Kontakt
QR-Code für die aktuelle URL

Story Box-ID: 1218988

ApoRisk GmbH Scheffelplatz | Schirmerstr. 4 76133 Karlsruhe, Deutschland http://aporisk.de/
Ansprechpartner:in Frau Roberta Günder +49 721 16106610
Logo der Firma ApoRisk GmbH

Apotheken-Nachrichten von heute - Update: Digitalisierung, Impfangebote und Reformen

Wie das E-Rezept, neue Impfleistungen und politische Reformen Apotheken vor Herausforderungen stellen und den Weg für die Zukunft ebnen

(PresseBox) (Karlsruhe, )
Der Wettlauf um das E-Rezept spitzt sich zu: Redcare setzt auf groß angelegte TV-Kampagnen mit Günther Jauch, um Marktanteile zu sichern, während DocMorris unter zunehmendem Druck steht und versucht, mit Push-Benachrichtigungen und Radiospots Kunden zum Einlösen von E-Rezepten zu bewegen. Parallel dazu wächst die Akzeptanz für Grippeimpfungen in Apotheken, obwohl noch knapp die Hälfte der Bevölkerung skeptisch bleibt. Apothekenbetreiber stehen zusätzlich vor finanziellen Belastungen, wie das Beispiel der Sonnen-Apotheke in Albisheim zeigt, die durch eine AOK-Retaxation über 4000 Euro Schaden erlitten hat. Auch Corona-Impfungen bringen organisatorische Herausforderungen mit sich, da die Nachfrage aufgrund von Infektionen und Genesungen geringer ausfällt. SPD-Politiker wie Dagmar Schmidt verteidigen unterdessen die Apothekenreform und fordern dringend eine Vorhaltepauschale für ländliche Apotheken. Doch die Unsicherheiten reißen nicht ab: Der für Anfang 2025 geplante Start der elektronischen Patientenakte könnte aufgrund technischer Probleme, darunter Verzögerungen beim Apotheken-Ident-Verfahren, ins Wanken geraten.

Wettlauf um das E-Rezept: Redcare punktet, DocMorris unter Druck

Die beiden Versandapotheken-Riesen Redcare und DocMorris befinden sich in einer der entscheidendsten Phasen ihrer Geschichte. Wochen intensiver Werbemaßnahmen sollen endlich den Durchbruch im Markt für E-Rezepte bringen. Während Redcare prominente TV-Spots mit Günther Jauch einsetzt, um zur besten Sendezeit vor der Tagesschau Aufmerksamkeit zu generieren, versucht DocMorris seine Kunden mit regelmäßigen Push-Benachrichtigungen und Radiospots zum Einlösen von E-Rezepten zu animieren.

Für beide Versandhändler läuft die Zeit jedoch ab. Die ersten sechs Monate des Jahres brachten nur wenig Erfolg bei den E-Rezept-Verordnungen. Mit der Einführung von CardLink hoffen beide Unternehmen auf einen Wendepunkt. CardLink soll den Nutzern die Einlösung von E-Rezepten vereinfachen und so die nötige Menge an Verschreibungen generieren, um die ambitionierten Umsatzprognosen zu erfüllen.

Analysten sind sich hinsichtlich der Erfolgsaussichten uneinig. Während die UBS bereits erste Zweifel äußerte, dass Redcare seine Ziele im verschreibungspflichtigen Medikamentenbereich in diesem Jahr erreichen kann, gab die Deutsche Bank ihre Kaufempfehlung für DocMorris auf. Der schleppende Start beim E-Rezept erfordert laut der Deutschen Bank einen zusätzlichen Finanzierungsbedarf bei DocMorris, was die Erfolgsaussichten weiter trübt.

DocMorris hat seine aggressiven Preisinitiativen, die im Juli gestartet wurden, inzwischen leicht zurückgefahren. Dies deutet darauf hin, dass das Unternehmen seine Strategie überdenkt. Trotz intensiver Werbemaßnahmen liegt die Aktie von DocMorris fast zwei Drittel unter dem Niveau vom Jahresbeginn. Dies veranlasste HSBC zu einer Herabstufung der Aktie von „Buy“ auf „Hold“. Redcare hingegen erlebt seit einem Zwischentief im April eine starke Erholung und verzeichnete einen Wertzuwachs von etwa 40 Prozent.

Aktuell stufen zehn Analysten die Redcare-Aktie mit „Buy“ ein, während nur drei eine Verkaufsempfehlung abgeben. Die britische Großbank HSBC hob die Bewertung von Redcare sogar von „Hold“ auf „Buy“ an, was das Vertrauen in den Mutterkonzern von Shop Apotheke widerspiegelt.

Für Apothekenbetreiber wird der Druck durch die verstärkten Marketingmaßnahmen der Online-Versender spürbar zunehmen. Stationäre Apotheken müssen sich vermehrt gegen die zunehmende Konkurrenz behaupten, vor allem indem sie verstärkt auf Kundenbindung und Servicequalität setzen. Dabei wird das digitale Rezeptmanagement eine immer größere Rolle spielen. Die rechtlichen Rahmenbedingungen, insbesondere im Hinblick auf die Zulässigkeit von Boni und Rabatten für verschreibungspflichtige Medikamente, bleiben dabei eine Herausforderung.

Der Wettlauf um das E-Rezept hat begonnen – und die Karten sind neu gemischt. Während Redcare offenbar einen Weg gefunden hat, das Vertrauen von Investoren zurückzugewinnen, scheint DocMorris im Moment die Luft auszugehen. Es ist ein Risiko, auf einen verspäteten Durchbruch beim E-Rezept zu setzen, denn der Versandapothekenmarkt steht vor gewaltigen Herausforderungen. Ob massiver Werbeeinsatz und der Druck auf die Kunden zur Einlösung von E-Rezepten ausreichen werden, um die hochgesteckten Ziele zu erreichen, bleibt fraglich.

Für stationäre Apotheken eröffnet sich jedoch eine Chance: Kunden suchen nicht nur günstige Preise, sondern auch persönliche Beratung und Service. Während die Online-Apotheken versuchen, ihre digitalen Angebote zu perfektionieren, können stationäre Apotheken ihre Stärken in der direkten Kundenbeziehung und der individuellen Betreuung ausspielen. Dies wird der entscheidende Unterschied sein, wenn es darum geht, Kunden langfristig zu binden und in einem zunehmend digitalisierten Gesundheitsmarkt zu bestehen.

Der Schlüssel zum Erfolg wird die Fähigkeit der Apotheken sein, sich anzupassen und gleichzeitig ihre traditionellen Stärken zu nutzen. Die nächsten Monate werden zeigen, ob Redcare und DocMorris es schaffen, die Fantasie der Anleger aufrechtzuerhalten – oder ob die stationären Apotheken letztendlich die wahren Gewinner des digitalen Wandels im Gesundheitswesen sind.

Grippeimpfungen in Apotheken: Wachsende Akzeptanz trifft auf Skepsis

Grippeimpfungen in Apotheken werden in Deutschland zunehmend zu einer wichtigen Alternative zur Impfung beim Hausarzt. Laut einer aktuellen Umfrage von Pharma Deutschland wissen inzwischen rund 52,3 Prozent der Bevölkerung, dass sie sich in Apotheken gegen Grippe impfen lassen können. Diese Information scheint jedoch nicht flächendeckend bekannt zu sein, denn fast die Hälfte der Befragten war sich dieser Möglichkeit nicht bewusst. Trotzdem zeigt die Umfrage, dass 48,7 Prozent der Menschen grundsätzlich bereit wären, eine Grippeimpfung in der Apotheke in Anspruch zu nehmen. Dabei gaben über 30 Prozent an, dass sie sich auf jeden Fall in einer Apotheke impfen lassen würden, während 18,7 Prozent eher positiv gegenüber der Impfung in der Apotheke eingestellt sind. Auf der anderen Seite lehnten 43,1 Prozent eine Grippeimpfung in Apotheken ab, wobei sich 28,1 Prozent kategorisch gegen diese Option aussprachen.

