Sicherheit als Wertschätzung – Gruppen-Unfallversicherung stärkt Apothekenteams und Arbeitgeberimage
In deutschen Apotheken ist die Gruppen-Unfallversicherung längst mehr als eine rein organisatorische Maßnahme. Sie ist Ausdruck einer modernen Unternehmenskultur, die soziale Verantwortung ernst nimmt und Wertschätzung aktiv lebt. Gerade im Gesundheitswesen, wo Apothekenmitarbeitende täglich intensiven Kundenkontakt und hohe fachliche Anforderungen meistern, hat sich die Absicherung gegen Unfallfolgen zu einem zentralen Element der Mitarbeiterbindung entwickelt. Angesichts des zunehmenden Fachkräftemangels wird diese Absicherung auch zu einem wichtigen strategischen Vorteil für Apothekenbetreiber.
Die Gruppen-Unfallversicherung sichert nicht nur gegen Risiken im Arbeitsumfeld ab, sondern erstreckt ihren Schutz auch auf den privaten Bereich. Für Mitarbeitende bedeutet dies nicht nur eine zusätzliche finanzielle Sicherheit im Falle eines Unfalls, sondern vor allem das Bewusstsein, dass ihr Arbeitgeber sich über die reguläre Fürsorgepflicht hinaus für ihr Wohl einsetzt. Diese umfassende Absicherung stärkt das Vertrauen in den Arbeitgeber und fördert ein Gefühl der Wertschätzung und Zugehörigkeit, das die Mitarbeitenden in einem Umfeld, in dem Fachkräfte zunehmend rar werden, besonders schätzen.
Dabei geht es jedoch um mehr als nur eine pragmatische Absicherung. Die Gruppen-Unfallversicherung setzt ein klares Signal: Die Apotheke sieht ihre Mitarbeitenden nicht als bloße Arbeitskräfte, sondern als wertvolle Teammitglieder, deren Wohlbefinden Teil der Unternehmensphilosophie ist. Solche Maßnahmen helfen nicht nur, die Zufriedenheit und Motivation der bestehenden Belegschaft zu steigern, sondern haben auch eine starke Außenwirkung. Bewerberinnen und Bewerber achten heute verstärkt auf Arbeitgeber, die nicht nur finanzielle Leistungen bieten, sondern auch auf das persönliche Wohl und die soziale Absicherung ihrer Mitarbeitenden bedacht sind.
Apothekenbetreiber, die auf eine solche Versicherung setzen, erfahren zudem eine deutliche Verbesserung der internen Arbeitskultur. Die Investition in die Sicherheit und das Wohlbefinden der Mitarbeitenden zeigt, dass sie ernst genommen und aktiv in die Unternehmensstrategie eingebunden werden. Regelmäßige Gespräche und Informationsveranstaltungen über die Leistungen und den Nutzen der Gruppen-Unfallversicherung fördern zudem das Vertrauen und das Verständnis innerhalb des Teams. Dabei können Apothekenbetreiber gezielt auf die spezifischen Bedürfnisse ihrer Mitarbeitenden eingehen, etwa durch individuell anpassbare Versicherungspakete, die die besonderen Herausforderungen und Risiken des Apothekenalltags berücksichtigen.
Experten sehen in der Gruppen-Unfallversicherung einen bedeutenden Baustein, um den sozialen Schutz für Mitarbeitende auf eine breite Basis zu stellen. Gerade in einer Branche, in der sowohl persönliche Verantwortung als auch Kundennähe zentrale Anforderungen sind, bietet eine umfassende Absicherung durch die Gruppen-Unfallversicherung ein wertvolles Signal der Unterstützung. Diese Form der Wertschätzung wird von Mitarbeitenden als nachhaltig wahrgenommen, weil sie ihre Sicherheit in verschiedenen Lebensbereichen aktiv stärkt. Auch die Arbeitgebermarke profitiert nachhaltig von einer solchen Maßnahme. Eine Apotheke, die nicht nur ihre Dienstleistungen für die Kunden, sondern auch ihre Verantwortung für die Mitarbeitenden in den Vordergrund stellt, positioniert sich in einem zunehmend umkämpften Arbeitsmarkt als attraktiver und verlässlicher Arbeitgeber.
Letztlich ist die Gruppen-Unfallversicherung ein deutliches Zeichen, dass die Apothekenleitung nicht nur die Arbeitskraft, sondern die Person als Ganzes schätzt. Durch die Absicherung in der Freizeit zeigt sich, dass Mitarbeitende nicht auf ihre berufliche Rolle reduziert werden, sondern dass ihr Wohl auch abseits der Apotheke von Bedeutung ist. Das stärkt die Bindung an den Betrieb und unterstützt eine Unternehmenskultur, die auf Vertrauen, Verantwortung und Loyalität basiert. Apotheken, die eine solche umfassende Absicherung bieten, gewinnen dadurch langfristig nicht nur das Vertrauen und die Loyalität ihres Teams, sondern auch ein wichtiges Fundament für den wirtschaftlichen Erfolg und die Wettbewerbsfähigkeit in einem herausfordernden Marktumfeld.
Die Gruppen-Unfallversicherung ist mehr als eine Absicherung gegen eventuelle finanzielle Folgen eines Unfalls. Sie ist ein Ausdruck von Wertschätzung, der soziale Verantwortung aktiv lebt und die Sicherheit der Mitarbeitenden als zentrales Gut ansieht. Apothekenbetreiber, die sich für eine solche Versicherung einsetzen, unterstreichen damit, dass ihnen das Wohlergehen ihrer Mitarbeitenden ebenso am Herzen liegt wie der wirtschaftliche Erfolg ihrer Apotheke.
Gerade in Zeiten, in denen qualifiziertes Personal immer schwerer zu finden ist, wird diese Absicherung zu einem entscheidenden Argument für die Arbeitgeberattraktivität. Ein Arbeitsplatz, der das persönliche Wohlbefinden der Mitarbeitenden ernst nimmt, wird zu einem sicheren Hafen für Fachkräfte, die nicht nur eine Position, sondern eine stabile und wertschätzende Arbeitsumgebung suchen. Die Gruppen-Unfallversicherung zeigt, dass das Unternehmen bereit ist, sich umfassend um die Absicherung und das Wohlbefinden seiner Mitarbeitenden zu kümmern – ein Beitrag zur Arbeitsplatzsicherheit, der weit über die finanziellen Aspekte hinausreicht.
Darüber hinaus zeigt die Versicherung, dass die Apotheke auch in Krisenmomenten hinter ihrem Team steht. Dieses Bewusstsein schafft ein Gefühl von Sicherheit und Vertrauen, das sich positiv auf die Arbeitsmoral und die Bindung an den Arbeitgeber auswirkt. Apotheken, die diese Form der Absicherung anbieten, fördern nicht nur die Sicherheit ihrer Mitarbeitenden, sondern stärken auch den Teamgeist und die Loyalität – entscheidende Werte, die die Grundlage für den langfristigen Erfolg und die soziale Stabilität der Apotheke bilden.
