Mit dem erweiterten Versorgungsauftrag für Apotheken im Bereich der Schutzimpfungen wächst auch die Verantwortung. Immer mehr Apotheken bieten heute Impfleistungen an, die traditionell in ärztlicher Hand lagen. Damit betreten sie nicht nur ein medizinisch neues Feld, sondern auch ein haftungsrechtlich sensibles Terrain. Die Folge: Der bisherige Berufshaftpflichtschutz vieler Apotheken greift zu kurz.
Apothekeninhaber stehen in der Pflicht, ihren Versicherungsschutz den geänderten Rahmenbedingungen anzupassen. Denn Impfungen bergen eine Vielzahl potenzieller Haftungsrisiken – von der fehlerhaften Aufklärung über unerwünschte Nebenwirkungen bis hin zur falschen Lagerung oder Verabreichung eines Impfstoffs. Kommt es in diesen Bereichen zu einem Schaden, drohen nicht nur hohe Kosten, sondern auch Reputationsverluste und rechtliche Konsequenzen.
Eine branchenspezifische Berufshaftpflichtversicherung hat in diesem Kontext höchste Priorität. Nur Policen, die gezielt auf das erweiterte Tätigkeitsspektrum in Apotheken zugeschnitten sind, bieten den notwendigen Schutz. Dabei ist entscheidend, dass nicht nur stationäre Impfungen in der Offizin, sondern auch mobile Angebote – etwa in Betrieben, Schulen oder Pflegeeinrichtungen – abgedeckt sind.
Hinzu kommt: Auch das mitwirkende Personal muss explizit mitversichert sein – einschließlich PTA, Apothekerassistenten oder externer Honorarkräfte. Gleiches gilt für organisatorische Fehler, etwa bei der Impfstofflagerung, Dokumentation oder bei Meldepflichten gegenüber den Behörden.
Von zentraler Bedeutung ist zudem die Höhe der Deckungssumme. Angesichts der potenziellen Schadenssummen – insbesondere bei Impfschäden mit langfristigen gesundheitlichen Folgen – sollte sie deutlich über dem Mindeststandard liegen. Experten empfehlen, Versicherungsleistungen regelmäßig zu prüfen und umfassend zu gestalten. Dazu zählen unter anderem auch Module für Vermögensschäden, Cyberrisiken oder behördliche Regressforderungen.
Die Realität zeigt: Wer als Apothekenbetreiber impft, agiert auf mehreren Ebenen der Verantwortung – medizinisch, organisatorisch und rechtlich. Ohne einen adäquaten, branchenspezifisch zugeschnittenen Versicherungsschutz setzen sich Apotheken erheblichen wirtschaftlichen und rechtlichen Risiken aus.
Kommentar:
Die Impfkompetenz in Apotheken war eine sinnvolle Erweiterung des Versorgungssystems – besonders in Pandemiezeiten. Doch was in der Not pragmatisch eingeführt wurde, hat sich längst zum festen Bestandteil des Apothekenalltags entwickelt. Umso erstaunlicher ist, dass viele Apotheken ihren Versicherungsschutz bislang nicht konsequent angepasst haben.
Dabei sind die Risiken keineswegs theoretischer Natur. Fehlerhafte Impfaufklärung, organisatorische Versäumnisse oder Probleme bei der Dokumentation sind in der Praxis keine Seltenheit. Ein fehlender oder lückenhafter Versicherungsschutz kann in solchen Fällen schnell zu existenzbedrohenden Forderungen führen.
Was Apotheken brauchen, ist ein Bewusstsein für die Realität ihrer erweiterten Verantwortung. Dazu gehört auch der Mut, bestehende Policen kritisch zu hinterfragen – und im Zweifel auf eine branchenspezifische Berufshaftpflicht umzusteigen, die alle relevanten Leistungen und Tätigkeitsbereiche abdeckt.
Die Priorität liegt dabei klar auf der Absicherung realer Risiken: hohe Deckungssummen, breite Leistungskataloge und ein Schutz, der das gesamte Apothekenteam mit einschließt. Denn wer impft, übernimmt mehr als eine zusätzliche Dienstleistung – er übernimmt Verantwortung. Und diese sollte sich im Versicherungsschutz widerspiegeln.
Von Matthias Engler, Fachjournalist
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