Das wachsende Angebot von Grippeimpfungen in Apotheken spiegelt einen allgemeinen Trend wider, medizinische Leistungen auch außerhalb von Arztpraxen zugänglich zu machen. Immerhin bieten inzwischen etwa zehn Prozent der Apotheken Grippeimpfungen an, eine Zahl, die in den kommenden Jahren weiter ansteigen dürfte. Der stellvertretende Hauptgeschäftsführer von Pharma Deutschland, Elmar Kroth, sieht in diesem Angebot eine „bequeme und vertrauensvolle Alternative“, die vielen Menschen den Zugang zur Grippeimpfung erleichtern könnte. Zudem betont Kroth, dass eine breitere Verfügbarkeit von Grippeimpfungen dazu beitragen könnte, die Impfquote zu erhöhen und langfristig das Gesundheitssystem zu entlasten.

Die Umfrageergebnisse zeigen auch, dass 44,5 Prozent der Befragten planen, sich in diesem Jahr gegen Grippe impfen zu lassen, während 46,7 Prozent dies nicht vorhaben. Interessanterweise sind Frauen in dieser Frage skeptischer als Männer, was ein differenziertes Bild der Impfbereitschaft in der Bevölkerung zeichnet. Auch in Bezug auf die COVID-19-Impfung sind die Zahlen ernüchternd: Nur 27,8 Prozent der Befragten planen eine Auffrischungsimpfung, während 62,3 Prozent dies ablehnen.

Die Motivation, sich impfen zu lassen, ist ein zentrales Thema in der Diskussion um die Impfbereitschaft. Ein Viertel der Befragten gab an, dass Erinnerungen durch die Krankenkasse sie zu einer Impfung bewegen könnten, während 18 Prozent die Möglichkeit, sich an mehr Orten, wie beispielsweise in Apotheken, impfen zu lassen, als Anreiz sehen. Prominente Impfkampagnen scheinen hingegen kaum Wirkung zu entfalten, da lediglich 0,4 Prozent der Befragten dies als motivierend empfinden.

Insgesamt wird das Image von Impfungen in Deutschland überwiegend positiv gesehen. Mehr als drei Viertel der Befragten stehen Impfungen positiv gegenüber, und nur eine kleine Minderheit von 9,2 Prozent äußert sich negativ. Die am häufigsten verabreichten Impfungen sind jene gegen Tetanus, Poliomyelitis und COVID-19. Es wird deutlich, dass Apotheken mit ihrem Angebot zur Grippeimpfung eine wachsende Rolle im Gesundheitssystem spielen könnten, wenn das Bewusstsein und die Akzeptanz in der Bevölkerung weiter gestärkt werden.

Die Grippeimpfung in Apotheken ist ein sinnvoller Schritt, um die Gesundheitsversorgung in Deutschland zu flexibilisieren und den Zugang zu Impfungen für die Bevölkerung zu erleichtern. Gerade in Zeiten, in denen Arztpraxen durch die COVID-19-Pandemie stark beansprucht sind, bietet das Apothekenmodell eine pragmatische Lösung. Doch trotz des Potenzials stößt das Angebot bei Teilen der Bevölkerung noch auf Skepsis. Diese Bedenken zu überwinden, erfordert Aufklärungsarbeit und das Vertrauen in die fachliche Kompetenz der Apotheker.

Die Herausforderung besteht darin, die Vorteile der Grippeimpfung in Apotheken verstärkt zu kommunizieren. Die Bevölkerung muss verstehen, dass Apotheken nicht nur Medikamente ausgeben, sondern auch zunehmend eine erweiterte Rolle in der präventiven Gesundheitsversorgung einnehmen. Die Möglichkeit, sich spontan und ohne lange Wartezeiten in der Apotheke impfen zu lassen, sollte als echte Alternative zur Arztpraxis etabliert werden. Dies könnte nicht nur die Impfquote verbessern, sondern auch eine Entlastung des Gesundheitssystems bewirken.

Dennoch bleibt die Akzeptanz in der Bevölkerung ein entscheidender Faktor. Apotheken und Gesundheitsbehörden müssen enger zusammenarbeiten, um das Vertrauen der Bürger zu gewinnen und die Hemmschwelle zur Grippeimpfung zu senken. Gleichzeitig gilt es, die Qualität und Sicherheit dieser Impfangebote in Apotheken sicherzustellen, um das Vertrauen langfristig zu festigen.

AOK-Retaxation auf Null: 4000 Euro Schaden für Apotheker

Die AOK Rheinland-Pfalz hat in der vergangenen Grippesaison sämtliche von Torben Schreiner, Inhaber der Sonnen-Apotheke in Albisheim, eingereichten Rezepte für Grippeimpfstoffe auf Null retaxiert. Die Impfstoffe wurden über den Praxisbedarf von Arztpraxen bei der Apotheke bestellt und von Schreiner korrekt abgegeben, doch die Abrechnung verlief nicht wie erwartet. „Ich stehe nun mit einem Schaden von über 4000 Euro da“, beklagt der Apothekenbetreiber und sieht sich mit einem bürokratischen Desaster konfrontiert, das existenzbedrohende Auswirkungen haben kann.

Solche Vorfälle zeigen, dass die Abrechnung von Rezepten, insbesondere in Zusammenarbeit mit Arztpraxen und Krankenkassen, viele Fallstricke birgt. Retaxationen – das Kürzen oder vollständige Zurückweisen von Abrechnungen durch Krankenkassen – können erhebliche finanzielle Verluste für Apotheken verursachen. Schreiner ist kein Einzelfall, und ähnliche Probleme treten immer wieder auf, wenn Rezepte nicht den exakten Vorgaben entsprechen oder formale Fehler vorliegen. Besonders gravierend sind Fälle, bei denen die Abrechnung komplett auf Null gesetzt wird, was für kleinere Apotheken wirtschaftlich schwer zu verkraften ist.

Die Ursachen solcher Retaxationen sind vielfältig: Von fehlerhaften Einträgen auf dem Rezept über formale Abweichungen bis hin zu Missverständnissen bei den Abrechnungsmodalitäten. Für Apotheker wird es daher immer wichtiger, ihre Prozesse zu überprüfen, um derartige Fehler zu vermeiden. Unterstützung durch spezielle Softwarelösungen oder externe Abrechnungsdienstleister kann hierbei helfen, die Fehlerquote zu senken und Einspruchsfristen im Falle einer Retaxation fristgerecht einzuhalten.

Ein weiterer wichtiger Aspekt, den Apothekeninhaber berücksichtigen sollten, ist der Abschluss einer Retax-Versicherung. Diese Versicherung schützt vor den finanziellen Folgen von Retaxationen, indem sie die entstehenden Schäden deckt. In Zeiten immer komplexer werdender Abrechnungsrichtlinien ist dies eine wesentliche Sicherheitsmaßnahme, um existenzgefährdende Verluste zu verhindern. Für Schreiner ist die Versicherung eine Lehre aus dem Vorfall: „Hätte ich eine Retax-Versicherung abgeschlossen, wären mir solche Einbußen erspart geblieben“, resümiert er.