Arbeitgeber-Überwachung bei Krankmeldung: Bundesarbeitsgericht setzt klare Grenzen
Das Bundesarbeitsgericht (BAG) hat eine Entscheidung getroffen, die die Grenzen der Überwachung von Mitarbeitern bei Verdacht auf vorgetäuschte Krankmeldungen präzisiert. In einem Fall, der vor allem durch die datenschutzrechtlichen Implikationen Aufmerksamkeit erregte, hatte ein Außendienstmitarbeiter seinen Arbeitgeber verklagt, nachdem dieser ihn aufgrund vermuteter Arbeitsunfähigkeit durch eine Detektei überwachen ließ. Die Observation dokumentierte Aktivitäten, die laut Arbeitgeber Zweifel an der Krankschreibung weckten – unter anderem das Tragen schwerer Gegenstände und handwerkliche Arbeiten. Der Arbeitnehmer forderte daraufhin eine Entschädigung wegen der Verletzung seiner Privatsphäre, da die Beobachtungen auch auf privatem Grund und vor seiner Wohnung vorgenommen wurden.
Das BAG entschied, dass die Überwachung durch eine Detektei ohne die Einwilligung des Mitarbeiters und die anschließende Verarbeitung seiner Gesundheitsdaten einen Verstoß gegen die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) darstellt. Nach Auffassung des Gerichts fallen Aufzeichnungen über den sichtbaren Gesundheitszustand eines Arbeitnehmers unter die Kategorie der Gesundheitsdaten, die besonderen Schutz genießen. Ein Arbeitgeber könne solche Daten nur in Ausnahmefällen verarbeiten, und zwar dann, wenn der Beweiswert einer Krankschreibung durch handfeste Indizien erschüttert werde und keine milderen Mittel zur Überprüfung der Arbeitsunfähigkeit zur Verfügung stünden.
Im vorliegenden Fall argumentierte das Unternehmen, dass keine Möglichkeit zur Überprüfung durch den Medizinischen Dienst bestand, da der Arbeitnehmer privat versichert war. Dieser Umstand und die geografische Distanz des ausstellenden medizinischen Versorgungszentrums, das 600 Kilometer entfernt lag, hätten die Zweifel an der AU-Bescheinigung verstärkt, so die Arbeitgeberseite. Doch das BAG hielt fest: Die Dokumentation von Gesundheitszuständen ohne Einwilligung des Betroffenen ist datenschutzrechtlich nur in äußerst seltenen Ausnahmefällen zulässig. Arbeitgeber müssten beweiskräftige Gründe vorlegen, um die Glaubwürdigkeit einer Krankschreibung in Frage zu stellen – eine Hürde, die in der Praxis nur schwer zu nehmen sei.
Für den Kläger endete das Verfahren jedoch ernüchternd. Obwohl das Gericht den Datenschutzverstoß bestätigte, wurden ihm lediglich 1.500 Euro als Entschädigung zugesprochen, weit entfernt von den geforderten 25.000 Euro. Zudem muss er 94 Prozent der Prozesskosten tragen.
Mit diesem Urteil setzt das Bundesarbeitsgericht eine klare Marke im Umgang mit den Rechten und Pflichten beider Seiten. Es zeigt, dass das Recht auf Privatsphäre und der Schutz personenbezogener Daten im Arbeitsverhältnis höchste Priorität haben. Für Arbeitgeber bedeutet dies, dass der Weg zur Überwachung eines Mitarbeiters äußerst steinig ist – die Anforderungen an Beweise und Indizien sind hoch, und es muss sichergestellt sein, dass keine milderen Mittel verfügbar sind, um etwaige Zweifel an einer Krankschreibung zu klären.
Das Urteil gibt Arbeitgebern eine klare Orientierung: Beobachtung und Überwachung dürfen nur das letzte Mittel sein und setzen ein hohes Maß an dokumentierter und nachvollziehbarer Rechtfertigung voraus. Dies wird insbesondere Unternehmen, die auf strenge Compliance-Richtlinien angewiesen sind, vor Herausforderungen stellen. Sie müssen sicherstellen, dass ihre Maßnahmen jederzeit mit den Vorgaben der DSGVO und den Persönlichkeitsrechten ihrer Mitarbeiter in Einklang stehen.
Auch Apothekenbetreiber sollten auf diese Entscheidung achten. Gerade in einem Umfeld, das mit sensiblen Gesundheitsdaten arbeitet, kann ein Verstoß gegen die DSGVO erhebliche Konsequenzen nach sich ziehen. Sie müssen ihre Personalrichtlinien entsprechend anpassen und besonders auf Compliance achten, um datenschutzrechtliche Fallstricke zu vermeiden. Die Entscheidung des BAG mahnt dazu, dass Vertrauen und das respektvolle Miteinander auch bei Zweifeln an einer Arbeitsunfähigkeit unverzichtbar bleiben – die Grenzen des Kontrollrechts der Arbeitgeber sind hier klar definiert.
Gerichtsentscheid zur MicroSilver-Creme: Kosmetikum statt Arzneimittel – Ein Sieg für Windstar Medical
Windstar Medical steht nach einem juristischen Erfolg vor dem Verwaltungsgericht Köln im Mittelpunkt der Diskussion um die rechtliche Einstufung von Hautpflegeprodukten. Das Unternehmen war ins Visier der Behörden geraten, weil es seine MicroSilver-Creme zur Pflege bei Neurodermitis empfohlen und damit auf eine beruhigende Wirkung hingewiesen hatte. Das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) sah darin ein medizinisches Heilversprechen und deklarierte die Creme als Präsentationsarzneimittel. Dies führte dazu, dass die MicroSilver-Creme von der Website des Herstellers und dem Amazon-Shop verschwand – eine Maßnahme, die dem Unternehmen nicht nur Umsatzeinbußen bescherte, sondern auch den Ruf des Produkts beeinflusste.
Doch nun hat das Verwaltungsgericht Köln entschieden: Die MicroSilver-Creme erfüllt die Anforderungen an ein Kosmetikum und darf entsprechend vermarktet werden. Das Gericht stellte fest, dass die Bewerbung des Produkts keinen therapeutischen Anspruch erhebe und die Creme somit nicht den strengen Arzneimittelvorgaben unterliege. Damit kann Windstar Medical die MicroSilver-Creme wieder uneingeschränkt in den Handel bringen. Die Entscheidung des VG Köln gilt in der Branche als wegweisend, da sie zeigt, dass die Grenzen zwischen kosmetischen Produkten und Arzneimitteln nicht immer eindeutig sind und ein differenzierter Blick gefordert ist.
Für Apotheker ergibt sich aus dem Urteil eine wichtige Erkenntnis: Die Abgrenzung zwischen Kosmetik und Arzneimittel ist eine juristische Gratwanderung, bei der klare Linien einzuhalten sind. Apotheker müssen sich bei der Werbung und dem Verkauf solcher Produkte der strengen Kriterien bewusst sein, die der Gesetzgeber für Heil- und Wirkversprechen vorgibt. Bereits die Erwähnung einer lindernden oder pflegenden Wirkung kann dazu führen, dass ein Kosmetikum als Arzneimittel eingestuft wird, wie der Fall der MicroSilver-Creme deutlich macht. Für Apotheken ist es daher essenziell, Produkte genau zu kennzeichnen und sich gegebenenfalls im Vorfeld über die rechtlichen Rahmenbedingungen zu informieren.
Gleichzeitig könnten Apotheken diesen Fall nutzen, um sich als fundierte Anlaufstelle für dermatologische Fragen zu positionieren. Durch kompetente Beratung und detailliertes Produktwissen kann den Kunden klar vermittelt werden, wo die Grenzen kosmetischer Pflege liegen und wann medizinische Lösungen notwendig werden. Die Entscheidung zeigt zudem, dass die Behörden wachsamer sind, als es vielleicht auf den ersten Blick erscheint, und dass selbst gut etablierte Produkte plötzlich einer neuen Bewertung unterzogen werden können.
