Kontakt
QR-Code für die aktuelle URL

Story Box-ID: 1220272

BDZV - Bundesverband Digitalpublisher und Zeitungsverleger e.V. Markgrafenstraße 15 10969 Berlin, Deutschland http://www.bdzv.de
Ansprechpartner:in Frau Anja Pasquay +49 30 726298214

Bundesgerichtshof: Keine kostenfreien Anzeigen auf Landkreis-Portal

(PresseBox) (Berlin, )
Erfolg für die „Grafschafter Nachrichten“ (GN, Nordhorn): In staatlichen Online-Portalen dürfen keine kostenlosen Anzeigen veröffentlicht werden. Das hat der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe entschieden. Damit ist ein Urteil des Oberlandesgerichts Oldenburg bestätigt, das die kostenlose Verbreitung von Anzeigen mit Stellenangeboten auf dem Portal „Der richtige Job“ des Landkreises Grafschaft Bentheim für unzulässig erklärt.

Der Verlag der Grafschafter Nachrichten, der ein eigenes Internet-Jobportal GN-Jobs für kostenpflichtige Stellenangebote betreibt, hatte das Verhalten des Landkreises als wettbewerbswidrig und Verstoß gegen das Gebot der Staatsfreiheit beanstandet.

Auch wenn die Begründung der Entscheidung des BGH noch nicht vorliege, sei davon auszugehen, dass die kostenlose Veröffentlichung von Anzeigen in Medien der öffentlichen Hand generell und nicht nur bezogen auf den Stellenmarkt unzulässig sei, lautet die Einschätzung der „Grafschafter Nachrichten“. Damit werde die freie Presse, deren Existenz unter anderem durch Anzeigenerlöse gesichert werden müsse, nachhaltig gestärkt.

„Die Pressefreiheit in Deutschland ist ein hohes Gut. Sie ist in Artikel 5 unserer Verfassung festgeschrieben“, betont „GN“-Verleger und Geschäftsführer Jochen Anderweit. Daraus ergebe sich die Pflicht für den Staat, alles dafür zu tun, dass diese Freiheit bestehen bleibe. „Wenn eine Kommune, in diesem Fall der Landkreis Grafschaft Bentheim, im Rahmen ihrer sehr guten Fachkräftekampagne auf ihrer Website ein kostenloses Stellenportal anbietet, überschreitet sie nicht nur ihre Kompetenzen, sondern greift direkt die Pressefreiheit an. Denn wir, die ‚Grafschafter Nachrichten‘, brauchen Erlöse aus dem Werbemarkt – hier aus dem Stellenmarkt –, um weiterhin unsere Tageszeitung in der gewohnten Form anbieten zu können. Wenn uns hier mit öffentlichen Geldern Konkurrenz gemacht wird, können wir das nicht akzeptieren“, erklärt Anderweit.

Der „GN“-Verleger betont in diesem Zusammenhang das gute Verhältnis zu den Spitzenvertretern in Kreis und Land. Man habe das Thema freundschaftlich diskutiert, sei in der Sache jedoch nicht einig geworden. „Daher begrüße ich es, dass der BGH die Revision des Landkreises nicht zugelassen und damit das Urteil des OLG Oldenburg, das unserer Argumentation auf ganzer Linie gefolgt ist, bestätigt hat.“ Das Angebot zur Kooperation mit GN-Jobs bestehe nach wie vor.

Website Promotion

Website Promotion
Für die oben stehenden Stories, das angezeigte Event bzw. das Stellenangebot sowie für das angezeigte Bild- und Tonmaterial ist allein der jeweils angegebene Herausgeber (siehe Firmeninfo bei Klick auf Bild/Titel oder Firmeninfo rechte Spalte) verantwortlich. Dieser ist in der Regel auch Urheber der Texte sowie der angehängten Bild-, Ton- und Informationsmaterialien. Die Nutzung von hier veröffentlichten Informationen zur Eigeninformation und redaktionellen Weiterverarbeitung ist in der Regel kostenfrei. Bitte klären Sie vor einer Weiterverwendung urheberrechtliche Fragen mit dem angegebenen Herausgeber. Bei Veröffentlichung senden Sie bitte ein Belegexemplar an service@pressebox.de.
Wichtiger Hinweis:

Eine systematische Speicherung dieser Daten sowie die Verwendung auch von Teilen dieses Datenbankwerks sind nur mit schriftlicher Genehmigung durch die unn | UNITED NEWS NETWORK GmbH gestattet.

unn | UNITED NEWS NETWORK GmbH 2002–2024, Alle Rechte vorbehalten

Für die oben stehenden Stories, das angezeigte Event bzw. das Stellenangebot sowie für das angezeigte Bild- und Tonmaterial ist allein der jeweils angegebene Herausgeber (siehe Firmeninfo bei Klick auf Bild/Titel oder Firmeninfo rechte Spalte) verantwortlich. Dieser ist in der Regel auch Urheber der Texte sowie der angehängten Bild-, Ton- und Informationsmaterialien. Die Nutzung von hier veröffentlichten Informationen zur Eigeninformation und redaktionellen Weiterverarbeitung ist in der Regel kostenfrei. Bitte klären Sie vor einer Weiterverwendung urheberrechtliche Fragen mit dem angegebenen Herausgeber. Bei Veröffentlichung senden Sie bitte ein Belegexemplar an service@pressebox.de.