Eine Aufzeichnung der Beratergespräche über Video ist vor allem für Banken aufgrund von gesetzlichen Regelungen, wie MiFID II in Europa oder Dodd-Frank in den USA, unerlässlich. Die am 03. Januar 2018 in Kraft tretende Finanzmarktrichtlinie MiFID II fordert eine komplette, beweissichere Aufzeichnung und Archivierung von Beratergesprächen – egal ob per Telefon, Video, Chat oder E-Mail.
Marco Müller, Chief Operating Officer von ASC, sagt: „Wir unterstützen unsere Kunden durch unsere
MiFID II-konforme Aufzeichnungslösung bei der Erfüllung aller rechtlichen Regularien im Bereich der Aufzeichnungspflicht. Bis zu 20 Prozent unseres Jahresumsatzes stecken wir in die Forschung und Entwicklung, um unseren Kunden immer bedarfsgerechte Lösungen anzubieten.”
Vielfältige Konfigurationsmöglichkeiten ermöglichen eine individuelle Abbildung nahezu jeder Anforderung. Je nach Bedarf kann die Aufzeichnung automatisch durch Starten einer Applikation aktiviert oder manuell gesteuert werden. Um die spätere Suche und Wiedergabe der aufgezeichneten Beratergespräche zu vereinfachen, werden zusätzliche Daten aus den Bildschirminhalten des Beraters oder manuell hinzugefügte Informationen mit den Konversationen verknüpft. Auch das zunehmend verbreitete Video Ident Verfahren kann mit Hilfe von EVOIPneo aufgezeichnet werden.
Eine zusätzliche Funktion ist die beweissichere Dokumentation von Drohanrufen. Im Falle eines Drohanrufs kann der Berater jederzeit während des Gesprächs den Button „Drohanruf aufzeichnen“ betätigen und es erfolgt eine Aufzeichnung des gesamten Gesprächs von Beginn an. Darüber hinaus werden die übertragenen Metadaten bis hin zur IP-Adresse des Anrufers für die nachfolgende polizeiliche Ermittlung gespeichert.
Weitere optionale Tools für das Qualitätsmanagement und Analytics komplettieren das Angebot von ASC. Zudem ist eine Anbindung an andere bankenspezifische Lösungen, wie z.B. Sparkassen FI möglich.
Weitere Informationen zum Produktportfolio von ASC finden Sie unter www.asc.de.