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Apotheken-News: Bank prüft gestückelte Bareinzahlungen aus Apothekengeschäft wegen Geldwäscheverdacht

Nach Barerstattungen hochpreisiger Privatrezepte fordert ein Kreditinstitut erstmals einen Herkunftsnachweis – ein Signal wachsender regulatorischer Sensibilität gegenüber Bargeld im Gesundheitswesen

(PresseBox) (Karlsruhe, )
Apotheken, die hochpreisige Medikamente abgeben, erhalten bei Privatversicherten teils beträchtliche Bargeldbeträge – ein üblicher Vorgang, der nun unerwartete Konsequenzen hatte. In einem aktuellen Fall verlangte eine Bank erstmals einen Nachweis über die Herkunft des Geldes nach mehreren gestückelten Einzahlungen. Der Vorfall wirft grundsätzliche Fragen auf: Wie viel Misstrauen ist gerechtfertigt, wenn medizinisch notwendige Leistungen mit Bargeld vergütet werden? Und wie verändert sich das Verhältnis zwischen Apotheken und Banken unter dem wachsenden Druck geldwäscherechtlicher Prüfpflichten?

In einem aktuellen Fall wurde eine Apotheke mit einer für sie bislang unbekannten Prüfungspraxis konfrontiert: Nach der Abgabe mehrerer hochpreisiger Arzneimittel auf Privatrezept erhielt die Apotheke von ihren Kundinnen und Kunden größere Bargeldbeträge, die anschließend in mehreren Tranchen bei der Hausbank eingezahlt wurden. Das Kreditinstitut reagierte darauf mit einer formellen Aufforderung zur Offenlegung der Herkunft der Gelder – unter Verweis auf die gesetzlichen Vorgaben zur Prävention von Geldwäsche.

Die Praxis, teure Medikamente wie biotechnologische Präparate, moderne Onkologika oder neuartige Gentherapien gegen Barzahlung abzugeben, ist bei Privatversicherten nicht unüblich. Diese Kundengruppe bezahlt Arzneimittel zunächst aus eigener Tasche, um sie später zur Erstattung bei ihrer Versicherung einzureichen. Da der Zahlungsweg frei wählbar ist, entscheiden sich manche Patientinnen und Patienten weiterhin für Bargeld – auch bei Summen im vier- oder gar fünfstelligen Bereich.

Für Apotheken, die diese Beträge anschließend auf ihr Geschäftskonto einzahlen, bedeutet dies im Regelfall eine routinierte Abwicklung. Doch im vorliegenden Fall scheint die Häufung mehrerer Bareinzahlungen innerhalb eines kurzen Zeitraums den Verdacht einer möglichen Strukturierung geweckt zu haben – ein Vorgehen, das in der Bankenbranche unter dem Begriff „Smurfing“ bekannt ist. Dabei werden größere Geldbeträge absichtlich in kleinere Einheiten aufgeteilt, um unterhalb der gesetzlichen Meldegrenzen zu bleiben und so eine automatische Überprüfung zu umgehen.

Zwar gibt es im konkreten Fall keinerlei Hinweise auf ein unrechtmäßiges Verhalten oder eine tatsächliche Geldwäscheabsicht seitens der Apotheke, doch die Reaktion der Bank verdeutlicht eine veränderte Risikowahrnehmung im Finanzwesen. Insbesondere bei Unternehmen mit regelmäßigem Bargeldverkehr, wie es bei Apotheken in bestimmten Geschäftsbereichen der Fall ist, können bestimmte Muster – etwa zeitnahe, gestückelte Einzahlungen – inzwischen zu internen Prüfverfahren führen.

Für betroffene Apotheken bedeutet dies eine zunehmende Notwendigkeit zur Dokumentation. Rezeptkopien, Zahlungsbelege, Patientenquittungen sowie interne Notizen zur Abgabe- und Zahlungsweise können im Ernstfall zur Entlastung beitragen. Zudem raten Fachleute zu einer engen Abstimmung mit dem betreuenden Bankberater, um branchentypische Vorgänge frühzeitig zu erläutern und Missverständnisse zu vermeiden. Der Fall wirft auch grundsätzliche Fragen zur Schnittstelle zwischen medizinischer Versorgung, bargeldbasierter Privatabrechnung und bankregulatorischer Kontrolle auf.

