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Apotheken-Nachrichten von heute - Update: Apotheken zwischen rechtlichen Neuerungen und medizinischen Durchbrüchen

Wie neue Gesetze, bahnbrechende Forschungsergebnisse und technologische Entwicklungen die Zukunft der Apothekenbranche gestalten und die Patientenversorgung revolutionieren

(PresseBox) (Karlsruhe, )
Hier sind die wichtigsten Neuigkeiten aus der Apotheken- und Gesundheitswelt: Apotheken erhalten neue Richtlinien für den Umgang mit telemedizinischen Privatrezepten, während ein Gerichtsurteil die Abgabepflicht unabhängig von persönlichen Überzeugungen stärkt. Ein erheblicher Engpass bei Azithromycin und die umstrittene Engpasspauschale des Gesundheitsministeriums sorgen für Diskussionen. Eine bahnbrechende Studie zeigt, dass Semaglutid Herz-Kreislauf-Risiken senkt, und neue Erkenntnisse belegen den Einfluss der Tageszeit auf die Wirksamkeit von Chemotherapien. Außerdem wurde der erste mRNA-Impfstoff gegen RSV zugelassen, und in Münster wurde ein modernes Schulgebäude für angehende PTA eröffnet. Apotheken setzen vermehrt auf Gütesiegel, müssen jedoch deren Nutzen sorgfältig abwägen. Studien warnen vor den Risiken von Rauchen während der Schwangerschaft und beleuchten die besonderen Herausforderungen der Hautpflege in der Menopause. Die Expopharm 2024 steht vor der Tür, und ein neues Toxin aus Schneckengift könnte die Zukunft der Diabetes-Therapie revolutionieren.

Neue Richtlinien für Apotheken: Sicherer Umgang mit telemedizinischen Privatrezepten

Apotheken in Deutschland stehen vor neuen Herausforderungen im Umgang mit online ausgestellten Privatrezepten, die nach telemedizinischen Behandlungen ausgestellt werden. Diese Rezepte, die zunehmend auch für Medizinalcannabis verwendet werden, werfen komplexe rechtliche Fragen auf. Die Apothekerkammer Berlin hat nun Richtlinien veröffentlicht, um Apotheken bei der Bearbeitung dieser Rezepte zu unterstützen.

Seit 2019 dürfen Apothekerinnen und Apotheker verschreibungspflichtige Medikamente auch dann abgeben, wenn kein direkter Arzt-Patienten-Kontakt stattgefunden hat. Dies betrifft insbesondere Rezepte, die im Rahmen von Videosprechstunden oder telemedizinischen Konsultationen ausgestellt wurden. Diese Verordnungen können sowohl in Form von E-Rezepten als auch als Privatrezepte übermittelt werden. Letztere werden in der Regel als PDF-Datei bereitgestellt und sind in den Apotheken immer häufiger anzutreffen.

Ein zentraler Punkt bei der Bearbeitung dieser Rezepte ist die qualifizierte elektronische Signatur (QES), die die handschriftliche Unterschrift auf einem Papierrezept ersetzt. Apotheken sind verpflichtet, die Echtheit dieser Signatur zu überprüfen. Bestehen Zweifel, müssen sie Rücksprache mit der ausstellenden Ärztin oder dem ausstellenden Arzt halten. Ohne eine gültige QES darf das Rezept nicht beliefert werden.

Besonders relevant ist dies bei Rezepten für Medizinalcannabis, da die Abgabe dieses Arzneimittels ohne gültige ärztliche Verschreibung strafrechtliche Konsequenzen nach sich ziehen kann. Das Medizinalcannabis-Gesetz sieht für eine solche unrechtmäßige Abgabe eine Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren oder eine Geldstrafe vor. Auch für andere verschreibungspflichtige Arzneimittel können Sanktionen drohen, wenn sie ohne ordnungsgemäße ärztliche Verordnung abgegeben werden.

Ein weiteres Problemfeld sind gefaxte Privatrezepte. Diese gelten weder als ordnungsgemäße Papierrezept noch als elektronische Verschreibung, da sie keine Originalunterschrift bzw. QES enthalten. Solche Rezepte dürfen daher nicht beliefert werden. Eine Ausnahme kann gelten, wenn das Fax Einwahldaten für ein Portal enthält, über das das Rezept heruntergeladen werden kann und das den Anforderungen der Arzneimittelverschreibungsverordnung (AMVV) entspricht.

Die Apothekerkammer betont zudem, dass Apothekerinnen und Apotheker grundsätzlich nicht prüfen müssen, ob die ärztliche Beratung ordnungsgemäß erfolgt ist. Sie sind verpflichtet, die Rezepte zu beliefern, es sei denn, es besteht ein Verdacht auf Arzneimittelmissbrauch. Bei Zweifeln sollten Apotheken stets die ausstellende Ärztin oder den ausstellenden Arzt kontaktieren.

Die neuen Richtlinien der Apothekerkammer Berlin bringen dringend benötigte Klarheit in einen Bereich, der zunehmend an Bedeutung gewinnt. Die Digitalisierung des Gesundheitswesens schreitet voran, und mit ihr verändern sich auch die Herausforderungen, denen Apotheken gegenüberstehen. Besonders die Zunahme von telemedizinisch ausgestellten Rezepten, insbesondere für Medizinalcannabis, zeigt, dass der Gesetzgeber die Entwicklungen der digitalen Medizin ernst nimmt.

Allerdings stellen diese Entwicklungen Apotheken auch vor erhebliche Hürden. Die Pflicht zur Überprüfung der qualifizierten elektronischen Signatur ist eine wichtige Maßnahme, um Missbrauch vorzubeugen und die Sicherheit der Patienten zu gewährleisten. Doch sie erfordert auch ein hohes Maß an Sorgfalt und technischer Kompetenz, die nicht in jeder Apotheke gleichermaßen vorhanden sein dürfte.

Die Problematik gefaxter Rezepte unterstreicht zudem, wie wichtig es ist, klare und einheitliche Standards für den Rezeptverkehr zu schaffen. In einer Zeit, in der nahezu alle Bereiche des Lebens digitalisiert werden, ist es nicht mehr zeitgemäß, dass solche Unsicherheiten überhaupt bestehen.

Apotheken sind ein unverzichtbarer Bestandteil des Gesundheitswesens, und ihre Rolle wird durch die fortschreitende Digitalisierung noch wichtiger. Die neuen Vorgaben sind ein Schritt in die richtige Richtung, um die Sicherheit und Zuverlässigkeit in der Arzneimittelversorgung zu gewährleisten. Es bleibt zu hoffen, dass die Umsetzung in den Apotheken reibungslos erfolgt und die notwendigen technischen und rechtlichen Ressourcen bereitgestellt werden, um diesen Wandel zu unterstützen.

Gewissensfreiheit endet bei der Berufspflicht: Gericht stärkt Abgabepflicht von Apothekern

Das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg hat ein wegweisendes Urteil gefällt, das die Pflicht von Apothekern zur Abgabe von Medikamenten, unabhängig von persönlichen Gewissensgründen, klar definiert. In einem konkreten Fall hatte ein Berliner Apotheker über einen längeren Zeitraum hinweg die Abgabe der „Pille danach“ verweigert. Die Berliner Apothekerkammer klagte daraufhin und stellte die Berufseignung des Apothekers infrage. Das Gericht entschied in zweiter Instanz eindeutig: Ein Verstoß gegen die Abgabepflicht stellt ein berufsrechtliches Vergehen dar.

Der Kern des Urteils liegt in der Verpflichtung von Apothekern, dem gesetzlichen Versorgungsauftrag nachzukommen. Das Apothekengesetz schreibt vor, dass die ordnungsgemäße Versorgung der Bevölkerung mit Arzneimitteln im öffentlichen Interesse liegt und durch das Apothekenmonopol gewährleistet werden muss. Daraus folgt ein Kontrahierungszwang, der Apothekern vorschreibt, apothekenpflichtige Medikamente abzugeben. Persönliche Überzeugungen dürfen hierbei keine Rolle spielen.

Das Gericht stellte klar, dass die Gewissensfreiheit eines Apothekers in der Abwägung mit dem umfassenden Versorgungsauftrag zurückstehen muss. Apotheker, die sich in einem Gewissenskonflikt befinden, haben die Möglichkeit, die Abgabe einem Kollegen zu überlassen. Ist dies nicht möglich, so das Gericht, muss der Apotheker seine Tätigkeit als selbstständiger Apotheker aufgeben.

Ina Lucas, Präsidentin der Berliner Apothekerkammer, begrüßte das Urteil und betonte, dass Apotheker und ihre Teams verpflichtet sind, die Versorgung der Bevölkerung sicherzustellen. Persönliche Ansichten seien in der Berufsausübung irrelevant; maßgeblich sei allein der gesetzliche Rahmen und der aktuelle Stand von Wissenschaft und Forschung. Die Kammer werde das Urteil zum Anlass nehmen, die Berufsordnung weiter zu präzisieren.

Im konkreten Fall hatte der betroffene Apotheker bereits seine Apotheke geschlossen, sodass ihn das Urteil nicht mehr direkt betrifft. Dennoch setzt das Urteil einen klaren Präzedenzfall für die Praxis von Apothekern in Deutschland.