Für Apotheker ist es daher ratsam, nicht nur beim Kauf, sondern auch bei der Bewerbung und Beratung immer ein waches Auge auf die rechtlichen Details zu haben. Diese Sorgfalt schützt nicht nur vor möglichen Sanktionen, sondern stärkt auch das Vertrauen der Kunden in die Apotheke als kompetente und verantwortungsbewusste Fachstelle.
Das Urteil zur MicroSilver-Creme unterstreicht die Notwendigkeit einer sorgfältigen, rechtlich abgesicherten Produktkommunikation. Hersteller wie Windstar Medical und auch Apotheken stehen hier in der Pflicht, die Grenzen zwischen Kosmetikum und Arzneimittel klar zu respektieren. In Zeiten wachsender regulatorischer Anforderungen muss präzise formuliert werden, um keine falschen Erwartungen an die Wirkung eines Produkts zu wecken und zugleich keine gesetzlichen Fallstricke auszulösen.
Für Apotheken ergibt sich daraus die Möglichkeit, sich als spezialisierte Berater für Hautpflege und dermatologische Bedürfnisse zu profilieren. Gut geschulte Mitarbeiter können Kunden differenziert beraten und so das Vertrauen in die Kompetenz der Apotheke stärken. Gleichzeitig zeigt das Urteil, dass Behörden auch in Zukunft den Markt streng überwachen werden – ein Umstand, den Apotheken ernst nehmen sollten, um unnötigen Konflikten vorzubeugen.
Letzten Endes hat das Urteil nicht nur für Hersteller Bedeutung, sondern auch für Apotheken, die als Bindeglied zwischen Produkt und Verbraucher agieren. Sie müssen sicherstellen, dass die rechtlichen Rahmenbedingungen klar eingehalten werden, und können gleichzeitig die Chance nutzen, ihren Service als fachkundige Anlaufstelle zu erweitern – eine win-win-Situation für alle Beteiligten, wenn die Grenzen des Möglichen respektiert werden.
Widerspruchsrecht bei der ePA: Datenschutzbeauftragte fordert bessere Information der Versicherten
Im nächsten Jahr steht in Deutschland die flächendeckende Einführung der elektronischen Patientenakte (ePA) an. Für die rund 75 Millionen gesetzlich Versicherten bedeutet dies, dass sie eine digitale Akte erhalten, sofern sie dem nicht aktiv widersprechen. Die neue Bundesdatenschutzbeauftragte Louisa Specht-Riemenschneider fordert nun, die Versicherten umfassender über ihre Rechte und das Widerspruchsverfahren aufzuklären. In einem Interview mit der Fachzeitschrift „c't“ betonte sie die Notwendigkeit klarer Informationen, um den Bürgern eine fundierte Entscheidung zu ermöglichen.
Das Opt-out-Modell, für das sich Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) im Gesetzgebungsverfahren durchsetzen konnte, stellt eine grundlegende Veränderung im Umgang mit Gesundheitsdaten dar. Der Vorschlag des früheren Datenschutzbeauftragten Ulrich Kelber, die ePA nur nach aktiver Zustimmung – einem sogenannten Opt-in-Verfahren – einzurichten, wurde abgelehnt. So erfolgt die Einrichtung automatisch, solange die Versicherten keinen Widerspruch einlegen.
Die Anzahl der Widersprüche ist bisher jedoch gering. Eine Abfrage der Deutschen Presseagentur bei den großen Krankenkassen AOK, Techniker Krankenkasse, Barmer und DAK, die zusammen mehr als 50 Millionen Versicherte vertreten, ergab, dass nur eine geringe Zahl an Versicherten aktiv widersprochen hat. Dies wirft laut Specht-Riemenschneider Fragen zur Informationspolitik auf. Für sie sei es zentral, dass der Widerspruchsprozess transparent und niedrigschwellig gestaltet wird, damit die Menschen eine bewusste Entscheidung über ihre Daten treffen können.
Die ePA bietet den Nutzern zahlreiche Vorteile, indem sie Befunde, Medikationspläne und Laborwerte digital abrufbar macht. Doch Datenschutzbedenken sind in der Bevölkerung verbreitet, und die Details zur Datennutzung und -sicherheit sind komplex. Specht-Riemenschneider hebt hervor, dass der politische Entscheidungsprozess wichtige Aufklärungsmaßnahmen zu wenig berücksichtigt habe. Die Einführung der ePA wird von der Herausforderung begleitet, Datenschutz und digitale Innovation in Einklang zu bringen. Es sei entscheidend, so Specht-Riemenschneider, dass Versicherte bestmöglich über ihre Rechte informiert und in die Lage versetzt werden, sich eine freie Meinung zur ePA zu bilden.
Mit der Einführung der elektronischen Patientenakte steht Deutschland an einem Wendepunkt in der Gesundheitsversorgung. Die digitalen Möglichkeiten könnten Verwaltung und Patientenbetreuung enorm erleichtern und die medizinische Versorgung auf ein neues Niveau heben. Doch der Umgang mit sensiblen Gesundheitsdaten erfordert ein besonderes Maß an Verantwortung. Der Schutz der persönlichen Daten muss hierbei höchste Priorität haben.
Die Opt-out-Lösung der ePA spart bürokratischen Aufwand, doch der Preis dafür scheint hoch: Nur eine umfassend informierte Gesellschaft kann eine fundierte Entscheidung über den Umgang mit ihren Gesundheitsdaten treffen. Die niedrige Zahl der bisherigen Widersprüche lässt befürchten, dass viele Versicherte sich der Konsequenzen nicht vollständig bewusst sind.
Specht-Riemenschneiders Appell an eine klarere Informationspolitik ist daher nicht nur angebracht, sondern dringend notwendig. Ein umfassender, transparenter und niedrigschwelliger Zugang zu Informationen zum Widerspruch ist im Sinne des Datenschutzes essenziell. Deutschland muss hier sicherstellen, dass die elektronische Patientenakte mehr als nur ein technisches Projekt bleibt – sie muss zu einem transparenten und vertrauenswürdigen Bestandteil der Gesundheitsversorgung werden, der das Recht auf informationelle Selbstbestimmung der Bürger achtet.
Die Promotion als Wegweiser: Herausforderungen und Erfolgsaussichten für künftige Wissenschaftler
Auf der expopharm 2024 in München bot ein gemeinsamer Workshop der Deutschen Pharmazeutischen Gesellschaft (DPhG) und des Bundesverbands der Pharmaziestudierenden in Deutschland (BPhD) wertvolle Einblicke für angehende Doktoranden. Ziel des Workshops war es, jungen Akademikern Orientierung zu bieten, wie eine Promotion den eigenen Karriereweg beeinflussen kann und was es braucht, um das Ziel erfolgreich zu erreichen. Unter der Leitung von Prof. Dr. Ulrich Jaehde erfuhren die Teilnehmer über eineinhalb Stunden hinweg von Experten, Studierenden und Doktoranden, was bei der Wahl der Promotionsstelle zu beachten ist und wie sich Interessierte auf diesen Weg vorbereiten sollten.
