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E-Rezepte und die Retaxgefahr: Regeln für Apotheken

Warum Freitext-Verordnungen von Heil- und Hilfsmitteln tabu sind

(PresseBox) (Karlsruhe, )
In einer Ära der digitalen Gesundheitsversorgung hat sich das E-Rezept als ein wegweisendes Instrument etabliert, um apothekenpflichtige Arzneimittel effizient und praktisch zu verschreiben und zu beschaffen. Doch während diese elektronische Revolution zweifellos zahlreiche Vorteile bietet, existieren auch klare Regelungen und Vorschriften, deren Einhaltung entscheidend ist, um potenzielle Komplikationen und finanzielle Verluste zu vermeiden.

Mit der Einführung des E-Rezepts wurde der Prozess der Verschreibung und Abgabe von apothekenpflichtigen Arzneimitteln radikal digitalisiert. Ärzte können Verordnungen elektronisch erstellen und in die Telematikinfrastruktur (TI) übermitteln. Patienten erhalten daraufhin einen QR-Code oder einen Ausdruck, um ihre Medikamente bequem in der Apotheke einzulösen. Dieser Fortschritt hat zweifellos die Verwaltung von Rezepten erheblich verbessert und beschleunigt.

Dennoch birgt die Einführung des E-Rezepts eine wichtige Herausforderung für Apotheken: Freitext-Verordnungen von Heil- und Hilfsmitteln sind ausdrücklich unzulässig. Dies bedeutet, dass Ärzte keine individuellen Anweisungen für die Verschreibung solcher Medikamente in Freitextform geben dürfen. Stattdessen müssen sie standardisierte Codes und Produktbezeichnungen verwenden.

Die Konsequenzen bei Nichteinhaltung:

Apotheken, die trotz dieser klaren Vorgabe Freitext-Verordnungen von Heil- und Hilfsmitteln akzeptieren und liefern, setzen sich einem erheblichen finanziellen Risiko aus: der Retaxation. Retaxation bedeutet, dass die Krankenkassen die Erstattung für das Medikament ablehnen und die Kosten von der Apotheke zurückfordern können. Diese Retaxgefahr kann erhebliche finanzielle Einbußen für Apotheken bedeuten.

Die Rolle der Apothekerverbände:

Um Apotheken vor der Retaxgefahr zu schützen und für Klarheit zu sorgen, informieren die Apothekerverbände regelmäßig ihre Mitglieder über die aktuellen Bestimmungen im Zusammenhang mit E-Rezepten. Es ist von größter Bedeutung, dass Apothekenpersonal sich kontinuierlich über die geltenden Richtlinien und Vorschriften auf dem Laufenden hält, um potenzielle Retaxationen zu verhindern.

Versicherungsschutz bei Retaxationen:

Eine Lösung, die Apotheken dabei unterstützt, sich vor den finanziellen Risiken einer Retaxation zu schützen, ist die spezielle Allrisk-Police von Aporisk. Diese Versicherung berücksichtigt alle relevanten Retax-Risiken und ermöglicht Apothekern, sich auf ihre Kernaufgaben zu konzentrieren, ohne sich über potenzielle Versicherungsschwachstellen Sorgen machen zu müssen. Eine umfassende Abdeckung und spezialisierte Beratung sind entscheidend, um die Risiken für Apotheken zu minimieren und die kontinuierliche Versorgung der Patienten sicherzustellen.

Kommentar:


Die Einführung des E-Rezepts hat zweifellos viele Vorteile für die Gesundheitsbranche gebracht, indem sie den Verschreibungs- und Abgabeprozess von Medikamenten modernisiert und beschleunigt hat. Dennoch ist es von entscheidender Bedeutung, dass Apotheken die Vorschriften und Bestimmungen im Zusammenhang mit E-Rezepten strikt einhalten, insbesondere die Regel, die Freitext-Verordnungen von Heil- und Hilfsmitteln verbietet. Diese Vorschriften dienen nicht nur dazu, Missverständnisse zu vermeiden, sondern auch um sicherzustellen, dass die Abrechnung reibungslos verläuft und Apotheken vor finanziellen Risiken geschützt werden. Ein bewusster Umgang mit E-Rezepten ist daher unabdingbar, um die Qualität und Effizienz der Gesundheitsversorgung in der digitalen Ära sicherzustellen.

Von Oliver Ponleroy, Fachjournalist

ApoRisk GmbH

Die ApoRisk® GmbH ist ein Versicherungsmakler und seit vielen Jahren Spezialist für Risiken der Apothekerinnen und Apothekern. Das Maklerunternehmen ist in der Apothekenbranche erfahren und unabhängig. Das Direktkonzept über die Internetportale aporisk.de und pharmarisk.de spart unseren Kunden viel Geld. Diese Ersparnis kommt dem hohen Wert und dem fairen Preis der Policen zugute.

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