Das Urteil des Oberverwaltungsgerichts Berlin-Brandenburg ist ein starkes Signal für die ordnungsgemäße Arzneimittelversorgung in Deutschland. Es erinnert daran, dass persönliche Überzeugungen, so stark sie auch sein mögen, in der Berufsausübung von Apothekern keinen Platz haben dürfen. Die Kernaufgabe von Apothekern ist es, die Gesundheit der Bevölkerung sicherzustellen, und dies kann nur gelingen, wenn der Versorgungsauftrag in seiner Gesamtheit ernst genommen wird.

Der Fall des Berliner Apothekers zeigt, welche Konsequenzen es haben kann, wenn die persönliche Gewissensfreiheit über den beruflichen Pflichten steht. Es ist richtig, dass das Gericht hier klare Grenzen gesetzt hat. Die Verpflichtung zur Abgabe von Medikamenten, unabhängig von persönlichen Einstellungen, ist essenziell für ein funktionierendes Gesundheitssystem.

Dieses Urteil sollte als Leitlinie für alle Berufsgruppen dienen, die in ähnlichen Versorgungsrollen tätig sind. Persönliche Überzeugungen dürfen in der Erfüllung staatlicher Aufträge keine Rolle spielen. In einer zunehmend pluralistischen Gesellschaft ist es wichtiger denn je, dass Berufe im Gesundheitswesen ihre Verpflichtungen gegenüber der Allgemeinheit über individuelle Glaubensfragen stellen.

Engpass bei Azithromycin: Wichtige Leitlinien und Alternativen

In Deutschland zeichnet sich ein erheblicher Engpass bei dem Antibiotikum Azithromycin ab, das häufig zur Behandlung von Atemwegsinfektionen, HNO-Erkrankungen und sexuell übertragbaren Infektionen eingesetzt wird. Bereits seit Mitte Juli 2023 bestehen Lieferprobleme, und die Deutsche Gesellschaft für Infektiologie e.V. (DGI) hat nun aktualisierte Therapieempfehlungen veröffentlicht, die im Umgang mit dem Mangel entscheidend sind.

Azithromycin gilt als Standardtherapie in verschiedenen medizinischen Leitlinien, darunter die S2k-Leitlinie für sexuell übertragbare Infektionen (STI) und die S3-Leitlinie zur Behandlung von ambulant erworbener Pneumonie. Diese Leitlinien werden derzeit überarbeitet, da die Gültigkeit einiger dieser Empfehlungen bereits abgelaufen ist. Der Engpass zwingt die medizinische Gemeinschaft, alternative Antibiotika in Betracht zu ziehen, wobei insbesondere Clarithromycin als Ersatzmittel empfohlen wird.

Clarithromycin wird vor allem aufgrund seines ähnlichen Wirkspektrums als primäre Alternative angesehen. Dennoch gibt es entscheidende Unterschiede: Während Azithromycin oft in einer einzigen Dosis oder kurzen Therapiezyklen verabreicht wird, erfordert Clarithromycin eine zweimal tägliche Einnahme über einen längeren Zeitraum. Die Therapiedauer sollte sich dabei streng an den aktuellen Leitlinien orientieren.

Besondere Vorsicht ist bei der Behandlung sexuell übertragbarer Infektionen geboten. Hier sollte Clarithromycin nur im Ausnahmefall verwendet werden, insbesondere wenn Doxycyclin ebenfalls nicht verfügbar ist. Für Gonorrhoe-Infektionen wird eine Monotherapie mit Ceftriaxon empfohlen, da diese als ausreichend wirksam gilt.

Der Engpass kommt zu einer Zeit, in der der Einsatz von Azithromycin ohnehin kritisch hinterfragt wird. Auf europäischer Ebene wird derzeit untersucht, inwieweit der unkritische Einsatz des Antibiotikums zu Resistenzen führen könnte. Eine offizielle Empfehlung des Pharmakovigilanz-Ausschusses der Europäischen Arzneimittelagentur wird für September erwartet.

Der Azithromycin-Mangel stellt die medizinische Versorgung vor Herausforderungen, die durch eine sorgfältige Beachtung der Leitlinien und eine überlegte Auswahl alternativer Antibiotika bewältigt werden können. Die aktuellen Empfehlungen der DGI bieten hierbei eine wichtige Orientierung.

Der aktuelle Engpass bei Azithromycin zeigt einmal mehr, wie abhängig unser Gesundheitssystem von der Verfügbarkeit bestimmter Medikamente ist. Doch diese Krise könnte auch eine Chance sein, unseren Umgang mit Antibiotika grundlegend zu überdenken.

In den letzten Jahren wurde Azithromycin vielfach nahezu reflexartig verschrieben, oft auch bei Indikationen, bei denen andere Medikamente ebenso wirksam oder sogar besser geeignet wären. Der Mangel zwingt nun zu einer Differenzierung, die längst überfällig war. Klar ist, dass wir durch den bewussteren Einsatz von Antibiotika Resistenzen eindämmen und die Wirksamkeit dieser wichtigen Medikamente länger erhalten können.

Der Blick auf Alternativen wie Clarithromycin zeigt auch, dass die Wahl des Antibiotikums sorgfältiger getroffen werden muss, als dies bislang der Fall war. Die aktuelle Situation fordert von Ärzten und Patienten gleichermaßen ein höheres Maß an Verantwortung. Die Überprüfung der Azithromycin-Anwendung auf europäischer Ebene könnte zu einem Wendepunkt werden, an dem wir beginnen, Antibiotika wieder gezielter und mit mehr Bedacht einzusetzen.

Diese Krise ist eine Mahnung, Antibiotika nicht als Allheilmittel zu betrachten, sondern als das, was sie sind: kostbare Ressourcen, die wir schützen müssen.

Ministerium unter Beschuss: Apotheken kritisieren willkürliche Engpasspauschale

Die Entscheidung des Bundesgesundheitsministeriums (BMG), eine Pauschale von lediglich 50 Cent pro Fall als Ausgleich für den Mehraufwand der Apotheken bei Lieferengpässen festzulegen, hat in der Apothekerschaft für erheblichen Unmut gesorgt. Der Verein Freie Apothekerschaft (FA) kritisiert die Festlegung als "rein willkürlich" und wirft dem Ministerium mangelnde Wertschätzung für die Arbeit der Apotheken vor.

Die Diskussion um die angemessene Entschädigung für Apotheken, die durch Lieferengpässe von Arzneimitteln zusätzliche Arbeit leisten, schwelt bereits seit geraumer Zeit. Die Apothekerschaft hatte eine Entschädigung von 21 Euro pro Fall gefordert, um den tatsächlichen Aufwand zu decken. Das BMG hingegen gewährte lediglich 50 Cent – eine Entscheidung, die von der FA scharf kritisiert wird.

In einer Anfrage an das BMG wollte die FA klären, wie dieser Betrag zustande gekommen sei und welche Erwägungen der Festlegung zugrunde lagen. Die Antwort des Ministeriums brachte jedoch keine zufriedenstellende Klärung. Vielmehr wurde deutlich, dass die Pauschale nicht als Kompensation für den Mehraufwand gedacht ist und keinen Anspruch auf Kostendeckung darstellt. Diese Offenlegung führte zu weiterer Verärgerung innerhalb der Apothekerschaft.

Daniela Hänel, Vorsitzende der FA, äußerte sich empört über die Haltung des Ministeriums. Sie betonte, dass die geringe Höhe der Pauschale die tatsächliche Wertschätzung des Ministeriums für die Arbeit der Apotheken zeige. Die Entscheidung sei ohne sachliche Erhebungen und Kalkulationen getroffen worden und ignoriere die fundierten Berechnungen der Apothekerschaft.

Neben der Kritik an der Engpasspauschale hat die FA auch Fragen zum Card-Link-Verfahren gestellt, das kürzlich in der Gematik-Gesellschafterversammlung durch das BMG durchgesetzt wurde. Dieses Verfahren, das die Einlösung von E-Rezepten betrifft und insbesondere Versandapotheken begünstigt, wurde ebenfalls stark kritisiert. Die FA sieht darin erhebliche Sicherheitsbedenken, die vom BMG offenbar ignoriert wurden.

Die Freie Apothekerschaft hat angekündigt, ihre Interessen künftig verstärkt auf rechtlichem Wege durchzusetzen. So reichte sie im April eine Klage gegen den Bund ein, um eine Anpassung des Fixhonorars für Apotheken zu erzwingen. Darüber hinaus plant die FA rechtliche Schritte gegen Versandapotheken, darunter einen Eilantrag, um die Niederlande von der Liste der Länder zu streichen, aus denen Arzneimittel nach Deutschland versandt werden dürfen.

Die Auseinandersetzung um die Engpasspauschale wirft ein Schlaglicht auf die anhaltenden Spannungen zwischen der Apothekerschaft und dem Bundesgesundheitsministerium. Während Apotheken in Zeiten von Lieferengpässen unverzichtbare Arbeit leisten und dafür eine angemessene Entschädigung erwarten, zeigt das Ministerium mit der Festlegung einer Pauschale von lediglich 50 Cent wenig Verständnis für die realen Herausforderungen in der Praxis.

Es ist schwer nachvollziehbar, wie das Ministerium zu einer solch geringen Pauschale gelangen konnte, ohne fundierte Berechnungen oder eine sachliche Auseinandersetzung mit den tatsächlichen Anforderungen der Apotheken vorzunehmen. Die Kritik der Freien Apothekerschaft an der "rein willkürlichen" Festlegung erscheint daher mehr als gerechtfertigt. Die Apotheken, die in den vergangenen Jahren immer wieder in Krisenzeiten ihre Systemrelevanz unter Beweis gestellt haben, verdienen mehr als einen symbolischen Betrag, der den Mehraufwand kaum ansatzweise abdeckt.