Der Fall von Torben Schreiner ist ein mahnendes Beispiel dafür, wie verletzlich Apotheken im Abrechnungssystem der Krankenkassen sind. Die Retaxationen, insbesondere auf Null, stellen eine erhebliche Bedrohung für die finanzielle Stabilität vieler Apotheken dar. Sie zeigen auf, dass Apothekenbetreiber in Deutschland gezwungen sind, immer wieder bürokratische Hürden zu überwinden, um ihren Service für die Patienten reibungslos anbieten zu können. Die Risiken, die aus formalen Fehlern entstehen, sind ungleich verteilt: Während die Krankenkassen ihre Rückforderungen rigoros durchsetzen, bleiben Apotheker oft auf den Kosten sitzen.

In einer Zeit, in der die Gesundheitsversorgung durch Apotheken einen immer wichtigeren Beitrag zur Bevölkerung leistet, sollte der Fokus nicht nur auf einer strikten Einhaltung von Vorschriften liegen, sondern auch auf fairen Rahmenbedingungen für Apotheken. Die Retax-Versicherung ist eine dringend notwendige Absicherung, doch langfristig müssen auch die Abrechnungsprozesse zwischen Krankenkassen und Apotheken transparenter und gerechter gestaltet werden. Eine partnerschaftliche Zusammenarbeit, die Fehler vermeidet, statt nur zu bestrafen, wäre im Interesse aller Beteiligten.

Corona-Impfungen in Apotheken: Finanzielle Belastungen und organisatorische Hindernisse im Fokus

Mit den steigenden Infektionszahlen wächst auch das Interesse an Corona-Impfungen wieder an. In vielen Apotheken wird seit Ende August erneut gegen das Virus geimpft, doch der Betrieb ist von mehreren Hürden geprägt. Trotz der weiterhin bestehenden Nachfrage fällt diese im Vergleich zum Vorjahr geringer aus. Viele Menschen, die sich hätten impfen lassen wollen, sind aktuell entweder an Corona erkrankt oder haben gerade eine Infektion überstanden. Dadurch verschiebt sich der Bedarf an Impfungen auf einen späteren Zeitpunkt.

Ein großes Hindernis, das viele Apotheker aktuell belastet, ist die Handhabung der Mehrdosen-Vials, die für die Impfungen genutzt werden. Diese Fläschchen enthalten mehrere Impfportionen, was bedeutet, dass die Apotheken erst eine ausreichende Anzahl an Impfwilligen zusammenbringen müssen, bevor eine Impfung durchgeführt werden kann. Spontane Impfungen sind damit kaum möglich, was die Flexibilität erheblich einschränkt. Dies stellt vor allem kleine Apotheken vor logistische Herausforderungen, da die Patienten in vielen Fällen nicht im Vorfeld planen, sondern eine Impfung lieber kurzfristig in Anspruch nehmen möchten.

Neben diesen organisatorischen Hürden sehen sich die Apotheken auch mit erheblichen finanziellen Belastungen konfrontiert. Ein zentraler Kritikpunkt vieler Apotheker ist, dass sie die für die Impfungen notwendigen Verbrauchsmaterialien wie Pflaster, Desinfektionsmittel und Kanülen eigenständig beschaffen und finanzieren müssen. Dies steht im Gegensatz zur Situation in Arztpraxen, wo diese Kosten über den Sprechstundenbedarf abgerechnet werden können. Für die Apotheken bedeutet dies eine erhebliche Zusatzbelastung, da sie bei der Durchführung von Impfungen nicht nur personelle und zeitliche Ressourcen aufwenden müssen, sondern auch für die notwendigen Utensilien aufkommen. Diese ungleiche Behandlung wird von vielen Apothekern als ungerecht empfunden, zumal die Apotheken in der Impfkampagne eine wichtige Rolle spielen und als unverzichtbare Säule des Gesundheitssystems betrachtet werden.

Darüber hinaus sorgt auch die finanzielle Vergütung der erbrachten Impfleistungen für Kritik. Apotheker berichten, dass der zeitliche Aufwand, der für die Impfungen betrieben werden muss, nicht in einem angemessenen Verhältnis zur Vergütung steht. Die Abrechnung deckt oft nicht die tatsächlichen Kosten, sodass viele Apotheker die Impfungen hauptsächlich als Service für ihre Kundschaft anbieten und nicht aus finanziellen Gründen. Dies führt dazu, dass der wirtschaftliche Anreiz, an der Impfkampagne teilzunehmen, für viele Apotheken gering ist, auch wenn sie weiterhin ihren Beitrag zur Pandemiebekämpfung leisten möchten.

Ein weiteres Problem, das derzeit auftritt, sind Engpässe bei der Bereitstellung von Corona-Tests. Einige Großhändler sind bereits ausverkauft, da die Nachfrage nach Tests mit dem Anstieg der Infektionszahlen sprunghaft angestiegen ist. Dies stellt die Apotheken vor zusätzliche Herausforderungen, da sie sowohl die Impfstoffversorgung als auch die Testangebote koordinieren müssen. Die Bedeutung präventiver Maßnahmen wird durch diese Engpässe noch einmal verdeutlicht, und viele Apotheker sind der Meinung, dass ein früherer Start der Impfkampagne sinnvoll gewesen wäre, um der aktuellen Situation besser begegnen zu können.

Die Apotheken haben sich in der Corona-Pandemie als zentrale Anlaufstellen etabliert, um Menschen schnell und unkompliziert Zugang zu Impfungen und Testmöglichkeiten zu bieten. Ihre Rolle als Gesundheitsdienstleister ist in den vergangenen Jahren immens gestiegen. Doch die Bedingungen, unter denen Apotheken arbeiten müssen, bleiben weit hinter den Erwartungen zurück. Die Tatsache, dass sie für die notwendigen Verbrauchsmaterialien selbst aufkommen müssen, während Ärzte diese Kosten über den Sprechstundenbedarf abrechnen können, zeigt eine klare Ungleichbehandlung. Diese Doppelmoral erschwert es den Apotheken, ihre wichtigen Aufgaben in der Pandemiebekämpfung effizient zu erfüllen.

Dabei wäre es ein Leichtes, die Rahmenbedingungen so anzupassen, dass Apotheken nicht zusätzlich belastet werden. Eine faire Vergütung der Impfleistungen, die den tatsächlichen Zeit- und Kostenaufwand widerspiegelt, sowie die Übernahme der Kosten für Verbrauchsmaterialien wären entscheidende Schritte, um den Apotheken die nötige finanzielle Stabilität zu bieten. Die derzeitige Situation ist nicht nur für die Apotheker frustrierend, sondern führt auch dazu, dass die Bereitschaft, weiterhin an der Impfkampagne teilzunehmen, sinkt. Dies ist besonders problematisch, da Apotheken eine unverzichtbare Säule des Gesundheitssystems darstellen, insbesondere in ländlichen Regionen, wo der Zugang zu ärztlichen Impfangeboten oft eingeschränkt ist.

Auch in Bezug auf die Versorgung mit Corona-Tests zeigt sich, wie dringend die staatlichen Institutionen handeln müssen. Die Engpässe bei Großhändlern gefährden die Testmöglichkeiten, die für eine effektive Pandemiebekämpfung essenziell sind. Hier braucht es eine vorausschauende Planung und eine bessere Koordination, um sicherzustellen, dass Tests und Impfstoffe rechtzeitig und in ausreichender Menge verfügbar sind.