Rechtlich gesehen sind Barzahlungen in Apotheken weiterhin erlaubt, auch bei hohen Beträgen. Doch der Fall zeigt, dass selbst formal korrekt abgewickelte Geschäftsprozesse zunehmend regulatorisch hinterfragt werden – eine Entwicklung, die insbesondere kleine und mittelständische Apothekenbetriebe zusätzlich belastet. Der Umgang mit hochpreisigen Arzneimitteln und die gleichzeitige Akzeptanz von Bargeld könnte so in Zukunft nicht nur logistisch, sondern auch regulatorisch zur Herausforderung werden.

Kommentar: Zwischen Sorgfaltspflicht und Generalverdacht – wenn Kontrolle Vertrauen ersetzt

Die aktuelle Prüfungspraxis einer Bank gegenüber einer Apotheke, die gestückelte Bareinzahlungen aus dem Verkauf hochpreisiger Arzneimittel vornimmt, mag aus Sicht der Finanzaufsicht nachvollziehbar erscheinen – doch sie offenbart ein wachsendes Spannungsverhältnis zwischen regulatorischer Vorsicht und realwirtschaftlicher Praxis. Was als Maßnahme gegen Geldwäsche gedacht ist, kann in bestimmten Konstellationen dazu führen, dass auch regulierte, dokumentierte und medizinisch notwendige Prozesse in ein Klima des Generalverdachts geraten.

Apotheken stehen im Mittelpunkt einer sensiblen Versorgungskette. Sie geben lebensnotwendige Medikamente ab, gehen dabei häufig in Vorleistung und sind auf eine reibungslose Rückführung der Mittel angewiesen. Wenn Patienten hohe Summen in bar bezahlen, geschieht dies meist nicht aus krimineller Absicht, sondern aus Gewohnheit, Vertraulichkeit oder schlicht wegen fehlender elektronischer Zahlungsmöglichkeiten. Die Apotheke wiederum muss diese Beträge ordnungsgemäß einbringen – und verlässt sich auf ein funktionierendes Verhältnis zu ihrer Bank.

Doch dieses Verhältnis gerät ins Wanken, wenn routinemäßige Prozesse plötzlich als verdächtig gelten. Banken stehen zwar zu Recht unter Druck, verdächtige Muster zu erkennen und gesetzeskonform zu handeln. Doch die Grenzen zwischen Vorsicht und Überregulierung sind fließend – und die Auswirkungen treffen nicht etwa internationale Geldtransfers, sondern kleinteilige Abläufe im Gesundheitswesen.

Wenn Apotheken bei der Abwicklung legitimer Bargeschäfte zunehmend unter Druck geraten, droht eine schleichende Erosion wirtschaftlicher Normalität. Der Umgang mit Bargeld wird zur Ausnahme, Vertrauen zum Risikofaktor. Gleichzeitig entsteht ein bürokratischer Mehraufwand, der ohnehin belastete Strukturen weiter schwächt – besonders in inhabergeführten Betrieben.

Was es jetzt braucht, ist Augenmaß. Banken und Apotheken müssen wieder ins Gespräch kommen, um branchenspezifische Kontexte zu vermitteln. Und auch die Politik ist gefragt: Sie muss klarstellen, welche Transparenzpflichten zumutbar sind – und wo die Freiheit wirtschaftlicher Ausübung endet. Denn wer Misstrauen zur Regel erhebt, riskiert den Verlust funktionierender Alltagsbeziehungen. In sensiblen Branchen wie dem Gesundheitswesen ist das keine abstrakte Gefahr, sondern ein reales Risiko für Versorgung und Stabilität.

Von Engin Günder, Fachjournalist

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Die ApoRisk® GmbH ist ein Versicherungsmakler und seit vielen Jahren Spezialist für Risiken der Apothekerinnen und Apothekern. Das Maklerunternehmen ist in der Apothekenbranche erfahren und unabhängig. Das Direktkonzept über die Internetportale aporisk.de und pharmarisk.de spart unseren Kunden viel Geld. Diese Ersparnis kommt dem hohen Wert und dem fairen Preis der Policen zugute.

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