Die Frage nach der Wertschätzung der Apothekerschaft durch das Ministerium steht im Raum. Die Tatsache, dass die Pauschale nicht einmal den Anspruch erhebt, die Mehrarbeit zu decken, sendet ein fatales Signal an die Apotheken und könnte langfristig das Vertrauen in die Politik weiter untergraben. Hier ist ein Umdenken dringend geboten – im Interesse der Apotheken, der Patienten und letztlich des gesamten Gesundheitssystems.

Semaglutid senkt signifikant Herz-Kreislauf-Risiken bei Hochrisikopatienten: SELECT-Studie liefert bahnbrechende Ergebnisse

Die SELECT-Studie, eine umfangreiche Untersuchung zur kardiovaskulären Risikoreduktion, hat neue und vielversprechende Ergebnisse über die Wirksamkeit des GLP-1-Rezeptoragonisten Semaglutid geliefert. Die Studie, die 2018 begann, schloss 17.604 Erwachsene mit einem Body-Mass-Index (BMI) von mindestens 27 und einer bestehenden kardiovaskulären Erkrankung (CVD) ohne Diabetes ein. Die Teilnehmer erhielten entweder eine wöchentliche subkutane Injektion von 2,4 mg Semaglutid oder ein Placebo.

Die Ergebnisse der SELECT-Studie sind bemerkenswert. Sie zeigen, dass Semaglutid das Risiko für schwere kardiovaskuläre Ereignisse (MACE), wie nicht-tödliche Herzinfarkte, Schlaganfälle und kardiovaskulären Tod, signifikant reduziert. Diese Erkenntnisse haben dazu geführt, dass die US-amerikanische Zulassungsbehörde FDA die Erweiterung der Zulassung von Semaglutid zur Prävention kardiovaskulärer Ereignisse bei Risikopatienten befürwortet hat. Die Europäische Arzneimittelagentur (EMA) hat bisher jedoch keine entsprechende Zulassung erteilt.

Besonders hervorzuheben ist eine vorab festgelegte Auswertung der Studie, die kürzlich im Fachjournal »The Lancet« veröffentlicht wurde. Diese Analyse untersuchte speziell die Wirkung von Semaglutid bei Patienten mit atherosklerotischer kardiovaskulärer Erkrankung (ASCVD) und verschiedenen Formen der Herzinsuffizienz. Von den insgesamt 4.286 analysierten Patienten hatten einige eine Herzinsuffizienz mit erhaltener Ejektionsfraktion (HFpEF), andere eine reduzierte Ejektionsfraktion (HFrEF) oder eine nicht klassifizierte Form der Herzinsuffizienz.

Die Ergebnisse dieser Auswertung zeigten, dass Semaglutid unabhängig vom Subtyp der Herzinsuffizienz positive Effekte auf die Reduktion von MACE und Herzinsuffizienz-Ereignissen hatte. Diese Vorteile waren konsistent und wurden nicht durch Alter, Geschlecht, BMI, den New York Heart Association (NYHA)-Status oder die Einnahme von Diuretika beeinflusst. Zudem traten in der Semaglutid-Gruppe weniger schwerwiegende unerwünschte Ereignisse auf als in der Placebo-Gruppe, obwohl Patienten mit HFrEF höhere absolute Ereignisraten aufwiesen als solche mit HFpEF.

Zusammenfassend bestätigt die SELECT-Studie das Potenzial von Semaglutid zur Verbesserung der klinischen Ergebnisse bei Patienten mit kardiovaskulären Erkrankungen und Adipositas, unabhängig vom Subtyp der Herzinsuffizienz. Angesichts dieser Ergebnisse dürfte eine Neubewertung der Zulassungserweiterung durch die EMA sinnvoll sein, um dieses Medikament einem breiteren Patientenkreis zugänglich zu machen.

Die Ergebnisse der SELECT-Studie markieren einen bedeutenden Fortschritt in der Prävention schwerer kardiovaskulärer Ereignisse bei Hochrisikopatienten. Semaglutid, ursprünglich als Antidiabetikum entwickelt, zeigt nun ein viel breiteres Anwendungspotenzial, das weit über die Blutzuckerkontrolle hinausgeht. Besonders beeindruckend ist die konsistente Wirksamkeit des Medikaments bei unterschiedlichen Formen der Herzinsuffizienz, einer der größten Herausforderungen in der modernen Kardiologie.

Die Entscheidung der FDA, die Zulassung für Semaglutid auf die Prävention kardiovaskulärer Ereignisse auszuweiten, ist daher ein wichtiger Schritt. Sie berücksichtigt das enorme Potenzial dieses Medikaments, das Leben von Patienten mit Adipositas und bestehenden kardiovaskulären Erkrankungen zu verbessern. Es bleibt abzuwarten, ob die Europäische Arzneimittelagentur (EMA) diesem Beispiel folgen wird. Die bisher vorliegenden Daten legen nahe, dass eine solche Zulassungserweiterung nicht nur gerechtfertigt, sondern dringend notwendig wäre, um die kardiovaskuläre Gesundheit einer breiten Patientenpopulation nachhaltig zu verbessern.

Während die Studie eindrucksvolle Ergebnisse liefert, sollte nicht vergessen werden, dass jedes Medikament auch Risiken birgt. Es ist daher von entscheidender Bedeutung, dass die Behandlung mit Semaglutid in einem kontrollierten Rahmen erfolgt, um potenzielle Nebenwirkungen frühzeitig zu erkennen und zu managen. Dennoch zeigt die SELECT-Studie deutlich, dass wir auf dem richtigen Weg sind, wenn es darum geht, neue Strategien zur Reduktion von Herz-Kreislauf-Risiken zu entwickeln und zu implementieren.

Rauchen vor und während der Schwangerschaft: Schon geringe Mengen gefährden das Ungeborene erheblich

Eine aktuelle Studie aus China, die im „Journal of Epidemiology and Community Health“ veröffentlicht wurde, zeigt eine besorgniserregende Verbindung zwischen dem Rauchen vor und während der Schwangerschaft und einem erhöhten Risiko für schwere neonatale Morbiditäten. Die Forscher analysierten Daten von rund zwölf Millionen Frauen mit Einlingsgeburten in den USA und stellten fest, dass selbst ein geringer Zigarettenkonsum von ein bis zwei Zigaretten pro Tag das Risiko für erhebliche gesundheitliche Komplikationen bei Neugeborenen signifikant erhöht. Die Studie ergab, dass Frauen, die vor der Schwangerschaft rauchten, ein um 27 Prozent erhöhtes Risiko für schwere gesundheitliche Probleme bei ihren Neugeborenen hatten. Dieses Risiko stieg auf 31 bis 32 Prozent, wenn die Frauen während des ersten, zweiten oder dritten Schwangerschaftstrimesters rauchten. Zu den dokumentierten neonatologischen Komplikationen gehörten unter anderem die Notwendigkeit einer assistierten Beatmung unmittelbar nach der Geburt, Verlegungen auf die Intensivstation, Verdacht auf Sepsis sowie Krampfanfälle und schwere neurologische Störungen.

Eine bemerkenswerte Erkenntnis der Studie ist die festgestellte Dosis-Wirkungs-Beziehung: Je mehr Zigaretten die Frauen rauchten, desto höher war das Risiko für ihre Kinder. Bei einem Konsum von ein bis zwei Zigaretten pro Tag lag das Risiko um 16 Prozent höher als bei Nichtraucherinnen. Dieser Wert stieg auf 22 Prozent bei drei bis fünf Zigaretten, 26 Prozent bei sechs bis neun Zigaretten und 31 Prozent bei einem Konsum von zehn oder mehr Zigaretten täglich.

Obwohl es sich um eine Beobachtungsstudie handelt, die keine Kausalität nachweisen kann, legen die Ergebnisse nahe, dass es keinen sicheren Zeitpunkt und keine sichere Menge für das Rauchen während der Schwangerschaft gibt. Die Forschenden betonen, dass Frauen im gebärfähigen Alter zum Schutz ihrer Kinder vollständig auf das Rauchen verzichten sollten.

Die Ergebnisse dieser Studie sind alarmierend und sollten sowohl Raucherinnen als auch das Gesundheitssystem zum Handeln bewegen. Es ist hinlänglich bekannt, dass Rauchen während der Schwangerschaft schädlich ist, aber diese Studie zeigt eindrücklich, dass bereits der Konsum von wenigen Zigaretten vor und während der Schwangerschaft erhebliche Risiken für das ungeborene Kind birgt.

Die klare Dosis-Wirkungs-Beziehung unterstreicht, dass es keinen „sicheren“ Konsum gibt – jede Zigarette zählt und erhöht das Risiko für das Kind. Dies muss ein dringender Appell an alle Frauen im gebärfähigen Alter sein, auf das Rauchen zu verzichten. Die Verantwortung liegt jedoch nicht nur bei den Frauen selbst. Es ist von größter Bedeutung, dass Gesundheitsbehörden und Fachkräfte in der Vorsorge umfassend über die Risiken aufklären und effektive Unterstützung bei der Raucherentwöhnung anbieten.