Insgesamt zeigt die Situation deutlich, dass die Apotheken in der Pandemiebekämpfung zwar eine tragende Rolle spielen, aber oft unter Bedingungen arbeiten müssen, die ihre Arbeit unnötig erschweren. Es ist höchste Zeit, dass Politik und Krankenkassen diese Missstände erkennen und Maßnahmen ergreifen, um den Apotheken die notwendigen Ressourcen und eine faire finanzielle Grundlage zu bieten, damit sie auch weiterhin einen unverzichtbaren Beitrag zur Gesundheitsversorgung leisten können.

SPD-Fraktionsvize Schmidt verteidigt Apothekenreform: Vorhaltepauschale für Landapotheken gefordert

SPD-Fraktionsvize Dagmar Schmidt hat sich am gestrigen Abend bei einer Diskussionsrunde in Herborn, im Wahlkreis Lahn-Dill in Hessen, zur umstrittenen Apothekenreform geäußert und die Linie ihres Parteikollegen, Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach, verteidigt. Die Veranstaltung drehte sich insbesondere um die Zukunft der Apotheken im ländlichen Raum, deren finanzielle Absicherung und die Rolle der sogenannten Vorhaltepauschale, die Schmidt als dringend notwendig erachtete.

Schmidt, die sich immer wieder in Apothekenfragen engagiert zeigt, machte klar, dass Landapotheken zunehmend unter ökonomischem Druck stünden und dringend entlastet werden müssten. Sie sprach sich dafür aus, Apotheken in strukturschwachen Regionen mit einer Vorhaltepauschale zu unterstützen, um deren wirtschaftliches Überleben zu sichern. Schmidt betonte, dass die flächendeckende Gesundheitsversorgung, besonders in ländlichen Gebieten, ein zentraler Pfeiler des Gesundheitssystems sei und nicht durch Marktdruck gefährdet werden dürfe.

Begleitet wurde Schmidt von der SPD-Bundestagsabgeordneten Martina Stamm-Fibich, die in der Fraktion für die Arzneimittelversorgung zuständig ist. Auch Stamm-Fibich machte in ihrem Beitrag deutlich, dass die Apothekenreform aus ihrer Sicht vor allem den Fokus auf die Stärkung kleinerer Apotheken legen müsse. Sie hob hervor, dass diese Apotheken eine bedeutende Rolle in der Sicherstellung der Arzneimittelversorgung spielten und daher nicht allein gelassen werden dürften.

Während der Diskussion kamen zahlreiche Herausforderungen zur Sprache, mit denen Apotheken im ländlichen Raum konfrontiert sind, darunter steigende Kosten, Personalmangel und bürokratische Hürden. Die Vorhaltepauschale, so Schmidt, könne dabei helfen, diese Schwierigkeiten abzufedern und die Apotheker dazu ermutigen, auch weiterhin vor Ort präsent zu bleiben.

Der Vorschlag der Vorhaltepauschale wird von einigen als notwendiger Schritt begrüßt, um den schleichenden Rückzug der Apotheken aus ländlichen Regionen zu verhindern. Allerdings gibt es auch Kritik an der Reform, insbesondere aus den Reihen der Apotheker selbst, die weitere Maßnahmen und strukturelle Veränderungen fordern.

Die Debatte um die Apothekenreform zeigt einmal mehr, wie stark der Druck auf die Gesundheitsversorgung in ländlichen Regionen wächst. Landapotheken kämpfen mit erheblichen wirtschaftlichen Herausforderungen, die durch die Einführung einer Vorhaltepauschale zwar abgemildert, aber nicht vollständig gelöst werden können. Die SPD-Fraktion bemüht sich sichtlich, den Apotheken eine Perspektive zu bieten, doch ob die Maßnahmen ausreichend sind, bleibt abzuwarten. Insbesondere die Apothekerverbände fordern weitergehende Reformen, die nicht nur eine finanzielle Unterstützung, sondern auch eine Entbürokratisierung und bessere personelle Ausstattung umfassen. Es bleibt zu hoffen, dass die Diskussionen nicht im politischen Alltag versanden und letztlich konkrete Ergebnisse für die Apotheken im ländlichen Raum erzielt werden.

Verzögerung beim Apotheken-Ident-Verfahren zur ePA-Einführung – Start Anfang 2025 unsicher

Die elektronische Patientenakte (ePA) soll am 15. Januar 2025 bundesweit eingeführt werden und für alle Versicherten automatisch angelegt werden. Während dieser Einführung stehen zahlreiche Prozesse und technische Herausforderungen im Raum, die nicht rechtzeitig zu Jahresbeginn abgeschlossen sein könnten. Insbesondere das Apotheken-Ident-Verfahren, das als eine der Möglichkeiten zur Authentifizierung von Versicherten dienen soll, wird zum Start der ePA wahrscheinlich nicht verfügbar sein.

Bereits Ende 2022 hatte der Gesetzgeber das Apotheken-Ident-Verfahren beschlossen, nachdem das Videoident-Verfahren als unzulässig eingestuft und von der Gematik ausgesetzt wurde. Das Ident-Verfahren soll es Versicherten ermöglichen, sich über ihre Apotheke erstmalig zu authentifizieren, um auf ihre ePA zuzugreifen. Für Apotheken ist dieses Verfahren keine Pflicht, jedoch eine Option, die sie freiwillig anbieten können, wenn sie dafür Kapazitäten haben. Allerdings wird momentan nicht davon ausgegangen, dass Apotheken das Ident-Verfahren zum Start der ePA am 15. Januar 2025 anbieten können, da wesentliche rechtliche und technische Rahmenbedingungen noch nicht geklärt sind.

Das Bundesgesundheitsministerium (BMG) arbeitet derzeit an einer entsprechenden Rechtsverordnung, die die konkreten Details zur Durchführung, Vergütung und Abrechnung des Ident-Verfahrens regeln soll. Auch die Apothekerverbände, wie die ABDA, sind in intensiven Gesprächen mit den Beteiligten, um die Prozesse zu definieren. Dennoch deutet alles darauf hin, dass der ursprüngliche Zeitplan nicht eingehalten werden kann. Die ABDA bestätigt, dass ein rechtzeitiger Start des Ident-Verfahrens zum Jahresbeginn 2025 unwahrscheinlich sei.

Die ePA wird den Apotheken in Zukunft zusätzliche Aufgaben übertragen. Sie sollen nicht nur die Erstauthentifizierung von Versicherten ermöglichen, sondern auch die Einsichtnahme in die ePA vor Ort anbieten, insbesondere für Versicherte ohne mobiles Endgerät. Ab Mitte Juli 2025 wird es zudem verpflichtend, bei Änderungen der Medikation den elektronischen Medikationsplan (eMP) in der ePA zu aktualisieren. Auch die Unterstützung bei der Verarbeitung arzneimittelbezogener Daten wird eine der neuen Aufgaben der Apotheken sein, wenn Versicherte dies wünschen.

Mit der Einführung der ePA rückt die Digitalisierung des deutschen Gesundheitswesens weiter in den Fokus. Apotheken stehen dabei vor neuen Herausforderungen, müssen jedoch auch mit Verzögerungen und Unsicherheiten in der praktischen Umsetzung rechnen.

Die Einführung der elektronischen Patientenakte (ePA) ist ein bedeutender Schritt in der Digitalisierung des deutschen Gesundheitswesens, doch der Zeitdruck und die unzureichende technische und rechtliche Vorbereitung bereiten den Akteuren erhebliche Schwierigkeiten. Das Apotheken-Ident-Verfahren, das Versicherten eine unkomplizierte Authentifizierung ermöglichen soll, ist ein gutes Beispiel dafür, wie ambitionierte Vorhaben durch fehlende rechtliche Klarheit ins Stocken geraten können. Obwohl Apotheken eine Schlüsselrolle in der Einführung der ePA spielen, sind viele von ihnen noch nicht ausreichend auf die neuen Anforderungen vorbereitet.

