Kontakt
QR-Code für die aktuelle URL

Story Box-ID: 1169397

ApoRisk GmbH Scheffelplatz | Schirmerstr. 4 76133 Karlsruhe, Deutschland https://aporisk.de/
Ansprechpartner:in Frau Roberta Günder +49 721 16106610
Logo der Firma ApoRisk GmbH

Pflegegeld und Pfändbarkeit

Bundesgerichtshof legt Grundsätze für die Pfändung von Pflegegeld an Pflegepersonen fest

(PresseBox) (Karlsruhe, )
In einem bahnbrechenden Urteil hat der Bundesgerichtshof (BGH) am 20. Oktober 2022 (Az. IX ZB 12/22) eine richtungsweisende Entscheidung zur Pfändbarkeit von Pflegegeld getroffen, das an Pflegepersonen geleitet wird. Diese wegweisende Rechtsprechung beleuchtet ein sozial relevantes Rechtsgebiet und beeinflusst maßgeblich das Verhältnis zwischen Pflegebedürftigen, ihren Pflegepersonen und Gläubigern.

Der zugrundeliegende Fall befasste sich mit der Frage, ob Pflegegeld, das an eine Pflegeperson gezahlt wird, pfändbar ist. Im Fokus stand die entscheidende Frage, ob diese finanzielle Unterstützung, die primär der Versorgung pflegebedürftiger Menschen dient, von Gläubigern der Pflegeperson beansprucht werden kann. Die Antwort auf diese Frage könnte erhebliche Auswirkungen auf die finanzielle Absicherung von Pflegebedürftigen sowie ihrer Pflegepersonen haben.

Der BGH kam zu dem Schluss, dass grundsätzlich das an eine Pflegeperson gezahlte Pflegegeld pfändbar ist. Gleichzeitig betonte das Gericht jedoch, dass die Pfändbarkeit dieser Gelder gewissen Einschränkungen unterworfen ist und in Anbetracht des besonderen Schutzes für Pflegebedürftige und ihre Pflegepersonen erfolgen muss. Die Pfändung darf nicht dazu führen, dass die finanzielle Existenz der Pflegeperson gefährdet wird oder die Versorgung des Bedürftigen beeinträchtigt wird.

Die Urteilsbegründung betont, dass bei der Pfändung von Pflegegeld, das an Pflegepersonen geht, das Existenzminimum sowohl des Pflegebedürftigen als auch der Pflegepersonen in besonderem Maße berücksichtigt werden muss. Dadurch setzt der BGH einen klaren rechtlichen Rahmen zum Schutz von Pflegebedürftigen und ihren Unterstützern, um sicherzustellen, dass die angemessene Pflege fortgesetzt werden kann und Pflegepersonen nicht in finanzielle Not geraten.

"Das Urteil des BGH markiert eine bedeutende rechtliche Klärung in einem sensiblen Bereich. Es verdeutlicht, dass das Rechtssystem die besondere Rolle und Verantwortung von Pflegepersonen anerkennt und gleichzeitig sicherstellt, dass Pflegebedürftige angemessen geschützt sind. Die Pfändbarkeit von Pflegegeld, das an Pflegepersonen geleitet wird, sollte stets unter Abwägung der Interessen aller Beteiligten erfolgen. Dieses Urteil etabliert einen wegweisenden Präzedenzfall und schafft einen ausgewogenen Rahmen, der die finanziellen Belange der Pflegepersonen mit dem Schutz der Pflegebedürftigen in Einklang bringt."

Das Urteil des BGH wird zweifellos weitreichende Auswirkungen auf die Praxis und Rechtsprechung im Bereich der Pflege sowie des Pfändungsrechts haben. Es unterstreicht, wie das Gericht sensibel auf sozial relevante Fragen reagiert und dabei die Interessen der betroffenen Parteien sorgfältig abwägt. Damit hat der BGH eine wegweisende Entscheidung getroffen, die die Grundlage für eine gerechte Balance zwischen den finanziellen Anliegen der Pflegepersonen und dem Schutz der Pflegebedürftigen schafft.

Von Oliver Ponleroy, Fachjournalist

ApoRisk GmbH

Die ApoRisk® GmbH ist ein Versicherungsmakler und seit vielen Jahren Spezialist für Risiken der Apothekerinnen und Apothekern. Das Maklerunternehmen ist in der Apothekenbranche erfahren und unabhängig. Das Direktkonzept über die Internetportale aporisk.de und pharmarisk.de spart unseren Kunden viel Geld. Diese Ersparnis kommt dem hohen Wert und dem fairen Preis der Policen zugute.

Für die oben stehenden Stories, das angezeigte Event bzw. das Stellenangebot sowie für das angezeigte Bild- und Tonmaterial ist allein der jeweils angegebene Herausgeber (siehe Firmeninfo bei Klick auf Bild/Titel oder Firmeninfo rechte Spalte) verantwortlich. Dieser ist in der Regel auch Urheber der Texte sowie der angehängten Bild-, Ton- und Informationsmaterialien. Die Nutzung von hier veröffentlichten Informationen zur Eigeninformation und redaktionellen Weiterverarbeitung ist in der Regel kostenfrei. Bitte klären Sie vor einer Weiterverwendung urheberrechtliche Fragen mit dem angegebenen Herausgeber. Bei Veröffentlichung senden Sie bitte ein Belegexemplar an service@pressebox.de.
Wichtiger Hinweis:

Eine systematische Speicherung dieser Daten sowie die Verwendung auch von Teilen dieses Datenbankwerks sind nur mit schriftlicher Genehmigung durch die unn | UNITED NEWS NETWORK GmbH gestattet.

unn | UNITED NEWS NETWORK GmbH 2002–2024, Alle Rechte vorbehalten

Für die oben stehenden Stories, das angezeigte Event bzw. das Stellenangebot sowie für das angezeigte Bild- und Tonmaterial ist allein der jeweils angegebene Herausgeber (siehe Firmeninfo bei Klick auf Bild/Titel oder Firmeninfo rechte Spalte) verantwortlich. Dieser ist in der Regel auch Urheber der Texte sowie der angehängten Bild-, Ton- und Informationsmaterialien. Die Nutzung von hier veröffentlichten Informationen zur Eigeninformation und redaktionellen Weiterverarbeitung ist in der Regel kostenfrei. Bitte klären Sie vor einer Weiterverwendung urheberrechtliche Fragen mit dem angegebenen Herausgeber. Bei Veröffentlichung senden Sie bitte ein Belegexemplar an service@pressebox.de.