Die Gesundheit der nächsten Generation beginnt vor der Geburt. Die Ergebnisse dieser Studie machen deutlich, dass der beste Schutz für das ungeborene Leben im völligen Verzicht auf Tabakkonsum liegt. Dies sollte in der öffentlichen Gesundheitsstrategie oberste Priorität haben, um den Start ins Leben für möglichst viele Kinder sicherer und gesünder zu gestalten.

Durchbruch in der Impfstoffentwicklung: Erster mRNA-Impfstoff gegen RSV zugelassen

Die Europäische Kommission hat dem amerikanischen Biotechnologieunternehmen Moderna die Marktzulassung für den ersten mRNA-Impfstoff gegen das Respiratorische Synzytialvirus (RSV) erteilt. Der Impfstoff, der unter dem Namen mResvia® (mRNA-1345) vertrieben wird, richtet sich gezielt an ältere Erwachsene ab 60 Jahren und soll sie vor RSV-assoziierten Erkrankungen der unteren Atemwege schützen. Damit handelt es sich um den ersten mRNA-Impfstoff in Europa, der für eine andere Krankheit als COVID-19 zugelassen wurde.

RSV stellt insbesondere für Senioren eine erhebliche Gesundheitsgefahr dar. Im Winter 2022/2023 wurden in Deutschland über 12.800 hospitalisierte Fälle aufgrund von RSV-Infektionen bei Menschen über 60 Jahren verzeichnet, und 1.340 dieser Patienten verstarben an den Folgen der Erkrankung. Die Krankheitslast in dieser Altersgruppe ist somit erheblich.

Bislang standen in Europa zur Prävention von RSV-Infektionen bei Erwachsenen zwei proteinbasierte Impfstoffe, Arexvy® und Abrysvo®, zur Verfügung. Mit mResvia® kommt nun erstmals ein mRNA-Impfstoff auf den Markt, der auf der bewährten Technologie von Moderna basiert, die bereits bei den COVID-19-Impfstoffen erfolgreich eingesetzt wurde. Der Impfstoff kodiert für ein stabilisiertes Präfusions-F-Glykoprotein des RSV, das für das Eindringen des Virus in die Wirtszellen entscheidend ist. Dieses Protein ist in seiner Präfusionskonformation hoch konserviert und stellt daher ein geeignetes Ziel für neutralisierende Antikörper dar.

Die Zulassung von mResvia® stützt sich auf die Ergebnisse einer klinischen Studie, die eine Wirksamkeit von 83,7 % gegen RSV-assoziierte Erkrankungen der unteren Atemwege nach einer mittleren Nachbeobachtungszeit von 3,7 Monaten zeigte. Auch nach 8,6 Monaten war die Wirksamkeit mit 63,3 % noch deutlich vorhanden. In den USA wurde der Impfstoff bereits im Juni 2024 von der Food and Drug Administration (FDA) zugelassen.

mResvia® wird als Fertigspritze für die intramuskuläre Verabreichung erhältlich sein. Der Impfstoff muss tiefgekühlt gelagert werden und kann vor der Anwendung bei Kühlschranktemperatur langsam oder bei Raumtemperatur schneller aufgetaut werden. Einmal aufgetaut, ist der Impfstoff im Kühlschrank bis zu 30 Tage haltbar, bei Raumtemperatur jedoch innerhalb von 24 Stunden zu verwenden.

Die Ständige Impfkommission (STIKO) hat die RSV-Impfung bereits in ihren Impfkalender aufgenommen. Menschen ab 75 Jahren sollen standardmäßig eine einmalige Impfung erhalten, während für Personen im Alter von 60 bis 74 Jahren eine Impfung bei Vorliegen schwerer Grunderkrankungen oder für Bewohner von Pflegeeinrichtungen empfohlen wird. Derzeit umfasst die STIKO-Empfehlung jedoch noch nicht den neuen mRNA-Impfstoff.

Moderna plant, mResvia® rechtzeitig zur Herbst-/Wintersaison 2024/25 auf den Markt zu bringen, um die besonders gefährdete Bevölkerungsgruppe besser vor RSV zu schützen.

Die Zulassung von mResvia® markiert einen bedeutenden Fortschritt im Kampf gegen das Respiratorische Synzytialvirus, das insbesondere für ältere Menschen eine ernsthafte Bedrohung darstellt. Mit der Einführung des ersten mRNA-Impfstoffs gegen RSV wird die Palette der verfügbaren Präventionsmöglichkeiten erweitert, was angesichts der hohen Krankheitslast und der begrenzten bisherigen Optionen besonders wichtig ist.

Die Entscheidung der Europäischen Kommission, diesen Impfstoff zuzulassen, zeigt das Vertrauen in die mRNA-Technologie, die sich bereits in der COVID-19-Pandemie bewährt hat. Diese Technologie ermöglicht nicht nur eine schnelle Entwicklung von Impfstoffen, sondern bietet auch einen flexiblen Ansatz zur Bekämpfung verschiedener Krankheitserreger.

Dennoch bleibt abzuwarten, wie schnell und in welchem Umfang mResvia® in den Impfkalender aufgenommen wird. Die STIKO hat die RSV-Immunisierung zwar bereits empfohlen, doch der neue mRNA-Impfstoff ist noch nicht in die offiziellen Leitlinien aufgenommen worden. Es ist entscheidend, dass diese Lücke schnell geschlossen wird, um den vollen Nutzen der neuen Impfung zu realisieren.

Insgesamt stellt mResvia® eine vielversprechende Ergänzung im Kampf gegen RSV dar, insbesondere da wir in eine Zeit eintreten, in der Infektionskrankheiten aufgrund der alternden Bevölkerung eine zunehmende Herausforderung darstellen. Moderna hat erneut gezeigt, dass mRNA-Impfstoffe mehr bieten können als nur Schutz gegen COVID-19 – sie könnten eine Schlüsselrolle in der Prävention vieler schwerer Krankheiten spielen.

Neues Schulgebäude der PTA-Fachschule Münster eröffnet: Wegweisende Investition in die Zukunft der Apothekerausbildung

Am Wochenende wurde in Münster ein bedeutender Meilenstein gefeiert: Die PTA-Fachschule (Pharmazeutisch-technische Assistenten) nimmt bald ihr neues Schulgebäude in Münster-Mecklenbeck in Betrieb. Diese Errungenschaft markiert den Beginn einer neuen Ära für die Ausbildung zukünftiger PTA, einem Beruf, der für das Funktionieren des Apothekenwesens von entscheidender Bedeutung ist.

Die Einweihungsfeier wurde von Thomas Rochell, dem Vorstandsvorsitzenden des Apothekerverbandes Westfalen-Lippe (AVWL), eröffnet. Rochell betonte die Wichtigkeit, in die Zukunft der Branche zu investieren, trotz der aktuellen Herausforderungen wie wirtschaftliche Schwierigkeiten und das geplante Apothekenreformgesetz. „Ohne PTA keine Apotheke“, unterstrich er und wies darauf hin, dass der Beruf dringend Nachwuchs benötigt.

Die Zukunft der PTA-Fachschule in Münster stand lange zur Diskussion, als die Stadt Münster die bisherigen Räumlichkeiten für den Betrieb einer Grundschule benötigte. In enger Zusammenarbeit mit der Apothekerschaft wurde eine Lösung gefunden: Die Trägerschaft übernahm der Verein PTA-Fachschule Westfalen-Lippe, während der AVWL den Neubau des Schulgebäudes realisierte. Die Stadt Münster stellte das Grundstück zur Verfügung und unterstützte das Projekt finanziell mit etwa 3 Millionen Euro. Insgesamt beliefen sich die Baukosten auf etwa 12,5 Millionen Euro.

Das neue Gebäude bietet nun doppelt so viele Ausbildungsplätze wie zuvor, insgesamt 160. Diese Erweiterung stieß auf große Resonanz, wie die hohe Zahl an Anmeldungen zeigt. Thomas Rochell erklärte, dass die Umsetzung dieses Projekts nicht ohne Herausforderungen war, darunter die Auswirkungen der Corona-Pandemie, steigende Baukosten und ein Einbruch auf der Baustelle. Dennoch sei das Ergebnis für die zukünftigen Schüler und Schülerinnen von unschätzbarem Wert.

Angela Stähler, Bürgermeisterin von Münster, lobte das Engagement aller Beteiligten und betonte die Bedeutung der PTA-Fachschule für die Bildungslandschaft der Stadt. Sie hob die modernen und hellen Räume, die fortschrittlichen Labore sowie die neueste Technik des Gebäudes hervor.

Architekt Dirk Betz erläuterte die baulichen Herausforderungen, insbesondere die Anpassung des Gebäudes an die umliegende Natur. Nachhaltigkeit war ein zentrales Prinzip des Baus: Das Gebäude verfügt über eine Photovoltaikanlage, eine Wärmepumpe und ein Regenrückhaltesystem. Innen wurden natürliche Materialien wie Holz und Naturstein verwendet.

Im neuen Gebäude gibt es vier Klassenräume, zwei moderne Labore, eine Übungsapotheke, einen Botanikraum und eine Bibliothek. Barrierefreiheit wurde ebenfalls berücksichtigt, beispielsweise durch höhenverstellbare Arbeitsplätze. Der Schulbetrieb soll am 23. September beginnen.

