"Bei der Umsetzung in deutsches Recht kommt es nun darauf an, den Gestaltungsspielraum kommunaler Unternehmen zu erhalten", forderte BDEW-Vizepräsident Peter Rebohle. Überzogene Ausschreibungspflichten könnten die Existenz der Unternehmen der Wasserwirtschaft gefährden.
Besonders kritisch bewertet der BDEW, dass die neuen Vorgaben der Europäischen Kommission auch für bereits bestehende öffentlichrechtliche Partnerschaften gelten sollen. "Wenn die Ausschreibung bereits bei der Erweiterung des Aufgabengebietes eines Unternehmens Pflicht würde, wäre damit der unternehmerische Spielraum zu stark eingeengt.
Das wäre ein Bremsklotz für die wirtschaftliche Entwicklung der Unternehmen", betonte Rebohle.