Die Versäumnisse bei der rechtzeitigen Bereitstellung des Ident-Verfahrens werfen zudem Fragen nach der Effizienz der Zusammenarbeit zwischen dem Bundesgesundheitsministerium, der Gematik und den Apothekerverbänden auf. Für Apotheken bedeutet dies eine zusätzliche Belastung, da sie sich auf die Einführung der ePA vorbereiten müssen, ohne über die genauen technischen Anforderungen und die Vergütung informiert zu sein.

Letztlich darf der Erfolg der ePA nicht an überhasteten Einführungsfristen scheitern. Eine gründliche Vorbereitung und transparente Kommunikation mit allen beteiligten Akteuren sind entscheidend, um den Versicherten einen reibungslosen Zugang zu ihrer digitalen Patientenakte zu ermöglichen.

Neubewertung von Talkum: Höheres Krebsrisiko als bisher angenommen

Die Internationale Agentur für Krebsforschung (IARC) hat Talkum in ihrer neuesten Bewertung als „wahrscheinlich krebserregend“ (2A) für den Menschen eingestuft. Diese Neubewertung stellt eine wesentliche Verschärfung gegenüber der bisherigen Einstufung dar, bei der Talkum nur als „möglicherweise krebserregend“ (2B) galt. Die Entscheidung basiert auf neuen wissenschaftlichen Erkenntnissen, die sowohl Hinweise auf Krebsrisiken beim Menschen als auch überzeugende Belege aus Tierversuchen liefern.

Talkum, chemisch bekannt als Magnesiumsilikat-Hydrat, ist ein Mineral, das in vielen Industrien und Alltagsprodukten Verwendung findet. Es wird in der Papier- und Kunststoffindustrie als Gleitmittel genutzt, in der Kosmetikbranche als Antiklumpmittel in Puderprodukten und in der Pharmabranche zur Stabilisierung von Medikamenten. Auch in der Lebensmittelindustrie ist Talkum als Zusatzstoff E 553 b zugelassen. Chirurgen verwenden Talkum zudem in der medizinischen Praxis bei der sogenannten Pleurodese, einer Operation zur Behandlung von Pneumothorax oder wiederkehrenden Pleuraergüssen, um das Lungenfell mit dem Brustfell zu verkleben.

Die perineale Anwendung von Talkum-haltigen Körperpudern – vor allem in Genitalbereich – stand bereits seit den 1970er-Jahren im Verdacht, das Risiko für Eierstockkrebs zu erhöhen. 2010 stufte die IARC diesen speziellen Anwendungsbereich von Talkum als „möglicherweise karzinogen“ ein. Eine Reihe spektakulärer Gerichtsprozesse in den USA brachte das Thema wieder in den Fokus der Öffentlichkeit. Besonders aufsehenerregend war der Fall einer Frau, die nach jahrzehntelanger Anwendung von Talkum-basierten Körperpudern im Intimbereich an Eierstockkrebs erkrankte. Das Gericht sprach ihr mehr als 400 Millionen Dollar Schadensersatz zu. Der Pharmakonzern Johnson & Johnson nahm daraufhin seine Talkum-Produkte vom Markt, auch wenn der Zusammenhang zwischen Talkum und Krebs lange umstritten war.

Ein Aspekt, der immer wieder in der Debatte um Talkum auftaucht, ist die Möglichkeit der Verunreinigung durch Asbest. In der Natur kommt Talkum oft zusammen mit Asbest vor, einem bekannten Krebserreger, der tief in das Lungengewebe eindringen und nicht abgebaut werden kann. Dies führte in der Vergangenheit zu Fällen von Asbest-Kontaminationen in Talkum-Produkten. Die IARC stellt jedoch klar, dass das Krebsrisiko von Talkum nicht ausschließlich auf Asbest-Kontaminationen zurückzuführen ist. Auch asbestfreies Talkum weist krebserregende Eigenschaften auf, was durch Studien an Tieren bestätigt wurde. In diesen Untersuchungen entwickelten Ratten, die lebenslang asbestfreiem Talkum ausgesetzt waren, verschiedene Tumore. Die Mechanismen, die Talkum als krebserregend erscheinen lassen, umfassen chronische Entzündungen und Störungen in den zellulären Signalwegen, die das Zellwachstum und den Zelltod steuern. Diese Reaktionen ähneln denen, die auch durch Asbest ausgelöst werden.

Besonders wichtig für die Bewertung des Krebsrisikos ist die Art der Exposition. Studien zeigten, dass Menschen, die regelmäßig Talkum inhalieren, wie Arbeiterinnen in der Papierindustrie, einem erhöhten Risiko ausgesetzt sein können. Diese Personen zeigten in einigen Fällen ein erhöhtes Risiko für Eierstockkrebs, auch wenn eine Asbest-Kontamination nicht sicher ausgeschlossen werden konnte. Arbeiter in Talkum-Minen, die als asbestfrei galten, wiesen jedoch kein erhöhtes Risiko für Lungen- oder Bauchhöhlenkrebs auf. Ebenso konnten Biopsien bei einigen Menschen nachweisen, dass Talkum-Partikel aus dem Perineum bis in die Ovarien gelangen können, was die Verbindung zur Entstehung von Eierstockkrebs unterstützt. Ratten, die über einen längeren Zeitraum Talkum inhalierten, entwickelten sowohl gut- als auch bösartige Tumore, was die Annahme der IARC verstärkte, dass auch asbestfreies Talkum krebserregend sein könnte.

Während gelegentliche Berührungen mit Talkum in kosmetischen Produkten, wie etwa Make-up oder Medikamenten, als relativ unbedenklich eingestuft werden, sollten Menschen, die über längere Zeiträume regelmäßig Talkum in großen Mengen verwenden oder inhalieren, vorsichtig sein. Besonders kritisch wird die langfristige Exposition durch Inhalation betrachtet, da Talkum-Partikel in den Lungen verbleiben und nicht vollständig abgebaut werden können. Orale Aufnahmen von Talkum hingegen scheinen weniger problematisch zu sein, da der Körper diese schnell wieder ausscheidet. Auch bei medizinischen Anwendungen wie der Pleurodese verbleiben Talkum-Partikel im Körper, was ebenfalls potenzielle Risiken birgt.

Mit der Einstufung in die Kategorie 2A teilt sich Talkum nun die Risikostufe mit Substanzen wie Acrylamid, Schichtarbeit oder rotem Fleisch. Damit bleibt die Diskussion um Talkum weiterhin komplex, und Experten weisen darauf hin, dass die Expositionsart und -dauer entscheidend für das individuelle Krebsrisiko sind. Menschen, die Talkum in pharmazeutischer Qualität und in kontrollierten Mengen verwenden, müssen sich jedoch laut Krebsinformationsdienst des Deutschen Krebsforschungszentrums nicht übermäßig sorgen. Die Hersteller von Talkum-basierten Produkten stehen dennoch unter zunehmendem Druck, da die Neubewertung für negative Schlagzeilen sorgt und ein Umdenken in der Produktion anregen könnte.

