauernden Krise, die die Versorgungssicherheit ernsthaft gefährdet. Besonders besorgniserregend ist, dass wichtige Medikamente wie Antibiotika und Insuline nicht in ausreichenden Mengen verfügbar sind. Für Apotheken bedeutet das nicht nur einen immensen Mehraufwand, sondern auch eine stetige Herausforderung, Vertrauen bei den Patienten zu bewahren, die zunehmend verunsichert sind, wenn sie mit ausländischen Produkten versorgt werden müssen.

Dr. Matthias Coen bringt es auf den Punkt: Die Preispolitik Deutschlands führt dazu, dass Hersteller ihre Ware lieber in Länder liefern, wo sie höhere Gewinne erzielen können. Die Folgen dieser Politik bekommen in erster Linie die Patienten zu spüren, die auf lebenswichtige Medikamente angewiesen sind. Dass der Gesundheitsminister auf diese Problematik bislang nur zögerlich reagiert und den Apotheken kaum Unterstützung bietet, ist schwer nachzuvollziehen. Die Apotheke vor Ort ist ein zentraler Pfeiler der medizinischen Versorgung in Deutschland – sie darf nicht zum Opfer einer verfehlten Sparpolitik werden.

Glucagon auf Abruf: Neue Depotform könnte Hypoglykämien bei Diabetikern revolutionieren

Forscher der University of California in Los Angeles haben einen entscheidenden Fortschritt in der Behandlung von Hypoglykämien bei insulinpflichtigen Diabetikern erzielt. Unter der Leitung von Daniele Vinciguerra wurde eine neuartige Depotform von Glucagon entwickelt, die das Hormon nur bei Bedarf freisetzt, wenn der Blutzuckerspiegel auf einen kritischen Wert sinkt. Diese Entwicklung könnte das Risiko schwerer Hypoglykämien, besonders während der Nacht, deutlich verringern.

Die Forschungsarbeit, die im Fachjournal ACS Central Science veröffentlicht wurde, zeigt, dass das Glucagon in speziell entwickelten, glucose-responsive Mizellen gebunden ist. Diese Mizellen zerfallen erst, wenn der Blutzuckerspiegel unter einen bestimmten Schwellenwert sinkt, und setzen das lebensrettende Hormon frei. Dadurch kann die Leber Glucose ins Blut abgeben, was den Blutzuckerspiegel stabilisiert. Bei normalen Blutzuckerwerten bleibt das Glucagon in den Mizellen gebunden und inaktiv.

In präklinischen Versuchen an Mäusen, denen das Präparat intraperitoneal injiziert wurde, erholten sich die Tiere nach einer durch Insulin induzierten Hypoglykämie innerhalb von 40 Minuten auf normale Blutzuckerwerte. Die Forscher beobachteten, dass Glucagon nur dann freigesetzt wurde, wenn tatsächlich eine Hypoglykämie vorlag. Außerdem zeigte sich, dass die Mizellen weder in bestimmten Organen der Tiere akkumulierten noch eine Immunreaktion auslösten.

Diese Formulierung stellt einen bedeutenden Fortschritt in der Diabetesbehandlung dar, da bisherige Glucagon-Präparate aktiv verabreicht werden müssen, um eine Hypoglykämie zu verhindern oder zu behandeln. Besonders in der Nacht oder bei Diabetikern, die die Warnsignale einer Hypoglykämie nicht spüren, könnte die neue Glucagon-Depotform eine entscheidende Hilfe darstellen.

Obwohl die Forschungsergebnisse vielversprechend sind, sind noch weitere Studien notwendig, um die Sicherheit und Wirksamkeit bei Menschen zu überprüfen. Sollte sich diese Technologie als erfolgreich erweisen, könnte sie langfristig das Leben von Millionen von Diabetikern weltweit verbessern.

Die Entwicklung einer Glucagon-Depotform, die das Hormon bedarfsgerecht freisetzt, könnte ein echter Gamechanger in der Diabetesbehandlung sein. Hypoglykämien sind eine ständige Bedrohung für insulinpflichtige Diabetiker, und die Möglichkeit, dass der Körper automatisch auf gefährlich niedrige Blutzuckerwerte reagiert, bietet ein enormes Sicherheitsnetz. Dies wäre besonders nachts von unschätzbarem Wert, wenn viele Betroffene die Anzeichen einer drohenden Hypoglykämie schlichtweg verschlafen.

Trotz des technologischen Fortschritts bleibt abzuwarten, ob diese Lösung auch im menschlichen Körper ähnliche Ergebnisse zeigt wie bei Mäusen. Sollte dies der Fall sein, könnte das nicht nur die Lebensqualität von Diabetikern erheblich verbessern, sondern auch potenziell lebensbedrohliche Situationen verhindern.

Die Forscher haben hier einen wichtigen ersten Schritt gemacht – jetzt liegt es an der weiteren Entwicklung und klinischen Erprobung, dieses Konzept zur Marktreife zu führen.

