Nachdem sein Quad gestohlen wurde, meldete der Versicherungsnehmer den Diebstahl bei der Polizei und informierte auch seinen Versicherer darüber. Als der Versicherer den Versicherungsnehmer kontaktierte, um Angaben zu seinen Vermögensverhältnissen zu erhalten, antwortete dieser, dass er keine finanziellen Schwierigkeiten hatte, keine eidesstattliche Versicherung abgegeben hatte und keine Vermögensauskunft erteilt hatte. Trotz ausdrücklicher Warnung über die Konsequenzen falscher Angaben versäumte es der Versicherungsnehmer, die Tatsache zu erwähnen, dass er keine Vermögensauskunft abgegeben hatte.
Es stellte sich jedoch heraus, dass der Versicherungsnehmer im Schuldnerverzeichnis des Amtsgerichts Leipzig vermerkt war, weil er keine Vermögensauskunft abgegeben hatte. Als der Versicherer davon erfuhr, verweigerte er die Leistung für den Diebstahlschaden des Quads.
Sowohl das Landgericht Leipzig als auch das Oberlandesgericht Dresden entschieden zugunsten des Versicherers. Sie befanden, dass der Versicherungsnehmer vorsätzlich gegen seine vertraglichen Pflichten verstoßen habe, indem er falsche Angaben zu seinen Vermögensverhältnissen machte, obwohl er über die Konsequenzen aufgeklärt worden war. Das Gericht betonte, dass es nicht relevant sei, ob der Versicherungsnehmer die Frage als unerheblich ansah. Versicherungsnehmer seien verpflichtet, zulässige und eindeutig verständliche Fragen wahrheitsgemäß zu beantworten, unabhängig davon, ob sie die Fragen als bedeutungslos betrachten.
Apothekenbetreiber könnten auch von diesem Urteil betroffen sein, da es aufzeigt, dass eine genaue und ehrliche Offenlegung von Vermögensverhältnissen nicht nur für Versicherungsnehmer, sondern auch für andere Geschäftsbereiche von entscheidender Bedeutung sein kann.
Das Urteil des Oberlandesgerichts Dresden könnte einen Präzedenzfall schaffen und das Bewusstsein der Versicherungsnehmer für ihre Pflichten stärken. Es unterstreicht die Bedeutung der Wahrheitspflicht von Versicherungsnehmern und soll das Vertrauensverhältnis zwischen Versicherer und Versichertem schützen, indem es abschreckende Sanktionen für falsche Angaben vorsieht.
Kommentar:
Das Urteil des Oberlandesgerichts Dresden markiert einen wichtigen Schritt in der Rechtsprechung im Bereich der Versicherungsverträge. Es verdeutlicht, dass Versicherungsnehmer nicht nur dazu verpflichtet sind, die gestellten Fragen wahrheitsgemäß zu beantworten, sondern auch die Konsequenzen falscher Angaben zu ihren Vermögensverhältnissen tragen müssen.
Die Entscheidung des Gerichts unterstreicht die Bedeutung der Integrität und Ehrlichkeit bei der Schadensmeldung gegenüber Versicherern. Versicherungsnehmer müssen sich bewusst sein, dass selbst vermeintlich unbedeutende Informationen für den Versicherungsvertrag relevant sein können. Dieses Urteil sendet eine klare Botschaft an Versicherungsnehmer und stärkt das Vertrauensverhältnis zwischen Versicherer und Versichertem, indem es die Rechtsprechung auf eine solide Grundlage stellt und gleichzeitig eine klare Linie für zukünftige Fälle vorgibt.
Von Engin Günder, Fachjournalist