Die Grundfrage „Warum promovieren?“ bildete das Eingangsthema des Workshops. Die Antworten fielen facettenreich aus: Pharmaziestudent Maximilian Bergmann erläuterte, dass neben der persönlichen Begeisterung für das Fachgebiet und der Freude an Wissenserweiterung auch pragmatische Beweggründe eine Rolle spielen. „Eine Promotion öffnet den Arbeitsmarkt und erlaubt es, vielleicht in eine neue Stadt zu ziehen,“ so Bergmann. Doktorandin Anna Wermund hingegen betonte die persönliche Entwicklung und Spezialisierung als zentrale Motive. „Eine Promotion bedeutet, das Maximum aus einem Thema herauszuholen, die Grenzen des eigenen Wissens zu erweitern und dabei Neues zu entdecken,“ erklärte Wermund und schilderte, dass die wissenschaftliche Vertiefung ebenso zur persönlichen Reife beiträgt. Soft Skills wie Teamarbeit, Frustrationstoleranz und Problemlösungsstrategien seien Teil des Weges, der oft mit Rückschlägen, aber auch kleinen Erfolgen gepflastert sei. „Die Promotion ist eine Schule des Charakters,“ betonte sie.
Prof. Dr. Robert Fürst unterstrich, dass eine Promotion essenziell sei, insbesondere für jene, die eine akademische Karriere anstreben. „Wer auch nur daran denkt, in die Wissenschaft zu gehen, muss promovieren,“ stellte Fürst klar. Für die Industrie sei eine Promotion zwar ebenfalls von Vorteil, doch in der akademischen Welt nahezu unentbehrlich. Hierbei gehe es weniger um den Wissensinhalt als vielmehr um die Ausbildung analytischer und kritischer Denkfähigkeiten, die sich Arbeitgeber von promovierten Bewerbern erhoffen. „Eine Promotion trainiert die Fähigkeit zur Selbstorganisation, zum Projektmanagement und zur Führung,“ erläuterte Fürst und hob die Erfüllung hervor, die interdisziplinäre Zusammenarbeit und das Schaffen neuer Erkenntnisse mit sich bringen.
Der Workshop machte deutlich, dass der Weg zur Promotion nicht allein vom Interesse am Thema geprägt sein sollte, sondern auch spezifische Persönlichkeitsmerkmale erfordert. Prof. Dr. Oliver Scherf-Clavel nannte neun zentrale Eigenschaften, die Promotionsanwärter mitbringen sollten: Ehrgeiz, Disziplin, Belastbarkeit, Teamfähigkeit, intrinsische Motivation, Fachkenntnisse, Selbstständigkeit und Strukturiertheit. Diese Aspekte wurden in einer interaktiven Abstimmung priorisiert; die Mehrheit der Teilnehmenden bewertete „Interesse am Thema“, „Disziplin“ und „Selbstständigkeit“ als besonders entscheidend. In Bezug auf die Disziplin betonte Scherf-Clavel, dass die Freiheiten, die eine Promotion bietet, nur dann gewinnbringend sind, wenn eine hohe Selbstmotivation vorhanden ist. Wermund schilderte, dass sie ihre Dissertation oft auch sonntags weiterverfasst, da das regelmäßige Arbeiten an den Fortschritten unverzichtbar sei.
Neben diesen Anforderungen wurde der Umgang mit Rückschlägen intensiv diskutiert. Scheitern sei fester Bestandteil des wissenschaftlichen Arbeitens, erläuterte Prof. Jaehde: „Die Fähigkeit, mit Enttäuschungen professionell umzugehen und daraus zu lernen, ist entscheidend.“ Fürst ergänzte, dass Wissenschaft nur dann Wissenschaft sei, wenn unbekanntes Terrain betreten werde – und das bedeute auch, dass von zehn Versuchen neun fehlschlagen könnten. Misserfolge würden jedoch als Möglichkeiten zur Anpassung und Verbesserung verstanden.
Auf der Suche nach der richtigen Promotionsstelle empfiehlt sich eine sorgfältige Planung. Der Workshop zeigte, dass neben dem Forschungsgebiet und den angewandten Methoden auch das Klima innerhalb des Teams ein bedeutender Faktor ist. Angehende Doktoranden sollten ein Jahr im Voraus die Suche beginnen und dabei auch die persönlichen Ziele im Auge behalten: Möchte man eine akademische Laufbahn anstreben, ist der Dr. rer. nat. die ideale Wahl, während für klinische oder industrielle Wege auch andere Abschlüsse in Frage kommen. Die Teilnehmer erfuhren zudem, dass Promotionsstellen in der Industrie, auch wenn sie universitätsgebunden sind, weitere Möglichkeiten bieten, Kontakte zu knüpfen und Einblicke in praxisrelevante Forschung zu erhalten.
Finanziell stellt eine Promotion jedoch eine Herausforderung dar, da universitäre Stellen oft nur als halbe Position vergütet werden. Hinzu kommt, dass Lehrverpflichtungen ein fester Bestandteil vieler Promotionsverträge sind. Trotz der geringen Bezahlung beschreiben die Professoren die Lehre jedoch als wertvoll: Sie erlaubt den Doktoranden, sich im Fach kontinuierlich zu vertiefen und rhetorische Fähigkeiten zu entwickeln. In der Regel wird es zudem ermöglicht, am Wochenende in einer Apotheke zu arbeiten, um das Einkommen aufzubessern und den Kontakt zur Praxis zu wahren.
Abschließend gaben die Professoren Ratschläge zur Bewerbung: Eigenständigkeit und wissenschaftliche Ausdrucksweise sind ausschlaggebend. Interessierte sollten sich vorbereiten, erste wissenschaftliche Arbeiten darzustellen, um ihr analytisches Denken und ihre Fähigkeit zum strukturierten Arbeiten zu demonstrieren. Für solche, die erwägen, auch außerhalb der Pharmazie wissenschaftlich tätig zu werden, wurde zudem ein Masterstudium als geeignete Möglichkeit genannt, um internationale Anerkennung zu gewinnen und die eigene Forschungsfähigkeit zu vertiefen.
Der Workshop der DPhG und des BPhD bot eine realistische, aber inspirierende Sicht auf die Promotion als lebensverändernden Schritt. Viele träumen von der Promotion, doch zeigt sich in der Praxis, dass dieser Weg viel mehr bedeutet als die bloße Erlangung eines akademischen Titels. Die Veranstaltung in München vermittelte eine klare Botschaft: Eine Promotion ist keine einfache Entscheidung, sondern eine Herausforderung, die den Charakter formt und persönliche Grenzen verschiebt. Die während des Workshops betonten Eigenschaften wie Selbstständigkeit, Disziplin und die Fähigkeit, mit Misserfolgen umzugehen, sind nicht nur für die Promotion, sondern für das gesamte Berufsleben von zentraler Bedeutung.
Die Belastung, die durch eine häufig halbe Vergütung und Lehrverpflichtungen entsteht, stellt eine Hürde dar, die jedoch durch die damit verbundene Möglichkeit zur Wissensvertiefung und Persönlichkeitsentwicklung kompensiert wird. Die Option, in der Apotheke nebenbei tätig zu sein, zeigt zudem die Nähe zur Praxis, die der Wissenschaft oft fehlt. So wird der wissenschaftliche Werdegang greifbarer und weniger isoliert, was eine größere Relevanz für die spätere Berufswelt schafft.
Was besonders deutlich wurde: Eine Promotion ist nicht nur akademischer Selbstzweck. Vielmehr formt sie junge Wissenschaftler und bereitet sie auf eine Welt vor, in der analytisches Denken und strukturiertes Arbeiten gefragt sind – sei es in der Forschung, in der Industrie oder im klinischen Umfeld. Die Teilnehmer des Workshops erhielten einen ehrlichen Blick auf die Realitäten, aber auch die Möglichkeiten, die eine Promotion eröffnet. Dieser Workshop hat bewiesen, dass eine Promotion für jene, die den nötigen Ehrgeiz und die Leidenschaft mitbringen, ein erfüllender und bereichernder Weg sein kann.
