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Phishing über Dritte – Cyberversicherung leistet nicht

Kein Schutz ohne direkten Systemangriff – Apotheken müssen gezielt gegen digitale Täuschung und Vermögensschäden vorsorgen.

(PresseBox) (Karlsruhe, )
Ein Unternehmen fällt auf eine täuschend echte E-Mail herein, die über das gehackte System eines Geschäftspartners versendet wurde – der finanzielle Schaden ist erheblich, doch die Cyberversicherung zahlt nicht. Der Grund: Kein direkter Angriff auf das eigene IT-System. Der Fall zeigt, wie schnell Unternehmen im digitalen Alltag an die Grenzen ihres Versicherungsschutzes stoßen. Auch Apotheken sind zunehmend bedroht und sollten gezielt auf Schutz gegen Vermögensschäden durch digitale Täuschung setzen.

Ein aktueller Fall unterstreicht die zunehmende Gefahr von digitalen Betrugsmaschen im geschäftlichen Alltag – und zeigt zugleich die Grenzen vieler Cyberversicherungen auf. Ein deutsches Unternehmen verlor 85.000 Euro durch einen täuschend echt geführten E-Mail-Verkehr mit angeblich bekannten Absendern. Die Täter nutzten ein kompromittiertes System eines ausländischen Geschäftspartners, um sich Zugriff auf die laufende Kommunikation zu verschaffen. Obwohl eine Cyberversicherung bestand, lehnte der Versicherer die Regulierung ab. Der Grund: Das eigene IT-System des Unternehmens war nicht direkt betroffen.

Der Fall steht exemplarisch für eine Problematik, die auch Apotheken betrifft. Digitale Kommunikation – etwa mit Rechenzentren, Großhändlern, Heimen oder ärztlichen Praxen – ist aus dem Apothekenalltag nicht mehr wegzudenken. Doch gerade hier entstehen Einfallstore für Täter, die sich über Drittsysteme in vertraute Prozesse einklinken. Werden Zahlungsaufforderungen manipuliert oder Rezeptdaten abgegriffen, drohen erhebliche finanzielle Verluste.

Apotheken müssen bei Cyberversicherungen genauer hinsehen


Cyberversicherungen gelten in vielen Apotheken bereits als wichtiger Bestandteil des betrieblichen Risikomanagements. Doch der jüngste Fall macht deutlich: Nicht jede Police schützt vor Vermögensschäden, die durch Täuschung über externe Systeme entstehen. Viele Standardverträge leisten nur dann, wenn das eigene Netzwerk aktiv angegriffen oder kompromittiert wird. Manipulationen über fremde Systeme – etwa gehackte Mailserver von Partnern – gelten oft nicht als versicherter Schadenfall.

Für Apothekenbetreiber bedeutet das: Es reicht nicht aus, irgendeine Cyberversicherung abgeschlossen zu haben. Entscheidend ist, ob auch sogenannte Social-Engineering-Schäden, Täuschungshandlungen und Vermögensschäden durch Dritte mit abgedeckt sind. Gerade in sensiblen Bereichen wie Rezeptabrechnung, Zahlungsverkehr oder Bestellwesen können externe Täuschungen gravierende wirtschaftliche Folgen haben – ohne dass das eigene System angegriffen wurde.

Cyberversicherung gegen Vermögensschäden: Hohe Priorität für Apotheken


Die Absicherung gegen gezielte Täuschungen und daraus resultierende finanzielle Verluste sollte für Apotheken eine hohe Priorität einnehmen – gleichrangig mit der Absicherung gegen Betriebsunterbrechungen oder haftungsrelevante Risiken. Dabei muss geprüft werden, ob die Police explizit Vermögensschäden durch Dritte ohne eigenen Systemangriff umfasst.

Apotheken tragen im täglichen Betrieb eine hohe Verantwortung für sensible Daten, Arzneimittelsicherheit und die ordnungsgemäße Abwicklung von Rezepten. Ein unbemerkter Zahlungsbetrug oder ein manipuliertes Kommunikationssystem kann hier schnell existenzbedrohende Folgen haben. Nur individuell angepasste Policen, kombiniert mit organisatorischen Sicherheitsmaßnahmen und geschultem Personal, bieten wirksamen Schutz.

Kommentar:

Der aktuelle Fall verdeutlicht ein strukturelles Problem im digitalen Versicherungsschutz: Technische Angriffe und wirtschaftlicher Schaden fallen längst nicht mehr in einem System zusammen. In einer hochvernetzten Welt entstehen Risiken oft dort, wo ein Unternehmen gar keinen Zugriff mehr hat – bei Dritten, Partnern, Lieferanten.

Apotheken sind hiervon in besonderem Maße betroffen. Sie operieren in einem sensiblen Geflecht aus IT-Dienstleistern, Rezeptabrechnern, Großhändlern und medizinischen Einrichtungen. Wenn ein externer Server kompromittiert wird und daraufhin gefälschte Anweisungen im Namen eines vertrauten Partners eintreffen, ist die Reaktion oft rein organisatorisch – doch der Schaden ist wirtschaftlich real.

Cyberversicherungen, die diesen neuen Bedrohungen nicht Rechnung tragen, greifen zu kurz. Es reicht nicht mehr aus, den klassischen "Hackerangriff" auf das eigene Netzwerk abzusichern. Vielmehr müssen Policen die reale Gefährdungslage abbilden – mit Erweiterungen für Täuschungsschäden, Phishing-Folgen und betrügerische Zahlungsanweisungen, auch wenn diese über vertrauenswürdige Kanäle erfolgen.

Für Apothekenbetreiber bedeutet das: Eine präzise Risikoanalyse, eine bewusst gewählte Cyberversicherung mit Fokus auf Vermögensschäden und klare interne Zahlungsprozesse sind heute keine Kür mehr, sondern Pflicht. Denn wo Technik versagt und Vertrauen missbraucht wird, darf nicht auch noch die Versicherung versagen.

Von Matthias Engler, Fachjournalist

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