Während der Feierlichkeiten wurde auch das Thema Gehalt angesprochen. PTA-Schülerin Lisa Langner forderte eine angemessene Bezahlung, um den Beruf attraktiv zu halten. Rochell stimmte zu, dass die aktuellen Gehälter verbesserungswürdig seien, wies jedoch auf die wirtschaftliche Lage der Apotheken hin.

NRW-Gesundheitsminister Karl-Josef Laumann betonte, dass das Lohngefüge in einer sozialen Marktwirtschaft durch Tarifverträge geregelt werde, unterstützte jedoch die Forderung nach einer besseren Finanzierung des Gesundheitssystems.

PTA-Schüler Justin Paszkiet äußerte den Wunsch nach Weiterbildungsmöglichkeiten, um sich beruflich weiterentwickeln zu können. Der Bundesverband der PTA unterstützt dieses Anliegen und setzt sich für qualifizierte Weiterbildungen ein. Mit dem neuen Schulgebäude hat die PTA-Fachschule Münster nun nicht nur mehr Platz, sondern auch eine Umgebung, die sowohl zum Lernen als auch zur Erholung einlädt.

Die Einweihung der neuen PTA-Fachschule in Münster ist ein dringend notwendiges Signal in Zeiten, in denen der Apothekenberuf mit zunehmenden Herausforderungen konfrontiert ist. Der Bau des modernen Schulgebäudes unterstreicht das Bekenntnis zur Ausbildung junger Menschen in einem Beruf, der unverzichtbar für das Funktionieren unseres Gesundheitssystems ist.

Die Entscheidung, in die Ausbildung zukünftiger PTA zu investieren, zeigt Weitsicht, doch es darf nicht der letzte Schritt bleiben. Angemessene Bezahlung und fortlaufende Weiterbildungsmöglichkeiten müssen Hand in Hand gehen, um den Beruf langfristig attraktiv zu halten.

Die Politik ist gefordert, diese Entwicklungen nicht nur wohlwollend zu begleiten, sondern aktiv durch eine solide Finanzierung des Gesundheitssystems zu unterstützen. Denn ohne eine faire Honorierung und zukunftssichere Rahmenbedingungen droht dem Berufsstand ein weiterer Rückgang an Fachkräften – ein Szenario, das sich niemand leisten kann.

Expopharm 2024: Innovation, Vernetzung und Weiterbildung für die Zukunft der Apotheken

Die Expopharm 2024, die größte Fachmesse der Apothekenbranche, öffnet vom 9. bis 12. Oktober in München ihre Tore. Unter dem Motto „Für die Zukunft unserer Apotheken“ wird die Veranstaltung einmal mehr zum zentralen Treffpunkt für alle, die in der Branche tätig sind. Besonders im Fokus stehen in diesem Jahr die Pharmazeutisch-technischen Assistenten (PTA), die zu den unverzichtbaren Mitgliedern im Apothekenteam zählen.

Mit rund 500 Ausstellern und Marken bietet die Expopharm den Besuchern eine breite Palette an Innovationen und Entwicklungen, die sowohl den OTC- als auch den Rx-Bereich abdecken. Namhafte Unternehmen wie Infectopharm, Glaxo-Smith-Kline und Pfizer präsentieren ihre neuesten Produkte und Dienstleistungen. Für die PTAs ist dies eine wertvolle Gelegenheit, sich über die aktuellsten Trends zu informieren und ihr Fachwissen zu erweitern.

Ein besonderes Highlight der Messe ist die erstmalige Austragung der Deutschen PTA-Meisterschaft. In vier Disziplinen – Blutdruckmessen, Beratungsgespräch, Rezepturherstellung und Social-Media-Beitrag – treten die besten PTA-Talente aus ganz Deutschland gegeneinander an. Die Finalrunde am Messesamstag verspricht Spannung, wenn die beiden besten Teilnehmer um den Titel „Deutsche Meister:innen im Skill Pharmacy Technician“ und ein Preisgeld von 2000 Euro kämpfen.

Das „PTA Home“ auf der Messe ist ein weiterer Anziehungspunkt. Es bietet eine Mischung aus Wissensvermittlung, Vernetzung und Unterhaltung. Verschiedene Erlebnisräume, darunter das Beauty Expert Studio und die Experience Area mit VR-Technologie, laden die PTAs zum interaktiven Lernen und Entspannen ein. Auch die Themen Ernährung und Nahrungsergänzung werden im „PTA Home“ umfassend behandelt.

Neben den vielen Attraktionen und Ausstellungen bietet die Expopharm ein umfangreiches Weiterbildungsprogramm. Rund 200 Vorträge und Workshops zu Themen wie Rezeptur, medizinisches Cannabis und pharmazeutische Beratung stehen auf dem Programm. PTAs können dabei wertvolle Fortbildungspunkte sammeln und ihr Wissen auf den neuesten Stand bringen.

Am Abend des 11. Oktober erwartet die PTAs und PKAs ein exklusives Networking-Event: die P²-Celebration. Mit Live-Musik, Snacks und Getränken bietet dieser Abend die perfekte Gelegenheit, sich mit Kolleginnen und Kollegen auszutauschen und neue Kontakte zu knüpfen. Die Teilnahme ist kostenfrei, jedoch ist die Anzahl der Plätze begrenzt.

Die Expopharm 2024 setzt auch auf digitale Interaktivität. Über einen WhatsApp-Kanal können sich Besucher in Echtzeit über Programmhighlights und Messe-News informieren. Ein online verfügbarer Programmplan hilft den Teilnehmern, ihren Besuch optimal zu gestalten. Die Tickets für die Messe beinhalten den Zugang zu allen Veranstaltungen und Workshops sowie die Möglichkeit, die aufgezeichneten Beiträge nach der Messe online abzurufen.

Die Expopharm 2024 zeigt eindrucksvoll, wie wichtig und unverzichtbar die Rolle der Pharmazeutisch-technischen Assistenten in der modernen Apothekenwelt ist. In Zeiten des Wandels und der Digitalisierung rückt die Fortbildung und Vernetzung dieser Berufsgruppe immer stärker in den Vordergrund. Die erstmalige Durchführung der Deutschen PTA-Meisterschaft ist ein Zeichen der Anerkennung und Würdigung ihrer Leistungen.

Das „PTA Home“ und die zahlreichen Weiterbildungsangebote machen deutlich, dass die Expopharm mehr als nur eine Handelsmesse ist – sie ist ein Ort der Begegnung, des Lernens und des Austauschs. Besonders hervorzuheben ist das Engagement der Veranstalter, die Messe auch digital zugänglich zu machen und so den Wissensfluss über die Veranstaltung hinaus zu sichern.

Insgesamt setzt die Expopharm 2024 ein starkes Zeichen für die Zukunft der Apotheken, in der Innovation und Kompetenz Hand in Hand gehen. Es bleibt zu hoffen, dass solche Plattformen auch weiterhin die Wertschätzung und den Zusammenhalt innerhalb der Branche fördern.

Deutschland spendet 100.000 Impfdosen im Kampf gegen Mpox in Afrika

Deutschland hat seine humanitäre Unterstützung im Kampf gegen die in Afrika grassierende Krankheit Mpox erheblich ausgeweitet. Wie Regierungssprecher Steffen Hebestreit in Berlin mitteilte, spendet die Bundesrepublik 100.000 Dosen Impfstoff an die am stärksten betroffenen Länder. Diese Impfdosen stammen aus den Beständen der Bundeswehr und sollen zur Eindämmung der steigenden Krankheitszahlen in Zentralafrika beitragen, insbesondere in der Demokratischen Republik Kongo, Burundi und angrenzenden Staaten.

Obwohl die genaue Logistik für den Transport und die Verteilung des Impfstoffs in die betroffenen Regionen noch nicht abschließend geklärt ist, sind weitere Unterstützungsmaßnahmen bereits festgelegt. Deutschland plant, zusammen mit europäischen Partnern, die Afrikanische Union langfristig beim Aufbau einer lokalen Impfstoffproduktion zu unterstützen. Diese Maßnahme soll die regionale Gesundheitsinfrastruktur stärken und die Widerstandsfähigkeit gegenüber zukünftigen Krankheitsausbrüchen erhöhen.

Neben der Impfstoffspende unterstützt die Bundesregierung die betroffenen Länder auch über die Weltgesundheitsorganisation (WHO) finanziell. Zudem wird Expertise aus deutschen Fachinstitutionen eingebracht, um die Bekämpfung der Krankheit vor Ort zu intensivieren. So wird unter anderem ein mobiles Labor zur Diagnostik des Mpox-Virus in die Demokratische Republik Kongo entsandt. Zusätzlich werden lokale Fachkräfte geschult, um Symptome der Krankheit frühzeitig zu erkennen und die Bevölkerung über notwendige Präventionsmaßnahmen zu informieren.

Die WHO hatte kürzlich die höchste Alarmstufe wegen der Mpox-Ausbrüche in Afrika ausgerufen, da eine neue, möglicherweise gefährlichere Virusvariante entdeckt wurde. Diese Entwicklung erfordert verstärkte internationale Anstrengungen, um die Ausbreitung der Krankheit einzudämmen und weitere humanitäre Katastrophen zu verhindern.