Digitalisierung und Apotheken: Der Kampf um die Zukunft der Gesundheitsversorgung vor Ort
Der Apothekenmarkt in Deutschland steht vor einem Wendepunkt, der nicht nur auf regulatorische Reformen zurückzuführen ist, sondern auch auf den rasanten technologischen Wandel und die Veränderungen in den Ansprüchen der Patienten. Während die Bundesregierung auf digitale Lösungen und die Telepharmazie setzt, um die Gesundheitsversorgung breiter und flexibler aufzustellen, warnen Apothekenbetreiber vor den Folgen für die stationäre Versorgung. Kritiker fürchten, dass die bisherige persönliche und ortsnahe Betreuung, die insbesondere in ländlichen Regionen für viele Patienten lebenswichtig ist, unter dem Druck digitaler Effizienzstandards verloren geht. Das Spannungsfeld zwischen technologischem Fortschritt und traditioneller Gesundheitsversorgung vor Ort wird so zu einer zentralen Herausforderung der kommenden Jahre.
Die Kernziele der Apothekenreform bestehen darin, das Gesundheitssystem flexibler und wirtschaftlicher zu gestalten. Insbesondere Telepharmazie und Versandhandel werden als Lösungen präsentiert, um Engpässe zu reduzieren und die Versorgung, gerade in unterversorgten Gebieten, zu sichern. Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach sieht in der Digitalisierung der Apothekenbranche auch eine Chance, die Effizienz und die Kosten im System zu optimieren. Doch während sich große Versender und digitale Dienstleister auf neue Marktanteile freuen, schlagen vor allem kleinere Apotheken Alarm. Sie sehen sich durch die Reformen in ihrer Existenz bedroht, da ihnen zunehmend Patienten entzogen werden könnten. Stationäre Apotheken, so die Sorge vieler Betreiber, könnten durch digitale Plattformen und automatisierte Lösungen ersetzt oder zu reinen Ausgabestellen degradiert werden.
Besonders die Rolle der Telepharmazie wird intensiv diskutiert. Während Befürworter darauf hinweisen, dass digitale Beratungsangebote den Zugang zur Gesundheitsversorgung erleichtern könnten, argumentieren Kritiker, dass insbesondere ältere Menschen und chronisch Kranke die persönliche Beratung in der Apotheke vor Ort brauchen. Apotheken auf dem Land, die bisher eine wichtige Anlaufstelle für die Gesundheitsversorgung sind, könnten durch die zunehmende Digitalisierung ausgehöhlt werden. Ein Verlust dieser Strukturen hätte weitreichende Folgen, die über das wirtschaftliche Wohl der Apotheken hinausgehen – er könnte den sozialen Zusammenhalt in Gemeinden schwächen und die Gesundheitsversorgung der Bevölkerung gefährden.
Hinzu kommt die wirtschaftliche Belastung für die Apothekenbetreiber. Die Umstellung auf digitale Services und die Einführung von Telepharmazie erfordern Investitionen in IT-Infrastruktur und Schulungen, was insbesondere für kleinere und mittlere Apotheken schwer zu stemmen ist. Während große Apothekenketten und Versandhandelsplattformen problemlos Ressourcen in solche Entwicklungen investieren können, fehlt vielen kleinen Apotheken das Kapital, um mitzuhalten. Eine ungleiche Verteilung digitaler Ressourcen droht das ohnehin bestehende Gefälle zwischen urbanen und ländlichen Regionen weiter zu verschärfen.
Ein weiteres zentrales Problem der Reformpläne sind die offenen rechtlichen Fragen. Das Apothekenrecht in Deutschland war traditionell darauf ausgerichtet, die flächendeckende, unabhängige Versorgung der Bevölkerung sicherzustellen und den Einfluss großer Kapitalgesellschaften zu beschränken. Die Einführung von Telepharmazie und der Ausbau des Versandhandels werfen nun jedoch Fragen auf, ob diese Regelungen noch zeitgemäß sind und wie sich die rechtliche Situation für Apothekenbetreiber in Zukunft gestalten wird. Apothekerverbände und Gewerkschaften fordern klare gesetzliche Rahmenbedingungen, die den Bestand und die Sicherheit der stationären Apotheken schützen und gleichzeitig den Nutzen digitaler Neuerungen integrieren.
Viele Apothekenbetreiber reagieren auf diese Entwicklungen mit strategischen Anpassungen, etwa durch den Ausbau zusätzlicher Dienstleistungen, wie erweiterte Beratungsangebote oder Präventionsprogramme. Auch Kooperationen mit ärztlichen Praxen und Pflegeeinrichtungen werden zunehmend wichtig, um die eigene Position in der Gesundheitsversorgung zu festigen und die Abhängigkeit von staatlichen Honoraren zu reduzieren. Zugleich wächst der Druck auf Apothekenbetreiber, sich gegen finanzielle Einbußen und rechtliche Unsicherheiten abzusichern. Versicherungen gegen Ertragsausfälle und Cyberrisiken sowie eine vorausschauende Finanzplanung gewinnen in diesem Kontext an Bedeutung.
Die aktuelle Reform des Apothekenwesens könnte als Paradebeispiel für die Chancen und Risiken des digitalen Wandels im Gesundheitswesen stehen. Auf der einen Seite eröffnet die Digitalisierung viele Möglichkeiten, um den Zugang zu Gesundheitsleistungen zu verbessern und Engpässe flexibler zu überwinden. Telepharmazie und digitale Services bieten in der Theorie viele Vorteile und könnten eine Erweiterung des Versorgungsangebots darstellen, ohne zwingend die Grundpfeiler der Versorgung zu ersetzen.
Doch die Praxis zeigt, dass der Preis für diese Entwicklung hoch ist. Apotheken in Deutschland sind nicht nur Ausgabestellen für Medikamente, sondern Orte der persönlichen Beratung und Nähe. Viele Patienten, vor allem Ältere und chronisch Kranke, vertrauen auf die Beständigkeit und Verlässlichkeit der Apotheken vor Ort. Ein rein technikbasiertes Modell würde dieses Vertrauen gefährden und könnte die strukturelle Gesundheitsversorgung nachhaltig destabilisieren.
Die Reform muss daher sorgfältig ausbalanciert werden, um die positiven Effekte der Digitalisierung zu nutzen, ohne das gewachsene Versorgungssystem zu unterminieren. Die Rolle der stationären Apotheke als tragende Säule der Gesundheitsversorgung sollte nicht leichtfertig aufgegeben werden. Stattdessen braucht es einen integrativen Ansatz, der digitale Innovationen sinnvoll mit den traditionellen Stärken der Vor-Ort-Versorgung verknüpft. Nur so lässt sich eine Gesundheitsversorgung gewährleisten, die zukunftsorientiert und gleichzeitig sozial verankert ist.