Die Neubewertung von Talkum durch die IARC sollte als Weckruf verstanden werden, wie vorsichtig wir mit alltäglichen Substanzen umgehen müssen. Talkum, einst ein vertrautes Mittel in Baby- und Körperpudern, gerät zunehmend in den Verdacht, gesundheitliche Risiken zu bergen, die über Jahre unterschätzt wurden. Es ist besonders alarmierend, dass der Stoff, der in vielen Industrien und Produkten verwendet wird, nun als „wahrscheinlich krebserregend“ gilt.

Was wir daraus lernen sollten, ist, dass selbst altbekannte Substanzen, die jahrzehntelang als sicher galten, stets neu bewertet werden müssen, sobald neue wissenschaftliche Erkenntnisse verfügbar sind. Dies ist nicht nur eine Frage der Verbrauchersicherheit, sondern auch der Verantwortung von Unternehmen, die in der Pflicht stehen, ihre Produkte regelmäßig zu überprüfen und gegebenenfalls anzupassen. Hersteller, die auf Talkum setzen, sollten über Alternativen nachdenken, um das Risiko für ihre Kunden zu minimieren.

Für die Verbraucher bedeutet dies, aufmerksamer zu sein und die Inhaltsstoffe von Produkten zu hinterfragen. Obwohl gelegentliche Anwendungen von Talkum in pharmazeutischen und kosmetischen Produkten weiterhin als relativ unbedenklich gelten, bleibt die Unsicherheit. Langfristige Folgen von Produkten, die wir in den Alltag integrieren, sollten nicht leichtfertig abgetan werden. Dies ist ein weiteres Beispiel dafür, wie wichtig es ist, Substanzen und deren Wirkung kontinuierlich zu überwachen und sicherzustellen, dass unsere Gesundheit nicht durch alltägliche Produkte gefährdet wird.

Steigende Resistenzen erschweren Therapie von Mycoplasma-Pneumonien

Ein alarmierender Anstieg von Infektionen durch Mycoplasma pneumoniae sorgt derzeit vor allem bei Kindern und Jugendlichen für Besorgnis. Diese Bakterienart, die sich durch das Fehlen einer Zellwand auszeichnet, verursacht typischerweise eine sogenannte atypische Lungenentzündung. Charakteristisch ist dabei ein trockener Reizhusten, der von Symptomen wie Fieber, Halsschmerzen und Müdigkeit begleitet wird. In schweren Fällen kann es auch zu Kurzatmigkeit und Rasselgeräuschen in der Lunge kommen. Die Übertragung erfolgt durch Tröpfcheninfektion, wobei die Inkubationszeit bis zu vier Wochen betragen kann.

Besonders herausfordernd gestaltet sich die Behandlung aufgrund der einzigartigen Eigenschaften der Mykoplasmen. Antibiotika, die auf die Zellwand wirken, wie Penicilline, sind bei diesen Erregern wirkungslos. Stattdessen kommen Makrolide, Tetracycline oder Fluorchinolone zum Einsatz. Doch die weltweit wachsende Resistenz gegen Makrolide, die in Regionen wie China bei über 80 Prozent liegt, verschärft die Situation zusätzlich. In Europa beträgt die Makrolidresistenzrate im Schnitt etwa 5 Prozent, mit Italien als Ausreißer bei 20 Prozent.

Die Centers for Disease Control and Prevention (CDC) warnen, dass die steigenden Resistenzen gegen diese Antibiotikaklasse die Behandlungsmöglichkeiten in der Zukunft weiter einschränken könnten. Experten raten deshalb, besonders bei schwereren Verläufen, auf Alternativen wie Tetracycline oder Fluorchinolone zurückzugreifen. Doch auch hier gilt Vorsicht: Diese Antibiotika sind nicht für alle Patientengruppen geeignet, insbesondere nicht für Kleinkinder, da sie schwerwiegende Nebenwirkungen hervorrufen können.

Der aktuelle Anstieg von Mycoplasma-Infektionen, besonders in Europa und den USA, wird als ungewöhnlich hoch eingestuft. In einigen Regionen sind es vor allem Schulen und Kindergärten, die von den Ausbrüchen betroffen sind. Ärzte warnen davor, die Infektion zu unterschätzen, da sie in einem nicht unerheblichen Anteil der Fälle zu schweren Komplikationen führen kann. Besonders Kinder sind anfällig für Asthmaanfälle und Lungenentzündungen im Zusammenhang mit Mycoplasma pneumoniae.

Es gibt jedoch Grund zur Hoffnung: Forscher arbeiten daran, neue Therapieansätze zu entwickeln, die auch gegen resistente Stämme von Mycoplasma pneumoniae wirksam sind. Bis dahin bleibt jedoch die sorgfältige Auswahl des richtigen Antibiotikums entscheidend für den Behandlungserfolg.

Die Zunahme von Antibiotikaresistenzen ist längst kein Zukunftsszenario mehr, sondern eine bedrückende Realität. Der aktuelle Anstieg von Mycoplasma pneumoniae-Infektionen verdeutlicht, wie dringend wir innovative Lösungen in der Medizin benötigen. Makrolide, einst das Mittel der Wahl, verlieren in vielen Regionen ihre Wirksamkeit, was uns zwingt, Alternativen wie Tetracycline und Fluorchinolone in Betracht zu ziehen. Doch diese Medikamente sind nicht ohne Risiken, insbesondere für junge Patienten.

Die Politik und Forschung sind hier gleichermaßen gefragt: Es bedarf verstärkter Investitionen in die Entwicklung neuer Antibiotika und Behandlungsstrategien. Zugleich muss das Bewusstsein für den verantwortungsvollen Einsatz von Antibiotika in der Gesellschaft weiter gestärkt werden. Nur durch einen ganzheitlichen Ansatz, der Prävention und Therapie gleichermaßen umfasst, können wir den gefährlichen Trend der Resistenzen eindämmen.

In einer Welt, in der bakterielle Infektionen wieder zu einer ernsthaften Bedrohung werden, ist es unerlässlich, dass das Gesundheitswesen auf die Herausforderungen reagiert und sich nicht nur auf bestehende Therapien verlässt. Mycoplasma pneumoniae zeigt uns, wie zerbrechlich die Erfolge der modernen Medizin sein können.

Hypothyreose: Ein unterschätzter Risikofaktor für die Lebergesundheit

Neue Erkenntnisse aus einer in der Fachzeitschrift „Gut“ veröffentlichten Metaanalyse weisen darauf hin, dass eine primäre Hypothyreose das Risiko für die Entwicklung einer metabolischen Dysfunktion-assoziierten steatotischen Lebererkrankung (MASLD) erheblich erhöhen kann. Diese Form der Leberverfettung, die früher als nicht-alkoholische Fettlebererkrankung (NAFLD) bekannt war, betrifft weltweit etwa 30 Prozent der Bevölkerung. Die vorliegende Untersuchung, die auf Daten von über 76 Millionen Menschen basiert, zeigte einen signifikanten Zusammenhang zwischen Schilddrüsenunterfunktion und einem erhöhten MASLD-Risiko.

Erwachsene mit Hypothyreose hatten ein um 1,35-fach erhöhtes Risiko, während das Risiko bei Kindern um das 2,3-Fache anstieg. Besonders alarmierend sind die Erkenntnisse aus Leberbiopsien, die ein 2,8-fach höheres Risiko für MASH (metabolische Steatohepatitis) und Fibrose bei Patienten mit Hypothyreose aufzeigten. Diese fortgeschrittenen Lebererkrankungen können zu erheblichen Komplikationen wie Zirrhose und Leberkrebs führen.