Die Spende von 100.000 Impfdosen durch Deutschland ist ein notwendiger Schritt in einer globalen Gesundheitskrise, die bisher viel zu wenig Aufmerksamkeit erhalten hat. Mpox, lange Zeit als regionale Erkrankung Afrikas abgetan, zeigt erneut, dass Krankheiten keine Grenzen kennen. Die Entscheidung, nicht nur Impfstoffe zu liefern, sondern auch den Aufbau einer lokalen Impfstoffproduktion zu unterstützen, ist zukunftsweisend und legt den Grundstein für eine nachhaltige Gesundheitsinfrastruktur in den betroffenen Ländern.

Diese Art von Unterstützung geht weit über kurzfristige Nothilfe hinaus. Sie zeigt ein Bewusstsein für die langfristigen Bedürfnisse der betroffenen Regionen und die Notwendigkeit, auf die nächste Pandemie besser vorbereitet zu sein. Gleichzeitig ist es unerlässlich, dass diese Maßnahmen von einer intensiven Aufklärungskampagne begleitet werden. Die Bevölkerung muss die Bedeutung der Impfung und der Prävention verstehen, um eine effektive Eindämmung der Krankheit zu gewährleisten.

Deutschland hat hier eine Vorbildfunktion übernommen, aber die internationale Gemeinschaft darf nicht nachlassen. Die Bekämpfung von Mpox erfordert koordinierte Anstrengungen, nicht nur auf staatlicher Ebene, sondern auch durch internationale Organisationen und NGOs. Der Schutz der globalen Gesundheit ist eine gemeinsame Verantwortung, und die aktuelle Krise in Afrika sollte ein Weckruf für die Welt sein. Wenn wir jetzt nicht handeln, könnte Mpox zu einem weiteren globalen Gesundheitsproblem werden, das uns alle betrifft.

Mit Gütesiegeln an die Spitze: Wie Apotheken Vertrauen und Wettbewerbsvorteile sichern

In Deutschland nutzen Apotheken zunehmend Gütesiegel, um ihre Qualitätsstandards zu unterstreichen und sich von der Konkurrenz abzuheben. Diese Siegel bieten nicht nur eine Möglichkeit, das Vertrauen der Kunden zu gewinnen, sondern auch, sich im Wettbewerb um Fachkräfte als attraktiver Arbeitgeber zu positionieren. Dabei ist die Bandbreite an verfügbaren Gütesiegeln groß, von der Qualitätssicherung über spezielle Serviceleistungen bis hin zur Auszeichnung als familienfreundliche Apotheke.

Ein etabliertes Gütesiegel ist das BAK-Qualitätssiegel, das auf dem Qualitätsmanagementsystem der Bundesapothekerkammer (BAK) basiert. Dieses Gütesiegel zeichnet Apotheken aus, die über ein zertifiziertes Qualitätsmanagement nach DIN ISO 9001 verfügen und sich regelmäßigen externen Prüfungen unterziehen. Apotheken in den Regionen Hamburg, Thüringen, Berlin, Nordrhein, Westfalen-Lippe, Rheinland-Pfalz und Sachsen haben das Siegel bereits erworben und setzen damit auf eine strikte Qualitätssicherung ihrer Dienstleistungen.

Ein weiteres bedeutendes Siegel ist „5 Sterne für Ihre Gesundheit“, das vom Qualitätsverbund deutscher Apotheken (QdA) vergeben wird. Dieses Siegel richtet sich an Apotheken, die ihre Kundenorientierung und Beratungskompetenz in den Vordergrund stellen möchten. Jede Apotheke kann sich individuell für bis zu fünf Sterne qualifizieren, wobei jeder Stern bestimmte Anforderungen in den Bereichen Qualitätsmanagement, Kundenorientierung, Beratung und Service widerspiegelt.

Neben diesen allgemeinen Qualitätssiegeln gibt es spezialisierte Auszeichnungen wie das Apotheken-Arbeitgeber-Siegel, ebenfalls vom QdA initiiert. Dieses Siegel zielt darauf ab, Apotheken als attraktive Arbeitgeber im hart umkämpften Arbeitsmarkt zu positionieren. Die Zertifizierung erfolgt auf Basis anonymer Mitarbeiterbefragungen und einer umfassenden Bewertung interner Prozesse wie Personalführung und Mitarbeiterintegration.

Für Apotheken, die sich auf die Beratung von jungen Familien spezialisieren, bietet der Verein Babyfreundliche Apotheke ein entsprechendes Siegel an. Dieses Zertifikat wird nach speziellen Schulungen und der Einhaltung von Beratungsstandards vergeben, um sicherzustellen, dass Apotheken auf die Bedürfnisse werdender und junger Eltern optimal vorbereitet sind.

Ein neues Gütesiegel, das Deutsche Apothekensiegel, befindet sich derzeit in der Entwicklung. Die Initiatoren versprechen, damit Apotheken auszuzeichnen, die in den Bereichen Kundenservice, Mitarbeiterzufriedenheit und Unternehmensführung besonders herausragen. Das Siegel soll noch im Herbst oder Winter dieses Jahres eingeführt werden.

Apotheken, die mit Gütesiegeln werben, sollten jedoch die rechtlichen Rahmenbedingungen im Auge behalten. Fehlerhafte oder irreführende Werbung kann rechtliche Konsequenzen nach sich ziehen. Christiane Köber, Justiziarin bei der Zentrale zur Bekämpfung unlauteren Wettbewerbs, warnt vor möglichen Fallstricken und rät Apotheken, sich vor der Nutzung von Gütesiegeln gründlich zu informieren.

Gütesiegel können ein wertvolles Instrument sein, um Apotheken im Markt hervorzuheben und das Vertrauen der Kunden zu stärken. Sie bieten die Möglichkeit, Qualität nicht nur zu versprechen, sondern durch unabhängige Prüfungen auch zu belegen. Gerade in einem Umfeld, in dem der Wettbewerb durch Versandapotheken und neue digitale Angebote stetig zunimmt, ist es für stationäre Apotheken entscheidend, sich durch geprüfte Qualität und exzellenten Service abzuheben.

Doch bei aller Euphorie sollte man die Kosten und den Aufwand, die mit der Erlangung und Aufrechterhaltung dieser Siegel verbunden sind, nicht unterschätzen. Regelmäßige Audits, Schulungen und die Dokumentation der Qualitätssicherungsmaßnahmen sind zeitintensiv und können gerade für kleinere Apotheken eine Herausforderung darstellen. Es ist daher entscheidend, dass Apotheken sorgfältig abwägen, welche Siegel für sie wirklich einen Mehrwert bieten und welche in der Außendarstellung möglicherweise nur wenig Wirkung entfalten.

Zudem darf der rechtliche Rahmen nicht außer Acht gelassen werden. Wer mit einem Gütesiegel wirbt, muss sicherstellen, dass dies korrekt und den rechtlichen Anforderungen entsprechend erfolgt. Andernfalls können rechtliche Konsequenzen drohen, die das positive Image, das durch das Siegel aufgebaut werden soll, schnell wieder zerstören können.

Letztlich bleibt festzuhalten: Gütesiegel sind kein Selbstzweck, sondern sollten immer im Kontext der gesamten Unternehmensstrategie betrachtet werden. Eine Apotheke, die auf Qualität setzt, wird langfristig auch ohne zahlreiche Siegel erfolgreich sein – vorausgesetzt, die Qualität wird durch den Kunden auch tatsächlich erlebt.

Qualitätssiegel im Apothekenmarkt: Ein schmaler Grat zwischen Vertrauensgewinn und Täuschungsgefahr

Qualitätssiegel sind zu einem festen Bestandteil vieler Branchen geworden, und der Apothekenmarkt bildet hier keine Ausnahme. Sie sollen Verbrauchern Orientierung bieten und das Vertrauen in die angebotenen Produkte und Dienstleistungen stärken. Doch während sie auf den ersten Blick eine einfache Möglichkeit darstellen, sich positiv von der Konkurrenz abzuheben, birgt ihre Verwendung auch erhebliche Fallstricke. Apothekerinnen und Apotheker sollten daher genau abwägen, welche Siegel sie nutzen und ob diese tatsächlich den gewünschten Effekt erzielen.

In der Praxis stellt sich die Situation komplex dar: Qualitätssiegel können theoretisch von jedem vergeben werden, was bedeutet, dass die Qualität und Aussagekraft dieser Siegel stark variieren. Ein Siegel kann auf strengen, transparenten Kriterien basieren, die von unabhängigen Experten überprüft werden – es kann aber auch ohne echte Prüfung oder auf Grundlage fragwürdiger Kriterien verliehen werden. Diese Vielfalt erschwert es Verbrauchern, den tatsächlichen Wert eines Siegels einzuschätzen, und stellt Apotheker vor die Herausforderung, seriöse Siegel von weniger vertrauenswürdigen zu unterscheiden.

Ein seriöses Qualitätssiegel zeichnet sich dadurch aus, dass es auf klaren, nachvollziehbaren Kriterien basiert. Diese Kriterien sollten offen kommuniziert werden, sodass Verbraucher verstehen, was das Siegel tatsächlich aussagt und welchen Mehrwert es bietet. Idealerweise werden die Kriterien durch eine unabhängige Institution geprüft, die sicherstellt, dass das Siegel nicht nur als bloßes Marketinginstrument dient, sondern eine tatsächliche Qualitätsaussage trifft.

Allerdings gibt es auch zahlreiche Siegel, die keine echte Qualität belegen, sondern lediglich Selbstverständlichkeiten bestätigen. Ein Siegel, das eine Apotheke beispielsweise als „Top Apotheke“ auszeichnet, sollte deutlich machen, warum diese Apotheke besser ist als andere. Werden jedoch nur grundlegende Anforderungen wie eine gute Beratung oder ein barrierefreier Zugang erfüllt, so ist dies kaum ein Alleinstellungsmerkmal und könnte Verbraucher in die Irre führen.