KBV und ABDA gegen Vorzugsregelung für Pflegebedürftige: Diskussion um E-Rezepte und Apothekerbefugnisse
Die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) und die Bundesvereinigung Deutscher Apothekerverbände (ABDA) äußern deutliche Bedenken hinsichtlich der geplanten Regelung im BIPAM-Gesetz, die pflegebedürftigen Versicherten erlaubt, eine bevorzugte Apotheke festzulegen. Diese Apotheke soll künftig befugt sein, auf Anforderung E-Rezepte direkt aus dem Fachdienst abzurufen, ohne dass die Patienten oder deren Angehörige selbst aktiv werden müssen. Die KBV und ABDA warnen, dass diese Regelung die freie Apothekenwahl einschränken könnte und Risiken für bestehende Versorgungsverträge birgt.
In ihrer Stellungnahme betont die KBV, dass für die anderen Verfahren zur Nutzung des E-Rezepts, wie etwa die E-Rezept-App oder die Nutzung der elektronischen Gesundheitskarte (eGK), hohe Sicherheitsstandards gelten. Sie kritisiert, dass im Fall der bevorzugten Apotheke eine bloß mündliche oder schriftliche Beauftragung der Versicherten ausreichen soll. Stattdessen schlägt die KBV vor, technische Lösungen für eine institutionelle Vertretung zu schaffen, die Pflegeheime oder Pflegedienste autorisiert, E-Rezepte für Pflegebedürftige abzurufen. So könnten die Vertreter nicht nur den Abruf der Verordnungen übernehmen, sondern auch notwendige Informationen wie Dosierungsanweisungen direkt erhalten und den Prozess dadurch vereinfachen.
Die ABDA äußert ähnliche Bedenken. Sie sieht in der bevorzugten Apothekenregelung eine Gefahr für die freie Wahl der Apotheken, die durch die digitalen Alternativen wie die Gematik-App oder CardLink bereits ausreichend gewährleistet sei. Die ABDA befürchtet zudem, dass die neue Regelung den Schutz bestehender Versorgungsverträge schwächen könnte, da Apotheken ohne vertragliche Bindung einfacher Zugriff auf die Rezepte erhalten könnten. Die KBV hebt hervor, dass institutionelle Vertretungen eine angemessene Alternative darstellen und den Versorgungskreislauf stabiler gestalten würden.
In weiteren Punkten kritisiert die KBV die geplante Erweiterung der Impf- und Testbefugnisse für Apotheken, da Testungen und Impfungen originär ärztliche Aufgaben seien. Ein besonderes Problem sieht die KBV im geplanten Werbeprivileg für Apotheken in Bezug auf Testangebote. Laut der KBV führt dies zu einer Wettbewerbsverzerrung, da Ärzten diese Möglichkeit durch das Heilmittelwerbegesetz verwehrt bleibt. Die Patienten könnten dadurch den Eindruck erhalten, dass Apotheken primäre Anbieter solcher Tests sind, was der KBV zufolge die Berufsgruppen ungleich behandelt und für Ärzte Nachteile nach sich zieht.
Das BIPAM-Gesetz, das unter anderem diese Regelungen beinhaltet, wird am 15. November in zweiter und dritter Lesung im Bundestag beraten und soll am 20. Dezember im Bundesrat behandelt werden. Das Inkrafttreten ist für den 1. Januar 2025 vorgesehen. Ziel des Gesetzes ist es, die öffentliche Gesundheit durch verbesserte Versorgungsmöglichkeiten und digitale Lösungen zu stärken. Die Regelungen zur bevorzugten Apothekenwahl und den erweiterten Befugnissen der Apotheken bleiben jedoch unter Experten und Verbänden umstritten.
Die Diskussion um die bevorzugte Apotheke für Pflegebedürftige zeigt, wie schwierig es ist, zwischen den Interessen der einzelnen Versorgungsbeteiligten und den Bedürfnissen der Patienten zu balancieren. Auf den ersten Blick könnte die Regelung eine Entlastung für pflegebedürftige Menschen und ihre Angehörigen darstellen, doch die offenen Fragen in Sachen Datenschutz, Identitätssicherung und Vertrauensschutz sind nicht zu unterschätzen. Dass die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) hier die hohe Sicherheitsanforderung vermisst, ist ein ernst zu nehmender Punkt. Auch die Apothekerverbände warnen davor, dass der freie Markt durch diese Regelung verzerrt werden könnte, wenn Apotheken eine bevorzugte Position erhalten, ohne dass Versorgungsverträge dies tatsächlich vorsehen.
Ebenso heikel ist das Thema der erweiterten Test- und Impfangebote in Apotheken. Die KBV kritisiert zu Recht die Wettbewerbsverzerrung durch das geplante Werbeprivileg für Apotheken, das die ärztlichen Tätigkeiten faktisch in den Schatten stellen könnte. Es stellt sich die Frage, ob und wie die Aufgaben zwischen Ärzten und Apotheken fair verteilt und die Regeln an die Gegebenheiten angepasst werden sollten. Klar ist, dass die Forderungen nach Gleichbehandlung im Gesundheitswesen auch für Werberechte und den Einsatz digitaler Lösungen gelten sollten, um den Respekt und die Anerkennung aller Beteiligten in der Versorgung zu sichern.
Das BIPAM-Gesetz legt einen wichtigen Grundstein für die Zukunft des deutschen Gesundheitswesens, doch die kritischen Stimmen zeigen, dass es hier Nachbesserungen braucht, um das Vertrauen in das System zu wahren.
Elafibranor: Neue Therapieoption für primäre biliäre Cholangitis (PBC)
Seit Oktober 2024 steht Elafibranor (Iqirvo® 80 mg Filmtabletten) von Ipsen Pharma als innovative Therapieoption für die Behandlung der primären biliären Cholangitis (PBC) zur Verfügung. Diese Autoimmunerkrankung betrifft überwiegend Frauen im Alter von 40 bis 60 Jahren und führt zur schrittweisen Zerstörung der Gallengänge in der Leber. Dadurch staut sich Gallensekret an, was zu Leberzellschäden und im schlimmsten Fall zu Leberversagen und einem erhöhten Risiko für Leberkrebs führen kann. Die Erstlinientherapie besteht in der Regel aus Ursodesoxycholsäure (UDCA), jedoch sprechen rund 40 Prozent der Patienten nicht ausreichend darauf an oder vertragen sie nicht.
Elafibranor kommt in der Zweitlinie zum Einsatz und ist für Erwachsene indiziert, die mit UDCA nicht genügend ansprechen. Die Einnahme kann in Kombination mit UDCA erfolgen, oder als Monotherapie für Patienten, die die Erstlinientherapie nicht vertragen. Der Wirkstoff wirkt als Agonist der Peroxisomen-Proliferator-aktivierten Rezeptoren (PPAR) α und δ, wodurch die Gallentoxizität verringert und die Cholestase durch Modulation der Gallensäuresynthese verbessert wird. Darüber hinaus zeigt Elafibranor entzündungshemmende Eigenschaften, die zur Linderung der Symptome beitragen können.
Die Zulassung von Elafibranor basiert auf der Phase-III-Studie ELATIVE, in der die Wirksamkeit und Sicherheit des Medikaments bei 161 Teilnehmern getestet wurden. Der primäre Endpunkt, das Cholestase-Ansprechen nach 52 Wochen, wurde bei 51 Prozent der Patienten in der Verumgruppe erreicht, während im Kontrollarm nur 4 Prozent den Endpunkt erreichten. Zudem gelang es 15 Prozent der Patienten in der Verumgruppe, eine Normalisierung der alkalischen Phosphatase (AP) zu erzielen. Diese positiven Ergebnisse bestätigen die Wirksamkeit von Elafibranor in einer Patientengruppe, die auf die Standardtherapie nicht ausreichend reagiert hat.