Die genauen Mechanismen, die hinter diesem Zusammenhang stehen, sind noch nicht vollständig entschlüsselt. Wissenschaftler vermuten, dass Schilddrüsenhormone eine zentrale Rolle im Glucose- und Fettstoffwechsel der Leber spielen. Hypothyreose könnte den Fettabbau stören und die Lipidakkumulation fördern, was zu einer Schädigung der Leberzellen führt. Zudem wird eine Insulinresistenz als ein weiterer Faktor diskutiert, der die Entwicklung von MASLD in Verbindung mit Hypothyreose begünstigt.

Ein Hoffnungsträger in der Therapie der metabolischen Lebererkrankungen ist der kürzlich zugelassene Wirkstoff Resmetirom. Dieser THR-β-Agonist zeigte in klinischen Studien eine deutliche Reduktion der intrahepatischen Triglyceride und bietet somit eine vielversprechende Behandlungsoption für Patienten mit MASH und fortgeschrittener Fibrose. Die Studienergebnisse deuten darauf hin, dass Schilddrüsenhormone eine größere Rolle in der Pathogenese von MASLD spielen könnten, als bisher angenommen.

Die Autoren der Studie fordern daher eine verstärkte Aufmerksamkeit auf die Lebergesundheit von Patienten mit Hypothyreose. Regelmäßige Untersuchungen zur Früherkennung einer MASLD könnten dazu beitragen, schwerwiegende Komplikationen zu vermeiden. Weitere Forschungsarbeiten sind jedoch notwendig, um den genauen Einfluss der Hypothyreose auf MASLD zu verstehen und mögliche präventive Maßnahmen zu entwickeln.

Die neu gewonnenen Erkenntnisse über den Zusammenhang zwischen Hypothyreose und Lebererkrankungen verdeutlichen, wie stark die Wechselwirkungen zwischen verschiedenen Stoffwechselprozessen im Körper unterschätzt werden. Hypothyreose, oft als eine Erkrankung der Schilddrüse betrachtet, hat weitreichende Auswirkungen, die weit über die reguläre Hormonproduktion hinausgehen.

Insbesondere der mögliche Einfluss auf die Leber sollte nicht ignoriert werden. Die Leber spielt eine zentrale Rolle im Stoffwechsel und ist, wie die Ergebnisse zeigen, stark von der hormonellen Regulation abhängig. Dass nun ein klarer Zusammenhang zwischen Schilddrüsenunterfunktion und einer höheren Wahrscheinlichkeit für MASLD festgestellt wurde, zeigt, wie wichtig eine ganzheitliche Betrachtung von Stoffwechselerkrankungen ist.

Resmetirom als Behandlungsansatz bietet eine vielversprechende Perspektive, doch die Prävention sollte im Vordergrund stehen. Es ist wichtig, dass Ärzte das Risiko einer Leberverfettung bei Hypothyreose-Patienten ernst nehmen und entsprechende Vorsorgeuntersuchungen empfehlen. Dies könnte einen wichtigen Beitrag zur Reduzierung der Krankheitslast leisten und das Fortschreiten schwerer Lebererkrankungen verhindern.

Die Zukunft sollte sich darauf konzentrieren, den Einfluss der Schilddrüsenhormone auf die Leber noch besser zu verstehen und neue therapeutische Ansätze zu entwickeln, die sowohl präventiv als auch kurativ wirken.

Strengere Regelungen für Lachgas-Verkauf geplant

Das Bundesgesundheitsministerium (BMG) plant eine Änderung des Neue-psychoaktive-Stoffe-Gesetzes (NpSG), um den Verkauf und Missbrauch von Lachgas (Distickstoffmonoxid, N2O) strenger zu regulieren. Grund für die Initiative ist die zunehmende Verwendung von Lachgas als Partydroge, insbesondere unter Jugendlichen. Aktuell ist Lachgas in Supermärkten, oft in Form von Kartuschen für Sahnespender, leicht erhältlich und fällt nicht unter das Betäubungsmittelgesetz (BtMG). Die Regierung sieht jedoch Handlungsbedarf, um die Missbrauchsgefahr einzudämmen.

Gesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) hatte bereits im Mai angekündigt, Maßnahmen zu ergreifen, um den Verkauf von Lachgas zu regulieren. Ein Entwurf des Ministeriums vom 30. September sieht nun eine Änderung des NpSG vor, die auch die Definition neuer psychoaktiver Substanzen (NPS) ausweitet. Neben Lachgas sollen auch Chemikalien wie 1,4-Butandiol (BDO) und γ-Butyrolacton (GBL), die als sogenannte „K.o.-Tropfen“ verwendet werden, in das Gesetz aufgenommen werden.

Das geplante Verbot betrifft jedoch nicht alle Verwendungsformen von Lachgas. Kleinere Verpackungen, wie sie etwa zur Herstellung von Schlagsahne verwendet werden, sollen ausgenommen bleiben. Laut dem Entwurf betreffe dies Füllmengen von bis zu acht Gramm. Diese sind im privaten Bereich weit verbreitet und werden nicht als riskant eingestuft.

Gleichzeitig soll der Jugendschutz gestärkt werden. So wird der Versandhandel mit Lachgas verboten, ebenso der Verkauf an Selbstbedienungsautomaten. Zudem ist der Erwerb, Besitz oder die Abgabe an Personen unter 18 Jahren künftig nicht mehr erlaubt. Es gibt jedoch Ausnahmen: Wenn der Stoff in einer Form vorliegt, bei der eine Extraktion nur unter großem Aufwand möglich ist, dürfen auch Minderjährige Zugang haben. Beispiele dafür sind Sahnespender, bei denen die Lachgaskapseln fest verbaut sind.

Die Gesetzesänderung ist notwendig, da Lachgas und andere psychoaktive Substanzen wie BDO und GBL nicht umfassend dem Betäubungsmittelgesetz unterstellt werden können. Laut dem BMG würde dies den legalen Verkehr dieser Stoffe erheblich beeinträchtigen, da sie in der Industrie und in anderen Bereichen breit verwendet werden. Die geplanten Änderungen sollen eine bestehende Regelungslücke schließen und den Missbrauch der Substanzen verhindern, ohne die legitime Nutzung einzuschränken.

Die geplanten Änderungen des Lachgasverkaufs durch das BMG sind ein notwendiger Schritt, um eine wachsende Gefahr einzudämmen. Lachgas hat sich in den letzten Jahren zu einer beliebten Partydroge entwickelt, insbesondere unter Jugendlichen, was den Gesetzgeber zum Handeln zwingt. Die vorgesehenen Maßnahmen zielen darauf ab, Missbrauch zu verhindern, ohne den legalen Handel zu behindern. Doch genau hier liegt die Herausforderung: Lachgas wird auch in der Lebensmittel- und Industrieproduktion genutzt, weshalb eine umfassende Regulierung das Wirtschaftssystem stören könnte.

Der Ansatz, nur bestimmte Verpackungsgrößen zu regulieren, erscheint sinnvoll. Es stellt sicher, dass der Zugang zu Lachgas zu legitimen Zwecken wie der Herstellung von Schlagsahne weiterhin gewährleistet bleibt. Gleichzeitig wird der Missbrauch durch strenge Jugendschutzmaßnahmen erschwert, was zu begrüßen ist.

Jedoch könnte die Gesetzgebung an einigen Stellen weiter gefasst werden. So sind insbesondere Sahnesprühdosen mit abschraubbaren Kapseln problematisch, da sie leicht für den Missbrauch verwendet werden können. Eine gezielte Anpassung in diesem Bereich wäre ein nächster Schritt, um das Gesetz noch wirkungsvoller zu gestalten.