Apotheker, die mit einem Qualitätssiegel werben, tragen die volle Verantwortung dafür, dass dieses Siegel rechtlich einwandfrei ist. Falls ein Siegel als wettbewerbswidrig eingestuft wird, drohen rechtliche Konsequenzen wie Abmahnungen oder sogar gerichtliche Auseinandersetzungen. Daher ist es ratsam, vor der Nutzung eines Siegels eingehend zu prüfen, ob es den gesetzlichen Anforderungen entspricht und ob es einen echten Mehrwert für die Kunden bietet.

Die Entscheidung, ein Qualitätssiegel zu nutzen, sollte nicht leichtfertig getroffen werden. Apothekerinnen und Apotheker müssen sich fragen, ob das Siegel wirklich notwendig ist und ob es den Kunden tatsächlich einen Vorteil bietet. Ein fragwürdiges Siegel kann nicht nur das Vertrauen der Kunden beschädigen, sondern auch erhebliche rechtliche und finanzielle Konsequenzen nach sich ziehen.

Qualitätssiegel sind längst ein alltägliches Instrument geworden, um das Vertrauen der Verbraucher zu gewinnen und sich von der Konkurrenz abzuheben. Doch die schiere Menge an verschiedenen Siegeln und die oft fehlende Transparenz über die zugrunde liegenden Kriterien werfen die Frage auf, ob diese Siegel tatsächlich halten, was sie versprechen, oder ob sie mehr Schein als Sein sind.

Für Apothekerinnen und Apotheker steht viel auf dem Spiel. In einer Branche, in der das Vertrauen der Kunden eine zentrale Rolle spielt, kann ein falsch verstandenes oder unzureichend geprüftes Qualitätssiegel schnell zum Bumerang werden. Wenn ein Siegel keine echte Qualitätsaussage trifft, sondern nur Selbstverständlichkeiten hervorhebt, wird das Vertrauen der Verbraucher nicht gestärkt, sondern untergraben. Noch schlimmer ist es, wenn ein Siegel auf fragwürdigen oder gar irreführenden Grundlagen beruht. In solchen Fällen riskiert die Apotheke nicht nur ihren Ruf, sondern auch rechtliche Konsequenzen.

Es ist eine Gratwanderung, die Apothekerinnen und Apotheker meistern müssen. Ein Qualitätssiegel kann ein mächtiges Werkzeug sein, um das Vertrauen der Kunden zu gewinnen, aber nur, wenn es auf echten, nachvollziehbaren und überprüfbaren Kriterien basiert. Andernfalls besteht die Gefahr, dass das Siegel als bloßes Marketinginstrument entlarvt wird, das keinen echten Mehrwert bietet.

In einer Zeit, in der Verbraucher zunehmend nach Orientierung suchen, ist es wichtiger denn je, dass Qualitätssiegel nicht zu einem bloßen Verkaufsargument verkommen, sondern tatsächlich für Qualität und Transparenz stehen. Apotheker sollten daher besonders sorgfältig auswählen, welche Siegel sie verwenden und sicherstellen, dass diese Siegel wirklich halten, was sie versprechen. Letztlich geht es nicht nur um die Glaubwürdigkeit eines einzelnen Siegels, sondern um das Vertrauen in die gesamte Apothekenbranche. Ein leichtfertiger Umgang mit Qualitätssiegeln kann dieses Vertrauen nachhaltig schädigen und sollte daher vermieden werden. Die Branche muss sich selbst kritisch hinterfragen und sicherstellen, dass Qualitätssiegel auch in Zukunft ein verlässliches Zeichen für echte Qualität bleiben.

Ministerin Werner: Dringender Handlungsbedarf bei Apothekenreform

Thüringens Gesundheitsministerin Heike Werner (Die Linke) hat sich in einer neuen Episode des Podcasts »Dein Rezept fürs Leben«, herausgegeben von der Landesapothekerkammer Thüringen (LAKT), ausführlich zur aktuellen Lage der Apotheken und zu gesundheitspolitischen Themen geäußert. In dem fast einstündigen Gespräch mit LAKT-Geschäftsführer Danny Neidel sprach Werner über die Herausforderungen, die durch das Apothekensterben, den Versandhandel mit Arzneimitteln und die geplante Apothekenreform von Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) entstehen.

Werner betonte die Bedeutung der Apotheken vor Ort und erklärte, dass deren Rahmenbedingungen dringend verbessert werden müssten, insbesondere im Hinblick auf die Honorierung. Sie kritisierte, dass der Versandhandel mit Arzneimitteln zur Verschlechterung der Situation beigetragen habe und dass viele junge Pharmazeuten deshalb vor der Gründung einer eigenen Apotheke zurückschreckten. Laut Werner seien Apotheken unverzichtbar für eine flächendeckende, sichere und gute Arzneimittelversorgung. Die von Lauterbach geplante Apothekenreform bezeichnete sie als unzureichend, da sie den Anspruch der Apotheker, Menschen in Krankheitsfällen umfassend zu beraten und zu unterstützen, nicht hinreichend berücksichtige.

Trotz ihrer Kritik zeigte sich Werner optimistisch, dass der Protest der Apotheken sowie der Widerstand der Ministerpräsidenten und Gesundheitsminister ein Umdenken in der Bundesregierung bewirkt hätten. Sie forderte jedoch, weiterhin Druck auszuüben, um die Interessen der Apotheken zu wahren.

Neben der Apothekenreform thematisierten Werner und Neidel auch den Fachkräftemangel und den Neubau des Instituts für Pharmazie in Jena. Ein weiteres zentrales Thema war die Einrichtung von Gesundheitskiosken, für die Werner sich stark machte. Diese Kioske sollen vor allem älteren Menschen den Zugang zu medizinischer Versorgung und sozialer Unterstützung erleichtern, insbesondere in ländlichen Gebieten. Werner betonte, dass die Kioske die Arbeit der Hausärzte nicht ersetzen, sondern entlasten und ergänzen sollen.

Die Aussagen von Heike Werner im Podcast werfen ein wichtiges Licht auf die zunehmend schwierige Lage der Apotheken in Deutschland. Die Gesundheitsministerin trifft den Nerv der Zeit, indem sie die Herausforderungen, denen sich Apotheken heute gegenübersehen, klar benennt. In einer Zeit, in der der Versandhandel boomt und viele Apotheken mit dem Überleben kämpfen, ist es unerlässlich, dass die Politik die richtigen Rahmenbedingungen schafft.

Werners Kritik an der geplanten Apothekenreform von Karl Lauterbach ist berechtigt. Eine Reform, die die Bedürfnisse und das Fachwissen der Apotheker nicht berücksichtigt, verfehlt ihr Ziel. Apotheken leisten einen unschätzbaren Beitrag zur Gesundheitsversorgung, insbesondere in ländlichen Regionen, wo sie oft die erste Anlaufstelle für medizinische Beratung sind. Die Idee, diese durch eine »Apotheke light« zu ersetzen, ist kurzsichtig und gefährlich.

Positiv zu werten ist Werners Optimismus, dass der Protest der Apotheken und die Kritik aus den Bundesländern ein Umdenken bewirkt haben könnten. Doch es bleibt abzuwarten, ob die Bundesregierung tatsächlich die nötigen Konsequenzen zieht. Es ist wichtig, dass die Diskussionen um die Apothekenreform weitergeführt werden, um eine Lösung zu finden, die den Apotheken die nötige Unterstützung bietet und damit die flächendeckende Versorgung der Bevölkerung sicherstellt.

Die Gesundheitskioske, für die sich Werner stark macht, sind ein interessantes Konzept, das eine sinnvolle Ergänzung zum bestehenden Gesundheitssystem darstellen könnte. Doch auch hier muss darauf geachtet werden, dass sie die Arbeit der Hausärzte ergänzen und nicht verdrängen. Eine Überlastung der Gesundheitskioske könnte die bereits angespannte Lage in vielen Arztpraxen weiter verschärfen.

Insgesamt sind Werners Ansätze und Forderungen ein wichtiger Beitrag zur aktuellen Diskussion über die Zukunft der Apotheken und des Gesundheitssystems in Deutschland. Es bleibt zu hoffen, dass die Politik diese Bedenken ernst nimmt und entsprechend handelt.

Die innere Uhr der Krebszellen: Wie der richtige Zeitpunkt die Wirksamkeit von Chemotherapien steigern könnte

Eine neue Studie der Charité – Universitätsmedizin Berlin deutet darauf hin, dass die Wirksamkeit von Chemotherapeutika maßgeblich von der Tageszeit abhängt, zu der sie verabreicht werden. Wie in der renommierten Fachzeitschrift „Nature Communications“ veröffentlicht, zeigen die Ergebnisse, dass Krebszellen einem zirkadianen Rhythmus unterliegen und die Effizienz der Behandlung signifikant erhöht werden kann, wenn die Medikamente zum Zeitpunkt der Zellteilung verabreicht werden.

Das Forscherteam konzentrierte sich dabei auf triple-negativen Brustkrebs, eine besonders aggressive Form der Erkrankung, die etwa 15 Prozent aller Brustkrebsdiagnosen ausmacht. Da es bei dieser Krebsart kaum spezifische molekulare Angriffspunkte gibt, sind die betroffenen Patientinnen häufig auf eine unspezifische Chemotherapie angewiesen.