Die empfohlene Tagesdosis von Elafibranor beträgt 80 mg. Bei Patienten mit schwerer Leberfunktionsstörung ist die Anwendung nicht empfohlen. Vor und während der Behandlung sollten die Leberwerte regelmäßig überprüft werden. Bei Auffälligkeiten, wie Anstiegen der Leberwerte oder der Kreatininphosphokinase (CPK), wird eine sofortige Untersuchung und gegebenenfalls eine Unterbrechung der Therapie empfohlen. Zu den häufigsten Nebenwirkungen zählen Bauchschmerzen, Durchfall, Übelkeit und Erbrechen.
Elafibranor ist bei schwangeren Frauen oder bei Frauen im gebärfähigen Alter, die keine Verhütungsmittel anwenden, kontraindiziert. Wirksame Empfängnisverhütung ist während der Therapie sowie bis drei Wochen nach der letzten Dosis erforderlich. Auch während der Stillzeit sollte Elafibranor nicht angewendet werden.
Insgesamt stellt Elafibranor eine vielversprechende neue Behandlungsoption für Patienten mit primärer biliärer Cholangitis dar. Mit seiner innovativen Wirkungsweise könnte der Wirkstoff nicht nur die Lebensqualität der Betroffenen verbessern, sondern auch das Fortschreiten der Erkrankung verlangsamen. Die sorgfältige Überwachung der Patienten und die Beachtung von Kontraindikationen sind jedoch essenziell, um die Sicherheit während der Therapie zu gewährleisten.
Die Einführung von Elafibranor auf dem deutschen Markt ist ein bedeutender Fortschritt in der Behandlung der primären biliären Cholangitis. Diese Erkrankung, die oft zu spät diagnostiziert wird, bedarf dringend neuer Therapieansätze, insbesondere für die Patienten, die auf die konventionellen Behandlungen nicht ansprechen. Mit Elafibranor erhalten diese Patienten nun eine vielversprechende Option, die nicht nur die Symptome lindern, sondern auch das Risiko schwerwiegender Komplikationen reduzieren könnte. Es bleibt zu hoffen, dass die umfassende klinische Überwachung und die Beachtung von Sicherheitshinweisen eine positive Entwicklung in der Versorgung dieser Patienten sicherstellen. Der Fokus auf die Bedürfnisse der Patientinnen und Patienten sollte auch in zukünftigen Forschungs- und Behandlungsansätzen weiterhin im Mittelpunkt stehen.
Efluelda und Fluad: STIKO empfiehlt gleichwertigen Schutz für ältere Menschen
Die Ständige Impfkommission (STIKO) am Robert Koch-Institut (RKI) hat ihre Empfehlungen für Grippeimpfstoffe aktualisiert, die speziell für ältere Menschen entwickelt wurden. In einem aktuellen Epidemiologischen Bulletin vom 31. Oktober 2024 teilt die STIKO mit, dass die beiden Impfstoffe Efluelda® von Sanofi Pasteur und Fluad® von Seqirus gleichwertigen Schutz gegen Grippe bieten. Bisher wurde Efluelda als der bevorzugte Hochdosis-Impfstoff für Personen ab 60 Jahren angesehen. Nun empfiehlt die STIKO, dass sowohl der Hochdosis-Impfstoff Efluelda als auch der adjuvantierte Impfstoff Fluad zur Anwendung kommen können. Diese Entscheidung hat bedeutende Implikationen für die Impfstrategie, da beide Impfstoffe wirksam sind, um grippebedingte Erkrankungen und die daraus resultierenden Komplikationen zu verhindern.
Die STIKO hebt hervor, dass sowohl Efluelda als auch Fluad in klinischen Studien eine verbesserte Wirksamkeit im Vergleich zu herkömmlichen Influenza-Impfstoffen gezeigt haben. Während Efluelda eine vierfache Antigenmenge enthält, nutzt Fluad ein adjuvantes System (MF59C.1), um die Immunantwort bei älteren Menschen zu optimieren. Beide Impfstoffe schützen vor zwei Influenza A-Stämmen (AH1N1 und AH3N2) sowie zwei B-Stämmen (Victoria und Yamagata), was die Effektivität der Impfstoffe unterstreicht.
Diese neue Empfehlung der STIKO ist besonders wichtig, da ältere Menschen zur Risikogruppe bei Influenza zählen und häufig schwerer auf eine Impfung reagieren. Die Anpassung der Impfempfehlung soll den Herstellern helfen, ihre Produktions- und Beschaffungsstrategien für die kommende Grippesaison zu optimieren und sicherzustellen, dass genügend Impfstoffe für diese vulnerable Gruppe verfügbar sind. Ab der nächsten Saison könnte die Zusammensetzung der Impfstoffe zudem angepasst werden, da die WHO, die EMA und die STIKO nur noch zu Dreifach-Grippeimpfstoffen raten.
Die STIKO erinnert auch an die Bedeutung der Influenza-Impfung für chronisch Kranke, Schwangere ab dem zweiten Trimenon, Bewohner von Alten- und Pflegeheimen sowie medizinisches Personal. Um einen rechtzeitigen Schutz zu gewährleisten, wird empfohlen, die Impfung im Herbst vorzunehmen. Die Möglichkeit einer Koadministration mit COVID-19- und RSV-Impfstoffen besteht ebenfalls, sofern eine medizinische Indikation gegeben ist.
Insgesamt zeigen die aktuellen Entwicklungen im Bereich der Grippeimpfstoffe, dass die Gesundheitsbehörden bestrebt sind, den Schutz älterer Menschen vor Influenza zu verbessern. Mit der Empfehlung, sowohl Efluelda als auch Fluad zu verwenden, wird ein wichtiger Schritt zur Sicherstellung einer wirksamen Immunisierung dieser besonders gefährdeten Gruppe unternommen.
Die Entscheidung der STIKO, sowohl Efluelda als auch Fluad als gleichwertige Impfstoffe für ältere Menschen zu empfehlen, ist ein richtiger Schritt, um den Gesundheitsbedürfnissen dieser Altersgruppe gerecht zu werden. Angesichts der erhöhten Risiken, die ältere Menschen bei Influenza haben, ist es entscheidend, ihnen effektive Schutzmaßnahmen anzubieten. Die Möglichkeit, zwischen zwei hochwertigen Impfstoffen wählen zu können, erhöht die Flexibilität in der Impfstrategie und könnte dazu beitragen, die Impfquote in dieser vulnerablen Gruppe zu steigern.
Die Anpassung der Empfehlungen auch im Hinblick auf die zukünftigen Änderungen bei der Impfstoffzusammensetzung zeigt, dass die Gesundheitsbehörden agil auf neue wissenschaftliche Erkenntnisse reagieren. Es ist jedoch ebenso wichtig, dass die Bevölkerung über die Bedeutung der Grippeimpfung und die verfügbaren Optionen informiert wird. Nur durch eine gezielte Aufklärung und die Bereitstellung von Ressourcen können wir sicherstellen, dass ältere Menschen den bestmöglichen Schutz erhalten und die Risiken von grippebedingten Komplikationen minimiert werden. Die kommenden Impfkampagnen sollten daher verstärkt auf die Aufklärung über die unterschiedlichen Impfstoffe und deren Wirksamkeit fokussiert sein.