Formulanahrung: Die essenzielle Alternative zur Muttermilch

Muttermilch ist seit jeher als die beste und natürlichste Nahrung für Säuglinge anerkannt. Sie bietet eine ausgewogene Mischung aus Nährstoffen, Immunstoffen und anderen bioaktiven Substanzen, die das Neugeborene in den ersten Lebensmonaten optimal versorgt. Dennoch können nicht alle Mütter ihr Baby über längere Zeit stillen, sei es aus gesundheitlichen Gründen, aufgrund von Komplikationen oder persönlichen Umständen. Für diese Mütter stellt Formulanahrung eine wichtige Alternative dar. Die Auswahl an Säuglingsnahrungen ist in den letzten Jahren kontinuierlich gewachsen und bietet Lösungen für fast alle Bedürfnisse von Babys, die nicht gestillt werden können.

Formulanahrung, häufig auch als Säuglingsmilch oder Ersatznahrung bezeichnet, ist industriell hergestellte Milch, die auf der Basis von Kuhmilch entwickelt wurde. Durch spezielle Prozesse wird der Protein- und Mineralstoffgehalt der Kuhmilch gesenkt, während wertvolle Fettsäuren und Vitamine hinzugefügt werden, um den Nährstoffbedarf von Säuglingen zu decken. Anfangsmilch, auch bekannt als Pre-Nahrung, ist für Babys ab der Geburt geeignet und enthält in der Regel Lactose als einzige Kohlenhydratquelle. Folgemilch, die ab dem sechsten Monat verwendet werden kann, enthält hingegen oft zusätzliche Nährstoffe und wird gemeinsam mit Beikost angeboten.

Der Markt für Formulanahrung ist umfangreich und vielfältig. Allein in Deutschland gibt es etwa 150 verschiedene Produkte von rund 15 Herstellern, die unterschiedliche Zusammensetzungen anbieten. Die Zusammensetzung von Säuglingsnahrungen ist streng durch EU-Verordnungen geregelt, um sicherzustellen, dass sie den gesetzlichen Anforderungen entsprechen und eine gesunde Entwicklung der Kinder unterstützen. Dabei gibt es jedoch Unterschiede, die es Eltern ermöglichen, eine Wahl zu treffen, die am besten den individuellen Bedürfnissen ihres Kindes entspricht.

In den letzten Jahren hat sich die Forschung im Bereich der Säuglingsernährung stetig weiterentwickelt, sodass auch Spezialnahrungen für Babys mit Allergien, Verdauungsproblemen oder Reflux zur Verfügung stehen. Für Kinder mit Kuhmilcheiweiß-Allergien werden beispielsweise spezielle Formulanahrungen auf der Basis von hydrolysierten Proteinen oder reinen Aminosäuren angeboten, die das allergische Potenzial deutlich reduzieren.

Trotz der Fortschritte in der Herstellung von Formulanahrung bleibt Muttermilch in ihrer Zusammensetzung einzigartig. Sie enthält neben Nährstoffen auch Antikörper, Enzyme und präbiotische Substanzen, die die Entwicklung einer gesunden Darmflora fördern und das Immunsystem des Babys stärken. Untersuchungen zeigen, dass gestillte Babys ein geringeres Risiko für Infektionskrankheiten, Übergewicht und chronische Erkrankungen haben. Daher wird das Stillen, wo immer möglich, als die beste Wahl angesehen.

Formulanahrung spielt jedoch eine wichtige Rolle, wenn das Stillen nicht möglich ist oder das Kind besondere Anforderungen an die Ernährung hat. Mütter, die ihr Kind mit Formulanahrung ernähren, sollten sich über die korrekte Zubereitung der Nahrung informieren, da Fehler bei der Zubereitung zu Verdauungsproblemen führen können. Darüber hinaus ist die enge Zusammenarbeit mit Kinderärzten und Fachberatern für Formulanahrung ratsam, um sicherzustellen, dass das Baby alle notwendigen Nährstoffe erhält.

Muttermilch bleibt das Nonplusultra in der Säuglingsernährung, doch die Bedeutung von Formulanahrung darf nicht unterschätzt werden. In einer Welt, in der sich die Lebensrealitäten von Müttern und Familien ständig verändern, ist es entscheidend, dass wir Alternativen anbieten, die den individuellen Bedürfnissen gerecht werden. Es ist ermutigend zu sehen, wie Forschung und Technik es ermöglichen, Formulanahrungen zu entwickeln, die den Nährstoffbedarf von Babys optimal decken. Dabei sollte jedoch stets das Bewusstsein dafür geschärft bleiben, dass Muttermilch unersetzbar ist und der Standard bleiben sollte, wo immer dies möglich ist. Gleichzeitig müssen wir Eltern unterstützen, die auf Formulanahrung zurückgreifen müssen oder möchten, und ihnen fundierte Beratung und Unterstützung bieten. Schließlich geht es darum, dass jedes Kind die besten Voraussetzungen für ein gesundes Wachstum und eine gute Entwicklung erhält – egal ob durch Muttermilch oder Formulanahrung.

Von Engin Günder, Fachjournalist

ApoRisk GmbH

Die ApoRisk® GmbH ist ein Versicherungsmakler und seit vielen Jahren Spezialist für Risiken der Apothekerinnen und Apothekern. Das Maklerunternehmen ist in der Apothekenbranche erfahren und unabhängig. Das Direktkonzept über die Internetportale aporisk.de und pharmarisk.de spart unseren Kunden viel Geld. Diese Ersparnis kommt dem hohen Wert und dem fairen Preis der Policen zugute.

Für die oben stehenden Storys, das angezeigte Event bzw. das Stellenangebot sowie für das angezeigte Bild- und Tonmaterial ist allein der jeweils angegebene Herausgeber (siehe Firmeninfo bei Klick auf Bild/Titel oder Firmeninfo rechte Spalte) verantwortlich. Dieser ist in der Regel auch Urheber der Texte sowie der angehängten Bild-, Ton- und Informationsmaterialien. Die Nutzung von hier veröffentlichten Informationen zur Eigeninformation und redaktionellen Weiterverarbeitung ist in der Regel kostenfrei. Bitte klären Sie vor einer Weiterverwendung urheberrechtliche Fragen mit dem angegebenen Herausgeber. Bei Veröffentlichung senden Sie bitte ein Belegexemplar an service@pressebox.de.
Wichtiger Hinweis:

Eine systematische Speicherung dieser Daten sowie die Verwendung auch von Teilen dieses Datenbankwerks sind nur mit schriftlicher Genehmigung durch die unn | UNITED NEWS NETWORK GmbH gestattet.

unn | UNITED NEWS NETWORK GmbH 2002–2024, Alle Rechte vorbehalten

Für die oben stehenden Storys, das angezeigte Event bzw. das Stellenangebot sowie für das angezeigte Bild- und Tonmaterial ist allein der jeweils angegebene Herausgeber (siehe Firmeninfo bei Klick auf Bild/Titel oder Firmeninfo rechte Spalte) verantwortlich. Dieser ist in der Regel auch Urheber der Texte sowie der angehängten Bild-, Ton- und Informationsmaterialien. Die Nutzung von hier veröffentlichten Informationen zur Eigeninformation und redaktionellen Weiterverarbeitung ist in der Regel kostenfrei. Bitte klären Sie vor einer Weiterverwendung urheberrechtliche Fragen mit dem angegebenen Herausgeber. Bei Veröffentlichung senden Sie bitte ein Belegexemplar an service@pressebox.de.