Vitamin D als Schutz vor Atemwegsinfektionen: Neue Studienergebnisse verdeutlichen Bedeutung der Supplementierung

Der Anstieg akuter Atemwegserkrankungen (ARE) hat in der 38. Kalenderwoche, wie vom Robert Koch-Institut (RKI) berichtet, erneut zugenommen. Inmitten dieser Entwicklung rücken präventive Maßnahmen gegen Atemwegsinfekte verstärkt in den Fokus, wobei die Supplementierung von Vitamin D eine zentrale Rolle spielt. Das fettlösliche Vitamin ist nicht nur essenziell für den Knochenerhalt, sondern auch für die Abwehrkräfte des Immunsystems. Es kann das Risiko für Atemwegserkrankungen wie Bronchitis, Lungenentzündungen und sogar schweren Covid-19-Verläufen nachweislich reduzieren.

Trotz der Bedeutung des Vitamins für das Immunsystem zeigte eine Erhebung des RKI, dass rund 62 Prozent der deutschen Bevölkerung nicht die von Experten empfohlenen Vitamin-D-Spiegel erreichen. Optimal wären Werte im Bereich von 40 bis 80 ng/ml. Vor allem in den Wintermonaten, in denen die Sonneneinstrahlung gering ist und die körpereigene Vitamin-D-Produktion stark reduziert wird, verschlechtert sich die Versorgungslage in Deutschland spürbar.

Eine Untersuchung des Deutschen Krebsforschungszentrums (DKFZ) bestätigte kürzlich den Zusammenhang zwischen einem Vitamin-D-Mangel und einer erhöhten Sterblichkeit durch Atemwegserkrankungen. Dabei wurden die Daten von 9548 Probanden im Alter von 50 bis 75 Jahren analysiert. Es stellte sich heraus, dass bei Personen mit Vitamin-D-Mangel das Risiko eines tödlichen Verlaufs einer Atemwegserkrankung signifikant erhöht ist. Etwa 41 Prozent der Todesfälle in dieser Altersgruppe könnten auf eine unzureichende Vitamin-D-Versorgung zurückgeführt werden.

Besonders ältere Menschen über 60 Jahre sollten auf einen ausreichenden Vitamin-D-Spiegel achten. Nach Empfehlung der Endocrine Society sollten Erwachsene täglich 1500 bis 2000 I.E. Vitamin D zu sich nehmen. Für Kinder ab einem Jahr und Jugendliche wird eine tägliche Dosis von 1000 I.E. empfohlen, während für Personen über 70 Jahren sogar 4000 I.E. täglich angeraten werden.

Eine Meta-Analyse von 25 klinischen Studien, die insgesamt 11.321 Teilnehmer zwischen 0 und 95 Jahren umfasste, kam zu dem Ergebnis, dass regelmäßige Vitamin-D-Supplementierung das Risiko für akute Atemwegsinfekte um 25 Prozent reduzieren kann. Personen mit einem niedrigen Vitamin-D-Spiegel konnten ihr Risiko sogar um 70 Prozent senken. Ebenso zeigte sich, dass das Risiko für bakterielle Sekundärinfektionen verringert werden kann, wenn Vitamin D kontinuierlich supplementiert wird.

Die Supplementierung von Vitamin D sollte dennoch mit Vorsicht erfolgen. Experten warnen davor, hochdosiertes Vitamin D (über 4000 I.E. pro Tag) langfristig einzunehmen, insbesondere in Kombination mit einer hohen Calciumzufuhr oder bei Niereninsuffizienz. Eine solche Überdosierung könnte zu einer gefährlichen Verkalkung der Arterien und Nieren führen. Daher wird empfohlen, eine Vitamin-D-Supplementierung stets unter ärztlicher Aufsicht durchzuführen und die Blutwerte regelmäßig zu kontrollieren.

Die Bedeutung von Vitamin D für die Immunabwehr ist unbestritten, doch in der Praxis mangelt es in Deutschland an einer ausreichenden Versorgung. Besonders in den Wintermonaten, wenn die natürliche Vitamin-D-Produktion durch Sonneneinstrahlung zurückgeht, wäre eine gezielte Supplementierung sinnvoll. Die Studienergebnisse zeigen deutlich, dass niedrige Vitamin-D-Werte zu einem erhöhten Risiko schwerer Atemwegsinfektionen führen können. Dennoch sollte nicht unkritisch zu Nahrungsergänzungsmitteln gegriffen werden. Eine regelmäßige Überprüfung des eigenen Vitamin-D-Spiegels und eine individuelle, bedarfsgerechte Einnahme sind essenziell, um die richtige Balance zu finden.

Von Engin Günder, Fachjournalist

ApoRisk GmbH

Die ApoRisk® GmbH ist ein Versicherungsmakler und seit vielen Jahren Spezialist für Risiken der Apothekerinnen und Apothekern. Das Maklerunternehmen ist in der Apothekenbranche erfahren und unabhängig. Das Direktkonzept über die Internetportale aporisk.de und pharmarisk.de spart unseren Kunden viel Geld. Diese Ersparnis kommt dem hohen Wert und dem fairen Preis der Policen zugute.

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