Verbrennungen und Verbrühungen bei Kindern: Leitlinien zur Verbesserung der Nachsorge
Verbrennungen und Verbrühungen gehören zu den häufigsten Verletzungen bei Kindern und stellen nicht nur eine akute medizinische Herausforderung dar, sondern können auch langfristige Folgen für die betroffenen Kinder und deren Familien haben. Im August 2024 wurde die neue S2k-Leitlinie zur Behandlung thermischer Verletzungen im Kindesalter veröffentlicht, die wertvolle Empfehlungen für die Notfallversorgung sowie für die Nachsorge bietet. Diese Leitlinie stellt einen wichtigen Schritt in der Verbesserung der Behandlung und Betreuung von betroffenen Kindern dar und bietet Apotheken eine klare Handlungsanleitung, um Familien in der Nachsorge zu unterstützen.
Die Erstversorgung von Verbrennungen und Verbrühungen ist entscheidend. Für kleinere Verletzungen empfiehlt die Leitlinie, die betroffene Stelle maximal zehn Minuten lang mit handwarmem Wasser zu kühlen. Dies kann helfen, Schmerzen zu lindern und die Schädigung des Gewebes zu minimieren. Eine längere Kühlung sollte vermieden werden, um eine Hypothermie zu verhindern. Bei großflächigen Verbrennungen, insbesondere bei Säuglingen, wird geraten, auf Kühlung zu verzichten. Laut der Leitlinie ist es wichtig zu beachten, dass bei Verbrennungen ersten Grades kein Debridement erforderlich ist; eine konservative Behandlung mit speziellen Externa ist in diesen Fällen ausreichend. Kleinflächige und oberflächliche thermische Verletzungen bis Grad 2a können häufig ambulant behandelt werden, wobei die Abtragung von Blasen und die Anbringung eines sterilen Verbands empfohlen werden. Hierbei kommen verschiedene Wundauflagen zum Einsatz, darunter antiseptische PU-Schaumverbände, Hydrokolloide und spezielle Externa mit Polihexanid. Produkte wie Suprasorb® P + PHMB und Prontosan® Wundgel haben sich als besonders wirksam erwiesen.
Ein häufiges und belastendes Symptom, das nach thermischen Verletzungen auftritt, ist der Juckreiz. Dieser beginnt meist etwa 48 Stunden nach der Verletzung und kann für die betroffenen Kinder eine erhebliche Belastung darstellen. Die Leitlinie empfiehlt, bei starkem Juckreiz mit oralen Antihistaminika wie Dimetindenmaleat oder Cetirizin zu beginnen. Dabei sollte jedoch nicht außer Acht gelassen werden, dass auch physikalische Maßnahmen wie Kühlen, Beklopfen der Wunde oder Ablenkung des Kindes in Betracht gezogen werden sollten. Massagen, feuchtigkeitsspendende Cremes und kalte Kompressen können ebenfalls zur Linderung beitragen. Eine besondere Herausforderung in der Nachsorge stellt die Behandlung von hypertrophen Narben dar. Die Kompressionstherapie spielt hierbei eine entscheidende Rolle und kann helfen, die Bildung solcher Narben zu verhindern. Diese Therapie sollte individuell von Fachleuten angepasst und über einen Zeitraum von sechs bis 24 Monaten durchgeführt werden, um optimale Ergebnisse zu erzielen.
Die umfassende Pflege der betroffenen Haut und Narben ist von großer Bedeutung für die Heilung. Regelmäßige Reinigung mit Wasser und milder Seife sowie die Anwendung von fettenden und feuchtigkeitsspendenden Externa sind essenziell. Im ersten Jahr nach der Verletzung sollte besonders auf den Sonnenschutz der Narben geachtet werden, um die Haut vor schädlichen UV-Strahlen zu schützen. Auch Narbenmassagen werden empfohlen, um die Elastizität der Haut zu fördern. Silikonbehandlungen können ergänzend zur Kompressionstherapie oder als eigenständige Maßnahmen eingesetzt werden, um hypertrophe Narben und Keloidnarben zu behandeln. Silikon-Folien und -Gele sollten je nach Art der Narbe über mehrere Monate hinweg regelmäßig angewendet werden.
Die neuen Leitlinien zur Behandlung von Verbrennungen und Verbrühungen bei Kindern bieten eine wertvolle Ressource für medizinische Fachkräfte sowie für Apotheken. Sie fördern die Optimierung der Patientenversorgung und geben konkrete Hilfestellungen für die Nachsorge, um langfristige Folgen und Komplikationen zu minimieren. In diesem Zusammenhang ist die interdisziplinäre Zusammenarbeit zwischen medizinischem Personal und Apotheken von entscheidender Bedeutung, um die Lebensqualität der betroffenen Kinder nachhaltig zu verbessern. Apotheker tragen durch ihre Expertise in der Arzneimittelversorgung und -anwendung maßgeblich zur Linderung von Symptomen und zur effektiven Pflege von Narben bei. Ein verstärktes Augenmerk auf die Nachsorge kommt somit nicht nur den individuellen Bedürfnissen der kleinen Patienten zugute, sondern fördert auch die allgemeine Gesundheit und das Wohlbefinden der Gemeinschaft.
Die Bedeutung der Apotheken in der Nachsorge bei Verbrennungen und Verbrühungen kann nicht genug betont werden. Die neuen Leitlinien bieten nicht nur eine wertvolle Grundlage für die medizinische Versorgung, sondern stärken auch die Rolle der Apotheker als wesentliche Partner im Gesundheitswesen. Die Apotheke ist häufig der erste Ansprechpartner für Familien, die Rat und Unterstützung bei der Behandlung von Verletzungen suchen. Daher ist es unerlässlich, dass Apotheker gut informiert und geschult sind, um betroffenen Familien die bestmögliche Unterstützung zu bieten.
Die Herausforderungen, die mit der Nachsorge von thermischen Verletzungen verbunden sind, erfordern ein hohes Maß an Fachwissen und Empathie. Juckreiz und Narbenbildung sind langwierige und belastende Folgen, die eine kontinuierliche Betreuung und Anpassung der Therapie erfordern. Apotheker sollten sich aktiv in den Dialog mit den Familien einbringen, um deren spezifische Bedürfnisse zu erkennen und individuelle Lösungen anzubieten. Der Einsatz von Silikonprodukten zur Narbenpflege oder die Empfehlung geeigneter feuchtigkeitsspendender Cremes können entscheidende Faktoren für den Heilungsprozess sein.
Zusätzlich sollte die Kommunikation zwischen Ärzten und Apothekern gefördert werden, um sicherzustellen, dass die Nachsorge nahtlos und koordiniert verläuft. Eine enge Zusammenarbeit kann dazu beitragen, Komplikationen frühzeitig zu erkennen und zu behandeln. Schulungen und Fortbildungen für Apotheker im Bereich der Behandlung thermischer Verletzungen sind daher von großer Bedeutung. So kann sichergestellt werden, dass sie über aktuelles Wissen verfügen und die neuesten wissenschaftlichen Erkenntnisse in ihre Beratung einfließen lassen.
Insgesamt zeigt sich, dass die Nachsorge bei Verbrennungen und Verbrühungen ein komplexes, aber entscheidendes Feld im Gesundheitswesen darstellt. Durch die Integration von Apotheken in diesen Prozess können wir sicherstellen, dass betroffene Kinder die umfassende Unterstützung erhalten, die sie benötigen, um nach einer solchen Verletzung nicht nur zu heilen, sondern auch ihre Lebensqualität zurückzugewinnen.
Von Engin Günder, Fachjournalist