Mit Hilfe von Live-Imaging, einer Technologie zur kontinuierlichen Beobachtung lebender Zellen, und komplexen Datenanalysetechniken konnten die Wissenschaftler die zirkadianen Rhythmen, Wachstumszyklen und Reaktionen der Krebszellen auf verschiedene Chemotherapeutika präzise überwachen. Die Untersuchungen zeigten, dass die Medikamente je nach Tageszeit unterschiedlich wirksam waren. So reagierten die Tumorzellen in der Studie beispielsweise am besten auf das Chemotherapeutikum 5-Fluorouracil (5-FU) in den Morgenstunden zwischen 8 und 10 Uhr.

Verantwortlich für diese zeitabhängige Wirkung sind sogenannte „core clock genes“ (zentrale Uhren-Gene), die die Empfindlichkeit der Krebszellen gegenüber den verabreichten Behandlungen regulieren. Diese Erkenntnisse könnten zukünftig genutzt werden, um personalisierte Behandlungspläne zu entwickeln, die die individuellen zirkadianen Rhythmen der Patientinnen berücksichtigen. Dadurch ließe sich die Wirksamkeit von Chemotherapien deutlich verbessern und die Nebenwirkungen könnten minimiert werden.

Trotz der vielversprechenden Ergebnisse betonen die Forscher, dass weitere Studien erforderlich sind, um die klinische Anwendbarkeit dieser Erkenntnisse zu validieren. Insbesondere sollen die zugrunde liegenden molekularen Mechanismen weiter erforscht werden, um die Behandlungszeitpunkte noch gezielter zu optimieren und neue therapeutische Ansätze zu identifizieren.

Die neue Studie der Charité – Universitätsmedizin Berlin bringt ein faszinierendes und potenziell bahnbrechendes Element in die Krebstherapie: die Berücksichtigung des zirkadianen Rhythmus der Krebszellen. Diese Erkenntnis könnte nicht nur die Effektivität von Chemotherapien deutlich steigern, sondern auch eine dringend benötigte Reduktion der oftmals belastenden Nebenwirkungen mit sich bringen.

Dennoch stellt sich die Frage, warum dieses Wissen, dass die Tageszeit die Wirkung von Medikamenten beeinflusst, bisher so wenig im klinischen Alltag genutzt wurde. Es zeigt sich einmal mehr, dass die Brücke zwischen theoretischer Forschung und praktischer Anwendung häufig nur zögerlich geschlagen wird.

Der Ansatz, Behandlungspläne stärker zu personalisieren, indem der individuelle Rhythmus der Tumorzellen berücksichtigt wird, könnte einen Paradigmenwechsel in der Onkologie einleiten. Wenn die weiteren Studien erfolgreich verlaufen und diese Methode in den klinischen Alltag integriert wird, könnte dies für viele Krebspatientinnen und -patienten den entscheidenden Unterschied machen – hin zu einer effektiveren und schonenderen Therapie. Dies könnte nicht nur die Heilungschancen erhöhen, sondern auch die Lebensqualität während der Behandlung erheblich verbessern.

Es bleibt zu hoffen, dass die Forschungsergebnisse schnell in die Praxis überführt werden und nicht in den unzähligen Schubladen der medizinischen Innovationen verschwinden, die nie das Licht der klinischen Anwendung erblicken. Die Uhr tickt – und vielleicht ist gerade sie der Schlüssel zu einer besseren Krebstherapie.

Tageszeitabhängige Chemotherapie: Neue Hoffnung für Patientinnen mit aggressivem Brustkrebs

Ein Forscherteam der Charité – Universitätsmedizin Berlin hat bedeutende Fortschritte bei der Behandlung von triple-negativem Brustkrebs erzielt. Diese besonders aggressive Krebsform macht etwa 15 Prozent aller Brustkrebsdiagnosen aus und stellt eine große Herausforderung dar, da es kaum spezifische molekulare Angriffspunkte gibt. Betroffene Patientinnen sind daher häufig auf unspezifische Chemotherapien angewiesen.

In der aktuellen Studie nutzten die Wissenschaftler modernste Technologien wie Live-Imaging und komplexe Datenanalysemethoden, um die zirkadianen Rhythmen, Wachstumszyklen und Reaktionen von Krebszellen auf verschiedene Chemotherapeutika zu beobachten. Die Ergebnisse der Untersuchungen waren überraschend: Die Wirksamkeit der Medikamente variiert je nach Tageszeit erheblich. So zeigte sich, dass das Chemotherapeutikum 5-Fluorouracil (5-FU) in den Morgenstunden zwischen 8 und 10 Uhr am effektivsten ist.

Diese zeitabhängige Wirkung wird durch sogenannte „core clock genes“ reguliert, die die Empfindlichkeit der Krebszellen gegenüber den Behandlungen steuern. Die Forscher sehen in diesen Erkenntnissen großes Potenzial für die Entwicklung personalisierter Behandlungspläne, die die individuellen zirkadianen Rhythmen der Patientinnen berücksichtigen könnten. Dies könnte nicht nur die Wirksamkeit der Chemotherapie verbessern, sondern auch die Nebenwirkungen für die Patientinnen reduzieren.

Obwohl die Ergebnisse vielversprechend sind, betonen die Forscher, dass weitere Studien notwendig sind, um die klinische Anwendbarkeit dieser Erkenntnisse zu bestätigen. Besonders die zugrunde liegenden molekularen Mechanismen sollen weiter erforscht werden, um die Behandlung noch gezielter optimieren zu können.

Parallel dazu geriet das Diabetesmedikament Ozempic® in die Schlagzeilen. Ursprünglich zur Behandlung von Typ-2-Diabetes zugelassen, hat es auch durch seine gewichtsreduzierende Wirkung an Bekanntheit gewonnen. Diese Off-Label-Nutzung zur Gewichtsabnahme hat jedoch zu erheblichen Lieferengpässen geführt.

Der Hersteller Novo Nordisk gab bekannt, dass die weltweite Nachfrage nach Ozempic die Produktionskapazitäten übersteigt. Trotz erhöhter Produktion und Investitionen in den Ausbau der Kapazitäten wird es in diesem Jahr voraussichtlich nicht möglich sein, den Bedarf vollständig zu decken. Besonders betroffen sind die niedrigeren Dosierungen von 0,25 mg und 0,5 mg. Um die Versorgung von Typ-2-Diabetes-Patienten sicherzustellen, empfiehlt Novo Nordisk den Ärzten, Ozempic nur bei entsprechender Indikation zu verschreiben.

Auch die Europäische Arzneimittelagentur (EMA) hat Empfehlungen zur Minderung der Lieferengpässe herausgegeben. So sollten Unternehmen möglichst keine Werbung für GLP-1-Rezeptoragonisten machen, um die Nachfrage nicht weiter zu steigern, und Patienten über die Auswirkungen der Engpässe informiert werden.

Die neuen Erkenntnisse der Charité – Universitätsmedizin Berlin könnten einen entscheidenden Schritt in der Krebstherapie darstellen. Die Berücksichtigung des zirkadianen Rhythmus der Krebszellen bei der Chemotherapie ist ein innovativer Ansatz, der nicht nur die Effektivität der Behandlung steigern, sondern auch die belastenden Nebenwirkungen minimieren könnte. Es ist erfreulich zu sehen, dass die Forschung hier Wege findet, die Therapie weiter zu personalisieren und damit den individuellen Bedürfnissen der Patientinnen besser gerecht zu werden.

Gleichzeitig zeigt das Beispiel des Diabetesmedikaments Ozempic, wie schnell medizinische Innovationen durch unerwartete Entwicklungen an ihre Grenzen stoßen können. Die Off-Label-Nutzung zur Gewichtsreduktion hat zwar vielen Menschen geholfen, führt aber nun zu ernsthaften Engpässen für diejenigen, die das Medikament dringend zur Behandlung ihrer Diabeteserkrankung benötigen. Hier wird deutlich, wie wichtig es ist, medizinische Ressourcen verantwortungsvoll zu nutzen und sicherzustellen, dass Patienten, die auf ein Medikament angewiesen sind, nicht durch kurzfristige Trends benachteiligt werden.

Es bleibt zu hoffen, dass die Forschungsergebnisse zur Krebstherapie schnell in die klinische Praxis überführt werden und die Engpässe bei wichtigen Medikamenten wie Ozempic bald behoben sind. In beiden Fällen ist es entscheidend, dass wissenschaftliche Erkenntnisse und deren praktische Umsetzung im Einklang stehen, um die bestmögliche Versorgung der Patienten sicherzustellen.

Reiseapotheke für Schwangere: Sicherheit und Sorgfalt im Urlaub

Die Zusammenstellung einer Reiseapotheke für Schwangere erfordert besondere Sorgfalt und Expertise. 

ApoRisk GmbH

Die ApoRisk® GmbH ist ein Versicherungsmakler und seit vielen Jahren Spezialist für Risiken der Apothekerinnen und Apothekern. Das Maklerunternehmen ist in der Apothekenbranche erfahren und unabhängig. Das Direktkonzept über die Internetportale aporisk.de und pharmarisk.de spart unseren Kunden viel Geld. Diese Ersparnis kommt dem hohen Wert und dem fairen Preis der Policen zugute.

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